222469 · Beschlussvorlage
Strukturierung des Verfahrens zum Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus) und Bericht zum Projektfortschritt
Kerndaten
- Nummer
- 222469
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 222469 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Strukturierung des Verfahrens zum Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus) und Bericht zum Projektfortschritt Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 26.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 26.04.2023 Empfehlung Rat 22.08.2023 Entscheidung Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel 20.06.2023 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Stadt Bonn beschließt die Strukturierung des Verfahrens (Ver- gabeverfahren, B-Plan-Verfahren und RPW-Wettbewerb), wie im Schaubild (Anlage 1) dargestellt. 2. Der Rat der Stadt Bonn nimmt den dargestellten Bericht zum Projektstand zur Kenntnis. Begründung Zu 1. Zur Realisierung des Neuen Quartiers Bundesviertel mit gemischter Nutzung einschließlich einem neuen Verwaltungsgebäude und Wohnnutzungen plant die Stadt ein europaweites, mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Während des Vergabeverfahrens werden die politischen Entscheidungsgremien regelmäßig eingebunden werden. Für das Verfahren soll frühzeitig ein Fachgremium einberufen werden. Das Vergabeverfahren wird mit dem zeitgleich laufenden Bebauungsplanverfahren sowie einem RPW-Wettbewerb zur Freiraumgestaltung eng verzahnt werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Projektentwicklung eines oder mehrere „Baufelder“ des neuen Quartiers über die Vergabe von Erbbaurechten. Die Stadt wird vorgeben, ob sie die Quartiersentwicklung in einem oder in mehreren Baufeldern (d.h. in mehreren Losen) vergibt. Die Stadt stellt die Vorgaben an die Projektentwicklung, insbesondere über Vorgaben an dieSeite 1 von 7 Seite 2 Nutzung sowie Art und Maß der Bebauung (z.B. nach einem städtebaulichen Wettbewerb und/oder der City Förster Studie und aus dem künftigen Bebauungsplan). Ziel ist die Anmietung der zu errichtenden kommunalen Gebäude (neues Verwaltungsgebäude, KiTa etc.) vom Investor durch die Stadt („Miete vom Reißbrett“). Dabei muss der Investor die Vorgaben der Stadt an diese Gebäude erfüllen. Dem Vergabeverfahren geht eine Markterkundung voraus, um eine erste Rückmeldung des Marktes zu erhalten. Mit dieser Markterkundung ist die Verwaltung im Dezember 2022 gestartet und hat erste Gespräche mit Interessenten geführt. Spätestens im März 2023 wird der Rat über die Genehmigung des Kaufvertrages mit dem Land Nordrhein-Westfalen über das Grundstück zu entscheiden haben. Die Verwaltung wird dazu eine Beschlussvorlage unter Darlegung des dann vorliegenden Verhandlungsstands sowie aller weiteren bis dahin vorliegenden Erkenntnisse zum Grundstück vorlegen. Der Rat wird voraussichtlich im April 2023 über die Einleitung des EU-weiten Vergabeverfahrens in Form eines Verhandlungsverfahrens einschließlich der Rahmenbedingungen (Inhalte der funktionalen Leistungsbeschreibung) entscheiden. Daran anschließend würde sodann der Teilnahmewettbewerb eröffnet werden, in dem sich geeignete Interessenten (Investoren zusammen mit Architekten) um Teilnahme am Verfahren bewerben können. Der Bebauungsplanentwurf soll grundsätzlich auf dem städtebaulichen Konzept des Büros City Förster aufbauen. Dieses Konzept wird im 1. Quartal 2023 in einigen Aspekten eine Überarbeitung erfahren, da im Rahmen der Projektarbeiten kleinere Anpassungsbedarfe, z.B. hinsichtlich der Zuordnung von Nutzungen, erkannt wurden. Der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem § 3 (1) BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sowie auch der Beschluss zur Durchführung eines RPW-Wettbewerbsverfahrens zur Qualifizierung der Freiraumgestaltung und der Gestaltungsleitlinien soll ca. Mitte 2023 erfolgen. Das Verhandlungsverfahren räumt der Stadt viel Flexibilität ein, sodass die Planungen und Konzepte im Verfahren auf Grundlage der Bieterrückmeldungen weiter präzisiert und ausverhandelt werden können. Die Ergebnisse des RPW- Wettbewerbs und Erkenntnisse aus dem B-Plan-Verfahren werden in das Verhandlungsverfahren einfließen und können zu Anpassungen der jeweiligen Planung führen. Das Vergabeverfahren ist in mehrere Stufen gegliedert: 1. Im Teilnahmewettbewerb wählt die Stadt die Bieter entsprechend ihrer Eignung aus. Die Zahl der zuzulassenden Bieter kann beschränkt werden (z.B. maximal 5 Bieter). 2. Die zugelassenen Bieter geben nach Aufforderung jeweils indikative Angebote ab, in denen sie ihre Leistungen und Planungen konkretisieren. Diese indikativen Angebote werden in mehreren Verhandlungsrunden unter Teilnahme der Fachverwaltung verhandelt. Ein begleitendes Fachgremium wird über die VerhandlungsfortschritteSeite 2 von 7 Seite 3 informiert werden und die Möglichkeit erhalten, Empfehlungen abzugeben. 3. Im Anschluss an die Verhandlungsrunden geben die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote ab. 4. Die Verwaltung wird die letztverbindlichen Angebote vorbewerten und dem begleitenden Fachgremium zur abschließenden Bewertung vorlegen. Das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des Preises und der Qualitätskriterien wird ermittelt und dem Rat zur Bezuschlagung empfohlen. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten Planungen, Energiekonzepte und Kalkulationen zur Wirtschaftlichkeit (Erbbauzins, Mieten einschließlich Bewirtschaftungskosten, Altlasten, Bodengutachten, Ankermieter, Wertschöpfung, Vertragslaufzeiten) vorlegen. Diese Inhalte müssen im verbindlichen Angebot gegenüber dem indikativen Angebot präzisiert werden. Die letztverbindlichen Angebote werden auf Grundlage einzelner Qualitätskriterien, z.B. der Architektur, durch ein Fachgremium der Stadt bewertet. Dieses Fachgremium wird durch Mitglieder der Fachverwaltung, der politischen Gremien sowie ggfls. weiterer externer Fachleute besetzt. Der Rat der Stadt Bonn beschließt über den Zuschlag des wirtschaftlichsten Angebotes (bzw. bei mehreren Baufeldern die wirtschaftlichsten Angebote) oder die Aufhebung des Vergabeverfahrens. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem Preis (Erbbauzins und ggfs. Miete, Betriebskosten etc.) sowie nach Qualitätskriterien (z.B. DGNB-Standard, Raumkonzepte für die städtischen Gebäude, Architektur, Außenanlagen etc.). Durch die Wertung der Qualität wird sichergestellt, dass die Stadt nicht das kostengünstigste Angebot, sondern das beste Gesamtpaket bezuschlagt. Spätestens im Juni 2025 entscheidet der Rat der Stadt Bonn, ob die Stadt vom Kaufvertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen zurücktritt. Grundlagen für diese Entscheidung sind insbesondere etwaige Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Quartiersentwicklung sowie voraussichtlich die indikativen Angebote der Bieter. Je nach Verfahrenslauf wäre es möglich, dass ggfls. Mitte 2025 bereits die verbindlichen Angebote vorliegen werden. Auch im Übrigen (insbesondere im Bebauungsplanverfahren) werden die Gremien beteiligt. Parallel zum Vergabeverfahren wird das Bebauungsplanverfahren fortgeführt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 (2) BauGB wird voraussichtlich im Zeitraum zwischen Mitte 2024 und Ende 2025 stattfinden. Die Festsetzungen