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222424 · Mitteilungsvorlage

Aktionsprogramm Biodiversität 2030: Bericht über die Verwendung der außerplanmäßigen Haushaltsmittel 2021/2022

Nummer
222424
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222424
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Aktionsprogramm Biodiversität 2030: Bericht über
die Verwendung der außerplanmäßigen
Haushaltsmittel 2021/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rückgang der weltweiten biologischen Artenvielfalt ist bedrohlich. Über
60% der Arten und ca. 70% der Lebensräume in Deutschland, die nach der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) geschützt sind, befinden in ungünstig-
unzureichendem oder -schlechtem Zustand (BMU und BfN 20201). Vor allem
Flächenversiegelungen (Infrastruktur, Straßen- und Städtebau), Monokulturen
in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Einsatz von Pestiziden und
chemischen Düngemitteln sind die größten Treiber des Artensterbens. Die
Bundesstadt Bonn stellt sich den Herausforderungen und setzt im Rahmen des
Aktionsprogramms Biodiversität 2030 Maßnahmen zum Erhalt und zur
Förderung der Biodiversität um.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wurden infolge des Änderungsantrags
(DS-Nr. 201928-38 AA, Punkt 1) Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 Euro im
Doppelhaushalt 2021/22 konsumtiv bereitgestellt. Das
Biodiversitätsmanagement der Stadt Bonn berichtet im Folgenden, welche
Projekte und Maßnahmen auf dem Bonner Stadtgebiet umgesetzt wurden bzw.
sich derzeit in der Umsetzung befinden:
1. Anlage von Blühflächen und Staudenbeeten an verschiedenen
Stellen im Stadtgebiet Bonn zur Schaffung und Verbesserung der
Nahrungsgrundlage für Insekten, zur Habitatverbesserung und
Förderung der Artenvielfalt.
2. Umsetzung von Maßnahmen der Besucherlenkung am Ennert zur
Senkung des Nutzungsdrucks auf das Naturschutzgebiet und zum
Schutz der dort lebenden Arten.
3. Optimierung bestehender Gelbbauchunkentümpel im Siebengebirge
zur Sicherung des letzten Vorkommens der streng geschützten Art im
rechtsrheinischen Bonner Stadtgebiet.
1
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bericht_lage_n
atur_2020_bf.pdfSeite 1 von 13
Seite 2
4. Kartierung und Evaluation der Bonner Hohlwege zur Ableitung der
Aufwertungsmaßnahmen. Die Bonner Hohlwege besitzen als
artenreiche Naturdenkmale eine besondere Bedeutung für die
Vernetzung des Biotopverbunds in Lannesdorf.
5. KiTa-Projekt „Blüten für Insekten“ zur Förderung der Umweltbildung
in Kindertagesstätten.
6. Mobiles Theaterstück „Das Apfelkomplott“ vom Theater for Future
Köln (TFF) zur Förderung der Umweltbildung in Schulen.
7. Merkblatt „Blühende Vorgärten“ (Anhang) zur Aufklärung und
Motivation von EigentümerInnen, Vorgärten naturnah anzulegen und
Schottergärten zurückzubauen.
8. Herstellung von Material zur Verwendung an öffentlichen
Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Im Projektbericht (Anhang) werden die Projekte inklusive Fotos detaillierter
vorgestellt.
Um durch zukünftige Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der
Biodiversität beitragen zu können, ist eine Verstetigung der Bereitstellung von
Haushaltsmitteln dringend notwendig.
Anlage/n
1 221214-Projektbericht-AP_Biodiv_HH-Mittel_FINAL (öffentlich)
2 Merkblatt_Vorgaerten (öffentlich)Seite 2 von 13
Stadt Bonn
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1
Aktionsprogramm Biodiversität 2030
Projektbericht zur Verwendung von Haushaltsmitteln 2021/2022 für Maßnahmen im
Rahmen des Aktionsprogramms
1) Anlage von Blühflächen und Staudenbeeten im Stadtgebiet Bonn
Zur Förderung der Biodiversität wurde auf einer ca. 500 m² großen, artenarmen
Intensivrasenfläche am Leinpfad eine mehrjährige Regio-Saatgutmischung als reine
Kräutermischung und somit ohne Gräser eingesät. Im kommenden Jahr werden dort
Wiesen-Margerite, Kornblume, Wilde Möhre, Klappertopf und weitere regionale
Pflanzenarten blühen. Im Vorfeld der Einsaat wurde zur Abmagerung und Reduktion von
unerwünschten Kräutern die Grasnarbe und der anstehende Boden abgeschält und eine
10 cm dicke Kiesschicht eingefräst. Durch das Freispülen des Kieses nach einem starken
Regen wurde festgestellt, dass das Unterfräsen an einigen Stellen nicht in ausreichender
Intensität erfolgte. Diese Bereiche mussten nachgearbeitet und neu eingesät werden.
