222442 · Beschlussvorlage
202. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bundesstadt Bonn, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf „Deutschherrenstraße“
Kerndaten
- Nummer
- 222442
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222442 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 202. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bundesstadt Bonn, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf „Deutschherrenstraße“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Anhörung Rat 23.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 202. Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplan Nr. 7014-1 aufgestellt (DS-Nr. 221871). Die Änderung wird gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der dazugehörenden Begründung und Planzeichnung öffentlich ausgelegt. Begründung Allgemeines Die Eigentümerin der Flächen des ehemaligen Metallverarbeitungsbetriebes Lubig plant nach der erfolgten Aufgabe der gewerblichen Nutzung und Abräumung des Geländes eine Neubebauung. Aufgrund der nördlicher an das Ortszentrum Lannesdorf angrenzenden Lage soll der hier vorhandene Versorgungsbereich auf das Plangebiet erweitert und somit gestärkt werden. Hierzu ist eine bedarfsgerechte Einzelhandelsnutzung für die Nahversorgung und eine Wohnnutzung zur Ergänzung der innerstädtischen Wohnbebauung vorgesehen. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. 7014-1 (DS 221871) aufgestellt. Parallel dazu erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes. Plangebiet Auf den Flächen des ehemaligen Metallverarbeitungsbetriebes Lubig soll nach der erfolgten Aufgabe der gewerblichen Nutzung und Abräumung desSeite 1 von 42 Seite 2 Geländes eine Neubebauung erfolgen. Das im Ortszentrum von Lannesdorf im Stadtbezirk Bad Godesberg liegende Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 1,24 ha zwischen der Deutschherrenstraße im Südwesten und der Paracelsusstraße im Nordosten. Zusammen mit der rund 300 m² großen in städtischem Eigentum verbleibenden Wegeparzelle des nordwestlich angrenzenden Schenkpfädchens (Flurstück 745) ergibt sich eine Plangebietsgröße von rund 1,27 ha. Der hier im Jahre 1949 gegründete Metallverarbeitungsbetrieb wurde auch aufgrund der Lage inmitten von Lannesdorf und den mit ihm verbundenen Emissionen für die umgebende Wohnbebauung aufgegeben. Im Jahr 1999 wurde die Produktion und im Jahr 2014 die Verwaltung nach Deuselbach in Rheinland-Pfalz verlagert. Nach den Abriss- und Räumungsarbeiten stellt sich das Betriebsareal derzeit als Brachfläche am nördlichen Rand des Lannesdorfer Ortszentrums dar. Die benachbarte Bebauung ist westlich und südlich im Bereich Deutschherrenstraße / Drachenburgstraße von einer gemischten Nutzung aus Handel, Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen bestimmt. Von der Paracelsusstraße her prägt nördlich und östlich die Wohnnutzung den Charakter des Gebietes. Planungserfordernis Bisherige Darstellung: gemischte Baufläche Künftige Darstellung: Sonderbaufläche Wohnen + Einzelhandel – „Vollsortimenter max. 2.500 m² VK, min. 90 % nahversorgungsrelevante Sortimente“ Sonderbaufläche Wohnen + Einzelhandel – „Drogeriemarkt max. 800 m² VK“ Wohnbaufläche Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche (M) dar. Diese erstreckt sich von dem am Nordrand der Mischbaufläche gelegenen Plangebiet bis zu der Wohnbebauung am Floßweg und an der Hoverstraße im Süden, von der Ellesdorfer Straße im Osten bis zu Lynsbergstraße im Westen. Die Mischbaufläche erfasst den Kern des Ortsteils Lannesdorf. Das Plangebiet wird außer im Süden von Wohnbauflächen umgrenzt. Im Süden grenzt die Darstellung gemischte Baufläche an. Die geplante gemischte Nutzung – Einzelhandel und Wohnen – entspricht von der grundsätzlichen Ausrichtung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Aufgrund der Vorgaben des § 11 der BauNVO zum großflächigen Einzelhandel soll der Teilbereich mit der geplanten Einzelhandelsnutzung als Sonderbaufläche Wohnen + Einzelhandel dargestellt werden. Im Flächennutzungsplan wird zudem die maximale Verkaufsfläche desSeite 2 von 42 Seite 3 Vollsortimenters mit max. 2.500 m² und min. 90 % nahversorgungsrelevante Sortimente sowie die Verkaufsfläche des Drogeriemarktes mit max. 800 m² angegeben. Auf der Einzelhandelsnutzung sollen 88 Wohneinheiten entstehen. Der östliche Planbereich soll als Wohnbaufläche dargestellt werden, da hier Wohnbebauung mit ca. 72 Wohneinheiten realisiert werden soll. Anpassung an die Ziele der Raumordnung Im Regionalplan des Regierungsbezirkes Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, wird das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die Übereinstimmung der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen der Landesplanung gemäß § 34 Abs. 1 LPlG (Landesplanungsgesetz NRW) durch die Bezirksregierung Köln wurde mit Schreiben vom 02.02.2022 bestätigt, unter der Voraussetzung, dass im Flächennutzungsplan zwei Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Vollsortimenter max. VK 2.500 m², mind. 90% nahversorgungsrelevante Sortimente“ und „Drogeriemarkt max. VK 800 m²“ dargestellt werden. Politische Beratung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 7014-1 (DS 221871) Im März 2009 wurde seitens der Vorhabenträgerin ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Fläche des ehemaligen Fabrikgeländes gestellt. Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte dem Vorhaben einer Einzelhandels- und Wohnentwicklung im Grundsatz zugestimmt und am 07.05.2009 die Einleitung der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (DS-Nr. 0910930). Die von der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 29.09.2009 beschlossene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auf Grundlage eines mit der Verwaltung abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans mit einem Lebensmittelvollsortimenter, sechs Wohnungen in Obergeschossen, sowie einer oberirdischen großflächigen Stellplatzanlage durchgeführt. Das weitere Verfahren wurde anschließend aufgrund einer Altlastenproblematik nicht fortgeführt. Nach Abschluss eines Sanierungsvertrages zur Altlastensanierung im Jahr 2016 durch die Josef Lubig GmbH mit der Stadt Bonn hat die damalige Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Eigentümerin einen erneuten Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hatte darauf am 08.03.2017, unter Vorbehalt der vorherigen planerischen Umsetzung von städtebaulichen Maßgaben, eine erneute frühzeitige Beteiligung für das Vorhaben einer Einzelhandelsnutzung mit ebenerdigen Pkw- Stellplätzen und einer Wohnnutzung an der Deutschherrenstraße beschlossen (DS-Nr. 1710452). Daraufhin erfolgte ein Wechsel des Projektträgers von der damaligen Vorhabenträgerin zu Lubig Real Estate GmbH & Co. KG und die Beauftragung des ArchitekturbürosSeite 3 von 42 Seite 4 BauWerkStadt mit dem Ziel, ein neues städtebauliches Konzept mit mehr Aufenthaltsqualität zu erarbeiten. Nachdem die Vorhabenträgerin Lubig Real Estate das Vorhaben nunmehr deutlich weiterentwickelt hat und an Stelle der oberirdischen Stellplatzanlage eine Wohnbebauung plant, wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB auf der Grundlage dieser neuen Vorhabenplanung von der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 25. August 2020 beschlossen (DS- Nr.: 201273) und im Zeitraum vom 12.04.2021 bis einschließlich 07.05. 2021 durchgeführt. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung konnten auf der Internetseite der Stadt Bonn und unter www.bonn-macht-mit.de sowie im Ratssaalfoyer des Stadthauses eingesehen werden. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 18.10.2021 bis 19.11.2021. Im Ergebnis wurden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Wesentlichen folgende Themenbereiche angesprochen: • ·Parkplatzsituation, • · zukünftiges Verkehrsaufkommen, Regelung des Verkehrsflusses sowie Straßenausbau, • · bauliche Dichte und Architektur, • · Erhaltung des bisherigen Dorfcharakters, • · Aktualität des „Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts“ • · (Verkehrs-)Lärm und Lärmschutz. Zur Darstellung der zu erwartenden Verkehrssituation wurde ein Verkehrsgutachten erarbeitet, welches im Ergebnis die Möglichkeit zur Erschließung des Plangebietes nicht negiert. Die zu erwartenden Lärmimmissionen wurden gleichfalls durch ein Gutachten untersucht, dessen Ergebnisse zum passiven Schallschutz in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen wurden. Die Auswirkungen des Lebensmittelbetriebs und des Drogeriemarktes wurden mittels einer Auswirkungsanalyse dargelegt und der Standort in Lannesdorf als geeignet bewertet. Zum Bebauungsplan wurde eine mikroklimatische Untersuchung erstellt, welche insbesondere die bioklimatischen Auswirkungen des Vorhabens untersucht. Stellungnahmen, die sich direkt auf den Flächennutzungsplan beziehen, liegen nicht vor. Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beteiligt. Anregungen, die sich auf die Flächennutzungsplanänderung bezogen, ergaben sich nicht. Eine gesonderte Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist für die 202. FNP- Änderung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB nicht erforderlich. Die Träger öffentlicher Belange werden im weiteren Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB gesondert zum Flächennutzungsplanverfahren beteiligt.Seite 4 von 42 Seite 5 Anlage/n 1 Begründung 202.FNP Änderung Deutschherrenstr 230109 (öffentlich) 2 Planzeichnung 202. FNP Änderung Deutscherrenstraße (öffentlich)Seite 5 von 42 Bundesstadt Bonn 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“ Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf Begründung mit UmweltberichtSeite 6 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung Teil A: Begründung ..................................................................................................... 1 1 Allgemeines ................................................................................................... 1 1.1 Plangebiet................................................................................................................ 1 1.2 Derzeitige und künftige Darstellung ......................................................................... 1 1.3 Planungsvorgaben ................................................................................................... 2 1.3.1 Regionalplan ........................................................................................................ 2 1.3.2 Anpassung an die Ziele der Raumordnung .......................................................... 2 1.3.3 Bebauungsplan .................................................................................................... 3 1.3.4 Integriertes Freiraumsystem ................................................................................. 3 1.3.5 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu großflächigem Einzelhandel .... 3 1.3.6 Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept ......................................................... 4 1.3.7 Wohnungsbedarf .................................................................................................. 6 1.4 Planungsanlass, Ziele und Erfordernis der Änderung .............................................. 6 1.5 Planverfahren .......................................................................................................... 6 2 Auswirkungen der Planung ............................................................................ 7 Teil B: Umweltbericht .................................................................................................. 7 1 Einleitung ....................................................................................................... 7 1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der Ziele der Flächennutzungsplanänderung ....... 