222436 · Beschlussvorlage
Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2023/24
Kerndaten
- Nummer
- 222436
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 222436 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2023/24 Beratungsfolge Schulausschuss 19.01.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für das Schuljahr 2023/24 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl der Eingangsklassen auf insgesamt 177 fest. Diese Eingangsklassen verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft entsprechend den nachfolgenden Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6 der Anlage. 2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern werden die vom Rat beschlossenen Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde gelegt (siehe DS-Nr. 1410479). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im Nachgang von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die Politik wird darüber dann nachlaufend informiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die beabsichtigte Festlegung zu informieren. Anlage/n 1 ANLAGE_Begründung (öffentlich)Seite 1 von 16 1 Anlage Begründung 1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von Eingangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze berücksichtigt werden, die als Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes am 27.03.2014 vom Rat verabschiedet wurden. Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen Betrachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten Zügigkeit sowie des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der DS-Nr.1410479 ausführlich dargelegt. 2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen und der Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2023/24 Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Die Details zu den Vorgaben sowie zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wurden von der Verwaltung in der Drucksachen-Nr. 1410479 ausführlich erläutert. Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten: 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl 2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulstandorte.Seite 2 von 16 2 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in § 6a Abs. 1 Satz 1. Für das Schuljahr 2023/24 lagen zum Stichtag (05.12.2022) 3.117 Anmeldungen vor. Zusätzlich wurden 1.252 Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden Schuljahr jahrgangsgemischte Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 154 Kinder berücksichtigt, die sich bislang noch nicht an einer Grundschule angemeldet haben. Die Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler beträgt somit 4.523, womit sich für das Schuljahr 2023/24 eine kommunale Klassenrichtzahl von 1952 ergibt. D.h. konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 195 Eingangsklassen bilden dürfte. 2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen Grundschulen Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten Klassenbildungswerte maßgeblich: 1. bis zu 29 eine Klasse; 2. 30 bis 56 zwei Klassen; 3. 57 bis 81 drei Klassen; 4. 82 bis 104 vier Klassen; 5. 105 bis 125 fünf Klassen; 6. 126 bis 150 sechs Klassen. Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen und baulichen Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die Bandbreite 15 bis 29. Diese Ausnahmeregelung ist nicht gültig für künftige Planungen, sondern kann nur in begründeten Einzelfällen Anwendung finden. Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen, aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe dargelegt. 1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits bestehende Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte Eingangsklassen. Die verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der Jahrgangsstufen 2 bis 4. 2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60 werden um eins vermindert. Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.523. 4.523 geteilt durch 23 entspricht 196,65. 196,65 abgerundet und um eins vermindert ergibt 195. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2023/24 beträgt also 195.Seite 3 von 16 3 2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord und Beuel Süd-Ost) 2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen in Beuel Mitte-Nord 272 neue Anmeldungen vor, davon 250 von wohnsitznahen Kindern. 20 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang nicht angemeldet. Es werden 11 Eingangsklassen gebildet, in die bis zu 299 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 292 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-NordSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgang s- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- m eldungen für 2023/24 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Adelheidisschule GGS 3 3 nein 81 0 79 79 74 Nein Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 44 44 42 Nein Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 80 80 78 Nein Paul-Gerhardt-Schule GGS 3 3 nein 81 0 69 69 56 Nein GESAMT 11 11 299 0 272 272 250 (Anmerkung: 20 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022). 