Aufgrund der Trockenheit zeigt die Fläche im ersten Jahr nur wenige Blüten. Jedoch ist in
der unteren Krautschicht bereits erkennbar, dass die Saat ausreichend erfolgreich war.
Erfahrungsgemäß brauchen solche Einsaaten 2-4 Jahre, um nicht nur für Insekten und
andere Tiere, sondern auch für den Menschen attraktiv zu sein.
Zur Förderung der Biodiversität im innerstädtischen Bereich wurde auf einer ca. 400 m²
großen, artenarmen Intensivrasenfläche am Alten Zoll eine artenreiche Blühmischung mit
ausdauernden mehrjährigen Wildstauden eingesät, die Insekten, Vögeln und anderen
Tieren Nahrung und Lebensraum bietet. Die Mischung ist so konzipiert, dass die
durchgängige Blütezeit auch für den Menschen eine hohe Attraktivität bietet.
Im Vorfeld wurde ebenfalls die Grasnarbe und der anstehende Boden zur Abmagerung
und Reduktion von unerwünschten Kräutern abgeschält und eine dicke Basaltsplitt
eingefräst. Da die Fläche sehr spät im Jahr 2022 angelegt wurde, liegt noch keine
abschließende Bewertung über den Erfolg vor.
Beispielfotos: Anlage einer Blühfläche (li) sowie eines Staudenbeetes (re). Fotos: Bundesstadt Bonn.
2) Besucherlenkung Ennert
Das Naturschutzgebiet „Siebengebirge – Teilbereich Ennert“ befindet sich im
Geltungsbereich des Landschaftsplans Ennert. Aufgrund seiner vielfältigen Biotope und
Lebensstätten für Tiere und Pflanzen hat das Naturschutzgebiet Ennert eine überregionaleSeite 3 von 13
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Bedeutung für den Biotopverbund. Das Siebengebirge gehört zur europäischen
Schutzgebietskulisse „Natura 2000“ und ist somit einem strengen Schutzregime der
höchsten Schutzkategorie unterstellt. Das Siebengebirge ist im Verbund mit dem
Kottenforst und der Wahner Heide aufgrund seiner Größe und der Ausstattung das
zentrale Trittsteinbiotop im südlichen Rheinland und als solches von europaweiter
Bedeutung.
Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie, aber auch aufgrund der guten Erreichbarkeit
und der unmittelbaren Lage am Ballungsraum Köln/Bonn ist der Ennertwald ein viel
besuchtes Ausflugsziel. Leider stehen die Nutzungen und Ansprüche der
Erholungssuchenden häufig im Widerspruch zu den Schutzfestsetzungen des
Naturschutzgebietes. Vor allem die intensive Nutzung von Trampelpfaden, das
Fahrradfahren abseits der offiziellen Wege und die hohe Frequenz freilaufender Hunde
führt zu und zu gravierenden Schäden im Schutzgebiet und zu erheblichen
Beeinträchtigungen der geschützten Bereiche und somit der Biodiversität im Bonner
Stadtgebiet.
Daher hat sich eine Kooperationsgemeinschaft aus Unterer Naturschutzbehörde der
Bundesstadt Bonn, dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW und der Biologischen Station
Bonn / Rhein-Erft e.V. gegründet, um gemeinsam nachhaltige Maßnahmen im Sinne der
Besucherlenkung durchzuführen. Ein gemeinsames Projekt zusammen mit dem Naturpark
Siebengebirge dient der Beruhigung des Steinbruchs Stingenberg.
