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222478 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brühler Straße

Nummer
222478
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
20.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.12.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 556,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 222478-03 Aufhebung des Beschlusses zur Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brühler Straße
  2. 222478-01 ST Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brühler Straße

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Text anzeigen (2.099 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
222478
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
20.12.2022
Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im
Bereich Brühler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird, dass in der Brühler Straße zwischen dem Eingang zum
Gelände der Supermärkte und der Autobahnunterführung (Höhe Brühler Straße
7) ein Zebrastreifen eingezeichnet und markiert wird.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Von:
Gesendet: Dienstag, 20. Dezember 2022 12:34
An: VL_OB-11_buergerantrag <buergerantrag@bonn.de>
Betreff: Bürgerantrag: Zebrastreifen in der Brühler Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite seit mehreren Jahren regelmäßig in einem vielfältig genutzten Bürogebäude in der
Brühler Straße 7. Gegenüber liegen Supermärkte und Bäcker und während der Bürozeiten wechseln
ständig Menschen die Straßenseiten.
Zugleich ist die Brühler Straße recht stark und schnell befahren, es gibt aber keinerlei
Fußgängerübergang. Aufgrund der nahen Kreuzung (mit der Bornheimer Straße) und der Ausfahrt
aus dem Supermarktgelände ist es gerade auch für langsamere oder mobilitätseingeschränkte
Kolleg*innen in den Bürogebäuden schwierig, abzuschätzen, ob sie sich über die Straße trauen
können oder nicht. Abgesenkte Gehwege gibt es auch nur an einer Stelle.
Ich möchte daher - auch nach vielfacher Rücksprache mit verschiedenen Kolleg*innen vor Ort -
vorschlagen, dass in der Brühler Straße zwischen dem Eingang zum Gelände der Supermärkte und
der Autobahnunterführung (Höhe Brühler Straße 7) ein Zebrastreifen eingezeichnet und markiert
wird.
Ich selbst bin gemeldeter Bürger im Bezirk Südstadt, aber bitte um Weiterreichung an die
zuständigen kommunalen Gremien. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bei
Veröffentlichung des Anliegens bitte ich um Anonymisierung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de