2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost Insgesamt liegen 352 neue Anmeldungen vor, davon 292 von wohnsitznahen Kindern. 15 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet. 16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 428 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 367 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.Seite 4 von 16 4 Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-OstSchulname Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2023/24 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Ennertschule GGS 3 3 nein 81 0 56 56 50 Nein Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 3 nein 81 0 76 76 66 Nein Holzlar KGS 3 3 nein 81 0 70 70 67 Nein Marktschule GGS 4 4 nein 104 0 80 80 62 Nein Om Berg GGS 3 3 nein 81 0 70 70 47 Nein GESAMT 16 16 428 0 352 352 292 (Anmerkung: 15 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022). 2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad Godesberg Nord und Bad Godesberg Süd) 2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord 435 neue Anmeldungen vor, davon 393 von wohnsitznahen Kindern. 151 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen, 26 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet. 23 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 611 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 612 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum nicht gedeckt werden. Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können durch freie Kapazitäten an Schulen angrenzender Schulbezugsräume und/oder im Einzugsbereich liegender Schulen kompensiert werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum mit Ausnahme der KGS Donatusschule und der GGS Gotenschule gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (15 Klassen, plus jeweils 1 Klasse an der Donatusschule und der Gotenschule, plus 6 Klassen mit Jahrgangsmischung an der Paul- Klee-Schule = 23 Eingangsklassen). Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg NordSchulname Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2023/24 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Beethovenschule* KGS 2 2 nein 56 0 66 66 59 Ja Bodelschwingh-Schule* EGS 3 3 nein 81 0 88 88 88 Ja Burgschule* KGS 2 2 nein 56 0 68 68 63 Ja Donatusschule KGS 2 3 nein 81 0 49 49 46 Nein Gotenschule* GGS 2 3 nein 81 0 65 65 53 Nein Paul-Klee-Schule* GGS 2 8 ja 200 151 56 207 48 Nein Servatiusschule* KGS 2 2 nein 56 0 43 43 36 Nein GESAMT 15 23 611 151 435 586 393 (Anmerkung: 26 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).Seite 5 von 16 5 *Erläuterung: KGS Beethovenschule Die KGS Beethovenschule ist eine zweizügige Grundschule und kann damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 59 wohnsitznahen Kindern vor. Nicht alle Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge sind durch freie Plätze an anderen Schulstandorten im Schulbezugsraum und/oder an Schulen angrenzender Schulbezugsräume zu kompensieren. EGS Bodelschwingh-Schule An der dreizügigen Grundschule können 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 88 wohnsitznahen Kindern vor. Nicht alle Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der der KGS Servatiusschule, aufgefangen werden. KGS Burgschule Die zweizügige Burgschule kann in zwei Eingangsklassen 56 Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 63 wohnsitznahen Kindern vor. Eine Kompensation des Anmeldeüberhanges kann über freie Plätze im Schulbezugsraum sowie aufgrund der räumlichen Nähe auch im angrenzenden Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd an der GGS Robert-Koch-Schule erfolgen. KGS Donatusschule Die KGS Donatusschule wird grundsätzlich als zweizügige Schule geführt. Aufgrund einer Erweiterung besteht allerdings die Möglichkeit, insgesamt 9 Klassen zu beschulen. Um Überhänge anderer Schulen im Schulbezugsraum (insbesondere KGS Beethovenschule) kompensieren zu können, werden daher 3 Eingangsklassen gebildet. GGS Gotenschule Die nach der grundsätzlichen Festlegung eigentlich zweizügig geführte Grundschule könnte danach bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen bislang 65 Anmeldungen vor, davon 53 wohnortnahe. Aufgrund von 26 noch nicht angemeldeten Kindern in Bad Godesberg Nord ist an dieser Schule die Einrichtung einer 3. Eingangsklasse interessengerecht, zumal die Gotenschule drei Klassen des 4. Jahrgangs abgeben wird und somit zum Schuljahr 2023/24 3 Eingangsklassen räumlich abgebildet werden können. Darüber hinaus ist an Gotenschule der Ausbau um einen weiteren Zug sowie ein Ausbau der OGS-Infrastruktur geplant ist (siehe DS-Nr. 1610614EB18), der sich derzeit in der Umsetzung befindet. Nach Abschluss der entsprechenden Maßnahmen wird die Schule grundsätzlich 3 zügig geführt werden. GGS Paul-Klee-SchuleSeite 6 von 16 6 An der zweizügigen Grundschule können 200 Kinder in acht jahrgangsgemischten Eingangsklassen aufgenommen werden. Die Anmeldungen der wohnortnahen Kinder können alle berücksichtigt werden. KGS Servatiusschule Die zweizügige Schule kann in zwei Eingangsklassen 56 Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 43 Kindern vor. Freie Plätze dienen zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum. 2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd Insgesamt liegen 311 neue Anmeldungen vor, davon 253 von wohnsitznahen Kindern. 