Das Projekt wird durch die „Förderrichtlinie Naturschutz“ des Umweltministeriums NRWs,
die im Rahmen der Naturparkförderung Pauschalmittel zur Verfügung stellt, finanziert. Die
Finanzierung der Förderrichtlinie setzt sich zusammen aus 70 % Fördergeldern und 30 %
Eigenmittel des Naturparks. Die Stadt Bonn beteiligt sich ebenfalls mit einem Eigenanteil
an der Verschließung eines ehemaligen Stollens und an den Maßnahmen entlang des
Nücker Felsenweges.
Der Steinbruch ist aufgrund der exponierten Lage der Basaltwände und Felsen, aufgrund
der kaum ausgebildeten Bodenschicht und den extremen Witterungsbedingungen ein
außergewöhnlicher Sonderstandort für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Der
Stingenberg-Steinbruch stellt daher einen der bedeutendsten Bereiche innerhalb des
Schutzgebietes dar. Gleichzeitig ist der Steinbruch auch aus kulturhistorischen (Fundstelle
der Oberkasseler Menschen) und geologischen Gesichtspunkten (Basaltsteinbruch) ein
touristischer Hotspot des Ennerts. Um den Steinbruch im Sinne des Natur- und
Artenschutzes zu beruhigen und um gleichzeitig einen eindrucksvollen Besuch für
Wandernde zu bieten, werden derzeit insgesamt 10 Maßnahmen entlang des Nücker
Felsenweges und im Zusammenhang mit dem Steinbruch im Ennert umgesetzt. Der
Nücker Felsenweg ist ein schmaler, geschlungener Weg, der am Steinbruch Stingenberg
bzw. der Fundstelle der „Oberkasseler Menschen“ vom Franz-Kissel-Weg bergauf an den
Rheinhöhenweg im Ennert führt. Während der Weg zum einen viel genutzt und dabei von
illegal gebahnten Wegen gekreuzt wird, ist das verbotene Betreten des Steinbruchs
Stingenberg zum Schutz der dort lebenden Tier- und Pflanzenarten strengstens verboten.
Zur Aufwertung der Wegeführung wurde der Nücker Felsenweg aufgelichtet und durch
einzelne Gehölzentnahmen bzw. -rückschnitte freigestellt (s. Beispielfoto). Veraltete
Informationstafeln werden erneuert und die allgemeine Infrastruktur angepasst. So
werden beispielsweise begrenzende Zäune, Möblierungen (Sitzbänke) oder Sichtachsen
wiederhergestellt und überarbeitet und ein ehemaliger Stollen fachgerecht verschlossen
und für Fledermäuse aufgewertet (s. Foto), um auf der einen Seite die erlebbaren Flächen
aufzuwerten und auf der anderen Seite deren Grenzen aufzuzeigen. Zudem sollen dieSeite 4 von 13
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offiziellen Wege des FFH- und Naturschutzgebietes mit einem einheitlichen Logo markiert
werden, damit offizielle Wege besser erkennbar und von illegalen Trampelpfaden zu
unterscheiden sind.
Letztlich kann durch die gekoppelten Projektmaßnahmen eine Sensibilisierung und
Lenkung der BesucherInnen rund um den Nücker Felsenweg etabliert werden und der
Steinbruch als Lebensraum für seltene und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten
geschützt, beruhigt und aufgewertet werden.
Der fachgerechte Verschluss des ehemaligen Stollens (li) sowie der Nücker Felsenweg nach der Auflichtung (re).
Fotos: S. Grassmann.
3) Optimierung bestehender Gelbbauchunkentümpel
Die Gelbbauchunke (Bombina variegata) nutzt als typische Pionierart sonnenexponierte
Klein- und Kleinstgewässer als Laichplatz. Die Gewässer sind meist vegetationslos und frei
von Fressfeinden. In Nordrhein-Westfalen erreicht die Gelbbauchunke ihre nördliche
Verbreitungsgrenze. Die Gelbbauchunke ist eine Anhang II- und Anhang IV-Art der FFH-
Richtlinie und gilt europaweit als hochgradig gefährdet und streng geschützt. Die Art gilt
in NRW als vom Aussterben bedroht und kommt vor allem in den Randlagen der
Mittelgebirge vor (LANUV NRW).
