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222443-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Baustellensituation Bushaltestellen Koblenzer Straße und Weißenburgstraße

Nummer
222443-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222443 Bürgerantrag: Baustellensituation Bushaltestellen Koblenzer Straße und Weißenburgstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222443-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Baustellensituation Bushaltestellen Koblenzer
Straße und Weißenburgstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Fertigstellung der privaten Baumaßnahme an der Koblenzer Straße hatte
sich durch Personal- und Materialengpässe stark verzögert. Nunmehr wurden
die zuletzt noch fehlenden Fenster eingebaut, so dass der Bauzaun abgebaut
werden konnte.
Für das Grundstück Weißenburgstr. 79 wurde am 08.12.2020 eine
Baugenehmigung zur Errichtung einer 4-gruppigen Kindertagesstätte erteilt. Die
Bauherrschaft hat dem Bauordnungsamt allerdings mitgeteilt, dass das
Bauvorhaben in absehbarer Zeit nicht ausgeführt wird. Grundsätzlich liegt es im
Ermessen der Bauherrschaft, ob ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Eine Pflicht
zum Bauen besteht nicht. Eine Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von
drei Jahren nicht mit der Ausführung begonnen wurde oder wenn die
Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Gültigkeit einer
Baugenehmigung kann auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Der Eigentümer muss aber im Rahmen seiner Reinigungspflichten den
Aufwuchs am Bauzaun (Gebüsch) entfernen. Hierzu wird eine entsprechende
Aufforderung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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