7 1.2 Flächendarstellungen .............................................................................................. 8 2 Umweltschutzziele in Fachgesetzen und Fachplänen ................................... 8 2.1 Planerische Vorgaben ............................................................................................11 3 Beschreibung und Bewerten der erheblichen Umweltauswirkungen ........... 12 3.1 Schutzgut Flora, Fauna, Lebensräume und Biodiversität ........................................12 3.2 Schutzgut Boden und Fläche ..................................................................................14 3.3 Schutzgut Wasser...................................................................................................15 3.4 Schutzgut Klima und Luft ........................................................................................16 3.5 Schutzgut Mensch uns seine Gesundheit ...............................................................19 3.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung ................................................................23 3.7 Kultur- und Sachgüter .............................................................................................23 3.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes ..........................24 3.9 Sonstige Umweltbelange ........................................................................................24 4 Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichmaßnahmen sowie Überwachungsmaßnahmen ......................................................................... 25 4.1 Maßnahmen zum Artenschutz ................................................................................26 4.2 Maßnahmen zum Ausgleich und zur Kompensation ...............................................26Seite 7 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 4.3 Plankonforme Alternativprüfungen ..........................................................................27 4.4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ..................................................................27 5 Prüfmethoden und Zusammenfassung ........................................................ 29 5.1 Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung ........................29 5.2 Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen (Monitoring) ..................29 6 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................ 30 Anlage 1Seite 8 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 1 Teil A: Begründung 1 Allgemeines 1.1 Plangebiet Auf den Flächen des ehemaligen Metallverarbeitungsbetriebes Lubig soll nach der erfolgten Aufgabe der gewerblichen Nutzung und Abräumung des Geländes eine Neubebauung erfolgen. Das im Ortszentrum von Lannesdorf im Stadtbezirk Bad Godesberg liegende Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 1,24 ha zwischen der Deutschherrenstraße im Südwesten und der Paracelsusstraße im Nordosten. Zusammen mit der rund 300 m² großen in städtischem Eigentum verbleibenden Wegeparzelle des nordwestlich angrenzenden Schenkpfädchens (Flurstück 745) ergibt sich eine Plangebietsgröße von rund 1,27 ha. Der hier im Jahre 1949 gegründete Metallverarbeitungsbetrieb wurde auch aufgrund der Lage inmitten von Lannesdorf und den damit verbundenen Emissionen für die umgebende Wohnbebauung aufgegeben. Im Jahr 1999 wurde die Produktion und im Jahr 2014 die Verwaltung nach Deuselbach in Rheinland-Pfalz verlagert. Nach den Abriss- und Räumungsarbeiten stellt sich das Betriebsareal derzeit als Brachfläche am nördlichen Rand des Lannesdorfer Ortszentrums dar. Die benachbarte Bebauung ist westlich und südlich im Bereich Deutschherrenstraße / Drachenburgstraße von einer gemischten Nutzung aus Handel, Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen bestimmt. Von der Paracelsusstraße her prägt nördlich und östlich die Wohnnutzung den Charakter des Gebietes. 1.2 Derzeitige und künftige Darstellung Bisherige Darstellung: gemischte Baufläche Künftige Darstellung: Sonderbaufläche Wohnen + Einzelhandel – „Vollsortimenter max. 2.500 m² VK, min. 90 % nahversorgungsrelevante Sortimente“ Sonderbaufläche Wohnen + Einzelhandel – „Drogeriemarkt max. 800 m² VK“ Wohnbaufläche Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche (M) dar. Diese erstreckt sich von dem am Nordrand der Mischbaufläche gelegenen Plangebiet bis zu der Wohnbebauung am Floßweg und an der Hoverstraße im Süden, von der Ellesdorfer Straße im Osten bis zu Lynsbergstraße im Westen. Die Mischbaufläche erfasst den Kern des Ortsteils Lannesdorf. Das Plangebiet wird außer im Süden von Wohnbauflächen umgrenzt. Im Süden grenzt die Darstellung gemischte Baufläche an. Die geplante gemischte Nutzung – Einzelhandel und Wohnen – entspricht von der grundsätzlichen Ausrichtung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Aufgrund derSeite 9 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 2 Vorgaben des § 11 der BauNVO zum großflächigen Einzelhandel soll der Teilbereich mit der geplanten Einzelhandelsnutzung als Sonderbaufläche Wohnen + Einzelhandel dargestellt werden. Im Flächennutzungsplan wird zudem die maximale Verkaufsfläche des Vollsortimenters mit max. 2.500 m² und min. 90 % nahversorgungsrelevante Sortimente sowie die Verkaufsfläche des Drogeriemarktes mit max. 800 m² angegeben. Auf der Einzelhandelsnutzung sollen 88 Wohneinheiten entstehen. Der östliche Planbereich soll als Wohnbaufläche dargestellt werden, da hier Wohnbebauung mit ca. 72 Wohneinheiten realisiert werden soll. 1.3 Planungsvorgaben Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln; Teilabschnitt Region Bonn /Rhein-Sieg (GEP Region Bonn/Rhein-Sieg) weist für den Geltungsbereich des Plangebietes einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Auch im Entwurf des Regionalplans Köln, der sich derzeit in der Neuaufstellung befindet, liegt das Plangebiet innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereichs. In den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind (vgl. Kap. D.I. Ziel 2.1.9 LEP NRW). Innerhalb der ASB sollen entsprechend dem Bedarf in der Bauleit- planung dargestellt bzw. festgesetzt werden: Flächen für den Wohnungsbau und die damit verbundenen Folgeeinrichtungen, Flächen für die zentralörtlichen Einrichtungen, Flächen für die sonstigen privaten und öffentlichen Einrichtungen der Bildung und Kultur sowie der sozialen und medizinischen Betreuung, gewerbliche Bauflächen für die Bestandssicherung und Erweiterung vorhandener Gewerbebetriebe und für die Ansiedlung neuer, überwiegend nicht erheblich belästigender Gewerbebetriebe, wohnungsnahe Sport-, Freizeit-, Erholungs- und sonstige Grünflächen. Des Weiteren formulieren der Regionalplan als auch der Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) als Ziel, dass in der Bauleitplanung Sondergebiete für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in ASB geplant werden dürfen (Regionalplan Ziel 1, Kapitel 1.1.1 „Allgemeine Siedlungsbereiche“; LEP Ziel 6.5-1). Anpassung an die Ziele der Raumordnung Im Regionalplan des Regierungsbezirkes Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, wird das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die Übereinstimmung der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen der Landesplanung gemäß § 34 Abs. 1 LPlG (Landesplanungsgesetz NRW) durch die Bezirksregierung Köln wurde mit Schreiben vom 02.02.2022 bestätigt, unter der Voraussetzung, dass im Flächennutzungsplan zwei Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Vollsortimenter max. VK 2.500 m², mind. 90% nahversorgungsrelevante Sortimente“ und „Drogeriemarkt max. VK 800 m²“ dargestellt werden.Seite 10 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 3 Bebauungsplan Für das Plangebiet und seine nähere Umgebung besteht mit Ausnahme der Wohnbebauung an der Paracelsusstraße in nordöstlicher Angrenzung zum Plangebiet, für die der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 8315-28 ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt, kein verbindliches Planungsrecht durch einen qualifizierten Bebauungsplan. Der Bebauungsplan Nr. 8315-28 überlappt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7014-1, der parallel zur 202. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Vorhaben aufgestellt wird, um rund 4,50 m im Bereich der nordöstlichen Grundstücksgrenze. Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 wird dieser Teilbereich ersetzt. Nach bisherigem Recht sind hier nicht überbaubare Grundstücksflächen des angrenzenden allgemeinen Wohngebiets festgesetzt und es bestehen Baulasten des benachbarten Wohngebäudes und seiner Garagen. Das Plangebiet wird durch den Fluchtlinienplan „1/L“ aus dem Jahr 1895 überlagert, welcher im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 ausschließlich Fluchtlinien im Bereich der Deutschherrenstraße und Verkehrsflächen beidseits des Schenkpfädchens festsetzt. Dieser Fluchtlinienplan mit Zielsetzung zur Schaffung eines neuen Erschließungssytems parallel zur Drachenburgstraße wird heute nicht mehr verfolgt und ist durch den Bebauungsplan Nr. 8315-28 bereits in Teilen überplant. Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7014-1 wird der Fluchtlinienplan in dessen Geltungsbereich ebenfalls ersetzt. Bauvorhaben im Plangebiet sind heute u.a. nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Integriertes Freiraumsystem Das integrierte Freiraumsystem (IFS) gibt für den Planungsbereich keine Entwicklungsziele an. Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu großflächigem Einzelhandel1 Mit dem Landesentwicklungsplan (LEP) Nordrhein-Westfalen bestehen Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens hinsichtlich der Einzelhandelsnutzung in der Abwägung beachtet (Ziele) bzw. berücksichtigt (Grundsätze) werden müssen. Für das Planvorhaben sind folgende Ziele und Grundsätze von Bedeutung: Ziel 6.5-1: Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden. Der Regionalplan stellt für den Untersuchungsstandort einen Allgemeinen Siedlungsbereich dar, das landesplanerische Ziel wird somit gewahrt. Ziel 6.5-2: Zentrenrelevante Kernsortimente: Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen 1 Quelle: Auswirkungsanalyse Entwicklung zusätzlicher Einzelhandelsnutzungen an der Deutschherrenstraße im Nahversorgungszentrum (D-Zentrum) Bonn-Lannesdorf Überarbeitung Oktober 2020, BBE Handelsberatung, Kap. 6.4, S. 36 ff.Seite 11 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 4 Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur: - in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie - in neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich integrierten Lagen, die aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrsmäßigen Anbindung für die Versor- gung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz-, mittel- oder langfristigen Bedarfs er- füllen sollen, dargestellt und festgesetzt werden. Zentrenrelevant sind - die Sortimente gemäß Anlage 1 des LEP und - weitere von der jeweiligen Gemeinde als zentrenrelevant festgelegte Sortimente (ortstypi- sche Sortimentsliste). Ziel 6.5-3: Beeinträchtigungsverbot Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept Das Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Bundesstadt Bonn von 2008, mit Fortschreibung im Jahr 2012, ist die Stärkung der gewachsenen Stadt-, Stadtbezirks- und Ortsteilzentren. Zum einen soll die zentrale Versorgungsfunktion und die wohnungsnahe Versorgung gesichert werden. Zum anderen soll die Einzelhandels- und Funktionsvielfalt der Innenstadt, der Stadtbezirks- und Ortsteilzentren erhalten und gestärkt werden. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Bundesstadt Bonn stuft die Ortsmitte von Lannesdorf als D-Zentrum in Bonn ein. Es beschreibt den Planungsraum wie folgt: „Das im attraktiven Dorfkern von Lannesdorf am Brunnenplatz gelegene gefährdete Nahversorgungszentrum besticht durch seine funktionale Vielfalt und soll trotz seiner Nähe zum nicht integrierten Einzelhandelsstandort an der Drachenburgstraße aktiv gestützt werden. In diesem Zusammenhang ist neben Privataktivitäten der Eigentümer und Handeltreibenden die städtebauliche Erweiterung nach Norden durch die Einbeziehung des Grundstücks der ehemaligen Maschinenfabrik Lubig als Möglichkeit der Verkaufsflächenerweiterung des Lebensmittelmagneten zu sehen.“ In der Auswirkungsanalyse zur Entwicklung des Einzelhandels2 die im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans NR. 7014-1 erstellt wurde, heißt es hier: “Das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept gibt Leitlinien zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben vor, grenzt die zentralen Versorgungsbereiche ab und definiert die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente.“ Sowohl der Lebensmittel- als auch der Drogeriemarkt sind als Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment zu bewerten. Der Ansiedlungsstandort ist einem 2 Quelle: Auswirkungsanalyse Entwicklung zusätzlicher Einzelhandelsnutzungen an der Deutschherrenstraße im Nahversorgungszentrum (D-Zentrum) Bonn-Lannesdorf Überarbeitung Oktober 2020, BBE Handelsberatung, Kap. 6.3, S. 35Seite 12 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 5 zentralen Versorgungsbereich zugeordnet. Zentrale Versorgungsbereiche werden als Vorrangstandorte zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben vor allem mit zentren- und nahversorgungsrelevanten (Kern-)Sortimenten bestimmt. Dabei sollen sich neue Einzelhandelsbetriebe an der Versorgungsfunktion des jeweiligen zentralen Versorgungsbereiches orientieren. Das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept weist demgemäß Zentren der Kategorien A (Innenstadt) bis D (Nahversorgungszentrum) aus. Grundsätzlich sollen in C- und D-Zentren keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten angesiedelt werden. Um den Größenordnungen der jeweiligen Betriebseinheiten Rechnung zu tragen, wurde für Lebensmittelmärkte in C-Zentren eine Ausnahmeregelung mit max. 1.500 m² Verkaufsfläche aufgenommen. In D-Zentren sind großflächige Lebensmittelmärkte nur dann ausnahmsweise genehmigungsfähig, wenn das Vorhaben eine sinnvolle Ergänzung benachbarter Zentren darstellt. In jedem Fall soll sich die Dimensionierung des Vorhabens an der im Nahbereich lebenden Einwohnerzahl orientieren. Das Untersuchungsvorhaben ist dem D-Zentrum Lannesdorf zugeordnet, das Versorgungsfunktionen für die angrenzenden Ortsteile Lannesdorf, Muffendorf, Pennenfeld und Obermehlem mit zusammen ca. 19.850 Einwohnern (inkl. 160 zusätzlicher Einwohner des Wohnbauvorhabens) übernehmen soll. Der projektierte Lebensmittelmarkt3 überschreitet die Grenze der Großflächigkeit deutlich, stellt jedoch eine sinnvolle Ergänzung benachbarter Versorgungszentren dar, ohne die Versorgungsstrukturen und deren Entwicklungsfähigkeit der benachbarten zentralen Versorgungsbereiche Mehlem (C-Zentrum), Pennenfeld, Heiderhof und Rüngsdorf (D-Zentren) wesentlich einzuschränken. Im Rahmen einer Auswirkungsanalyse im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7014-1 konnte nachgewiesen werden, dass von dem Vorhaben keine wesentliche Beeinträchtigung der Versorgungsstrukturen und keine Gefährdung (anderer) städtebaulich schutzwürdiger zentraler Versorgungsbereiche und deren Entwicklungsfähigkeit ausgehen wird. Das Beeinträchtigungsverbot wird somit gewahrt. Nach der vorgelegten Umsatzprognose kann der projektierte Supermarkt am Vorhabenstandort innerhalb des zugewiesenen Verflechtungsbereiches des D-Zentrums ca. 8,3 Mio. € der für Nahrungs- und Genussmittel verfügbaren Kaufkraft von ca. 50 Mio. € binden. Dies entspricht einer Kaufkraftbindung von etwa 16 %, eine - bezogen auf den Versorgungsanspruch an ein D-Zentrum - immer noch geringe Versorgungsleistung. Im Fazit ist festzuhalten, dass der projektierte Lebensmittelmarkt als heute marktüblicher Betriebstyp mit ca. 2.500 m² Verkaufsfläche den seit 2008 gültigen Grenzwerte für Lebensmittelmärkte in D-Zentren deutlich überschreitet. Gleichwohl ist das Planvorhaben mit den Vorgaben des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aus Sicht der Gutachter vereinbar. Denn die Versorgungsfunktion orientiert sich am zugeordneten Verflechtungsbereich und das Vorhaben stellt eine sinnvolle Ergänzung der benachbarten zentralen Versorgungsbereiche dar. Auch der projektierte Drogeriemarkt entspricht als nicht- großflächiger Einzelhandelbetrieb den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes Die geplante Dimensionierung der geplanten Einzelhandelsbetriebe ist - bezogen auf das sortimentsrelevante Nachfragepotenzial im zugeordneten Verflechtungsbereich - als maßstabsgerecht zu bewerten. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, dass der Vollsortimenter max. 2.500 m² Verkaufsfläche umfassen darf und mindestens 90 % 3 Anmerkung: Im Rahmen der Prüfung wurde die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit ca. 2.500 m² und eines Drogeriemarktes mit 800 m² zu Grunde gelegt.Seite 13 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 6 nahversorgungsrelevante Sortimente4 gem. der `Bonner Liste` führen muss. Für den Drogeriemarkt wird ergänzend dargestellt, dass dieser max. 800 m² Verkaufsfläche umfassen darf. Wohnungsbedarf Entsprechend der jüngsten Bevölkerungsvorausberechnung des Landesbetriebs IT.NRW ergibt sich durch den für Bonn zu erwartenden Bevölkerungszuwachs bis 2025 von rund 4.700 Einwohner*Innen theoretisch ein zusätzlicher Bedarf von rund 2.500 Wohnungen; bis 2030 bei einem anzunehmenden Plus von rund 10.800 Einwohner*Innen entsteht absehbar ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 5.700 Wohnungen. Neben der prognostischen Unschärfe dürfte sich die Zahl der tatsächlich benötigten Wohneinheiten einerseits durch entstehende Ersatzbedarfe im Bestand und andererseits durch weitere, demographisch bedingte Faktoren um einige hundert Wohnungen erhöhen. Die vorliegende Planung trägt durch die Schaffung von Wohnraum im Zuge einer maßvollen Innenentwicklung dazu bei, zumindest für den Ortskern von Lannesdorf ein dringend benötigtes Wohnungsangebot zu schaffen. 1.4 Planungsanlass, Ziele und Erfordernis der Änderung Nach der Aufgabe der gewerblichen Nutzung und Abräumung des Geländes an der Deutschherrenstraße plant die Eigentümerin die Flächen einer Neubebauung und Nutzung zu unterziehen. Die Planung der Vorhabenträgerin sieht rund 2.500 m² Verkaufsfläche vor, die sich auf rund 1.800 m² Lebensmittel-Einzelhandel und knapp 700 m² Drogeriemarkt verteilt. Die Planung entspricht insofern den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept formulierten städtebaulichen Zielsetzungen der Bundesstadt Bonn für diesen Bereich. Weiter ist die Errichtung von ca. 88 Wohnungen auf dem Einzelhandelsgebäude an der Deutschherrenstraße sowie ca. 72 Wohnungen an der Paracelsusstraße geplant. Mit diesem Konzept erfährt der Lannesdorfer Ortskern eine Erweiterung durch eine gemischte Nutzung, die seine Versorgungsfunktion stärkt und gleichzeitig die bisherige Lücke im städtebaulichen Zusammenhang schließt. Dem hohen Wohnraumbedarf in der Bundesstadt Bonn wird dabei auf der Grundlage der Beschlusslage zur Einleitung des Planverfahrens durch ca. 30% geförderten Wohnungsbau und 70% frei finanzierten Wohnungen Rechnung getragen. Für die mit dem Vorhaben verbundene Nutzungsänderung durch Ansiedlung eines Vollsortimenters als ergänzende Marktfläche des Versorgungsbereichs und Schaffung neuen Wohnraums in kompakter Bauweise ist die Beurteilung auf der Grundlage des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) nicht ausreichend, so dass ein Planungserfordernis für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 besteht. 1.5 Planverfahren Da im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit bereits umfassende Informationen zu den Zielen und Zwecken des 4 Die `Bonner Liste` (Anhang 1) umfasst die zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimente (Sortimentsliste) und ist dem Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2008 bzw. der Fortschreibung von 2012 entnommen.Seite 14 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 7 vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7014-1 gegeben wurden, die weit über die Inhalte der Flächennutzungsplanänderung hinausgehen, ist es zulässig, das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans auch ohne explizite frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 kann von der Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden, wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind. Dieser Fall liegt hier vor. 2 Auswirkungen der Planung Mit der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine unmittelbaren Auswirkungen auf der maßstabsebene des Flächennutzungsplans verursacht. Auf der nachfolgenden Planungsebene bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175 – 187“ werden mögliche städtebauliche, soziale und verkehrliche Auswirkungen detaillierter untersucht und erläutert. Die Auswirkungen auf die Umwelt, die mit der Flächennutzungsplanänderung einhergehen, werden im folgenden Umweltbericht unter Rückgriff auf die Inhalte des Umweltberichts zum Bebauungsplan Nr. 7014-1 beschrieben. Teil B: Umweltbericht Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen werden im nachfolgenden detailliert dargestellt. Eine Zusammenfassung findet sich unter Punkt 6 des Umweltberichts. 1 Einleitung Das Baugesetzbuch sieht im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne vor, dass für die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung werden im nachfolgenden Umweltbericht gemäß der gesetzlichen Vorgabe nach § 2a S. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB festgehalten und bewertet. 1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der Ziele der Flächennutzungsplanänderung Das Lannesdorfer Ortszentrum soll gestärkt und hierzu an seinem nördlichen Rand erweitert werden. Hierzu wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7014-1 für eine rund 1,2 ha große Brachfläche innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils aufgestellt. Parallel zum Bebauungsplan Nr. 7014-1 wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB der Flächennutzungsplan geändert und die 202. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche (M) dar. Diese erstreckt sich von dem am Nordrand der Mischbaufläche gelegenen Plangebiet bis zu der Wohnbebauung am Floßweg und an der Hoverstraße im Süden, von der Ellesdorfer Straße im Osten bis zu Lyngsbergstraße im Westen. Die Mischbaufläche erfasstSeite 15 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 8 den Kern des Ortsteils Lannesdorf. Das Plangebiet wird außer im Süden von Wohnbauflächen umgrenzt. Im Süden grenzt die Darstellung gemischte Baufläche an. Die geplante gemischte Nutzung – Einzelhandel und Wohnen – entspricht von der grundsätzlichen Ausrichtung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Wegen der Vorgaben des § 11 der BauNVO zum großflächigen Einzelhandel soll der Teilbereich mit der geplanten Einzelhandelsnutzung als Sonderbaufläche Wohnen + Einzelhandel dargestellt werden. Im Flächennutzungsplan wird zudem die maximale Verkaufsfläche des Vollsortimenters mit max. 2.500 m² und min. 90 % nahversorgungsrelevante Sortimente sowie die Verkaufsfläche des Drogeriemarktes mit max. 800 m² angegeben. Auf dem Einzelhandelsgebäude sollen 88 Wohneinheiten entstehen. Der östliche Planbereich soll als Wohnbaufläche dargestellt werden, da hier Wohnbebauung mit ca. 72 Wohneinheiten realisiert werden soll. 1.2 Flächendarstellungen Insgesamt werden folgende Flächendarstellungen vorgesehen: Gesamtgröße Plangebiet: ca. 1,2 ha Sonderbaufläche Wohnen + Einzelhandel ca. 0,7 ha Wohnbaufläche ca. 0,5 ha 2 Umweltschutzziele in Fachgesetzen und Fachplänen Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht entsprechend der Anlage 1 zum BauGB beschrieben und bewertet werden. Auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes ist die Umweltprüfung nicht in der Detailschärfe erforderlich wie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Trotzdem sind auch auf dieser Ebene alle Umweltmedien und -belange zu prüfen, die im § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführt sind. Dabei wird auch dargestellt, auf welche Weise die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes umgesetzt werden, die für die Flächennutzungsplanänderung von Bedeutung sind und wie die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden. Tabelle 1: Wesentliche Fachgesetzte und Bestimmungen zum Umweltschutz5 Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege Fachrecht/ Fachplan Tiere und Pflanzen Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und § 1 (6) 7a Baugesetzbuch 5 Entnommen aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 7014-1Seite 16 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 9 Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege Fachrecht/ Fachplan das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. Die wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlich und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen. § 1 (2), (3) 5 und § 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Erhalt der europäisch geschützten Arten sowie der Vogelarten. Hierzu ist im Rahmen der Bauleitplanung eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen. § 44 und 45 (7) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Die FFH-Richtlinie sieht vor, die biologische Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union durch ein nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenes Schutzgebietssystems dauerhaft zu schützen und zu erhalten. Mit der Vogelschutzrichtlinie soll der Rückgang der europäischen Vogelbestände aufgehalten und insbesondere die Zugvögel besser geschützt werden. Die Richtlinie gilt für sämtliche wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten leben, für ihre Eier, Nester und Lebensräume. Europ. Schutzgebietssystem "Natura 2000" - FFH (Flora, Fauna, Habitat) - und Vogelschutzrichtlinie (Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG) Boden Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. § 1 (6) 7a und § 1a (2) Baugesetzbuch (BauGB) Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Natürliche oder von Natur aus geschlossene Pflanzendecken sowie die Ufervegetationen sind zu sichern. Bodenerosionen sind zu vermeiden. § 202 Baugesetzbuch (BauGB) § 1 (3) 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens als: - Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, - Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, - Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. § 1 und § 2 (2) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)Seite 17 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 10 Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege Fachrecht/ Fachplan Wasser Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. § 1 (6) 7a Baugesetzbuch (BauGB) Sicherung der Gewässer (oberirdische Gewässer, Grundwasser) als Bestandteil des Naturhaushalts. Unterlassen vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Schutz von Überschwemmungsgebieten. § 1, § 2 (1) 1 u. 3, § 27 (1) und § 76 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Keine Bebauung in Überschwemmungsgebieten § 82 Landeswassergesetz (LWG) Änderungen des Grundwasserspiegels, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigungen schutzwürdiger Biotope führen können, sind zu vermeiden. § 1, § 2 (1) und § 46 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 1 und § 32 Landeswassergesetz (LWG) Klima Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. § 1 (6) 7a Baugesetzbuch (BauGB) Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas, Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien, Schutz und Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Erhalt, Entwicklung und Wiederherstellung von Wald und sonstigen Gebieten mit günstiger klimatischer Wirkung sowie von Luftaustauschbahnen § 1 (3) 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Luft, Gesundheit des Menschen Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, sowie die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, und seine umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit zu berücksichtigen. § 1 (6) 1 u. 7a, c Baugesetzbuch (BauGB) Schädliche Umwelteinwirkungen sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gering zu halten. § 2 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 2 (7) Landesnaturschutzgeset z (LNatSchG) Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Vorbeugung des Entstehens schädlicher Umwelteinwirkungen § 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Abschätzung und Bewertung von Verkehrsgeräuschen, Zielwerte DIN 18005 Schallschutz im Städtebau Abschätzung und Bewertung von Verkehrsgeräuschen, Grenzwerte 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung (Bund) RLS90 Nachweis passiver Schallschutzmaßnahmen DIN 4109 Schallschutz im HochbauSeite 18 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 11 Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege Fachrecht/ Fachplan Landschaft und Erholung Bauleitpläne sollen dazu beitragen die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Berücksichtigung der Darstellungen von Landschaftsplänen. § 1 (5) S.2, (6) 5 u. 7 g Baugesetzbuch (BauGB) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. §1 und § 2 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 2 (7) Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Wechselwirkungen, biologische Vielfalt Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes zu berücksichtigen. § 1 (6) 7i Baugesetzbuch (BauGB) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes auf Dauer gesichert sind. § 1 und § 2 (3) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 2 (7) Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die umweltbezogenen Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu berücksichtigen. § 1 (6) 5 u. 7d Baugesetzbuch (BauGB) Historische Kulturlandschaften und –landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, sind zu erhalten. § 1 (4) 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. § 1 (1) Denkmalschutzgesetz (DSchG) 2.1 Planerische Vorgaben Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln; Teilabschnitt Region Bonn /Rhein-Sieg (GEP Region Bonn/Rhein-Sieg) weist für den Geltungsbereich des Plangebietes einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Auch im Entwurf des Regionalplans Köln, der sich derzeit in der Neuaufstellung befindet, liegt das Plangebiet innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereichs. Nationale und europäische Schutzgebiete und Schutzfestsetzungen Das Plangebiet berührt keine nationalen Schutzgebiete oder -objekte nach Bundesnaturschutzgesetz oder Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW). Es befinden sich hier weder gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG noch Biotopverbundflächen. Im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes liegen keine gemeldeten FFH- oder Vogelschutzgebiete (Natura 2000) vor. Baumschutzsatzung, Integrierte Freiraumsystem und LandschaftsplanSeite 19 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 12 Für das Plangebiet liegt keine Baumschutzsatzung vor und es liegt nicht innerhalb eines Landschaftsplan. Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn (IFS) gibt keine Hinweise für das Plangebiet. 3 Beschreibung und Bewerten der erheblichen Umweltauswirkungen Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verbunden mit der Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes Nr. 7014-1 sind durch Schaffung von Baurecht Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt verbunden. Die Beschreibung der Umweltbelange, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, erfolgt entsprechend der Systematik nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB anhand der Einteilung in verschiedene Umweltschutzgüter. Im Folgenden werden die Umweltauswirkungen der einzelnen Schutzgüter mit den Angaben zum Bestand, der Prognose und der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen beschrieben und bewertet. 3.1 Schutzgut Flora, Fauna, Lebensräume und Biodiversität Bestandsaufnahme Innerhalb des Plangebiets sind keine Schutzgebietsausweisungen vorhanden. Natura 2000- Gebiete sind von der Planung auch in der Nachbarschaft nicht betroffen. Westlich des Plangebietes in einer Entfernung von rund 400 m liegt das Naturschutzgebiet Steinbruch Lyngsberg (BN-012). Die Unterschutzstellung des ca. 5,4 ha großen Gebietes erfolgt: aufgrund der besonderen Bedeutung des Gebietes gemäß § 23 (1) Nr. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung, gemäß § 23 (1) Nr. 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen sowie gemäß § 23 (1) Nr. 3 BNatSchG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Eine Beeinträchtigung des Schutzgebiets und seiner Ziele sind durch die Realisierung des Vorhabens in der gegebenen Lange sowie seine Nutzung nicht erkennbar. Flora Das Plangebiet selbst ist nach Abbruch der bisherigen Gewerbebauten vollständig geräumt und weitgehend frei von Gehölzvegetation. Entlang des Schenkpfädchens befinden sich noch vereinzelt Einzelbäume, davon fünf satzungsgeschützt, aus dem Garten des abgebrochenen Gebäudes Deutschherrenstraße 175. Auf der Brachfläche stellt sich in den nicht befahrenen Bereichen langsam eine Krautschicht sowie Pioniervegetation ein. Fauna / Artenschutz Die Auswirkungen des Vorhabens auf europäisch geschützte Arten (Störung, Verletzung, Tötung) wurde durch ein Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) vorlaufend zum Bauleitplanverfahren untersucht, um eine Verletzung von Verboten nach dem Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen.6 Die Notwendigkeit der Durchführung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Die ASP I wurde noch unter Bestand des Gewerbebetriebes und zwei Wohnhäusern erarbeitet welche daher in die Vorprüfung der Wirkfaktoren berücksichtigt fanden. Da das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 BNatSchG für einige Arten nicht ausgeschlossen 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7014-1, Bonn-Bad Godesberg Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I /II, Büro für Freiraumplanung D. Liebert, Alsdorf, 23.02.2017 // 0109.2017Seite 20 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 13 werden konnte, wurde eine ASP II als vertiefende Untersuchung durchgeführt. Bei den dann durchgeführten Ortsbegehungen konnten keine Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Brutvögel festgestellt werden. Es wurde das Vorkommen einzelner Zwergfledermausarten nachgewiesen aber keine weiteren Fledermausarten. Nachgewiesen wurden die Vogelarten: Amsel, Haussperling, Zilpzalp, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Blaumeise, Gartengrasmücke, Kohlmeise, Buchfink, Stieglitz und Elster. Als CEF-Maßnahme (Schutz gebäudebewohnender Arten) wurden vor Abbruch der Betriebs- und Wohngebäude, im Einvernehmen mit der UNB - sechs Nistkästen auf einem Grundstück in der Gotenstraße angebracht. Die in der ASP I und II benannten Vermeidungsmaßnahmen im Zuge der Baufeldfreimachung betreffen das weitere Vorhaben - mit Ausnahme der Entnahme der restlichen Vegetation - nicht mehr. Im Jahr 2020 wurde eine weitere ASP zum möglichen Vorkommen von planungsrelevanten Arten im Bereich der Freiflächen durchgeführt7.Im Rahmen einer Begehung und der Betrachtung des zu erwartenden Artenspektrums konnte prognostiziert werden, dass keine potentiellen planungsrelevanten Arten auf der Betrachtungsfläche zu erwarten sind. Aus Sicht des Artenschutzes ist jedoch das Anbringen von Fledermausnisthilfen empfohlen. Biotopverbund/ Biodiversität Das Plangebiet liegt innerhalb des bebaute Ortsbereichs. Weder Verbundfläche noch lineare Verbundelemente werden von der Planung tangiert. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Insgesamt ist das Plangebiet ökologisch als geringwertig einzustufen. Ein Strukturreichtum ist nicht gegeben. Die noch 2020 angetroffene ´günstige Biotopstruktur für den Flussregenpfeifer ist aufgrund der aufkommenden Sukzession nicht mehr anzutreffen. Mit der Planung geht langfristig potentieller Lebensraum für Pflanzen und Tiere verloren was aber auch bei Realisierung nach bestehendem Baurecht erfolgen würde. Letzteres gilt auch für die Fällung der Satzungsbäume. Zum Schutz der Artenvielfalt erfolgt bei der Begrünung der Dächer eine insektenfreundliche Pflanzenauswahl, die neben Sedum- Arten auch Blühpflanzen in Form standortangepasster Stauden berücksichtigt. Bei den sonstigen Pflanzen werden standortangepasste regionale Pflanzen verwendet. Nach Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen M 1 (Baufeldfreimachung außerhalb der regulären Brutsaison zwischen Anfang Oktober und Ende Februar und erneute Kontrolle auf Fledermausbesatz) und der Ausgleichsmaßnahme C1 (Ersatzquartiere für Fledermäuse) sowie dem Rückgang offener Kiesflächen durch Sukzession kann das Eintreten von Verbotstatbeständen i. S. des § 44 BNatSchG im Vorfeld ausgeschlossen werden. Ergebnis Mit der Umsetzung des Vorhabens wird das Biotoppotential durch den Verlust von Brachfläche beeinträchtigt, es verbleiben jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Biodiversität, da diese durch den jetzt vorherrschenden Charakter als defizitär angesehen werden kann. Die entstehende Stadtlandschaft bietet den anzutreffenden Kulturfolgern weiterhin Raum. Durch die extensiv begrünte Dachlandschaft, das Anbringen von Fassadenbegrünung, die Anlage 7 Faunistische Potenzialeinschätzung unter besonderer Berücksichtigung planungsrelevanter Arten im Bereich der Deutschherrenstraße in Bonn, Oktober 2020Seite 21 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 14 von Gärten und Pflanzung von Bäumen wird der Erhalt eines breiten Artenspektrums im Bereich der Insekten unterstützt. 3.2 Schutzgut Boden und Fläche Bestandsaufnahme Das Plangebiet ist Teil des bebauten Ortsteils Lannesdorf. Bis zu den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts erstreckte sich der Bebauungszusammenhang entlang der Deutschherren- straße. Mitte der 60er Jahre wurde die Bebauung entlang der Paracelsusstraße geschlossen. Als Siedlungsfläche besitzt das Plangebiet keine Bedeutung für die Landwirtschaft. Sie erfüllt auch keine planrelevante Funktion im Naturhaushalt. Das Plangrundstück ist auf Grund der historischen Nutzung durch die Metallverarbeitung der Josef Lubig GmbH als Altstandort (Nr. 8214-804) registriert. Während der Betriebszeit kam es zu Einträgen von MKW (Mineralölkohlenwasserstoffen) und LHKW (leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen) in Boden, Bodenluft und Grundwasser. Die Stadt Bonn hat mit der Josef Lubig GmbH im Mai 2016 einen Sanierungsvertrag über die Sanierung der Altlasten abgeschlossen. Wesentliche Bestandteile der Vereinbarung sind die Entfernung von MKW und LHKW durch einen Bodenaustausch im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes sowie durch Reinigung von Bodenluft und Grundwasser. Der Bodenaustausch wurde zum 01.02.2019 ordnungsgemäß abgeschlossen. In größeren Tiefen verbleibende Belastungen stellen für das Vorhaben und die Planungen kein Hemmnis dar. Die noch bis in die 2010er Jahre bestehende Überbauung und die befestigten Flächen wurden zur Aufbereitung des Standortes abgebrochen. Es wurde mit Blick auf die zu erwartende Bautätigkeit bisher kein neuer Boden aufgebracht. Die derzeit unversiegelte Fläche stellt einen Zwischenzustand zwischen der früheren und der zukünftigen Nutzung dar. Historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet. Eine generelle Überprüfung auf Kampfmittel ist nicht erforderlich. Sollten Spezialbaumaßnahmen wie Ramm-, Verpressungs- und Verbaumaßnahmen oder Pfahlgründungen durchgeführt werden, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Die Planung sieht die Realisierung von Einzelhandelsnutzung und Wohnungen in einem zentralen Bereich, an einem städtebaulich integrierten Standort vor. Damit einher geht ein hoher Grad der Überbauung und Befestigung und somit eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. Retentionsflächen für Niederschlagswasser gehen verloren. Auch unter Berücksichtigung einer möglichen Bebauung nach heutigem Baurecht bleibt der Eingriff in das Schutzgut Boden hoch. Während der Bauphase ist von einer Inanspruchnahme der gesamten Fläche und einer Bodenveränderung durch Einbauten mit ihren Baugruben, Geländemodellierungen und die Herstellung der Frostschutzkörper auf dem größten Teil des Plangebiets auszugehen. Im Bereich der gärtnerisch angelegten Flächen wird Boden als Vegetationsschicht neu aufgetragen. Teilflächen werden als intensive Dachbegrünung der geplanten Tiefgarage und der Terrasse im SO ausgeführt. Somit werden die im Plangebiet vorkommende Böden vollkommen anthropogen sein. Eine natürliche Horizontierung wird sich auch innerhalb eines längeren Zeitraums nicht mehr einstellen.Seite 22 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 15 Ergebnis Mit der Realisierung des Vorhabens sind – auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch ehemalige Bebauung und Altlasten - keine negativen nachhaltigen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden verbunden. Die Umnutzung des Plangebiets berücksichtigt den Grundsatz der Wiedernutzbarmachung von ehemals bebauten Flächen. Das Lannesdorfer Zentrum erfährt eine funktionale Aufwertung. Eine Inanspruchnahme von Außenbereichs- flächen und der damit verbundenen Herstellung von neuen Erschließungsmaßnahmen wird vermieden. Natürliche Böden sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die belebte Oberbodenzone beschränkt sich auf Restfläche im Bereich der Baumstandorte. Aufgrund der Lage des Plangebiets innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil sowie des mit dem Vorhaben verfolgten Ziels der Wiedernutzbarmachung des Geländes bzw. seiner Rückkehr in den Kreislauf der städtischen Funktionen, ist der mit der Umsetzung der Planung verbundene Eingriff in das Schutzgut Boden insgesamt als gering zu bewerten. 3.3 Schutzgut Wasser Bestandsaufnahme Das Plangrundstück ist auf Grund der historischen Nutzung durch die Metallverarbeitung der Josef Lubig GmbH als Altstandort (Nr. 8214804) registriert. Während der Betriebszeit kam es zu Einträgen von MKW (Mineralölkohlenwasserstoffen) und LHKW (leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen) in Boden, Bodenluft und Grundwasser. Die Stadt Bonn hat mit der Josef Lubig GmbH im Mai 2016 einen Sanierungsvertrag über die Sanierung der Altlasten abgeschlossen. Im Rahmen des Sanierungskonzepts werden auch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe aus dem Grundwasser entfernt. Maßnahmen zur fortlaufenden Grundwasserreinigung und zur Überwachung werden auch zukünftig noch für voraussichtlich weitere 14 Jahre durchgeführt. Aufgrund der Lage des Plangebiet innerhalb einer bebauten Ortslage sowie historisch bedingten Verunreinigung des Grundwassers kommt dem Plangebiet derzeit keine Rolle bei Neubildung des Grundwassers zu. Oberflächengewässer sind weder im Plangebiet noch angrenzend betroffen. Das Plangebiet liegt außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Auf Grund der vorangegangenen gewerblichen Nutzung und Folge der Altlastensituation wird keine Versickerung des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers vorgesehen. Das Vorhaben ist abwässertechnisch grundsätzlich über die öffentliche Mischwasserkanalisation in der Deutschherrenstraße und Paracelsusstraße erschlossen. Der Flurabstand des Grundwassers liegt im Plangebiet bei mehr als zehn Metern. Eine Berührung des Grundwasserleiters ist weder bei den Bauarbeiten noch durch die unterir- dischen Gebäude gegeben. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Mit der Neubebauung und der erhöhten Versiegelung gegenüber heute zulässiger Bebauung verringern sich die Flächen für die Rückhaltung von Niederschlagswasser. Für extreme Regenereignisse ist auf der Ebene der Objektplanung noch ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 zu führen, um nachteiligen Auswirkungen auf die geplante Bebauung und angrenzende Nutzungen vorzubeugen. Für die Wegeparzelle des Schenkpfädchens erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung im Zuge der Ausbauplanung.Seite 23 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 16 Durch Begrenzung der Abflussmenge aus dem Plangebiet wird sichergestellt, dass die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Kanals durch den Zulauf aus dem Plangebiet nicht überschritten wird. Ergebnis Der mit der geplanten Überbauung des Plangebiets verbundene Eingriff in das Schutzgut Wasser ist gegenüber dem Bestand als gering zu bewerten. 3.4 Schutzgut Klima und Luft Bestandsaufnahme Der Planungsraum weist laut ZURES-Klimaanalyse von 2018 für sommerliche austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag eine mäßige bis starke Wärmebelastung auf. In der Nacht tritt mit bis zu 5,5 K Temperaturabweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Freiflächen ein deutlicher Wärmeinseleffekt auf. Dieser wird auch durch die derzeit offene Fläche nur in sehr geringem Umfang gedämpft. Aufgrund des mit 2,5 km bereits engen Rheintals ist das Plangebiet häufiger von feuchtwarmer Witterung (Schwüle) sowie von Inversionswetterlagen (Austauscharme Lagen mit umgekehrter Temperatur-schichtung) betroffen. Im Bereich des Plangrundstücks erfolgt der Übergang aus der zum Teil 100 %igen Überbauung der Grundstücke im Ortskern zur offeneren Bebauung mit Einzelhäusern nördlich des Schenkpfädchens und Gebäuderiegeln an der Paracelsusstraße. Wesentliche Quelle für stoffliche Belastungen der Luft ist der Straßenverkehr durch Abgase, Abrieb und Staub. Der Eintrag aus Feuerstätten zur Raumheizung und Kaminöfen ist für die Umgebung des Plangebiets nicht quantifizierbar. Zur Beurteilung der mikroklimatischen Veränderungen durch das geplante Projekt wurde ein Detailklimagutachten8 für einen 750 m x 750 m großen Umgebungsbereich des Plangebiets erarbeitet und für den Bebauungsplan ausgewertet. Hierzu wurden in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Stadtgrün der Stadt Bonn jeweils zwei Simulationsrechnungen für den Ist- und den Planfall in zwei Hauptwindrichtungen für einen heißen Sommertag durchgeführt. Die Beurteilung der Simulationsergebnisse erfolgte anhand der resultierenden Temperaturverhältnisse zu zwei verschiedenen Tageszeiten (14:00 Uhr und 4:00 Uhr) sowie anhand der Kenngröße des PET- Wertes9 am Nachmittag. Zusätzlich wurden die Windverhältnisse in Höhen von 1,5 m und 14,5 m über Grund dargestellt und ausgewertet. In die Berechnungen eingeflossen sind die Gebäudehöhen und –stellungen, helle Oberflächenmaterialien der Plangebäude und zudem die Dach- und Fassadenvegetation entsprechend der Vorentwurfsplanung des Bauvorhabens. Die bestehende und geplante Vegetation sowie die Oberflächenbeschaffenheit wurden gleichfalls berücksichtigt. Temperatur: Die Berechnungsergebnisse zum Istfall zeigen im gesamten Untersuchungsraum die erwartete Überwärmung in stark versiegelten und gering durchlüfteten Bereichen. Dies ist insbesondere in Straßenabschnitten mit geschlossener Bebauung und gewerblichen Bauflächen mit großflächig versiegelten Grundstücken erkennbar. Das Plangebiet selber 8 Mikroklimatische Untersuchung für das Projekt B18-028 Deutschherrenstraße in Bonn, Bericht GA 7450-1 vom 30.09.2022 9 PET: physiologisch äquivalente