Im FFH-Gebiet „Siebengebirge“ und im Naturschutzgebiet „Ennert – Teilbereich
Siebengebirge“ befindet sich das letzte Gelbbauchunken-Vorkommen auf Bonner
Stadtgebiet. Hier gibt es eine kleine Population von Gelbbauchunken, die durch die
Biologische Station Bonn / Rhein-Erft e.V. seit vielen Jahren unterstützt wird. Die Gewässer
wurden auf verschiedenen Waldwiesen auf dem Ennert-Höhenzug in den Jahren 2015/
2016 angelegt.
Die Dürre der vergangenen Jahre hat dazu geführt, dass zahlreiche Kleinstgewässer im
Lehmboden aufgrund der Kapillarwirkung des tonreichen Bodens nur kurz Wasser führten
und als Reproduktionshabitate nicht oder nicht erfolgreich von der Gelbbauchunke
genutzt wurden. Folierte Gewässer halten das Wasser zwar teilweise ganzjährig, verlieren
aufgrund einer zunehmenden Verkrautung jedoch ihre Qualität als
Reproduktionsgewässer für die streng geschützte Art. Während eine Reinigung dieser
Gewässer technisch schwierig und sehr arbeitsintensiv ist, führt ein erhöhter
Prädationsdruck durch insbesondere Libellenlarven inzwischen zu einem MeideverhaltenSeite 5 von 13
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der Tiere. Die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft e.V. wird im Ennert an vier bestehenden
Standorten rund 40 Klein- bzw. Kleinstgewässer umbauen. Hierfür werden einige Mulden
händisch mit Zement ausgegossen und mit Dichtschlamm ausgestrichen. Die
Betongewässer haben den Vorteil, dass sie länger das Wasser halten und vor allem nicht
verkrauten und somit keine geeigneten Habitate für Fressfeinde bieten. Somit können
optimale Lebensbedingungen für die Gelbbauchunke geschaffen werden. Die Reinigung
im Herbst und Winter ist deutlich einfacher durchzuführen und ermöglicht im Frühjahr
hervorragende Startbedingungen für die Gelbbauchunken. Zudem ist auf den
Maßnahmenflächen im Naturschutzgebiet der Einsatz mit schwerem Gerät nicht mehr so
häufig erforderlich, da zumindest die Betongewässer nicht mehr mit dem Bagger
bearbeitet werden müssen. Die Gewässer fügen sich gut in das Landschaftsbild ein und
dunkeln nach kurzer Zeit durch das Ansetzen von Algen nach.
Die Maßnahme stellt eine Optimierung bestehender Habitate der streng geschützten
Gelbbauchunke dar, und dient somit dem Schutz, der Entwicklung und dem Erhalt dieser
Art und ihrer Lebensräume. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün beteiligt sich als
Kooperationspartnerin finanziell an dem Vorhaben, um die Biodiversität zu schützen. Nach
Lieferung des Materials werden die Gewässer Ende November / Anfang Dezember 2022
vorbereitet, sodass im Januar 2023 die Maßnahme umgesetzt werden kann.
Entwicklung eines Zementgewässers nach einem halben Jahr (li) und nach einem Jahr (re). Fotos: F. Behrend.
4) Bonner Hohlwege
Im Bonner Süden befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Gartenland Lannesdorf“ (LP
Kottenforst, LSG 2.12). Dieses wurde aufgrund seiner kleinparzellierten Gärten, prägenden
Obstwiesen, zahlreichen Hangkanten und Hohlwege als kulturhistorische Zeugnisse für
das Landschaftsbild ausgewiesen. Der Landschaftsplan Kottenforst weist in diesem Gebiet
acht Hohlwege als Naturdenkmale aus (ND 3.21 Hohlweg Jenienhülle, ND 3.22 Hohlweg
Kirchberg, ND 3.23 Hohlweg Gräfgenshülle, ND. 3.24 Hohlweg Scherenbergsweg, ND 3.25
Hohlweg Neuer Weg südlicher Teil, ND. 3.26 Hohlweg Langenbergsweg, ND 3.27 Hohlweg
westlich Bachemer Straße). Alle Hohlwege wurden im Biotopkataster des Landesamts für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) als schutzwürdige Biotope verzeichnet
und sind Teil des Biotopverbunds mit besonderer Bedeutung für die Vernetzung
(„Kulturlandschaft südlich Bonn-Lannesdorf“ VB-K-5308-005).