16 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd wurden bislang noch nicht angemeldet. Es werden 12 Eingangsklassen gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 330 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 327 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg SüdSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- m eldungen für 2023/24 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Am Domhof* KGS 3 3 nein 81 0 91 91 71 Nein Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 57 57 37 Nein Heiderhof* GGS 2 2 nein 56 0 72 72 66 Ja Lyngsbergschule* KGS 2 2 nein 56 0 36 36 33 Nein Robert-Koch-Schule* GGS 3 3 nein 81 0 55 55 46 Nein GESAMT 12 12 330 0 311 311 253 (Anmerkung: 16 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022). *Erläuterung: KGS Am Domhof Die dreizügige Schule könnte bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 71 wohnortnahen Kindern vor. Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden, insbesondere an der KGS Lyngsbergschule. GGS Heiderhof Die GGS Heiderhof ist eine zweizügige Grundschule und könnte bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen 72 Anmeldungen vor, davon 66 von wohnortnahen Kindern. Nicht alle Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum insbesondere an der der KGS Lyngsbergschule sowie an der GGS Robert-Koch-Schule aufgefangen werden.Seite 7 von 16 7 KGS Lyngsbergschule An der zweizügigen Schule können bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen 36 Anmeldungen vor. Freie Plätze können als Kompensation für Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum genutzt werden, insbesondere an der KGS Am Domhof und der GGS Heiderhof. GGS Robert-Koch-Schule Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen 55 Anmeldungen vor, davon von 46 wohnortnahen Kindern. Die Einrichtung einer 3. Eingangsklasse ist interessengerecht, da damit die Überhänge anderer Schulen in Bad Godesberg Süd sowie angrenzender Schulbezugsräume ausgeglichen werden können. 2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume Hardtberg/Kottenforst und Hardtberg West) 2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst Im Schulbezugsraum liegen 297 neue Anmeldungen vor, davon 264 von wohnsitznahen Kindern. 54 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 8 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte 376 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 305 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Anmeldeüberhänge können durch freie Kapazitäten an Schulen angrenzender Schulbezugsräume und/oder im Einzugsbereich liegender Schulen kompensiert werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der KGS Schlossbachschule, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, festgelegt (11 Klassen, plus 2 Klassen wegen der Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule plus 1 Klasse an der Schlossbachschule = 14 Eingangsklassen). Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/KottenforstSchulnam e Schular t Festg. Zügigkei t Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischun g Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnun g Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e An- m eldungen für 2023/24 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklasse n/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhan g w ohnsitz- nahe Kinder Brüser Berg GGS 2 2 nein 56 0 57 57 57 Ja Engelsbachschule* KGS 2 4 ja 104 54 56 110 46 Nein Finkenhofschule* GGS 2 2 nein 56 0 46 46 27 Nein Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 48 48 47 Nein Schlossbachschule* KGS 3 4 nein 104 0 90 90 87 Nein GESAMT 11 14 376 54 297 351 264 (Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).Seite 8 von 16 8 *Erläuterung: KGS Engelsbachschule Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Die Schulneulinge verteilen sich aufgrund der Jahrgangsmischung auf 4 Klassen. Sie hat insgesamt 56 Neuanmeldungen, davon 46 von wohnsitznahen Kindern. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind in den Eingangsklassen rechnerisch auch jene 54 Schüler*innen zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2023/24 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 104 festgelegt. Die Schule kann danach 50 neue Schüler*innen und somit alle angemeldeten wohnsitznahen Kinder aufnehmen. Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können durch freie Kapazitäten anderer Schulen im Schulbezugsraum oder an der im Einzugsbereich liegenden GGS Waldschule aufgenommen werden. GGS Finkenhofschule Die zweizügige Schule könnte bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang wurden 46 Kinder angemeldet. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Stadtbezirk Hardtberg verwendet werden (z.B. Ludwig-Richter-Schule). KGS Schlossbachschule An der grundsätzlich dreizügig geführten Grundschule kann 81 liegen aktuell 87 Neuanmeldungen wohnsitznaher Kinder vor. Derzeit werden 17 Klassen beschult. Die Schlossbachschule wird vier Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2023/24 räumlich im Bestand abgebildet werden. In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGSPlätze an dem Standort zur Verfügung gestellt werden. Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau der Schule präjudiziere. Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in Bezug genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand voraussichtlich die Zahl 81 (entspricht nach den Vorgaben zu den sog. Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend überschritten werden wird, kann die Verwaltung den dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht von einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kannSeite 9 von 16 9 (siehe auch DS 210837 Mitteilungsvorlage Fortschreibung Schulentwicklungsplan Grundschulen). 2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West Im Schulbezugsraum liegen 241 neue Anmeldungen vor, davon 208 von wohnortnahen Kindern. 7 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden 10 Eingangsklassen werden gebildet, in die 274 Kinder aufgenommen werden können. Im Schulbezugsraum stehen damit ausreichend Plätze zur Verfügung. Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der KGS Laurentiusschule, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg WestSchulnam e Schular t Festg. Zügigkei t Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischun g Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnun g Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e An- m eldungen für 2023/24 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklasse n/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhan g w ohnsitz- nahe Kinder Laurentiusschule* KGS 2 3 nein 81 0 74 74 52 Nein Ludwig-Richter-Schule* GGS 2 2 nein 56 0 63 63 55 Nein Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 44 44 44 Nein Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 60 60 57 Nein GESAMT 9 10 274 0 241 241 208 (Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022). *Erläuterung: KGS Laurentiusschule Die KGS Laurentiusschule ist eine grundsätzlich zweizügige Grundschule und kann damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Angemeldet wurden 52 wohnsitznahe Kinder. Alle wohnsitznahen Kinder können damit aufgenommen werden. Vor dem Hintergrund von Anmeldeüberhängen anderer Schulen im Schuleinzugsbereich (z.B. Kettelerschule) sowie der Tatsache, dass die KGS Laurentiusschule aufgrund der abgeschlossenen Erweiterungsmaßnahme neue Räumlichkeiten erhalten hat, ist die Einrichtung von drei Eingangsklassen zur Kompensation von Anmeldeüberhängen wohnortferner Kinder an der Laurentiusschule selbst sowie anderer Schulen interessengerecht. GGS Ludwig-Richter Schule Die zweizügige Schule kann bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Angemeldet wurden 55 wohnsitznahe Kinder. Alle wohnsitznahen Kinder können damit aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge wohnortferner Kinder können durch freie Kapazitäten anderer Schulen im Schulbezugsraum (insbesondere an der KGS Rochusschule) kompensiert werden.Seite 10 von 16 10 2.6 Stadtbezirk Bonn 2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 299 Anmeldungen vor, davon 239 von wohnortnahen Kindern. 24 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 13 Eingangsklassen werden gebildet, in die 347 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 323 Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden, außer an der GGS Jahnschule, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn NordSchulnam e Schular t Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e An- m eldungen für 2023/24 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Bernhardschule KGS 4 4 nein 104 0 91 91 85 Nein Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 50 50 37 Nein Jahnschule* GGS 3 2 nein 56 0 39 39 32 Nein Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 47 47 35 Nein Am Apfelgarten (ehem. Peter-Klein)*GGS 3 3 nein 75 0 72 72 50 Nein GESAMT 14 13 347 0 299 299 239 (Anmerkung: 24 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022). *Erläuterung: GGS Am Apfelgarten Die GGS Peter-Klein-Straße wird zu einer dreizügigen Grundschule ausgebaut und kann nach Errichtung des Neubaus dann jährlich bis zu 75 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen wurde ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Das bestehende Provisorium ist für eine Beschulung von bis zu 10 Klassen ausgelegt, insofern könnte die Schule grundsätzlich bis zu 75 Kinder in drei Klasen aufnehmen. Zum Schuljahr 2023/24 wurden 72 Kinder angemeldet, davon 50 wohnortnahe. Da drei 4. Klassen die Schule Ende des Schuljahres 2022/23 verlassen, können drei neue Eingangsklassen gebildet werden. GGS Jahnschule An der dreizügigen Schule können 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang wurden 39 Kinder angemeldet, davon 32 wohnsitznahe. Insofern ist, abweichend von der festgelegten Zügigkeit, die Einrichtung von 2 Eingangsklassen opportun, zumal an den anderen Standorten im Schulbezugsraum keine Anmeldeüberhänge bestehen. Im Bedarfsfall könnte dennoch mit der Einrichtung einer 3. Eingangsklasse auf steigende Schülerzahlen reagiert werden.Seite 11 von 16 11 2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 182 neue Anmeldungen vor, davon 172 von wohnsitznahen Kindern. 