← Vorlagen

222436 · Beschlussvorlage

Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2023/24

Nummer
222436
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 19.01.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 740,4 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (38.265 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
222436
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Grundprinzipien für die Festlegung der zu
bildenden Eingangsklassen an Grundschulen
gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der
Eingangsklassen für das Schuljahr 2023/24
Beratungsfolge
Schulausschuss 19.01.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für das Schuljahr 2023/24 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin
in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl
der Eingangsklassen auf insgesamt 177 fest. Diese Eingangsklassen
verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft
entsprechend den nachfolgenden Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6
der Anlage.
2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der
Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen
und Schülern werden die vom Rat beschlossenen
Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde
gelegt (siehe DS-Nr. 1410479).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im
Nachgang von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die
Politik wird darüber dann nachlaufend informiert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die
beabsichtigte Festlegung zu informieren.
Anlage/n
1 ANLAGE_Begründung (öffentlich)Seite 1 von 16
1
Anlage
Begründung
1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von
Eingangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen
Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der Festlegung der
Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle
Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze
berücksichtigt werden, die als Umsetzungsprinzipien des 8.
Schulrechtsänderungsgesetzes am 27.03.2014 vom Rat verabschiedet
wurden.
Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen
Betrachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten
Zügigkeit sowie des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der
DS-Nr.1410479 ausführlich dargelegt.
2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der
Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen und der Aufnahmekapazitäten
der einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2023/24
Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des §
93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt
der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser
Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden
Eingangsklassen fest. Die Details zu den Vorgaben sowie zur Ermittlung
der kommunalen Klassenrichtzahl wurden von der Verwaltung in der
Drucksachen-Nr. 1410479 ausführlich erläutert.
Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr
erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten:
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen
Grundschulstandorte.Seite 2 von 16
2
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf
Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in
§ 6a Abs. 1 Satz 1.
Für das Schuljahr 2023/24 lagen zum Stichtag (05.12.2022) 3.117
Anmeldungen vor. Zusätzlich wurden 1.252 Schülerinnen und Schüler
höherer Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden Schuljahr
jahrgangsgemischte Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 154
Kinder berücksichtigt, die sich bislang noch nicht an einer
Grundschule angemeldet haben. Die Gesamtzahl der zu berücksichtigenden
Schülerinnen und Schüler beträgt somit 4.523, womit sich für das
Schuljahr 2023/24 eine kommunale Klassenrichtzahl von 1952 ergibt. D.h.
konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 195 Eingangsklassen
bilden dürfte.
2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen
Grundschulen
Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule
sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des
§ 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2
SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten
Klassenbildungswerte maßgeblich:
1. bis zu 29 eine Klasse;
2. 30 bis 56 zwei Klassen;
3. 57 bis 81 drei Klassen;
4. 82 bis 104 vier Klassen;
5. 105 bis 125 fünf Klassen;
6. 126 bis 150 sechs Klassen.
Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine
weitere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2
zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen
und baulichen Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die
Bandbreite 15 bis 29. Diese Ausnahmeregelung ist nicht gültig für
künftige Planungen, sondern kann nur in begründeten Einzelfällen
Anwendung finden.
Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen,
aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem
Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe
dargelegt.
1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits bestehende
Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte Eingangsklassen. Die
verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der Jahrgangsstufen 2 bis 4.
2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu
bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer
als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60
werden um eins vermindert.
Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.523.
4.523 geteilt durch 23 entspricht 196,65. 196,65 abgerundet und um eins vermindert
ergibt 195. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2023/24 beträgt also
195.Seite 3 von 16
3
2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord und
Beuel Süd-Ost)
2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen in Beuel Mitte-Nord 272 neue
Anmeldungen vor, davon 250 von wohnsitznahen Kindern. 20 Kinder aus
dem Schulbezugsraum wurden bislang nicht angemeldet.
Es werden 11 Eingangsklassen gebildet, in die bis zu 299 Kinder
aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 292 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt.
Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-NordSchulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgang
s-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
m eldungen
für 2023/24
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Adelheidisschule GGS 3 3 nein 81 0 79 79 74 Nein
Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 44 44 42 Nein
Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 80 80 78 Nein
Paul-Gerhardt-Schule GGS 3 3 nein 81 0 69 69 56 Nein
GESAMT 11 11 299 0 272 272 250
(Anmerkung: 20 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).