Die Hohlwege im Bonner Süden sind Lößhohlwege, die durch die jahrhundertelange
menschliche Nutzung und durch abfließendes Regenwasser entstanden sind. Sie gehörenSeite 6 von 13
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zu den geomorphologischen Besonderheiten und sind durch ihren Artenreichtum
besonders wertvolle Biotope in der Feldflur. Als selten werdende Lebensräume mit hoher
Standortvielfalt für zahlreiche Tier- und Pflanzengemeinschaften und als ein
kulturhistorisches Zeugnis sollen die Hohlwege erhalten bleiben. Der Landschaftsplan
umfasst konkrete Gebote zur Erreichung der Schutzziele, u.a. den Erhalt, die Entwicklung
und die sukzessive Wiederfreistellung der Hohlwege.
Aufgrund des hohen Potenzials für den Naturschutz in Bonn sowie aufgrund des
vernachlässigten Zustands und dem damit verbundenen Handlungsbedarf werden in den
Jahren 2022 und 2023 die Biotoptypen nach LANUV kartiert und der Zustand der Hohlwege
bewertet. Dies dient als Grundlagenbericht und für eine erste Einschätzung, ob ein Pflege-
und Entwicklungsplan für alle acht Hohlwege oder nur für einzelne Teilbereiche notwendig
sein wird.
Die Bonner Hohlwege sind durch ihren Artenreichtum besonders wertvolle Biotope in der Feldflur. Fotos: A. Breuer.
5) KiTa-Projekt „Blüten für Insekten“
Das vom Amt für Umwelt und Stadtgrün initiierte Projekt Blüten für Insekten - Beratung
und Begleitung von Kindertageseinrichtungen bei der Anlage einer Blühwiese oder eines
Blühbeetes läuft seit dem Start 2019 sehr erfolgreich und vielversprechend. Ziel ist es, den
Kindern praxisnah die große Vielfalt der Pflanzen- und Insektenwelt und deren
Zusammenhänge näher zu bringen und sie für den Schutz und die Förderung von
Wildbienen und anderen Insekten zu begeistern.
Jahr für Jahr berät und begleitet die vom Amt für Umwelt und Stadtgrün beauftragte
Biologische Station Bonn seitdem die teilnehmenden Kitas über einen Zeitraum von
mehreren Monaten bei der Anlage von Blühflächen in den Einrichtungen. Dazu finden
gemeinsame Aussaataktionen und mehrere Folgetermine in den Kitas statt, bis die
Wildblumen im nächsten Frühsommer blühen (https://www.bonn.de/themen-
entdecken/umwelt-natur/kita-projekt-blueten-fuer-insekten.php). Das Amt für Umwelt
und Stadtgrün stellt hierfür außerdem das Regio-Saatgut zur Verfügung. Im August 2020
wurde das Projekt Blüten für Insekten von der UN Dekade Biologische Vielfalt im Rahmen
des Sonderwettbewerbs „Soziale Natur – Natur für alle“ mit dem QualitätssiegelSeite 7 von 13
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ausgezeichnet. Damit würdigt die UN-Dekade vorbildliche Projekte, die mit ihren
Aktivitäten auf die Chancen aufmerksam machen, welche die Natur mit ihrer biologischen
Vielfalt für den sozialen Zusammenhalt bietet.
Kinder in den Kindertagesstätten bei der Aussaat im Spätsommer und bei der Bestimmung der Blütenpflanzen im
darauffolgenden Frühsommer. Fotos: Biologische Station Bonn.
6) Förderung der Umweltbildung: Mobiles Theaterstück „Das Apfelkomplott“ vom
Theater for Future Köln (TFF)
Das Ensemble des Theaters for Future Köln (TFF) führte sein mobiles Theaterstück „Das
Apfelkomplott“ erstmalig in Bonner Schulen auf. Die Ökomödie für Kinder ab 8 Jahren
(Klasse 3.- 6.) ist ein musikalisches Theaterstück mit Puppen und SchauspielerInnen des
Theaters For Future Köln (TFF Köln). In einer spannenden AgentInnen-Geschichte wird sich
kindgerecht mit den Themen Artenschutz und Artenvielfalt auseinandergesetzt. Der
Kooperationspartner des TFF „Bienen machen Schule“ stellt kostenloses Begleitmaterial,
welches die LehrerInnen später zur Vertiefung im Unterricht verwenden können.
