222443-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Baustellensituation Bushaltestellen Koblenzer Straße und Weißenburgstraße
Kerndaten
- Nummer
- 222443-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222443-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Baustellensituation Bushaltestellen Koblenzer Straße und Weißenburgstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Fertigstellung der privaten Baumaßnahme an der Koblenzer Straße hatte sich durch Personal- und Materialengpässe stark verzögert. Nunmehr wurden die zuletzt noch fehlenden Fenster eingebaut, so dass der Bauzaun abgebaut werden konnte. Für das Grundstück Weißenburgstr. 79 wurde am 08.12.2020 eine Baugenehmigung zur Errichtung einer 4-gruppigen Kindertagesstätte erteilt. Die Bauherrschaft hat dem Bauordnungsamt allerdings mitgeteilt, dass das Bauvorhaben in absehbarer Zeit nicht ausgeführt wird. Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Bauherrschaft, ob ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Eine Pflicht zum Bauen besteht nicht. Eine Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nicht mit der Ausführung begonnen wurde oder wenn die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Gültigkeit einer Baugenehmigung kann auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Der Eigentümer muss aber im Rahmen seiner Reinigungspflichten den Aufwuchs am Bauzaun (Gebüsch) entfernen. Hierzu wird eine entsprechende Aufforderung erfolgen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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