222447-03 AA · Änderungsantrag
Interfraktioneller Antrag auf Übernahme der Betriebsführerschaft durch die DJK BW Friesdorf e.V. für die Turnhalle 2 der Michaelschule in Bonn - Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 222447
Kerndaten
- Nummer
- 222447-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 21.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 222447-03 AA Dokumentenklasse A (öffentlich) Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Nicole Bonnie Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Thomas Geisen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fenja Wittneven-Welter DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Tobias Haßdenteufel FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Florian Bräuer Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul 21.03.2024 Interfraktioneller Antrag auf Übernahme der Betriebsführerschaft durch die DJK BW Friesdorf e.V. für die Turnhalle 2 der Michaelschule in Bonn - Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 222447 Beratungsfolge Sportausschuss 21.03.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der DJK BW Friesdorf e.V. wird ermächtigt, die Betriebsführerschaft für die Turnhalle 2 der Michaelschule, Friesdorfer Str. 53 in 53175 Bonn- Bad Godesberg zu übernehmen. Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung des Sportausschusses darstellen, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Dabei soll gewährleistet sein, dass keine überplanmäßigen Mittel in Anspruch genommen werden. Zudem soll auch berücksichtigt werden, dass es sich bei der Betriebsführerschaft um ein Pilotprojekt handelt, das zunächst bis zu einer umfassenderen Sanierung befristet ist. Der Verein ermöglicht und koordiniert nach der Übernahme der Betriebsführerschaft eine Nutzung der Halle durch weitere Parteien wie Schulen oder andere Sportvereine. Begründung Im Rahmen einer Betriebsführerschaft würde dem Verein die Betreuung und Nutzung der Sporthalle übertragen. Als Betriebsführer hätte der Verein die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung und Pflege (z.B. Malerarbeiten) der Sporthalle. Hierzu würde neben der Reinigung derSeite 1 von 2 Seite 2 Dokumentenklasse A (öffentlich) Halle auch die Durchführung von Kleinreparaturen und einfachen Wartungstätigkeiten gehören (z.B. das Auswechseln von Leuchtmitteln), die bislang überhaupt nicht, nur unzureichend und oft auch mit Verzögerung durchgeführt worden sind. Für die Übernahme dieser Aufgaben würde dem Verein eine monatliche Pauschale erstattet. Größere Unterhaltungsmaßnahmen verblieben in der Zuständigkeit des Städtischen Gebäudemanagements. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de