Gemeinsam mit dem Kulturamt der Stadt Bonn förderte das Amt für Umwelt und
Stadtgrün drei Aufführungen in benachteiligten Bonner Schulen.
Szenen des mobilen Theaterstücks „Das Apfelkomplott“ vom Theater for Future Köln (TFF). Fotos: TFF Köln.Seite 8 von 13
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7) Erstellung eines Merkblatts zum Thema „Blühende Vorgärten“
Wie viele andere Kommunen hat sich auch die Bundesstadt Bonn eingehend mit der
Problematik der in den vergangenen Jahren zunehmend angelegten Schottervorgärten
befasst. Diese sind nicht nur ökologisch wertlos, sondern wirken sich auch negativ auf das
Stadtklima aus. Um dem Trend zu begegnen, ist die Stadtverwaltung den
Handlungsempfehlungen des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen zum
Umgang mit Schottergärten gefolgt. Neben dem Einsatz rechtlicher Instrumente wurde
ein Merkblatt (s. Anhang) gestaltet, welches zur Aufklärung von BürgerInnen dient und
beabsichtigt, freiwillige Anreize zur ökologisch wertvollen Gestaltung ihrer Gärten zu
schaffen.
Anfang Januar 2022 haben alle ca. 80.000 EigentümerInnen im Stadtgebiet das Merkblatt
als Beigabe zu den Grundbesitzabgabenbescheiden erhalten. Das Informationsschreiben
klärt über die Rechtslage in Bonn auf, illustriert die ökologischen und klimatischen
Nachteile sowie den intensiven Pflegeaufwand von Schotterflächen und gibt mit
verschiedenen naturnahen Gestaltungsvorschlägen einfache und praktische Tipps für die
pflegeleichte Begrünung von Vorgartenflächen.
Ergänzend zu dieser Initiative hat die Website der Stadt Bonn eine Unterseite zum Thema
Vorgärten erhalten. Ein Verweis auf den entsprechenden Link
https://www.bonn.de/vorgaerten ist auch auf dem Merkblatt abgedruckt.
Als Reaktion auf den Versand des Merkblatts haben sich im ersten Jahresquartal 14
BonnerInnen schriftlich an die Stadtverwaltung gewandt. Die Hälfte der Schreiben enthielt
ausdrückliche Zustimmung zu der Aufklärungsinitiative, in einigen Fällen wurden dabei
nähere Informationen zu einer ökologischeren Gartengestaltung ersucht. So drückte eine
Bürgerin explizit den Wunsch aus, den auf ihrem Grundstück vorhandenen Schotter
zurückzubauen, weitere Schreiben erkundigten sich nach Möglichkeiten zur Anlage einer
Blühwiese, der Pflege von Bodendeckern und der Auswahl von Saatgut, um die Fugen
zwischen Gehwegplatten zu begrünen. Darüber hinaus wurde jedoch auch deutlich, dass
einige BonnerInnen verschiedene in diesem Jahr vom Amt für Umwelt und Stadtgrün
angelegte Staudenmischpflanzungen fälschlicherweise zunächst für unbegrünte
Schotterflächen hielten, was für Kritik am Vorgehen der Stadtverwaltung führte. Hier
konnte durch Beantwortung der entsprechenden Schreiben für Aufklärung gesorgt
werden.
Da die Erfassung unrechtmäßiger Vorgärten mit einem erheblichen Arbeitsaufwand
verbunden ist, der sich mit den bestehenden Personalkapazitäten kaum realisieren lässt,
erfolgt keine generelle Überprüfung der Einhaltung von Rechtsvorschriften in Bezug auf
die Vorgartengestaltung. Somit liegen der Verwaltung keine Informationen darüber vor,
ob die durch das Merkblatt angestrebte Sensibilisierung der Bonner EigentümerInnen
tatsächlich zu einer Umgestaltung einzelner bislang versiegelter Vorgärten geführt hat.Seite 9 von 13
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In sog. Schottergärten steigt der Pflegeaufwand durch keimende Wildkräuter, Blätter und Co (li. Foto: Gärten des
Grauens auf FB und Instagram), während ein naturnaher Vorgarten bei der richtigen Pflanzenauswahl und Gestaltung
über das Jahr nur wenige Pflegemaßnahmen benötigt (re. Foto: A. Bethe).