Temperatur (von Physiological Equivalent Temperature) zur Beurteilung des thermischen KomfortsSeite 24 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 17 erwärmt sich im Bestand schneller, als die umgebenden Baugrundstücke und erreicht tagsüber ein etwas höheres Temperaturniveau. Während der Abkühlungsphase in der Nacht passt sich das Temperaturniveau in Abhängigkeit von der vorherrschenden Windrichtung mehr oder weniger wieder dem der Umgebung an. Die Simulation weist für 14:00 Uhr ein Temperaturniveau von 27,6 °C bis 28,5 °C aus. Nach der nächtlichen Abkühlung wurden für 4:00 Uhr Temperaturen zwischen 22,5 °C und 23,5 °C errechnet. Durchlüftung: Die Windgeschwindigkeiten sind im gesamten Untersuchungsgebiet mit einer durch die Bebauungsstruktur erhöhten Rauigkeit bereits deutlich gegenüber dem Freiland reduziert. Typicherweise werden im Bebauungsbestand Strömungsgeschwindigkeiten von unter 0,5 m/s erreicht. Die derzeit unbebaute Planfläche sowie der Sportpark Pennefeld und der Friedhof Lannesdorf sind in den Simulationsergebnissen als Lüftungsleitbahnen ablesbar. Hier können Windgeschwindigkeiten von bis zu 1,25 m/s als Belüftungsleitbahn auftreten. Bioklima: Die Beurteilung des in der Simulation ermittelten Bioklimas (PET- Werte) erfolgte für einen Mittelwert der Ergebnisse zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr. Bereits aufgrund der Simulationsbedingungen mit einem Sommertag und einer maximalen Temperatur von 30 °C ist im gesamten Untersuchungsgebiet mit signifikanten Wärmebelastungen zu rechnen. Die derzeitige bioklimatische Belastung im Plangebiet selber reicht von schwach (29 °C im verschatteten Bereich) bis extrem (43 °C im Bereich der geschotterten Flächen). Positiv für das Belastungsniveau wirkt sich hier insbesondere die Durchlüftung des Plangebiets aus. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Die Ergebnisse aus dem Detailklimagutachten stellen sich hier wie folgt dar: Temperatur: Für den Planfall ergab die Simulation für 14:00 Uhr gegenüber dem Ist- Zustand leicht verringerte Temperaturen im Plangebiet und auch außerhalb der Plangebietsgrenzen von -0,1 °C bis – 0,8 °C in Abhängigkeit von der untersuchten Anströmrichtung. Diese Temperaturminderung ergibt sich daraus, dass die sich langsam aufheizenden Gebäude der Umgebungsluft Wärme entziehen. Zusätzlich werden Bodenflächen verschattet. Lediglich an der Deutschherrenstraße ergibt sich bei Anströmung aus Nordwest über die Abgabe der Wärme der geplanten Fassaden mit 0,2 °C leicht erhöhte Temperaturen gegenüber dem Bestand. Nach der nächtlichen Abkühlungsphase weist das Modell für 4:00 Uhr in Teilen des Plangebiets und jeweils im Lee der geplanten Gebäude eine leichte Temperaturerhöhung von maximal 0,2 °C aus. Begründet ist dies mit der in den heißen Nachmittagsstunden in den Plangebäuden aufgenommene Energie, welche nachts wieder an die Umgebungsluft abgegeben wird. Durchlüftung: Mit der Planung sinkt die Windgeschwindigkeit auf den Freiflächen im Plangebiet auf weniger als 0,25 m/s. In der Simulation des Planfalls sinken die Windgeschwindigkeiten innerhalb des Plangebietes in Bodennähe (1,5 m) mit um bis zu 1,0 m/s deutlich; im Lee des östlich gelegenen L-förmigen Gebäudes auch mehr. Das Windfeld über Dachniveau (14,5 m) ist aufgrund weniger Strömungshindernisse von höheren Windgeschwindigkeiten geprägt und wird durch die geplante Bebauung lediglich um im Mittel ca. 0,5 m/ s gedämpft. Die Veränderungen der bodennahen Belüftung beschränkt sich weitgehend auf das Plangebiet und dessen nahes Umfeld. Im Überdachniveau haben die Planungen keine Auswirkung auf die Nachbarbebauung. Bioklima: Die mit einer Bebauung des Plangrundstücks zu erwartende Erhöhung der PET- Werte beschränkt sich auf das Plangebiet selber und auf direkte Nachbarschaften. Die maximalen Belastungen mit PET- Werten über 49 °C ergeben sich vor Fassaden (entlang derSeite 25 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 18 Deutschherrenstraße [Westfassade], auf dem Dach des Marktgebäudes, zwischen den Bauteilen des WA) die während des gesamten Nachmittags unverschattet bleiben. In Teilen des Plangebiets muss mit einer Erhöhung des PET- Wertes gegenüber dem Bestand von mehr als 15 °C gerechnet werden. Verursacht wird dies durch niedrige Windgeschwindigkeiten und die Strahlungsreflexionen der Fassaden sowie den versiegelten Oberflächen im Plangebiet. Zum Teil sind aber auch Verringerungen der thermischen Belastungssituation zu erkennen sofern Flächen die im Istfall offen lagen nun verschattet sind. Für die unmittelbar benachbarten Gebäude an der Deutschherrenstraße und ein Wohngebäude an der Paracelsusstraße ergeben sich Verschlechterungen des bioklimatischen Komforts um bis zu 5 °C. Zusammenfassung Zusammengefasst betreffen die lokalen Klimaveränderungen weitestgehend das Plangebiet hinsichtlich einer verminderten Durchlüftung und einer erhöhten bioklimatischen Belastung insbesondere in den Aufenthaltsbereichen wie Terrassen und Spielflächen. Am Nachmittag ist mit einer Abkühlung, in der Nacht mit einer Erwärmung gegenüber der Istsituation zu rechnen, dies auch über das Plangebiet hinaus. Entlang der südlichen Plangebietsgrenze kommt es durch den Grenzanbau in der geschlossenen Bauweise zu einer zusätzlichen Verschattung der benachbarten Bebauung. Diese Verschattung ist bei Wiedernutzbarmachung des Plangrundstücks nicht vermeidbar und wesentlich durch die Baukörper an der Deutschherrenstraße bedingt. Sie betrifft ein Gebäude, in dem auch bisher die Anforderungen an die Mindestbelichtung für Wohnräume nicht erfüllt werden. Berücksichtigte Maßnahmen bei der Gutachtenerstellung Die Umsetzung folgender Maßnahmen zur Klimaanpassung wurde bereits im Vorfeld der gutachterlichen Betrachtung verbindlich abgestimmt (die Maßnahmenwirkungen wurden im Gutachten als Planfall bereits berücksichtigt): Sämtliche Gebäude werden mit begrünten Flachdächern und mit Fassadenbegrünung an den öffnunglosen Fassadenabschnitten geplant. Durch Verzicht auf eine Fahrerschließung der einzelnen Gebäudezugänge für Pkw werden die versiegelten Flächen zwischen den Gebäuden reduziert und zusätzliche Abgase im Innenraum des Quartiers vermieden. Zusätzlich zur Tiefgaragenbegrünung sowie auf dem Dach des Einzelhandelsgeschosses sind Baumreihen vorgesehen; entlang des Schenkpfädchens ein schmaler Grünstreifen zur geplanten Fahrbahn hin. Dach- und Fassadenbegrünung werden als Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas verbindlich vereinbart. Zwischen den Gebäuden und auf den unterbauten Flächen werden Bäume zur Verschattung und zur Erhöhung der Verdunstungsleistung an warmen Tagen eingesetzt. Eine Anpassung des Vorhabens an die Folgen des Klimawandels erfolgt im Bereich des sommerlichen Wärmeschutzes weiter durch die Dämmung der Fassaden und die Funktion der Fensterverglasung sowie durch Vorsorge gegen Überflutung bei Starkregen. Zusätzliche Möglichkeiten einer wirkungsvollen Verschattung bestehen im Rahmen der individuellen Nutzung der Balkone, Loggien und Freiflächen durch Sonnenschirme, -segel und Markisen. Aus gutachterlicher Sicht eignen sich über die im Vorfeld bereits geplanten Maßnahmen hinaus folgende Maßnahmen zur Reduktion des bioklimatischen Belastungsniveaus: - Erhöhung des Baumanteils - Erhöhung der Gebäudebegrünung - Oberflächen im Außenraum klimaoptimiert gestalten: - geeignete Baumaterialien (thermische Eigenschaften berücksichtigen)Seite 26 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 19 - offene Wasserflächen und Grünflächenbewässerung. Ergebnis Durch die Realisierung des Vorhabens wird die Fläche des städtischen Klimatops auf die heutige Brachfläche ausgedehnt. Die in die Bebauung integrierbaren Maßnahmen zur Reduzierung der städtischen Wärmeinsel und zur Anpassung an den Klimawandel werden jedoch zur Minderung der nachteiligen Folgen genutzt. Eine Verbesserung / ein Erhalt der aktuellen stadtklimatischen Situation ist mit Blick auf die vorgesehene neue Dichte im Planungsraum auch bei Umsetzung sämtlicher empfohlenen Maßnahmen nicht zu erwarten. Im Sinne einer mehrfachen Innenentwicklung und vor dem Hintergrund des sich weiter intensivierenden Klimawandels, werden jedoch zur Verfügung stehende Möglichkeiten der Klimaanpassung genutzt, um zusätzliche Belastungen zu reduzieren. 3.5 Schutzgut Mensch uns seine Gesundheit Bestandsaufnahme Für die menschliche Gesundheit stellen erhöhte Lufttemperaturen im Stadtgebiet ein erhöhtes Risiko insbesondere für ältere Menschen, vorerkrankte Personen oder Kleinkinder dar (siehe hierzu Abschnitt 2.2.4). Verkehrslärm Neben der gegeben klimatischen Belastung werden die Menschen im Plangebiet und seiner direkten Nachbarschaft durch Verkehrslärm der Deutschherrenstraße sowie der Paracelsusstraße vorbelastet. So werden unmittelbar entlang der Deutschherrenstraße die Orientierungswerte der DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau für ein Mischgebiet überschritten10. Die auf das Plangebiet einwirkende Immission der Verkehrsgeräusche wurde in einem schalltechnischen Prognosegutachten anhand der vorliegenden Verkehrszahlen detailliert ermittelt11. Gewerbelärm Einzelne Quellen für Lärmimmissionen gewerblicher Betriebe wirken gegenwärtig nicht auf das Plangebiet ein. Die gewerbliche Tätigkeit im Mischgebiet an der Deutschherrenstraße erzeugt keine planrelevante Vorbelastung. Verschattung Für das Hinterhaus Nr. 189a auf dem südlich angrenzenden Grundstück bestand bis zum seinem Abbruch 2016 eine Verschattung durch ein grenzständiges zweigeschossiges Verwaltungsgebäude und die daran anschließende Produktionshalle. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Verkehrslärm 10 Schalltechnisches Prognosegutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7014-1, Abschnitt 9.1, Bezugsfall, Graner + Partner Ingenieure GmbH, Bergisch Gladbach, Juni 2022 11 Schalltechnisches Prognosegutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7014-1, Graner + Partner Ingenieure GmbH, Bergisch Gladbach, Juni 2022Seite 27 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 20 Mit dem Prognosegutachten zum Verkehrslärm liegen sowohl Berechnungsergebnisse für den auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärm vor, als auch für die mit dem Vorhaben verbundene Erhöhung der Lärmeinwirkung auf die Umgebung. Zusätzlich ist dem Gutachten die zu erwartende Lärmeinwirkung durch den Bau der geplanten Straßenverbindung zwischen der Deutschherrenstraße und der Paracelsusstraße nach 16. BImSchV (16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung) zu entnehmen. Einwirkung von Verkehrslärm auf das Plangebiet Die höchsten Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet selber sind im südwestlichen Bereich an der Deutschherrenstraße zu erwarten. Die Orientierungswerte für ein Mischgebiet (MI) gemäß DIN 18005-1 werden an den jeweils den Straßen zugewandten Fassaden tagsüber um bis zu 7 dB(A) und nachts um bis zu 8 dB(A) überschritten. Unter Berücksichtigung der Eigenabschirmung der geplanten Gebäude ergeben sich in den Innenbereichen sowohl während der Tages- als auch während der Nachtzeit Beurteilungspegel unterhalb der Orientierungswerte. Im nordöstlichen Plangebiet an der Paracelsusstraße sind die höchsten Geräuschimmissionen unmittelbar entlang der neu geplanten Erschließungsstraße zu erwarten. Die gebiets- bezogenen Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1 für ein allgemeines Wohngebiet werden an den Nordwestfassaden tagsüber um bis zu 8 dB(A) und nachts um bis zu 10 dB(A) überschritten. Entlang den straßenabgewandten Fassaden werden die Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet tagsüber und nachts in großen Teilen eingehalten. Aufgrund der städtebaulich begründeten Baustruktur der geschlossenen Blockrandbebauung sind aktive Schallschutzmaßnahmen zur Reduzierung der Geräuscheinwirkungen an den Fahrwegen praktisch nicht möglich. Insofern sind passive Schallschutzmaßnahmen an der Neubebauung erforderlich, mit welchen die anzustrebenden Innenpegel zur Sicherung von ausreichenden akustischen Qualitäten in schutzbedürftigen Räumen eingehalten werden. Lärmeinwirkung durch planinduzierten Verkehr Um die verkehrsbedingten Auswirkungen der Planung auf die Umgebung zu beurteilen, wird zunächst die derzeitige Verkehrssituation auf den Erschließungsstraßen Paracelsus- und der Deutschherrenstraße (Bezugsfall) betrachtet. Die Geräuschimmissionen überschreiten bereits jetzt nachts an zwei von acht untersuchten Immissionspunkten die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Dabei liegen die Nachtwerte in der Deutschherrenstraße am IP1 (Deutschherrenstr. 