aus dem beabsichtigten Bebauungsplan werden in das Vergabeverfahren überführt und sind von den Bietern bei der Planung im Rahmen ihrer letztverbindlichen Angebote einzuhalten. Während der Erarbeitung des Bebauungsplans (d.h. vor öffentlicher Auslegung) können die Bieter noch Optimierungsvorschläge zum Bebauungsplan einreichen (voraussichtlich während der Phase der indikativen Angebote). Der Satzungsbeschluss zum B-Plan soll erst nach Abschluss desSeite 3 von 7 Seite 4 Vergabeverfahrens im Jahr 2026 erfolgen. Ab Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages (März 2023) läuft die Fertigstellungsfrist von 12 Jahren. Bis spätestens März 2035 sind die Gebäude bezugsfertig herzustellen und die zweckentsprechende Nutzung aufzunehmen. Aufgrund der Planungs- und Bauverpflichtungen in den noch abzuschließenden Verträgen ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Die Verwaltung wird dem Rat den Einleitungsbeschluss zum Vergabeverfahren (EU-weite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren) in separatem Beschluss in der ersten Jahreshälfte 2023 vorlegen. Zu 2. Die Verwaltung berichtet zum Projektstand neues Quartier Bundesviertel (ehemaliges Landesbehördenhaus) wie folgt: Nach der Beurkundung im Juni 2022 wurde seitens des Amtes für Wirtschaftsförderung Abteilung Liegenschaften eine Projektstruktur entwickelt, welche dann im Verwaltungsvorstand beschlossen wurde. Die Projektleitung obliegt der Abteilung Liegenschaften, welche monatlich an den Verwaltungsvorstand berichtet. Im Rahmen einer quartalsweise tagenden Projektgruppe berichtet die Projektleitung in die Breite der Verwaltung. Zu den einzelnen Nutzungen sowie den übergeordneten Themen wurden Arbeitsgruppen gebildet, in denen die verschiedenen betroffenen Ämter und Programmbüros vertreten sind. Für die fachliche Begleitung wurde eine Rechtsanwaltskanzlei für das Vergabeverfahren und ein Ingenieurbüro für die baufachliche Beratung, die Erstellung der funktionellen Leistungsbeschreibungen und zur Unterstützung bei dem Projektmanagement beauftragt. Gemäß der Maßgabe des Rates (DS 220989) wurden die Verhandlungen mit dem Land NRW und dem BLB NRW fortgeführt. Einzelheiten hierzu werden in einer gesonderten Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen einer Markterkundung soll festgestellt werden, ob es für das Vorhaben geeignete Investoren / Bauherren gibt und wie das Vorhaben realisiert werden kann. Die Markterkundung wurde auf der Immobilienmesse EXPO REAL im Oktober gestartet. Die Veröffentlichung erfolgte am 02.12.2022 im EU- Amtsblatt. Der Rat wurde über die Veröffentlichung informiert (DS 222302). Erste Gespräche mit interessierten Unternehmen wurden bereits geführt. Im Einzelnen wurden die nachstehenden Arbeitsgruppen mit den entsprechenden Zielsetzungen gebildet. AG Planungsrecht / Wettbewerb Ziel: Entwicklung eines Projektablaufs (insb. Verzahnung von B-Plan- und Vergabeverfahren) um die folgenden Ziele zu erreichen: 1. Ansprechendes „in sich abgestimmtes“ Quartier 2. Attraktive Architektur 3. Sinnvolle Nutzbarkeit der Gebäude 4. Hohe Bauqualität 5. Wirtschaftlichkeit und Kostensicherheit 6. TerminsicherheitSeite 4 von 7 Seite 5 7. Attraktive und qualifizierte Freiraumplanung AG Lebenszyklusmodell, Recht, Wirtschaft Ziel: Begleitung des Wettbewerbsverfahrens hinsichtlich der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Aufgaben und Themen, um diese Ziele zu erreichen: 1. Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Lebenszyklusmodells. 2. Prüfung der haushälterischen und steuerlichen Auswirkungen der möglichen Vertragsgestaltungen. 