8) Herstellung von Material für die Öffentlichkeitsarbeit
Allgemein im Handel erhältliches Saatgut, in Tütchen oder als sog. Samenbomben bzw.
Seedpills, sind aus naturschutzfachlicher Sicht häufig kritisch zu betrachten.
Solche Produkte schaden der heimischen Biodiversität oft mehr als sie nutzen und werfen
in Anbetracht der Gefährdung der biologischen Vielfalt kritische Fragen zur Herkunft und
Zertifizierung des Saatguts auf. In der freien Natur darf seit dem 01.03.2020 ausschließlich
Pflanz- und Saatgut aus der jeweiligen Herkunftsregion verwendet werden, um die
regionale biologische (Pflanzen-)Vielfalt zu schützen. Einheimische Wildpflanzenarten sind
überlebenswichtig für viele spezialisierte Tierarten. Gebietsfremde Wildarten können
diese gebietsheimischen Pflanzensippen verdrängen oder es kann zu unerwünschten
Kreuzungen kommen. Dies bezeichnet man als Florenverfälschung (negative Veränderung
der Pflanzenwelt eines Gebietes) und das kann dramatische Auswirkungen auf die Tier-
und Pflanzenwelt haben. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.
Um die Biodiversität in Bonn zu fördern und das Thema „Biologische Vielfalt in der Stadt“
u.a. auch auf öffentlichen Veranstaltungen am Stand praxisnah vermitteln zu können,
gestaltete das Amt für Umwelt und Stadtgrün individuell auf die Stadt Bonn
zugeschnittene Saatguttütchen für ca. 1 m² Fläche als „Give-Aways“ und ließ diese mit
mehrjährigem Regio-Saatgutmischung befüllen. Die zertifizierte, sehr artenreiche
Saatgutmischung stammt von der Fa. Rieger-Hofmann und ist auf unsere Herkunftsregion
zugeschnitten. Sie beinhaltet insgesamt 30 nieder- bis hochwüchsige Arten, die eine Höhe
von ca. 80-100 cm vor dem ersten Schnitt erreichen, wie z.B. Kornblume, Klatschmohn,
Margerite, Glockenblume, Bocksbart, Witwen- und Flockenblume (Rieger-Hofmann). Auf
öffentlichen Veranstaltungen erfreuen sich die Samentütchen großer Beliebtheit.Seite 10 von 13
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Die sog. „Give Aways“ mit Regio-Saatgut (re) erfreuen sich großer Beliebtheit auf Veranstaltungen wie am Tag der
Artenvielfalt im Botanischen Garten Bonn im Mai 2022 (li). Fotos: Sandra Krueger.Seite 11 von 13
Blühende Vorgärten – bunt und pflegeleicht
Negativtrend mit Folgen:
Schottergärten prägen viele Siedlungen
In dem Wunsch nach einem pflegeleichten Vor-
garten greifen viele Eigentümer*innen zu Schot-
ter, Splitt, Kies oder Steinplatten. (Bild 1) Diese
steinernen Gärten sind jedoch ökologisch wertlos
und wirken negativ auf das Stadtklima. Schotter-
gärten heizen sich an Sommertagen sehr stark
auf und verstärken so die Hitzebelastung im Um-
feld. Sie weisen zudem eine geringere Versicke-
rungs- und Speicherfähigkeit auf, da der Grund
in der Regel mit Mulchfolie abgedeckt wird. Bei
starkem Regen kann es zu einem oberflächigen
Wasserabfluss kommen, mit Staunässe an Haus-
wänden und Überlastung der Kanalisation.
Schottergärten geben früher oder später ein un-
gepflegtes Gesamtbild ab, denn Wind und Tiere
tragen unter anderem Pollen, Samen und Laub
auf die Fläche. Die Folgen: unerwünschtes Un-
kraut, Moos und verfärbte Steine. Das bedeutet
intensiven Pflegeaufwand.
