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222441-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Perspektive für den Aennchenplatz

Nummer
222441-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222441 Bürgerantrag: Perspektive für den Aennchenplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222441-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Perspektive für den Aennchenplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der noch fehlende Gussasphalt wird kurzfristig in Abhängigkeit von der
Witterung eingebaut. Im Anschluss wird dann die letzte Bake entfernt.
Der Einbau eines versenkbaren Pfostens kann seitens der Verwaltung nicht
befürwortet werden, da nicht gewährleistet werden kann, dass jedes
Rettungsfahrzeug bzw. auch die Anlieger mit einem dann erforderlichen
Schlüssel oder einer Fernbedienung ausgestattet werden kann. Ein
herausnehmbarer Absperrpfosten ist ebenfalls nicht sinnvoll, da diese
erfahrungsgemäß entwendet oder nach dem Einfahren nicht wieder aufgestellt
werden
Dem Stadtordnungsdienst als Beschwerdestelle ist die Örtlichkeit sowie die
aufgrund einer errichteten Terrasse entstandene Engstelle bekannt. Von Juli
2022 bis Januar 2023 sind 19 von außen veranlasste Beschwerden hierzu bei
der Leitstelle eingegangen. Eine Gefährdung des Begegnungsverkehrs
(Fußgänger, Radfahrer) kann aus Sicht des Verkehrsaußendienstes aktuell
aber nicht bestätigt werden.
Die Verwaltung hatte auf Antrag des dortigen Gewerbetreibenden erstmals im
Jahr 2022 eine Sondernutzungserlaubnis vor dem Haus Aennchenplatz 4 für
eine Tiefe von 3 m ab Hauswand erteilt. Die Ausmaße der beantragten Fläche
waren im Vorfeld der Erlaubniserteilung verkehrlich als unbedenklich
eingeschätzt worden.
Allerdings hatte der Gewerbetreibende auf der Fläche zunächst entgegen den
Vorschriften der Gestaltungs- und Werbesatzung Stadtbezirkszentrum Bad
Godesberg einen Holzboden verlegt. Dieser Holzboden ist inzwischen wieder
entfernt worden. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass die im
Bürgerantrag bemängelten Gefährdungen behoben sind und auch die für
Rettungsfahrzeuge erforderliche Restbreite zur Verfügung steht.
Der Verkehrsaußendienst wird auch weiterhin den Aennchenplatz nach
personellen Möglichkeiten mehrmals täglich kontrollieren. Die Kontrollen
werden auch an den Wochenenden oder in den Abendstunden bis 22 Uhr
durchgeführt. Falschparker werden dementsprechend festgestellt und weiterhin
geahndet. Ein Austausch mit den Mitarbeitenden und den ansässigen
Geschäftsleuten findet immer wieder statt. Die Mitarbeitenden des
Verkehrsaußendienstes kommunizieren hierbei ihre Kontrollmöglichkeiten.
Der Aennchenplatz befindet sich im Quartier „Unter der Godesburg,“ in dem
vergangenen Herbst ein Quartiersentwicklungsprozess begonnen wurde. ImSeite 1 von 2
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Rahmen dieses Prozesses können Maßnahmen geplant werden, die die
Aufenthaltsqualität des Aennchenplatz erhöhen. Zukünftig wird es im Rahmen
der Bundesförderung „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ im Rahmen
eines sog. Verfügungsfonds die Möglichkeit zur Finanzierung von Ideen aus der
Öffentlichkeit geben. Langfristig zeigt der Masterplan für den öffentlichen Raum
eine Vision für die angrenzende Innenstadtentwicklung und gibt somit auch
Hinweise für den Aennchenplatz.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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