2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost
Insgesamt liegen 352 neue Anmeldungen vor, davon 292 von wohnsitznahen
Kindern. 15 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht
angemeldet.
16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 428 Kinder
aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 367 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt.Seite 4 von 16
4
Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-OstSchulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2023/24
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Ennertschule GGS 3 3 nein 81 0 56 56 50 Nein
Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 3 nein 81 0 76 76 66 Nein
Holzlar KGS 3 3 nein 81 0 70 70 67 Nein
Marktschule GGS 4 4 nein 104 0 80 80 62 Nein
Om Berg GGS 3 3 nein 81 0 70 70 47 Nein
GESAMT 16 16 428 0 352 352 292
(Anmerkung: 15 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).
2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad Godesberg
Nord und Bad Godesberg Süd)
2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg
Nord 435 neue Anmeldungen vor, davon 393 von wohnsitznahen Kindern.
151 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen, 26 Kinder aus dem
Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet.
23 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 611 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 612 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im
Schulbezugsraum nicht gedeckt werden.
Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können durch freie Kapazitäten
an Schulen angrenzender Schulbezugsräume und/oder im Einzugsbereich
liegender Schulen kompensiert werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum mit Ausnahme der KGS
Donatusschule und der GGS Gotenschule gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt (15 Klassen, plus jeweils 1 Klasse an der Donatusschule und
der Gotenschule, plus 6 Klassen mit Jahrgangsmischung an der Paul-
Klee-Schule = 23 Eingangsklassen).
Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg NordSchulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2023/24
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe Kinder
Beethovenschule* KGS 2 2 nein 56 0 66 66 59 Ja
Bodelschwingh-Schule* EGS 3 3 nein 81 0 88 88 88 Ja
Burgschule* KGS 2 2 nein 56 0 68 68 63 Ja
Donatusschule KGS 2 3 nein 81 0 49 49 46 Nein
Gotenschule* GGS 2 3 nein 81 0 65 65 53 Nein
Paul-Klee-Schule* GGS 2 8 ja 200 151 56 207 48 Nein
Servatiusschule* KGS 2 2 nein 56 0 43 43 36 Nein
GESAMT 15 23 611 151 435 586 393
(Anmerkung: 26 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).Seite 5 von 16
5
*Erläuterung:
 KGS Beethovenschule
Die KGS Beethovenschule ist eine zweizügige Grundschule
und kann damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen
aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 59 wohnsitznahen
Kindern vor. Nicht alle Kinder können im Rahmen der
festgelegten Zügigkeit aufgenommen werden.
Anmeldeüberhänge sind durch freie Plätze an anderen
Schulstandorten im Schulbezugsraum und/oder an Schulen
angrenzender Schulbezugsräume zu kompensieren.
 EGS Bodelschwingh-Schule
An der dreizügigen Grundschule können 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen
Anmeldungen von 88 wohnsitznahen Kindern vor. Nicht alle
Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit
aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freie
Platzkapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der
der KGS Servatiusschule, aufgefangen werden.
 KGS Burgschule
Die zweizügige Burgschule kann in zwei Eingangsklassen
56 Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 63
wohnsitznahen Kindern vor. Eine Kompensation des
Anmeldeüberhanges kann über freie Plätze im
Schulbezugsraum sowie aufgrund der räumlichen Nähe auch
im angrenzenden Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd an der
GGS Robert-Koch-Schule erfolgen.
 KGS Donatusschule
Die KGS Donatusschule wird grundsätzlich als zweizügige Schule
geführt.
Aufgrund einer Erweiterung besteht allerdings die Möglichkeit,
insgesamt 9 Klassen zu beschulen. Um Überhänge anderer Schulen
im Schulbezugsraum (insbesondere KGS Beethovenschule)
kompensieren zu können, werden daher 3 Eingangsklassen
gebildet.
 GGS Gotenschule
Die nach der grundsätzlichen Festlegung eigentlich
zweizügig geführte Grundschule könnte danach bis zu 56
Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt
liegen bislang 65 Anmeldungen vor, davon 53 wohnortnahe.
