222455 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Einleitung des europaweiten Vergabeverfahrens für den Messebau der Stadt Bonn auf der Expo Real 2023 mit optionaler Beauftragung für die Jahre 2024/2025
Kerndaten
- Nummer
- 222455
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 13.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 222455 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Einleitung des europaweiten Vergabeverfahrens für den Messebau der Stadt Bonn auf der Expo Real 2023 mit optionaler Beauftragung für die Jahre 2024/2025 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.02.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Einleitung des europaweiten Vergabeverfahrens für den Messebau des Auftritts der Stadt Bonn, der Stadt Köln (KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH) und Region Köln/Bonn zur Expo Real setzt Klarheit über die Partner voraus. Eine politische Entscheidung des Rhein-Sieg-Kreises über die Fortführung der Beteiligung am Auftritt als Region Bonn am 12.12.2022 musste abgewartet werden, bevor die hiesige Beschlussfassung über das Ausschreibungsverfahren erfolgen konnte. Weil das Ausschreibungsverfahren im Januar beginnen muss, wäre eine Beschlussfassung zum nächsten regulären Sitzungstermin am 01.02.2023 zu spät. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Dringlichkeitsentscheidung über die Einleitung des europaweiten Vergabeverfahrens für den Messebau der Stadt Bonn auf der Expo Real 2023 mit der jeweils optionalen Beauftragung für die Jahre 2024 und 2025 in Zusammenarbeit mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH und dem Region Köln/Bonn e.V. wird zugestimmt. Die Ausschreibung wird in enger Zusammenarbeit mit den Partnern federführend durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH durchgeführt. Begründung Die Expo Real ist die für den europäischen Markt führende Messe für Investitionen, Immobilien und Standortpräsentationen. Seit 1998 wird auf dieser Messe für die Investitionspotentiale in der Region Bonn/Rhein-Sieg/AhrweilerSeite 1 von 5 Seite 2 geworben und es wurden erfolgreich Investitionen für die Region eingeworben. Die Organisation des Messeauftritts durch den BgA Wirtschaftsförderung (Regionales Wirtschaftsmarketing) der Stadt Bonn auf der Expo Real, Messe München, ist eine Maßnahme des Regionalen Wirtschaftsmarketings, das bisher vom Rhein-Sieg Kreis und vom Kreis Ahrweiler mitfinanziert wurde. Diese Aktivitäten basierten auf der engen Zusammenarbeit der Stadt Bonn, des Rhein Sieg Kreises und des Kreises Ahrweiler, die als Fortführung von Maßnahmen der Ausgleichsvereinbarungen des Bonn/Berlin Beschlusses erfolgen. Am 12.12.2022 wurde in der 9. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus im Rhein-Sieg-Kreis der Beschluss gefasst, aus der seit 1998 bestehenden Kooperation beim Messeauftritt auszusteigen und vor allem aus Kostengründen künftig im Bereich der Region Köln/Bonn auf dem Gemeinschaftsstand aufzutreten. Aus Sicht der Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn ist auch nach dem Austritt des Kreises aus der Kooperation eine Teilnahme an der Messe Expo Real mit einem eigenständigen Auftritt innerhalb des Gemeinschaftsstandes für die Stadt Bonn, die zu den bedeutenden Immobilienstandorten zählt, zwingend erforderlich. Gerade für den Standort Bonn spielt die Kontaktpflege mit Investoren und Projektentwickler*innen für die Realisierung der Ziele u.a. im Bereich der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum, aber auch im gewerblichen Bereich, eine übergeordnete Bedeutung. Die Kontinuität des Auftritts ist auch für die Mitausstellenden sehr bedeutend, da die Stadt den Mitausstellenden eine verlässliche Plattform bietet und damit der Stadt gleichzeitig auch die notwendigen Einnahmen zur Re-finanzierung des Messeauftritts sichert. Zwingend erforderlich für die Teilnahme der Stadt Bonn an der Expo Real in 2023, 2024 und 2025 ist die Beteiligung an der europaweiten Ausschreibung des Messeauftritts. Die Zeitplanung des Ausschreibungsverfahrens mit engen Fristen ist mit Hilfe einer anwaltlichen Beratung von der KölnBusiness GmbH ausgearbeitet worden. Eine Verschiebung des Verfahrens ist, so dass das Ausschreibungsverfahren in der KW 2 2023 starten muss. Eine Nichteinhaltung der Frist würde bedeuten, dass die Stadt Bonn an dem Verfahren nicht beteiligt wird. Wichtige Eckpunkte der Zeitplanung sind im Folgenden genannt: • Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Mitte Oktober 2022 bis Mitte Dezember 2022 • Absendung und Veröffentlichung der europaweiten Auftragsbekanntmachung mit der Aufforderung an interessierte Unternehmen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen – KW 2/2023 • Frist zur Abgabe der verbindlichen Erstangebote (§§ 17 Abs. 6 VgV) mind. 25 Tage – Ablauf der Frist für das verbindliche Erstangebot: Montag, 13. März 2023 (25 Kalendertage) • voraussichtlicher Zeitpunkt der Zuschlagserteilung – KW 16/2023 (17. April 2023) bis KW 21/2023 (22. Mai 2023 • verbindliche Buchung der Standflächen bei der Messe München im Mai 2023Seite 2 von 5 Seite 3 Als Voraussetzung zum Beginn des Verfahrens ist daher zwingend und dringlich ein Einleitungsbeschluss im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe einzuholen. Rechtsgrundlage ist Ziffer 3.5 der städtischen Vergabeordnung. Aufgrund des Erfordernisses des zeitnahen Starts der Vergabemaßnahme Anfang Januar 2023, ist ein