9 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 366 Kinder verbleiben in den bereits gebildeten Eingangsklassen. 22 Eingangsklassen werden gebildet, in die 550 Kinder aufgenommen werden können. Der Bedarf von 557 wohnsitznahen und wohnsitzfernen Plätzen kann damit im Schulbezugsraum knapp nicht gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-Schule sowie der EGS Elsa- Brändström-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum TannenbuschSchulname Schul-art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2023/24 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Carl-Schurz-Schule* GGS 4 16 ja 400 280 65 345 57 Nein Elsa-Brändström-Schule* EGS 2 4 ja 100 86 51 137 50 Ja Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 66 66 65 Ja GESAMT 8 22 550 366 182 548 172 (Anmerkung: 9 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022). *Erläuterung: GGS Carl-Schurz-Schule Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 65 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch 280 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2023/24 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf 400 und die Zahl der Eingangsklassen auf 16 festgelegt. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum genutzt werden. EGS Elsa-Brändström-Schule An der zweizügigen Schule wurden die Klassenfrequenz auf 25 Kinder festgelegt und die Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2022/23 jahrgangsübergreifend organisiert. Die Schule kann damit in vier Eingangsklassen 100 Kinder aufnehmen. Bislang wurden 50 wohnortnahe Kinder angemeldet. Daneben sind 86 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2023/24 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Damit können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität nicht alle wohnsitznahen Kinder aufgenommen werden. Überhänge können durch freie Kapazitäten anderer Schulen im Schulbezugsraum bzw. im Schuleinzugsbereich kompensiert werden. Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch aufSeite 12 von 16 12 einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu können. Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen werden könnten. KGS Paulusschule An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 65 wohnsitznahen Kindern vor. Anmeldüberhänge können an der GGS Carl-Schurz-Schule oder der nächstgelegenen KGS in Buschdorf aufgenommen werden. Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu können. Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen werden könnten. 2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 151 neue Anmeldungen vor, davon 139 von wohnsitznahen Kindern. 185 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 9 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 354 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 345 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (4, plus 8 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Kettelerschule, plus 2 Eingangsklassen an der Kettelerschule = 14 Eingangsklassen).Seite 13 von 16 13 Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn WestSchulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e An- m eldungen für 2023/24 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Kettelerschule* GGS 2 10 ja 250 185 73 258 70 Ja Matthias-Claudius-Schule* GGS 4 4 nein 104 0 78 78 69 Nein GESAMT 6 14 354 185 151 336 139 (Anmerkung: 9 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022). *Erläuterung: GGS Kettelerschule Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 73 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene 185 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2023/24 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird durch die Errichtung eines Interimsbaus auf 250 und die Gesamtzahl der Klassen auf 10 festgelegt. Da die Kettelerschule insgesamt 70 Anmeldungen von wohnsitznahen Kindern hat, kann dem Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung nicht vollständig Rechnung getragen werden. Anmeldeüberhänge können insbesondere durch die GGS Matthias-Claudius-Schule (s.u.) oder die KGS Laurentiusschule aufgefangen werden. Perspektivisch soll die Zügigkeit der Kettelerschule durch die Errichtung eines Erweiterungsneubaus auf drei Züge festgelegt und die Aufnahmekapazität somit auf 12 Klassen erhöht werden (s. DS.