Aufgrund von 26 noch nicht angemeldeten Kindern in Bad
Godesberg Nord ist an dieser Schule die Einrichtung
einer 3. Eingangsklasse interessengerecht, zumal
die Gotenschule drei Klassen des 4. Jahrgangs abgeben
wird und somit zum Schuljahr 2023/24 3 Eingangsklassen
räumlich abgebildet werden können. Darüber hinaus ist an
Gotenschule der Ausbau um einen weiteren Zug sowie ein
Ausbau der OGS-Infrastruktur geplant ist (siehe DS-Nr.
1610614EB18), der sich derzeit in der Umsetzung befindet. Nach
Abschluss der
entsprechenden Maßnahmen wird die Schule grundsätzlich 3 zügig
geführt werden.
 GGS Paul-Klee-SchuleSeite 6 von 16
6
An der zweizügigen Grundschule können 200 Kinder in acht
jahrgangsgemischten Eingangsklassen aufgenommen werden.
Die Anmeldungen der wohnortnahen Kinder können alle
berücksichtigt werden.
 KGS Servatiusschule
Die zweizügige Schule kann in zwei Eingangsklassen 56
Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 43
Kindern vor. Freie Plätze dienen zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum.
2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd
Insgesamt liegen 311 neue Anmeldungen vor, davon 253 von wohnsitznahen
Kindern. 16 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd wurden bislang
noch nicht angemeldet.
Es werden 12 Eingangsklassen gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 330 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 327 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt.
Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg SüdSchulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
m eldungen
für 2023/24
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen
/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe Kinder
Am Domhof* KGS 3 3 nein 81 0 91 91 71 Nein
Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 57 57 37 Nein
Heiderhof* GGS 2 2 nein 56 0 72 72 66 Ja
Lyngsbergschule* KGS 2 2 nein 56 0 36 36 33 Nein
Robert-Koch-Schule* GGS 3 3 nein 81 0 55 55 46 Nein
GESAMT 12 12 330 0 311 311 253
(Anmerkung: 16 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).
*Erläuterung:
 KGS Am Domhof
Die dreizügige Schule könnte bis zu 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von
71 wohnortnahen Kindern vor. Anmeldeüberhänge wohnsitzferner
Kinder können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum
aufgefangen werden, insbesondere an der KGS Lyngsbergschule.
 GGS Heiderhof
Die GGS Heiderhof ist eine zweizügige Grundschule und
könnte bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen
aufnehmen. Insgesamt liegen 72 Anmeldungen vor, davon 66
von wohnortnahen Kindern.
Nicht alle Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit
aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freie
Platzkapazitäten im Schulbezugsraum insbesondere an der
der KGS Lyngsbergschule sowie an der GGS Robert-Koch-Schule
aufgefangen werden.Seite 7 von 16
7
 KGS Lyngsbergschule
An der zweizügigen Schule können bis zu 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen 36
Anmeldungen vor. Freie Plätze können als Kompensation für
Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum genutzt werden,
insbesondere an der KGS Am Domhof und der GGS Heiderhof.
 GGS Robert-Koch-Schule
Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und
könnte damit bis zu 81 Kinder in zwei Eingangsklassen
aufnehmen. Insgesamt liegen 55 Anmeldungen vor, davon
von 46 wohnortnahen Kindern. Die Einrichtung einer 3.
Eingangsklasse ist interessengerecht, da damit die
Überhänge anderer Schulen in Bad Godesberg Süd sowie
angrenzender Schulbezugsräume ausgeglichen werden können.
2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume Hardtberg/Kottenforst und
Hardtberg West)
2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
Im Schulbezugsraum liegen 297 neue Anmeldungen vor, davon 264 von
wohnsitznahen Kindern. 54 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 8
Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden.
14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte 376 Kinder aufgenommen werden können. Der
Platzbedarf für 305 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit
im Schulbezugsraum gedeckt werden. Anmeldeüberhänge können durch freie
Kapazitäten an Schulen angrenzender Schulbezugsräume und/oder im
Einzugsbereich liegender Schulen kompensiert werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der KGS Schlossbachschule,
gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, festgelegt (11 Klassen, plus 2
Klassen wegen der Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule plus 1
Klasse an der Schlossbachschule = 14 Eingangsklassen).
Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/KottenforstSchulnam e
Schular
t
Festg.
Zügigkei
t
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischun
g
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnun
g
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächlich
e
An-
m eldungen
für 2023/24
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklasse
n/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhan
g
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Brüser Berg GGS 2 2 nein 56 0 57 57 57 Ja
Engelsbachschule* KGS 2 4 ja 104 54 56 110 46 Nein
Finkenhofschule* GGS 2 2 nein 56 0 46 46 27 Nein
Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 48 48 47 Nein
Schlossbachschule* KGS 3 4 nein 104 0 90 90 87 Nein
GESAMT 11 14 376 54 297 351 264
(Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).Seite 8 von 16
8
*Erläuterung:
 KGS Engelsbachschule
Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule
mit Jahrgangsmischung. Die Schulneulinge verteilen sich
aufgrund der Jahrgangsmischung auf 4 Klassen. Sie hat
insgesamt 56 Neuanmeldungen, davon 46 von wohnsitznahen
Kindern. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind in den
Eingangsklassen rechnerisch auch jene 54 Schüler*innen zu
berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im
Schuljahr 2023/24 weiterhin Eingangsklassen besuchen
werden. Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die
Aufnahmekapazität auf 104 festgelegt. Die Schule kann
danach 50 neue Schüler*innen und somit alle angemeldeten
wohnsitznahen Kinder aufnehmen.
Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können durch freie
Kapazitäten anderer Schulen im Schulbezugsraum oder an der
im Einzugsbereich liegenden GGS Waldschule aufgenommen
werden.
 GGS Finkenhofschule
Die zweizügige Schule könnte bis zu 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang wurden 46 Kinder
angemeldet. Freie Plätze können zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Stadtbezirk Hardtberg verwendet
werden (z.B. Ludwig-Richter-Schule).
 KGS Schlossbachschule
An der grundsätzlich dreizügig geführten Grundschule kann 81
liegen aktuell 87 Neuanmeldungen wohnsitznaher Kinder vor.
Derzeit werden 17 Klassen beschult. Die Schlossbachschule
wird vier Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier
Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2023/24
räumlich im Bestand abgebildet werden.
In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die
Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter
der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch
keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im
vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale
Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und
durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGSPlätze an
dem Standort zur Verfügung gestellt werden.
Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die
zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine
Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau
der Schule präjudiziere.
Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in Bezug
genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand voraussichtlich
die Zahl 81 (entspricht nach den Vorgaben zu den sog.
Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei
den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend
überschritten werden wird, kann die Verwaltung den
dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch
angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen
Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch
langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht von
einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kannSeite 9 von 16
9
(siehe auch DS 210837 Mitteilungsvorlage Fortschreibung
Schulentwicklungsplan Grundschulen).
2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West
Im Schulbezugsraum liegen 241 neue Anmeldungen vor, davon 208 von
wohnortnahen Kindern. 7 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch
nicht angemeldet worden
10 Eingangsklassen werden gebildet, in die 274 Kinder aufgenommen
werden können. Im Schulbezugsraum stehen damit ausreichend Plätze zur
Verfügung.
Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der KGS Laurentiusschule,
gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg WestSchulnam e
Schular
t
Festg.
Zügigkei
t
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischun
g
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnun
g
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächlich
e
An-
m eldungen
für 2023/24
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklasse
n/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhan
g
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Laurentiusschule* KGS 2 3 nein 81 0 74 74 52 Nein
Ludwig-Richter-Schule* GGS 2 2 nein 56 0 63 63 55 Nein
Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 44 44 44 Nein
Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 60 60 57 Nein
GESAMT 9 10 274 0 241 241 208
(Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).
*Erläuterung:
 KGS Laurentiusschule
Die KGS Laurentiusschule ist eine grundsätzlich zweizügige
Grundschule und kann damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen
aufnehmen.
Angemeldet wurden 52 wohnsitznahe Kinder. Alle wohnsitznahen
Kinder können damit aufgenommen werden.