Beschluss im nächsten Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe am 01.02.2023 nicht zu realisieren. Das Ergebnis der Ausschreibung wird voraussichtlich Anfang März vorliegen, um die dann notwendige Anmeldung bei der Messe München für die Expo Real 2023 durchführen zu können, was die Voraussetzung für die spätere verbindliche Buchung der Standflächen darstellt. Neben dem Einleitungsbeschluss ist für den Start des Vergabeverfahrens die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung notwendig. Für das Verfahren ist ein Kooperationsvertrag entworfen worden, der das Innenverhältnis der drei Partner Bonn, Stadt Köln und Region Köln/Bonn e.V. regelt. Wichtig ist, dass Bonn als Auftraggeber direkt mit dem auszuwählenden Messebauer abrechnet, um hier die eigenen Interessen wahren zu können. Sollte im Rahmen der weiteren politischen Beratung zur grundsätzlichen Teilnahme der Stadt Bonn an der Expo Real entschieden werden, dass die Stadt Bonn nicht als Aussteller auf der Expo Real auftreten soll, sieht der Kooperationsvertrag eine Ausstiegsklausel aus dem gemeinsamen Verfahren vor. Wichtig ist zu diesem Zeitpunkt aber die Sicherung der Möglichkeit einer Messeteilnahme durch die Teilnahme Bonns an der gemeinsamen Ausschreibung des Messebaus. Hintergründe zum Vergabeverfahren Der Stand der Region Bonn wird seit 2006 mit der Stadt Köln (inzwischen KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH) und dem Region Köln Bonn e.V. mit einem gemeinschaftlichen Messebau aber mit eigenen Standbereichen umgesetzt. In 2018 wurde letztmalig der gemeinschaftliche Standbau für die Messen Expo Real 2018-2021 ausgeschrieben. Für diese Jahre ist der Standbau im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens als Optionen vergeben worden, die einseitig von den Auftraggebern gezogen werden können. Aufgrund der pandemischen Lage ist die Option für 2020 nicht gezogen und auf 2022 verschoben worden. Eine Optionierung für drei Jahre ist wichtig, da der Wiedererkennungswert des Standbaus für einen Messeauftritt wichtig ist. Ständig wechselnde Standdesigns, bedingt durch ständig wechselnde Standbauer, würden den Auftritt erheblich verwässern und den Erfolg des Messeauftritts gefährden. Wie bei den zurückliegenden Ausschreibungsverfahren (in 2006, 2009, 2012, 2015 und 2018), soll das Ausschreibungsverfahren unter der Federführung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (ehemals durch Stadt Köln) und durch diese koordiniert und geprüft werden. Die Stadt Bonn ist umfänglich in das Prozedere der Definition des Lastenheftes, der Definition der Bewertungsmatrix und der Auswertung der zu bewertenden Angebote eingebunden. Entscheidungen zu diesen drei wesentlichen Punkten des Ausschreibungsverfahrens müssen die beteiligten Partner einstimmig treffen. Damit können alle wichtigen Entscheidungen für eine erfolgreiche Präsentation umgesetzt werden. Gesamtfinanzierung des Messestands Region Bonn und Folgen desSeite 3 von 5 Seite 4 Ausstiegs des Rhein-Sieg-Kreises Die Differenz aus Ausgaben und Einnahmen bilden die Gesamtkosten für den Messeauftritt. Diese wurde bislang nach folgendem Schlüssel verteilt. Die Stadt Bonn trug dabei bisher 50 %, der Rhein-Sieg Kreis 37 % und der Kreis Ahrweiler 13 % der Kosten. Der Ausstieg des Rhein-Sieg-Kreises bedeutet aus Sicht der Stadt Bonn den Verlust einer Refinanzierung in Höhe von 37%. Für Bonn ergaben sich für beispielhaft für 2022 Kosten in Höhe von 56.839,73 €. Im aktuell geplanten Haushalt sind folgende Ansätze für 2023 folgende bisher angemeldet. Kosten des Messeauftritts innerhalb der Kooperation Haushaltsansätze 2023 2024 2025 56.839,73 € 77.563,92 € 78.922,92 € 80.296,82 € Der Wegfall des 37-%igen Anteils des Rhein-Sieg-Kreises (= 42.061,40 €) verursacht bei Beibehaltung der aktuellen Größe des Messestandes und gleichbleibender Einnahmesituation ein Finanzierungsmehrbedarf von 21.337,38 €. Sollten die erwarteten Preissteigerungen im Messebusiness (Standgebühren und Messebau) von durchschnittlich 35 % auch in den nächsten Jahren in dieser Höhe wirksam werden, könnte der jährliche Mehrbedarf zwischen 21.337,- € und maximal 70.430,- € betragen. Die Mittel müssten im Haushalt nachgemeldet werden. Allerdings können derzeit keine belastbaren Zahlen vorgelegt werden, da die Angebote der Messebauer noch nicht vorliegen und auf der Einnahmenseite, Kostensteigerungen auch an die Mitausstellenden weitergegeben werden können. Eine grundsätzliche Entscheidung über die Haltung der Stadt Bonn zum Messeauftritt wird für die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe, des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit und des Rates Ende Januar/Anfang Februar vorgelegt. 10.01.2023/13.01.2023 gez. Dörner gez. Haid Datum Oberbürgermeisterin AusschussvorsitzenderSeite 4 von 5 Seite 5 Finanzielle Auswirkungen: Vergabeart öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Angebotseinziehung (bei sonstigen Honorarverträgen) Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB UVgO X VgV 2023-2025 98.900 € bis 150.726 € Produktgruppennummer 1.15.01 Produktgruppenbezeichnung Wirtschaftsförderung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) 545100 CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 9301101 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben x vorgesehen Das RPA hat zugestimmt X Vorbehaltlich der Zustimmung des RPA Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de