Blühende Vielfalt als Schadensvorsorge
Im Gegensatz dazu sind vollflächig begrünte
Vorgärten ökologisch wertvoll, besonders dann,
wenn heimische und insektenfreundliche Pflan-
zen verwendet werden. Sie fördern die inner-
städtische Artenvielfalt und tragen zu einem
besseren Stadtklima bei. Nicht zuletzt kann das
Erdreich besser Regenwasser aufnehmen, spei-
chern und pflanzenverfügbar abgeben.
So können Sie Ihren Vorgarten naturnah be
grünen, und das ohne großen Arbeitsaufwand:
Bodendecker
Die klassische Form der pflegeleichten Begrü-
nung. Blühgehölze und wuchsstarke Stauden
bilden ansehnliche Akzente. In flächiger An-
pflanzung lassen bodendeckende Stauden und
niedrige Gehölze Unkraut kaum Möglichkeit zu
wachsen. Laub kann hier verrotten und dient als
natürlicher Dünger. (Bild 3)
Staudenmischpflanzung
Bei der Auswahl der Pflanzen kann ganz einfach
auf erprobte Staudenkompositionen zurückge-
griffen werden, z. B. auf das Angebot des Stau-
denrings (www.staudenring.com).
Hierfür sollte vorhandener Boden eventuell durch
ein Intensivsubstrat ausgetauscht werden, dann
ist die Pflege mit ein wenig Erfahrung ein Kinder-
spiel. (Bild 2 und 5)
Begrünte Fugen
Im Vorgarten kann nicht immer ganz auf eine
Versiegelung verzichtet werden. Wo Platten oder
Pflastersteine zum Einsatz kommen, bieten sich
breite Fugen an.
Mit trittfesten Kräutern begrünt überzeugen
die Fugen mit ihrem Aussehen und machen
lästiges Fugenkratzen überflüssig. (Bild 4)
1 2Seite 12 von 13
Folgende Regeln und Rahmenbedingungen
gelten bei der Anlage von Vorgärten:
▯ Unbebaute Grundstücksflächen müssen
grundsätzlich wasseraufnahmefähig sein
und begrünt oder bepflanzt werden
(§ 8 BauO NRW).
▯ Im Einzelfall sind Festsetzungen zur
Vorgartengestaltung in Bebauungsplänen
zu beachten.
▯ In großen Teilen der Süd- und Weststadt,
Kessenich und Teilen von Bad Godesberg,
Plittersdorf und Rüngsdorf ist die Bonner
Vorgartensatzung zu beachten
(siehe www.bonn.de/ortsrecht).
▯ Die Vorgartengestaltung vor denkmalge-
schützten Gebäuden oder in Denkmalberei-
chen bedarf grundsätzlich einer denkmal-
rechtlichen Erlaubnis
(§ 9 Denkmalschutzgesetz NRW).
Sie ist bei der Unteren Denkmalbehörde zu
beantragen: denkmalbehoerde@bonn.de.
Bitte beachten Sie die Regelungen und holen
Sie gegebenenfalls notwendige Genehmigungen
und Erlaubnisse ein. Auch bei der Anlage von
Vorgärten, für die weder eine Baugenehmigung
noch eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehör-
de erforderlich sind, drohen Konsequenzen bei
Verstößen, auch durch den Erlass von Ordnungs-
verfügungen.
Weitere Informationen und Gestaltungstipps
unter: www.bonn.de/vorgaerten
Kontakt:
Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt und Stadt-
grün, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn,
E-Mail: Artenvielfalt@bonn.de.
Bei Fragen zur Grundstücksbefestigung nach
Baurecht kann Sie unsere Bürgerinformation
unter buergerinformation-bauen@bonn.de
gerne informieren.
Impressum: Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt und Stadtgrün / Presseamt, Dezember 2021, Bilder ©: Bild 1: Gärten des Grauens auf Facebook und Instagram,
Bild2: Adobe Stock, Doris Gräf, Bild 3,5: Annika Bethe, Bild 4: AdobeStock/fotolismthai, Auflage: 80.000, gedruckt auf 100% Recyclingpapier.
3 4 5Seite 13 von 13

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de