Vor dem Hintergrund von Anmeldeüberhängen anderer Schulen im
Schuleinzugsbereich (z.B. Kettelerschule) sowie der Tatsache, dass
die KGS Laurentiusschule aufgrund der abgeschlossenen
Erweiterungsmaßnahme neue Räumlichkeiten erhalten hat, ist die
Einrichtung von drei Eingangsklassen zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen wohnortferner Kinder an der Laurentiusschule
selbst sowie anderer Schulen interessengerecht.
 GGS Ludwig-Richter Schule
Die zweizügige Schule kann bis zu 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufnehmen.
Angemeldet wurden 55 wohnsitznahe Kinder. Alle wohnsitznahen
Kinder können damit aufgenommen werden.
Anmeldeüberhänge wohnortferner Kinder können durch freie
Kapazitäten anderer Schulen im Schulbezugsraum (insbesondere an
der KGS Rochusschule) kompensiert werden.Seite 10 von 16
10
2.6 Stadtbezirk Bonn
2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord
Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 299 Anmeldungen vor, davon 239 von
wohnortnahen Kindern. 24 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch
nicht angemeldet worden.
13 Eingangsklassen werden gebildet, in die 347 Kinder aufgenommen
werden können.
Der Platzbedarf für 323 Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt
werden.
Die Eingangsklassen werden, außer an der GGS Jahnschule, gemäß der
vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn NordSchulnam e
Schular
t
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächlich
e
An-
m eldungen
für 2023/24
Gesam tzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Bernhardschule KGS 4 4 nein 104 0 91 91 85 Nein
Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 50 50 37 Nein
Jahnschule* GGS 3 2 nein 56 0 39 39 32 Nein
Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 47 47 35 Nein
Am Apfelgarten (ehem. Peter-Klein)*GGS 3 3 nein 75 0 72 72 50 Nein
GESAMT 14 13 347 0 299 299 239
(Anmerkung: 24 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).
*Erläuterung:
 GGS Am Apfelgarten
Die GGS Peter-Klein-Straße wird zu einer dreizügigen
Grundschule ausgebaut und kann nach Errichtung des Neubaus
dann jährlich bis zu 75 Kinder in drei Eingangsklassen
aufnehmen. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen
und Schüler in den Eingangsklassen wurde ab dem Schuljahr
2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt.
Das bestehende Provisorium ist für eine Beschulung von bis
zu 10 Klassen ausgelegt, insofern könnte die Schule
grundsätzlich bis zu 75 Kinder in drei Klasen aufnehmen.
Zum Schuljahr 2023/24 wurden 72 Kinder angemeldet, davon
50 wohnortnahe. Da drei 4. Klassen die Schule Ende des
Schuljahres 2022/23 verlassen, können drei neue Eingangsklassen
gebildet werden.
 GGS Jahnschule
An der dreizügigen Schule können 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang wurden 39
Kinder angemeldet, davon 32 wohnsitznahe. Insofern ist,
abweichend von der festgelegten Zügigkeit, die Einrichtung von 2
Eingangsklassen opportun, zumal an den anderen Standorten im
Schulbezugsraum keine Anmeldeüberhänge bestehen. Im Bedarfsfall
könnte dennoch mit der Einrichtung einer 3. Eingangsklasse auf
steigende Schülerzahlen reagiert werden.Seite 11 von 16
11
2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch
Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 182 neue Anmeldungen vor, davon
172 von wohnsitznahen Kindern. 9 Kinder im Schulbezugsraum sind
bislang noch nicht angemeldet worden. 366 Kinder verbleiben in den
bereits gebildeten Eingangsklassen.
22 Eingangsklassen werden gebildet, in die 550 Kinder aufgenommen
werden können. Der Bedarf von 557 wohnsitznahen und wohnsitzfernen
Plätzen kann damit im Schulbezugsraum knapp nicht gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-Schule sowie der EGS Elsa-
Brändström-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum TannenbuschSchulname Schul-art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2023/24
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Carl-Schurz-Schule* GGS 4 16 ja 400 280 65 345 57 Nein
Elsa-Brändström-Schule* EGS 2 4 ja 100 86 51 137 50 Ja
Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 66 66 65 Ja
GESAMT 8 22 550 366 182 548 172
(Anmerkung: 9 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).
*Erläuterung:
 GGS Carl-Schurz-Schule
Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige
Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 65
Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern
sind auch 280 Kinder zu berücksichtigen, die bereits
eingeschult sind und im Schuljahr 2023/24 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität
wird auf 400 und die Zahl der Eingangsklassen auf 16
festgelegt.
