222441-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Perspektive für den Aennchenplatz
Kerndaten
- Nummer
- 222441-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222441-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Perspektive für den Aennchenplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der noch fehlende Gussasphalt wird kurzfristig in Abhängigkeit von der Witterung eingebaut. Im Anschluss wird dann die letzte Bake entfernt. Der Einbau eines versenkbaren Pfostens kann seitens der Verwaltung nicht befürwortet werden, da nicht gewährleistet werden kann, dass jedes Rettungsfahrzeug bzw. auch die Anlieger mit einem dann erforderlichen Schlüssel oder einer Fernbedienung ausgestattet werden kann. Ein herausnehmbarer Absperrpfosten ist ebenfalls nicht sinnvoll, da diese erfahrungsgemäß entwendet oder nach dem Einfahren nicht wieder aufgestellt werden Dem Stadtordnungsdienst als Beschwerdestelle ist die Örtlichkeit sowie die aufgrund einer errichteten Terrasse entstandene Engstelle bekannt. Von Juli 2022 bis Januar 2023 sind 19 von außen veranlasste Beschwerden hierzu bei der Leitstelle eingegangen. Eine Gefährdung des Begegnungsverkehrs (Fußgänger, Radfahrer) kann aus Sicht des Verkehrsaußendienstes aktuell aber nicht bestätigt werden. Die Verwaltung hatte auf Antrag des dortigen Gewerbetreibenden erstmals im Jahr 2022 eine Sondernutzungserlaubnis vor dem Haus Aennchenplatz 4 für eine Tiefe von 3 m ab Hauswand erteilt. Die Ausmaße der beantragten Fläche waren im Vorfeld der Erlaubniserteilung verkehrlich als unbedenklich eingeschätzt worden. Allerdings hatte der Gewerbetreibende auf der Fläche zunächst entgegen den Vorschriften der Gestaltungs- und Werbesatzung Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg einen Holzboden verlegt. Dieser Holzboden ist inzwischen wieder entfernt worden. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass die im Bürgerantrag bemängelten Gefährdungen behoben sind und auch die für Rettungsfahrzeuge erforderliche Restbreite zur Verfügung steht. Der Verkehrsaußendienst wird auch weiterhin den Aennchenplatz nach personellen Möglichkeiten mehrmals täglich kontrollieren. Die Kontrollen werden auch an den Wochenenden oder in den Abendstunden bis 22 Uhr durchgeführt. Falschparker werden dementsprechend festgestellt und weiterhin geahndet. Ein Austausch mit den Mitarbeitenden und den ansässigen Geschäftsleuten findet immer wieder statt. Die Mitarbeitenden des Verkehrsaußendienstes kommunizieren hierbei ihre Kontrollmöglichkeiten. Der Aennchenplatz befindet sich im Quartier „Unter der Godesburg,“ in dem vergangenen Herbst ein Quartiersentwicklungsprozess begonnen wurde. ImSeite 1 von 2 Seite 2 Rahmen dieses Prozesses können Maßnahmen geplant werden, die die Aufenthaltsqualität des Aennchenplatz erhöhen. Zukünftig wird es im Rahmen der Bundesförderung „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ im Rahmen eines sog. Verfügungsfonds die Möglichkeit zur Finanzierung von Ideen aus der Öffentlichkeit geben. Langfristig zeigt der Masterplan für den öffentlichen Raum eine Vision für die angrenzende Innenstadtentwicklung und gibt somit auch Hinweise für den Aennchenplatz. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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