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222466 · Mitteilungsvorlage

Aufbau eines Business Continuity Managements (BCM) in der Stadtverwaltung

Nummer
222466
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 18.01.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222466
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Aufbau eines Business Continuity Managements
(BCM) in der Stadtverwaltung
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
18.01.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Verwaltungsvorstand hat, unter anderem aufgrund der allgemeinen Gefahr
einer Energiemangellage, in seiner Sitzung vom 06. September 2022 die Ämter
beauftragt, für unternehmenskritische Prozesse Überlegungen und Pläne zum
(analogen) Notbetrieb dieser Leistungen zu erarbeiten.
Vor diesem Hintergrund plant die Stadtverwaltung den Aufbau eines Business-
Continuity-Managements (BCM). Grundlage und Orientierung sind hierbei der
BSI-Standard 200-4 sowie die Handlungshilfe „Krisenmanagement ohne Strom
und/oder Gas (Versorgungsausfall)“ des Innenministeriums NRW.
Der Aufbau des BCM soll bei der Bundesstadt Bonn in mehreren Stufen erfol-
gen: In einem ersten Schritt wird eine schnelle Fähigkeit zur Notfallbewältigung
hergestellt und nur ausgewählte kritische Prozesse werden betrachtet. Hierfür
wurde bereits ein vorläufiger Alarmplan für die Stadtverwaltung verabschiedet,
welcher die erste Kommunikation in einem Not- oder Krisenfall regelt und
Handlungsanweisungen für die ersten Stunden eines Krisenszenarios festlegt
(beispielsweise das Vereinbaren eines Treffpunkts der Führungskräfte nach
einem Stromausfall von zwei Stunden). Des Weiteren wurde die Kommunikati-
ons-App „Ginlo“ ausgerollt, eine datenschutzkonforme Smartphone-App, wel-
che ein gezieltes Informieren – „One-Way-Kommunikation“ – der Führungskräf-
te der Bonner Stadtverwaltung ermöglicht.
Aktuell arbeitet die Bundesstadt Bonn im Rahmen einer Business-Impact-
Analyse an der Erfassung der existenzkritischen städtischen Prozesse. Dies
umfasst die Prozesse, welche bei einem (ggf. längerfristigen Ausfall) zu einer
Gefahr für Leib und Leben von Menschen führen könnten. Geplant ist, diese
Prozesse im ersten Quartal 2023 zu sammeln und zu priorisieren. Die entspre-
chenden Stellen der Verwaltung, welche für die Erfüllung dieser Prozesse zu-
ständig sind, sollen daraufhin in die Lage versetzt werden, auch während eines
Not- oder Krisenfalls ein Aufrechterhalten der kritischen Prozesse zu gewähr-
leisten. Dies kann zum Beispiel durch eine umfangreichere, stromunabhängige
materielle Ausstattung erreicht werden. Das beschriebene Vorgehen ist hierbei
vergleichbar mit einem „Reaktiv-BCMS“ nach BSI-Standard 200-4.Seite 1 von 2
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Langfristig plant die Stadtverwaltung der Bundesstadt Bonn die Erfassung der
Geschäftsprozesse laufend auszuweiten, ggf. mit der Erstellung von z.B. BCM-
Risikoanalysen zu beginnen und Notfallpläne auszuarbeiten („Aufbau- und
Standard BCMS“).
Die mittel- und langfristigen Aspekte können jedoch nur sukzessive und trotz
einer engen Verzahnung mit der Organisationsarbeit und dem gesamtstädti-
schen Aufbau eines Prozessmanagements, nur mit aufwachsender Perso-
nalressource, wie im Rahmen der Stellenplanfortschreibung beantragt, umge-
setzt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de