- Nr. 220685). GGS Matthias-Claudius-Schule Die vierzügige Schule kann 104 Kinder in vier Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen 78 neue Anmeldungen vor, davon 69 von wohnortnahen Kindern. Freie Plätze können insbesondere zur Kompensation des Anmeldeüberhangs an der GGS Kettelerschule verwendet werden. 2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt Im Schulbezugsraum liegen 242 neue Anmeldungen vor, davon 177 von wohnortnahen Kindern. 157 bereits eingeschulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 7 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden. 16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 422 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 406 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum mit den vorhandenen Platzkapazitäten nicht gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1).Seite 14 von 16 14 Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16 Eingangsklassen). Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum InnenstadtSchulname Schul-art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2023/24 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Marien-/Nordschule KGS 4 4 nein 110 0 84 84 79 Nein Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 54 54 42 Nein Münsterschule* GGS 2 8 ja 200 157 51 208 33 Nein Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 53 53 23 Nein GESAMT 10 16 422 157 242 399 177 (Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022). *Erläuterung: GGS Münsterschule Die GGS Münsterschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4. Demnach wird die Zahl der Eingangsklassen auf acht und die Aufnahmekapazität auf 200 festgelegt. Die GGS Münsterschule hat insgesamt 51 Neuanmeldungen, davon 33 wohnortnahe Kinder. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind bei jahrgangsgemischten Klassen auch jene zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2023/24 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. 157 Kinder werden zum nächsten Schuljahr weiterhin in Eingangsklassen beschult. Da sich insgesamt nur 33 wohnortnahe Kinder angemeldet haben, kann einer wohnortnahen Beschulung Rechnung getragen werden. 2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 335 neue Anmeldungen vor, davon 276 von wohnsitznahen Kindern. 339 bereits eingeschulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 13 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 26 Eingangsklassen werden gebildet, in die 676 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 687 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum nicht gedeckt werden, nur die wohnsitznahen Kinder können berücksichtigt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den Jahrgangsmischungen der Montessorischule, der Nikolausschule und der Till-Eulenspiegel-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (13, plus 13 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, Nikolaus und Till-Eulenspiegel = 26 Eingangsklassen).Seite 15 von 16 15 Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn SüdSchulname Schul-art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2023/24 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 64 64 50 Nein Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 46 Nein Montessorischule* GGS 3 12 ja 300 219 79 298 54 Nein Nikolausschule* KGS 2 4 ja 104 52 58 110 52 Nein Till-Eulenspiegel-Schule* GGS 2 4 ja 104 68 58 126 57 Ja Waldschule* GGS 2 2 nein 56 0 24 24 17 Nein GESAMT 13 26 676 339 335 674 276 (Anmerkung: 13 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022). *Erläuterung: GGS Montessorischule Die dreizügige Schule mit Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4 bietet in 12 Eingangsklassen Platz für 300 Kinder. Bislang wurden 79 Kinder angemeldet, davon 54 wohnortnahe. Mit den 219 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldüberhängen im Einzugsbereich genutzt werden. KGS Nikolausschule Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2 kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 52 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten 52 wohnsitznahen Kinder aufgenommen werden. GGS Till-Eulenspiegel-Schule Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 68 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, kann zum Schuljahr 2023/24 eine wohnortnahe Beschulung auch unter Ausschöpfung der Bandbreite der Klassenfrequenz bis 29 Kinder (max. 4*29=116 Kinder) nicht sichergestellt werden. Anmeldeüberhänge können im Schulbezugsraum durch die GGS Waldschule oder die nahegelegene GGS Erich-Kästner-Schule aufgefangen werden. GGS Waldschule Die GGS Waldschule wird als zweizügige Grundschule geführt und könnte bis zu 56 Kinder in 2 Eingangsklassen aufnehmen. Derzeit liegen 24 Anmeldungen vor. Um Überhänge anderer Schulen im Schuleinzugsbereich kompensieren zu können, werden 2 Eingangsklassen gebildet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche Festlegung der Eingangsklassen nicht eine grundsätzliche Veränderung der bislang festgelegten Zügigkeit präjudiziert.Seite 16 von 16
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