3. Festlegung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltung einer wirtschaftlichen Bewertbarkeit. 4. Wirtschaftliche und haushälterische Bewertung der Angebote. AG Nutzung Kommunale Verwaltung Ziel: Definition der übergreifenden Nutzeranforderungen der kommunalen Verwaltung, Beschreibung der baulichen Qualität. Aufgaben und Themen, um diese Ziele zu erreichen: 1. Ermittlung des Arbeitsplatzbedarfs und Abstimmung der allgemeinen Nutzungsanforderungen. 2. Integration der Erkenntnisse aus dem Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ in das Projekt. 3. Schaffung von Synergieeffekten zwischen den Ämtern. 4. Gestaltung von großen Tagungsräumen hinsichtlich Multifunktionalität. 5. Gestaltungskriterien für Kita und Schule. 6. Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Bereiche kommunale Verwaltung. AG Nutzung Wohnen Ziel: Gemischte Wohnnutzung, öffentlich gefördertes und frei finanziertes Wohnen. Aufgaben und Themen, um diese Ziele zu erreichen: 1. Definieren der baulichen Leitplanken und Entscheidung der prozentualen Verteilung von gefördertem Wohnungsbau innerhalb der Gebäude. 2. Aufstellung über Anteile und mögliche Grundriss-Größen des frei finanzierten Wohnungsbaus. AG Nutzung Landesinteresse, komplementäre Nutzung Ziel: Definition der Nutzeranforderungen, Beschreibung der baulichen Qualität. Aufgaben und Themen, um diese Ziele zu erreichen: 1. Abstimmung mit den potenziellen Nutzern im Landesinteresse 2. Festlegung des Mix aus Dienstleistungen, Gastronomie und Nahversorgungsangebot. AG Klima und Nachhaltigkeit (geplant) Ziel: Einhaltung des Klimaplan 2035 Die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen fließen in die Wettbewerbsunterlagen für das Vergabeverfahren ein.Seite 5 von 7 Seite 6 Anlage/n 1 Schaubild (öffentlich)Seite 6 von 7 1 Neues Quartier Bundesviertel Darstellung Vergabeverfahren 2023 - 2026 Klärung Nutzungsbausteine als Grundlage städteb. Konzept Überarbeitung städtebauliches Grundkonzept durch City Förster 1. Q. Beschluss zur §3(1) Beteiligung und Durchführung Rücktritt vom Kaufvertrag 30.6.2025 Offenlage Freiraum und Erschließungsplanung Wirtschaftliche Kalkulation auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts Satzungs- beschluss Vorabstimmung und Beschluss der Rahmenbedingung: a) Verfahren b) Rahmenbedingungen (u.a. Abriss/Erhalt Bestandsbebauung …) Bebauungsplan Qualifizierung Vergabeverfahren Beschlüsse Verfahrensstufen Markterkundung Stufe 0 VERGABEVERFAHREN (Einzelvergabe oder losweise Vergabe in Baufeldern) Zu- schlag Verhandeln Übergang verbindliche Angebote Verhandeln & ggfs. 3. indikative Angebote Verhandeln & 2. indikative Angebote 1. indikative Angebote Teilnahme- wettbewerb Verbindliche Angebote Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Gremium Bewertung Bewerbung Prüfung anhand von Eignung (Umsatz, Referenzen etc.) Bewertung, Prüfung, Vergabe anhand von Beschluss über Rücktritt B-Planverfahren Vergabeverfahren Begleitung durch ein Gremium/Beirat Einleitungsbeschluss 04.23 Qualifizierung Freiraum + städtebauliche Gestaltungsleitlinien nach RPW Einflussnahme auf den Bebauungsplan Qualifizierung Architektur, Außenanlagen, Klima, Schwammstadt, Energie etc. anhand von stufenweiser präzisierter Planung Qualität (Architektur, Klima, , Schwammstadt Energie etc.) Preis (Miete, Wirtschaftlichkeit Lebenszykluskosten) Qualifizierung Preis (Miete- und Nebenkosten, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten etc.) anhand von stufenweiser präzisierter Planung Rückkoppelung Vergabeverfahren / B-Plan- Verfahren 2027 ff. Laufende Detaillierung der Anforderungen der Stadt und der Angebote der BieterSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de