186) um 0,2 dB(A) und am IP10 (Deutschherrenstr. 194) um 1,4 dB(A) höher, als der Immissionsgrenzwert von 54 dB(A) für ein Mischgebiet. Durch den mit dem Vorhaben verbundenen zusätzlichen Verkehr auf den bestehenden Verkehrswegen erhöhen sich der Tag- und der Nachtwert am IP1 (Deutschherrenstr. 186) um jeweils 0,9 dB(A); am IP10 (Deutschherrenstr. 194) tagsüber um 1,3 dB(A) und nachts um 1,4 dB(A). Am IP6 (Max-Planck-Straße 120) nördlich der Paracelsusstraße werden die Immissionsgrenzwerte für ein Allgemeines Wohngebiet trotz einer Erhöhung von 1,2 dB(A) tagsüber und 1,5 dB(A) nachts weiterhin um mindestens 4 dB(A) unterschritten. Lärmeinwirkung durch planbedingte Verkehrszunahme auf den öffentlichen Straßen inkl. neuer ErschließungsstraßeSeite 28 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 21 Bei gemeinsamer Betrachtung der Verkehrszunahme auf den bestehenden Straßen und des Verkehrs auf der neu geplanten Verbindungsstraße geben sich mit Ausnahme des IP9 (Deutschherrenstr. 194) in der 2. Bautiefe der Deutschherrenstraße für alle Immissionspunkte gegenüber dem Bezugsfall erhöhte Beurteilungspegel. Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV liegt jedoch auch für diesen Fall ausschließlich für die bereits im Bezugsfall über den Immissionsgrenzwert für die Nachtzeit hinaus belasteten IP1 und IP10 an der Deutschherrenstraße vor. Die Pegeldifferenz zwischen Bezugsfall und Planfall erhöht sich dabei lediglich am IP1 um 0,2 dB(A) tags und 0,3 dB(A) nachts auf 1,1 dB(A) am Tag und 1,2 dB(A) in der Nacht. Für die Immissionspunkte IP3 bis IP5 (Deutschherrenstr. 173b, 173a, 106) des nördlich angrenzenden Allgemeinen Wohngebietes ergeben sich durch den Bau der geplanten Straßenverbindung gegenüber dem Bezugsfall zwischen 2,1 dB(A) am IP3 tagsüber und 8,7 dB(A) am IP5 (Paracelsusstr. 106) in der Nacht erhöhte Beurteilungspegel. Hierdurch werden unter Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV die Orientierungswerte im Anhang zur DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau tagsüber an den Immissionspunkten IP3 bis IP 5 um 0,8 dB(A) bis 1,6 dB(A) überschritten. Nachts zeigt sich die Überschreitung der Orientierungswerte, die bisher lediglich den IP3 mit 1,3 dB(A) betraf, auch an den übrigen Immissionspunkten mit 0,5 dB(A) am IP2 (Deutschherrenstr. 173) und bis 3,5 dB(A) am IP3. Die Werte liegen aber weiterhin unterhalb der Orientierungswerte für ein Mischgebiet und dessen Wohnnutzungen. Gesunde Wohnverhältnisse sind damit auch bei der genannten Überschreitung weiterhin gewährleistet. Straßenneubau Erschließungsstraße nach 16. BImSchV Für den Bau einer öffentlichen Straße gilt die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Eine entsprechende Betrachtung der Geräuscheinwirkungen der geplanten Straße zwischen der Paracelsus- und der Deutschherrenstraße wurden durch den Gutachter für insgesamt 12 repräsentative Immissionspunkte durchgeführt. Hiernach ergibt sich für zwei Immissionspunkte an den Nordwestfassaden der geplanten Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gem. 16. BImSchV um 1 dB(A) und 2 dB(A) am Tag sowie 3 dB(A) und 4 dB(A) in der Nacht. In der bestehenden Nachbarschaft hingegen werden die Immissionsgrenzwerte sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten. An den übrigen untersuchten Immissionspunkten sinkt die Lärmbelastung aufgrund der Abschirmung durch die geplanten Gebäude. Gewerbelärm Das Gutachten ermittelt die zu erwartenden Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft durch Einzelpunktberechnungen an den Immissionspunkten IP1 – IP10. Diese Punkte liegen in der Deutschherren- und Paracelsusstraße sowie innerhalb der geplanten Wohnnutzung im Plangebiet. Der Lage nach sind den Immissionspunkten unterschiedliche, der Gebietscharak- teristik entsprechend Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet (WA) nördlich des Schenkpfädchens und an der Paracelsusstraße sowie für ein Mischgebiet (MI) an der Deutschherrenstraße herangezogen. Den Berechnungsergebnissen zufolge sind die gemäß TA Lärm zulässigen Immissionsricht- werte für das Mischgebiet sowohl während des Tages- als auch während des Nachtzeitraumes an allen relevanten Immissionspunkten eingehalten. Für die Immissionspunkte IP2 - IP5 im Allgemeinen Wohngebiet werden die Immissionsrichtwerte während des Nachtzeitraumes in allen Bereichen eingehalten. Während des Tageszeitraumes ergeben sich jedoch im Bereich der Immissionspunkte IP2 und IP3 Überschreitungen, die wesentlich auf die Anlieferung undSeite 29 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 22 die Garagenzufahrt des Marktgebäudes zurückzuführen sind. Unter Berücksichtigung einer 2,0 m hohen Schallschutzwand über eine Länge von 41 m zwischen Schenkpfädchen und neuer Erschließungsstraße der nordwestlichen Grundstücksgrenze und ansonsten unveränderten Randbedingungen werden die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm für das allgemeine Wohngebiet im Bereich der Immissionspunkte IP2 - IP5 auch tagsüber eingehalten. Notwenige Maßnahmen zum Lärmschutz Passiver Lärmschutz Die städtebauliche Planung sieht entlang der Deutschherrenstraße eine geschlossene Blockrandbebauung in Fortsetzung der Baustruktur des Ortskerns vor. Im Nordöstlichen Teil an der Paracelsusstraße wurde eine verdichtete Wohnbebauung aus der bestehenden Zeilenbebauung in der Nachbarschaft entwickelt. Eine Konfliktvermeidung durch Abstände der Bebauung von den Verkehrswegen entsprechend der freien Schallausbreitung ist nicht mit den städtebaulichen Entwicklungszielen für den Ortskern Lannesdorf vereinbar. Die geplante Wohnnutzung kann entlang der bestehenden innerstädtischen Verkehrswege auch nicht durch aktive Maßnahmen hinreichend gegen Verkehrslärm geschützt werden. Die Kosten wirksamer Schutzmaßnahmen entlang der neu geplanten Straßenverbindung, beispielsweise in Form einer Einhausung, stehen außer Verhältnis zu dem angemessenen Schutzzweck. Damit kann von der Maßgabe des § 41 (1) BImSchG zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte bei Neubau einer öffentlichen Straße abgesehen werden. Aufgrund der parallelen Entwicklung der geplanten Wohnbebauung und der neuen Erschließungsstraße im Rahmen eines gemeinsamen Vorhabens können Überschreitungen der Immissionsgrenz- werte mit passiven Schallschutzmaßnahmen an der Fassade kompensiert werden. Die Geräuscheinwirkungen der neuen Erschließungsstraße sind in der Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel für die geplante Bebauung berücksichtigt. Durch die Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen entsprechend den im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereichen können gesunde Wohn- und Arbeitsver- hältnisse auch für die geplante Wohnnutzung gewährleistet werden. Die zur Deutschherrenstraße und zum Schenkpfädchen gelegenen Außenwohnbereiche sind mit geeigneten Maßnahmen zu schützen (siehe textl. Festsetzung 6.1.3). Lärmschutzwand Nach den Ergebnissen der Schallprognose sind zum Schutz vor Gewerbelärm aktive Schutzmaßnahmen erforderlich. Als Maßnahmen am Gebäude ist eine Einhausung der Anlieferzone mit zu schließenden Toren sowie eine hochabsorbierende Auskleidung des Zufahrtsbereichs der Garage erforderlich. Darüber hinaus ist eine mindestens 2 m hohe Lärmschutzwand entlang der Grenze zum Schenkpfädchen über den Bereich der Toranlage zu errichten. Mit der Errichtung der Schallschutzwand werden die Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV sowie die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen jenseits des Schenkpfädchens für ein Allgemeines Wohngebiet eingehalten. Verschattung Durch die geplante Bebauung kommt es zu einer leichten Minderung der Tageslichtversorgung einzelner Räume des Hinterhauses Deutschherrenstraße 189a. Diese Minderung erfolgt für Räume, die auch bisher die Anforderungen der DIN EN 17037 unterschreiten. Der Verschattung des Hintergebäudes kann jedoch nicht durch kleinere Änderungen an derSeite 30 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 23 Planung abgeholfen werden. Vielmehr wäre ein Verzicht auf größere Teile der straßenbegleitenden Bebauung erforderlich, um auch nur die bisherige Belichtungssituation zu erhalten. Das Ausmaß der Minderung ist zumutbar und in Abwägung gegen die Begründung für eine geschlossene Bauweise hinzunehmen. Die Verschattung der Hinterhausbebauung wurde durch ein Fachgutachten12 geprüft. Ergebnis Mit der geplanten Bebauung und ihrer Erschließung sind Lärmeinwirkungen auf die Umgebung und auf die geplante Nutzung verbunden. Mit den vom Gutachter vorgegebenen Maßnahmen können die Auswirkung der Planung so begrenzt werden, dass die Lärmbelastung der Umgebung nicht unzumutbar über die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte hinaus erhöht werden. Maßnahmen an den geplanten Gebäuden gewährleisten gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse auch für die zukünftige Wohnnutzung. Eine Beeinträchtigung der Menschen bzw. deren Gesundheit durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten. 3.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Bestandsaufnahme Das Plangebiet stellt sich als eine Brachfläche der ehemaligen Gewerbenutzung in unmittelbarer Nähe zum Lannesdorfer Ortskern dar. Die umgebende Bebauung von Lannesdorf grenzt das Plangebiet von den westlich und südlich gelegenen Strukturen des Naturparks Rheinland mit dem Landsbergs und dem ‚Gartenland Lannesdorf‘ ab. Das Schenkpfädchen bietet eine Fuß- und Radverbindung zwischen der Paracelsusstraße und der Deutschherrenstraße. Eine Verknüpfung mit dem Rad- und Wanderwegenetz fehlt hingegen. Das Plangebiet bietet in seinem jetzigen Zustand keinen Erholungsraum an. Eine planrelevante Bedeutung im Landschaftsbild ist nicht gegeben. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Mit der Realisierung des geplanten Vorhabens erfolgt eine Erweiterung des Ortszentrums in den bisher bereits bebauten Bereich hinein. Wesentliche Auswirkungen auf das Landschafts- bild können ausgeschlossen werden. Der geplante Ausbau des Schenkpfädchens wertet den Weg für Fußgänger und Radfahrer auch zum Zweck der wohnumfeldnahen Erholung auf. Ergebnis Auf Grund der Lage, der Vorprägung und der derzeitigen Ausprägung des Plangebietes sind mit dem Vorhaben keine negativen nachteiligen Wirkungen auf das Landschaftsbild und den Erholungsraum verbunden. 3.7 Kultur- und Sachgüter Bestandsaufnahme Erhaltenswerte Bauten, Bau- und Bodendenkmale sind im Bereich des Plangebiets nicht vorhanden bzw. nach heutigem Kenntnisstand nicht bekannt. 12 Tageslichtstudie -Lohmeyer GmbH, Bauvorhaben Deutschherrenstraße in Bonn - Niederlassung Bochum, Februar 2022Seite 31 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 24 Nach dem Abbruch der baulichen Anlagen des bisherigen Gewerbebetriebes sind auf dem Plangrundstück keine weiteren Sachgüter betroffen. In der näheren Nachbarschaft existieren vier Baudenkmäler: Bildstock VII, Kreuzwegstationen Muffendorf/Lannesdorf an der Kreuzung Deutschherrenstraße mit der Splickgasse (A 2481), Bildstock VII, Lannesdorf mit Motiven der 7 Schmerzen Mariens - Bildstock III in der Drachenburgstraße (A 2481), Bildstock VII, Lannesdorf mit Motiven der 7 Schmerzen Mariens - Bildstock I in der Lannesdorfer Straße (A 2481) und Steinkreuz Lannesdorf - Kirchberg Anna-Kreuz in der Lannesdorfer Straße (A 2353)13. Bodendenkmäler können aufgrund der zurückliegenden flächenhaften Bodenarbeiten bei der Beräumung des Gewerbestandortes praktisch ausgeschlossen werden. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Aufgrund der Entfernung sowie der abschirmenden Wirkung der vorhandenen Bebauung werden alle vier Denkmäler von der vorliegenden Planung nicht beeinträchtigt. Ergebnis Denkmäler und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen. 3.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Mit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, die die Belange des Umweltschutzes negativ beeinflussen, ist unter Beachtung der vorgenannten Vermeidungsmaßnahmen nicht zu rechnen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit ist jedoch vollständig erst durch Summierung der Auswirkungen auf das Schutzgut wie auch der Wechselwirkungen erfasst. 3.9 Sonstige Umweltbelange Umgang mit Emissionen, Abfall und Abwasser Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwässern und Abfällen ist durch die kommunalen Dienste oder private Firmen sichergestellt. Nutzung erneuerbarer Energien, Energieeinsparung Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bereits ein verbindlicher Anteil regenerativer Energien an der Deckung des Gebäudeenergiebedarfs vorgegeben. Mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen wird lokal ein erheblicher Anteil regenerativer Energie gewonnen. Die kompakte Bauweise mit einem günstigen Verhältnis von Außenwandfläche zu nutzbarem Volumen (A/V) mindert die Transmissionsverluste bereits strukturell. Durch Errichtung der Gebäude als Effizienzgebäude Stufe 55wird der Energiebedarf zusätzlich unter die gesetzliche Mindestanforderung gesenkt. 13 Denkmalschutz _ Bundesstadt Bonn, www.bonn.de/themen-entdecken/planen- bauen/denkmalschutz/phpSeite 32 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 25 Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen Anhaltspunkte für eine Verpflichtung zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestehen im Plangebiet nicht. Im Planungsraum befinden sich weder Betriebsbereiche mit entsprechenden angemessenen Abständen oder Achtungsabständen. Das Plangebiet selber nimmt keine Betriebsbereiche auf. Sonstigen Katastrophenrisiken sind bei der Planung erfasst, soweit sie in den anzuwendenden Baunormen Berücksichtigung finden. Darüberhinausgehende Anforderungen an den Katastrophenschutz bestehen nicht. Mit der geplanten Nutzung sind keine besonders vulnerablen Personengruppen oder besondere Kultur- und Sachwerte betroffen. Im Plangebiet befindet sich keine besonders zu schützende Infrastruktur. Kumulierung benachbarter Plangebiete Das Plangrundstück befindet sich innerhalb der flächig bebauten Umgebung des Ortsteils Lannesdorf. In der Umgebung sind nach heutigem Stand keine raumwirksamen Planungen zu berücksichtigen, deren aktuelle Umsetzung auf ein Zusammenwirken mit dem Vorhaben zu prüfen wäre. Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber Folgen des Klimawandels Das Vorhaben ist – wie alle städtischen Gebiete – durch den Klimawandel voraussichtlich häufiger von extremen Sommertemperaturen und Starkregenereignissen betroffen. Mit der geplanten Wohnbebauung sind jedoch keine besonders vulnerablen Personengruppen betroffen. Die Gefahr durch urbane Sturzfluten betrifft keine besonderen Kultur- und Sachwerte. Im Rahmen der Entwässerungsplanung und der Planung zur Starkregenvorsorge (Überflutungs- nachweis) werden hinreichende Vorkehrungen zu Vermeidung von Gefahren und Schäden bei Starkregenereignissen getroffen. 4 Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichmaßnahmen sowie Überwachungsmaßnahmen In dieser Beschreibung wird erläutert, inwieweit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden, verhindert, verringert oder ausgeglichen werden, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Das Vorhaben erweitert und stärkt des Lannesdorfer Zentrum. Es dient der Entwicklung einer Stadt der kurzen Wege zwischen gemischte Nutzungen. Mit der kompakten, mehrgeschossigen Bauweise wird der Flächenbedarf je Wohnung auf rund 100 m² Bruttobauland, d.h. einschließlich der öffentlichen Erschließung begrenzt. Die Funktionsunterlagerung durch das Marktgeschoss einschließlich der unterirdischen Kundenparkplätze spart weitere Fläche und Boden ein. Grundsätzlich sind höhere Siedlungsdichten mit kompakten Siedlungsstrukturen - neben der Deckung von Wohnraumbedarf und Sicherung der Versorgung - hinsichtlich Energieverbrauch, Mobilitätsaufwand und Auslastung vorhandener Infrastrukturen ressourcenschonender als niedrige Siedlungsdichten.Seite 33 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 26 Der Beitrag zur städtischen Wärmeinsel wird durch Dach- und Fassadenbegrünung gemindert. Die Dachbegrünung dient gleichzeitig als Puffer für die Regulierung Niederschlagsabflusses. Abbruch- und Rodungsarbeiten von Gebäuden und Gehölzen sind ausschließlich in der Zeit vom 15. November bis 29. Februar durchzuführen. Sofern außerhalb dieses Zeitraumes Abbruch- und Rodungsarbeiten durchgeführt werden sollen, bedarf es zunächst einer weitergehenden Untersuchung zum tatsächlichen Fledermausvorkommen. Zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsbedingungen setzt der Bebauungsplan Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen fest. 4.1 Maßnahmen zum Artenschutz Maßnahmen zum Artenschutz (Fledermäuse) wurden bereits im Vorfeld der Beräumung des Gewerbestandortes auf einem Grundstück in der Gotenstraße durchgeführt. Zur Vermeidung von Verstößen gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist die verbindliche Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen bezüglich Rodung und Gebäudeabbruch erforderlich. Zur Vermeidung von Vogelschlag wird empfohlen an großflächigen Verglasungen und Gebäudeteilen mit verglasten Sichtachsen Maßnahmen nach dem Leitfaden der Vogelschutzwarte Sempach durchzuführen. Zum Schutz von Tieren und Pflanzen vor den Auswirkungen von Beleuchtungen sollen neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen – ebenso wie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke und beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen – nach § 41a BNatSchG technisch und konstruktiv so zu gestalten und mit Leuchtmitteln auszustatten, dass Tiere und Pflanzen vor Lichtimmissionen umfassend geschützt werden. Auf der Ebene des kommunalen Satzungsrechts sind daher ohne Vorliegen besonderer Planungsumstände keine eigenen Vorschriften zu Lichtemissionen erforderlich. Für die Neuerrichtung von Werbeanlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Im Genehmigungs- prozess werden Auflagen zum Artenschutz geprüft. Bei Werbeanlagen sollte die Beleuchtung nicht über die Horizontale nach oben abstrahlen und das Beleuchtungsniveau muss auf das funktionale notwendige Maß begrenzt werden. Die durchgehende Beleuchtung von Werbeanlagen während der Dunkelheit soll vor allem während der Vogelzugzeiten vermieden werden. Zur Verbesserung der Habitatstrukturen für Fledermäuse und Höhlenbrüter sind an den Gebäuden geeignete Nisthilfen anzubringen. Diese sind ordnungsgemäß der Art entsprechend in ihrer Lage und in der geeigneten Jahreszeit anzubringen. 4.2 Maßnahmen zum Ausgleich und zur Kompensation Durch die gegenüber der bisher zulässigen Bebauung erhöhte bauliche Dichte des Vorhabens und der Nutzung wird der verbleibende Biotopwert des Plangrundstücks in etwa halbiert. Die verbleibenden Flächen lassen zwar eingriffsmindernde Maßnahmen zu; Flächen für darüberhinausgehende Maßnahmen zum Ausgleich der naturschutzrechtlichen Eingriffe stehen im Plangebiet jedoch nicht zur Verfügung. Die Vorhabenträgerin kann im unmittelbarenSeite 34 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 27 Umfeld aufgrund der dichten Bebauung und kleinteiligen Parzellenstruktur keine für einen Ausgleich geeigneten Flächen erwerben. Der private Erwerb von Außenbereichsflächen zu Lasten der Landwirtschaft und in Konkurrenz zu einer koordinierten Entwicklung durch die Bundesstadt Bonn ist nicht sinnvoll und treibt mittelfristig die Preise für geeignete Flächen durch kurzfristigen Bedarf und Grundstücks- spekulation. Dies gilt sinngemäß auch für Flächen im Rhein-Sieg-Kreis. Entsprechend erfolgt eine Kompensation über eine vertragliche Vereinbarung mit der Vorhabenträgerin zu Lasten des Ökokontos der Stadt Bonn. 4.3 Plankonforme Alternativprüfungen Die Errichtung eines Lebensmittel- Vollsortimenters in Erweiterung des Zentrums von Lannesdorf ist Teil des Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Stadt Bonn. Mit dem 2017 beteiligten Planentwurf wurde eine Variante ausgearbeitet und vorgestellt, die das gesamte Plangrundstück mit einer Handelsfläche an der Deutschherrenstraße und 165 oberirdischen Stellplätzen im rückwärtigen Grundstücksbereich zur Paracelsusstraße belegte. Als Planvariante wurde das Marktgebäude mit einzelnen Wohnungen entlang der Deutschherrenstraße aufgestockt. Nach Klärung der Bebaubarkeit des sanierten Altstandortes auch mit Wohngebäuden wurde das nunmehr vorliegende Vorhaben mit unterirdischen Kundenparkplätzen und einer Bebauung des gesamten Grundstücks mit insgesamt 160 Wohnungen entwickelt. Eine reine Wohnbebauung schied dem gegenüber aus, weil ohne eine Fläche für einen Lebensmittel-Vollsortimenter die Funktion des Ortszentrum Lannesdorf gefährdet und die Versorgung der Bevölkerung über den städtebaulich nicht- integrierten Standort an der Drachenburgstraße verfestigt würde. Die vorliegende Planung wurde gewählt, wie sie gleichermaßen die Sicherung der Versorgungsstruktur in Lannesdorf als auch einen beachtlichen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs in der Stadt Bonn ermöglicht. 4.4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Nach § 1a (3) BauGB ist der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen. Ein Ausgleich ist in der Regel so weit erforderlich, als Eingriffe nicht bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Die Zulässigkeit von Vorhaben ergibt sich hier unmittelbar aus den Bestimmungen des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).Seite 35 von 42 Bundesstadt Bonn, 202. Änderung Flächennutzungsplan „Deutschherrenstraße“, Begründung 28 ABBILDUNG 6 BEREICHE NACH § 34 BAUGB, QUELLE: LANDESVERMESSUNGSAMT, EIGENE DARSTELLUNG Dies bedeutet für das Plangrundstück, dass der naturschutzfachliche Eingriff, der über das bisher aufgrund der Zugehörigkeit zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil zulässige Maß hinausgeht, auszugleichen ist. Ist ein Ausgleich durch Maßnahmen innerhalb des Plangebietes nicht möglich, kann dies auch an anderer Stelle, als am Ort des Eingriffs erfolgen (Kompensation). Bei der Eingriffsbilanzierung sind die möglichen nach § 34 BauGB bebaubaren Flächen mit verschiedenen Biotoptypen einzustufen. Neben den Versiegelungen durch Hauptbaukörper sind des Weiteren zulässige Versiegelungen durch Zuwegungen, Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen sowie Tiefgaragen aber auch Zier- und Nutzgärten zu berücksichtigen. Der Umfang dieser zulässigen Versiegelung kann dabei sachverständig nur in Analogie zu § 19 (4) BauNVO abgeschätzt werden. Die Ermittlung des Mindestumfangs des Ausgleichs erfolgt anhand des numerischen Bewertungsverfahrens für Biotoptypen nach Froehlich+Sporbeck14. Die Bewertung der Ausgangssituation wurde anhand der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) vorgenommen. Höheren bauliche Ausnutzungen auf den benachbarten Grundstücken südlich und nördlich des Plangrundstücks blieben dabei unberücksichtigt. Bei Ausnutzung der vorgenannten Grundflächenzahlen einschließlich der zulässigen Fl
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de