Freie Plätze können zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum genutzt werden.
 EGS Elsa-Brändström-Schule
An der zweizügigen Schule wurden die Klassenfrequenz auf
25 Kinder festgelegt und die Eingangsklassen ab dem
Schuljahr 2022/23 jahrgangsübergreifend organisiert. Die
Schule kann damit in vier Eingangsklassen 100 Kinder
aufnehmen.
Bislang wurden 50 wohnortnahe Kinder angemeldet. Daneben
sind 86 Kinder zu berücksichtigen, die bereits
eingeschult sind und im Schuljahr 2023/24 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden.
Damit können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität
nicht alle wohnsitznahen Kinder aufgenommen werden.
Überhänge können durch freie Kapazitäten anderer Schulen
im Schulbezugsraum bzw. im Schuleinzugsbereich kompensiert
werden.
Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS
Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet
werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch aufSeite 12 von 16
12
einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe
decken zu können.
Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort
tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase
zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme
des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach
Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse
möglich wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen
werden könnten.
 KGS Paulusschule
An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze
der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den
Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich
auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen
werden. Bislang liegen Anmeldungen von 65 wohnsitznahen
Kindern vor.
Anmeldüberhänge können an der GGS Carl-Schurz-Schule oder
der nächstgelegenen KGS in Buschdorf aufgenommen werden.
Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS
Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden,
um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen
OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu
können.
Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort
tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase
zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme
des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach
Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich
wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen werden
könnten.
2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West
Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 151 neue Anmeldungen vor, davon
139 von wohnsitznahen Kindern. 185 Kinder verbleiben in den
Eingangsklassen. 9 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht
angemeldet worden.
14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 354 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 345 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der
vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (4, plus 8 aufgrund der
Jahrgangsmischung an der Kettelerschule, plus 2 Eingangsklassen an der
Kettelerschule = 14 Eingangsklassen).Seite 13 von 16
13
Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn WestSchulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächlich
e
An-
m eldungen
für 2023/24
Gesam tzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Kettelerschule* GGS 2 10 ja 250 185 73 258 70 Ja
Matthias-Claudius-Schule* GGS 4 4 nein 104 0 78 78 69 Nein
GESAMT 6 14 354 185 151 336 139
(Anmerkung: 9 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).
*Erläuterung:
 GGS Kettelerschule
Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule
mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 73
Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern
sind auch jene 185 Kinder zu berücksichtigen, die
bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2023/24
weiterhin Eingangsklassen besuchen werden.
Die Aufnahmekapazität wird durch die Errichtung eines
Interimsbaus auf 250 und die Gesamtzahl der
Klassen auf 10 festgelegt. Da die Kettelerschule
insgesamt 70 Anmeldungen von wohnsitznahen Kindern hat,
kann dem Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung nicht
vollständig Rechnung getragen werden. Anmeldeüberhänge
können insbesondere durch die GGS Matthias-Claudius-Schule
(s.u.) oder die KGS Laurentiusschule aufgefangen werden.
Perspektivisch soll die Zügigkeit der Kettelerschule durch die
Errichtung eines Erweiterungsneubaus auf drei Züge festgelegt und
die Aufnahmekapazität somit auf 12 Klassen erhöht werden (s. DS.-
Nr. 220685).
 GGS Matthias-Claudius-Schule
Die vierzügige Schule kann 104 Kinder in vier
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen 78 neue
Anmeldungen vor, davon 69 von wohnortnahen Kindern. Freie
Plätze können insbesondere zur Kompensation des Anmeldeüberhangs
an der GGS Kettelerschule verwendet werden.
2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt
Im Schulbezugsraum liegen 242 neue Anmeldungen vor, davon 177 von
wohnortnahen Kindern. 157 bereits eingeschulte Kinder verbleiben in
den Eingangsklassen. 7 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind
bislang noch nicht angemeldet worden.
16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 422 Kinder
aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 406 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im
Schulbezugsraum mit den vorhandenen Platzkapazitäten nicht gedeckt
werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1).Seite 14 von 16
14
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt
(10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16
Eingangsklassen).
Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum InnenstadtSchulname Schul-art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2023/24
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Marien-/Nordschule KGS 4 4 nein 110 0 84 84 79 Nein
Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 54 54 42 Nein
Münsterschule* GGS 2 8 ja 200 157 51 208 33 Nein
Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 53 53 23 Nein
GESAMT 10 16 422 157 242 399 177
(Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).
*Erläuterung:
 GGS Münsterschule
Die GGS Münsterschule ist eine zweizügige Grundschule
mit Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4. Demnach wird
die Zahl der Eingangsklassen auf acht und die
Aufnahmekapazität auf 200 festgelegt. Die GGS
Münsterschule hat insgesamt 51 Neuanmeldungen, davon 33
wohnortnahe Kinder. Neben den neu einzuschulenden
Kindern sind bei jahrgangsgemischten Klassen auch jene
zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im
Schuljahr 2023/24 weiterhin Eingangsklassen besuchen
werden. 157 Kinder werden zum nächsten Schuljahr
weiterhin in Eingangsklassen beschult. Da sich insgesamt
nur 33 wohnortnahe Kinder angemeldet haben, kann einer
wohnortnahen Beschulung Rechnung getragen werden.
2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd
Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 335 neue Anmeldungen vor, davon 276
von wohnsitznahen Kindern. 339 bereits eingeschulte Kinder verbleiben
in den Eingangsklassen. 13 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch
nicht angemeldet worden.
26 Eingangsklassen werden gebildet, in die 676 Kinder aufgenommen
werden können.
Der Platzbedarf für 687 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann
damit im Schulbezugsraum nicht gedeckt werden, nur die wohnsitznahen
Kinder können berücksichtigt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den
Jahrgangsmischungen der Montessorischule, der Nikolausschule und der
Till-Eulenspiegel-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt
(13, plus 13 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, Nikolaus und
Till-Eulenspiegel = 26 Eingangsklassen).Seite 15 von 16
15
Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn SüdSchulname Schul-art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2023/24
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 64 64 50 Nein
Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 46 Nein
Montessorischule* GGS 3 12 ja 300 219 79 298 54 Nein
Nikolausschule* KGS 2 4 ja 104 52 58 110 52 Nein
Till-Eulenspiegel-Schule* GGS 2 4 ja 104 68 58 126 57 Ja
Waldschule* GGS 2 2 nein 56 0 24 24 17 Nein
GESAMT 13 26 676 339 335 674 276
(Anmerkung: 13 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 05.12.2022).
*Erläuterung:
 GGS Montessorischule
Die dreizügige Schule mit Jahrgangsmischung nach dem
Konzept 1-4 bietet in 12 Eingangsklassen Platz für 300
Kinder. Bislang wurden 79 Kinder angemeldet, davon 54
wohnortnahe. Mit den 219 Kindern, die in den
Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten
Kinder aufgenommen werden.
Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldüberhängen
im Einzugsbereich genutzt werden.
 KGS Nikolausschule
Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2
kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen.
Mit den 52 Kindern, die in den Eingangsklassen
verbleiben, können alle neu angemeldeten 52 wohnsitznahen
Kinder aufgenommen werden.
 GGS Till-Eulenspiegel-Schule
Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung kann
bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit
den 68 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben,
kann zum Schuljahr 2023/24 eine wohnortnahe Beschulung
auch unter Ausschöpfung der Bandbreite der
Klassenfrequenz bis 29 Kinder (max. 4*29=116 Kinder)
nicht sichergestellt werden. Anmeldeüberhänge können im
Schulbezugsraum durch die GGS Waldschule oder die
nahegelegene GGS Erich-Kästner-Schule aufgefangen werden.
 GGS Waldschule
Die GGS Waldschule wird als zweizügige Grundschule geführt und
könnte bis zu 56 Kinder in 2 Eingangsklassen aufnehmen. Derzeit
liegen 24 Anmeldungen vor. Um Überhänge anderer Schulen im
Schuleinzugsbereich kompensieren zu können, werden 2
Eingangsklassen gebildet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche Festlegung
der Eingangsklassen nicht eine grundsätzliche Veränderung der
bislang festgelegten Zügigkeit präjudiziert.Seite 16 von 16

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de