222424 · Mitteilungsvorlage
Aktionsprogramm Biodiversität 2030: Bericht über die Verwendung der außerplanmäßigen Haushaltsmittel 2021/2022
Kerndaten
- Nummer
- 222424
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222424 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Aktionsprogramm Biodiversität 2030: Bericht über die Verwendung der außerplanmäßigen Haushaltsmittel 2021/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rückgang der weltweiten biologischen Artenvielfalt ist bedrohlich. Über 60% der Arten und ca. 70% der Lebensräume in Deutschland, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) geschützt sind, befinden in ungünstig- unzureichendem oder -schlechtem Zustand (BMU und BfN 20201). Vor allem Flächenversiegelungen (Infrastruktur, Straßen- und Städtebau), Monokulturen in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Einsatz von Pestiziden und chemischen Düngemitteln sind die größten Treiber des Artensterbens. Die Bundesstadt Bonn stellt sich den Herausforderungen und setzt im Rahmen des Aktionsprogramms Biodiversität 2030 Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität um. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wurden infolge des Änderungsantrags (DS-Nr. 201928-38 AA, Punkt 1) Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 Euro im Doppelhaushalt 2021/22 konsumtiv bereitgestellt. Das Biodiversitätsmanagement der Stadt Bonn berichtet im Folgenden, welche Projekte und Maßnahmen auf dem Bonner Stadtgebiet umgesetzt wurden bzw. sich derzeit in der Umsetzung befinden: 1. Anlage von Blühflächen und Staudenbeeten an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Bonn zur Schaffung und Verbesserung der Nahrungsgrundlage für Insekten, zur Habitatverbesserung und Förderung der Artenvielfalt. 2. Umsetzung von Maßnahmen der Besucherlenkung am Ennert zur Senkung des Nutzungsdrucks auf das Naturschutzgebiet und zum Schutz der dort lebenden Arten. 3. Optimierung bestehender Gelbbauchunkentümpel im Siebengebirge zur Sicherung des letzten Vorkommens der streng geschützten Art im rechtsrheinischen Bonner Stadtgebiet. 1 https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bericht_lage_n atur_2020_bf.pdfSeite 1 von 13 Seite 2 4. Kartierung und Evaluation der Bonner Hohlwege zur Ableitung der Aufwertungsmaßnahmen. Die Bonner Hohlwege besitzen als artenreiche Naturdenkmale eine besondere Bedeutung für die Vernetzung des Biotopverbunds in Lannesdorf. 5. KiTa-Projekt „Blüten für Insekten“ zur Förderung der Umweltbildung in Kindertagesstätten. 6. Mobiles Theaterstück „Das Apfelkomplott“ vom Theater for Future Köln (TFF) zur Förderung der Umweltbildung in Schulen. 7. Merkblatt „Blühende Vorgärten“ (Anhang) zur Aufklärung und Motivation von EigentümerInnen, Vorgärten naturnah anzulegen und Schottergärten zurückzubauen. 8. Herstellung von Material zur Verwendung an öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Im Projektbericht (Anhang) werden die Projekte inklusive Fotos detaillierter vorgestellt. Um durch zukünftige Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität beitragen zu können, ist eine Verstetigung der Bereitstellung von Haushaltsmitteln dringend notwendig. Anlage/n 1 221214-Projektbericht-AP_Biodiv_HH-Mittel_FINAL (öffentlich) 2 Merkblatt_Vorgaerten (öffentlich)Seite 2 von 13 Stadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün 14.12.2022 1 Aktionsprogramm Biodiversität 2030 Projektbericht zur Verwendung von Haushaltsmitteln 2021/2022 für Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms 1) Anlage von Blühflächen und Staudenbeeten im Stadtgebiet Bonn Zur Förderung der Biodiversität wurde auf einer ca. 500 m² großen, artenarmen Intensivrasenfläche am Leinpfad eine mehrjährige Regio-Saatgutmischung als reine Kräutermischung und somit ohne Gräser eingesät. Im kommenden Jahr werden dort Wiesen-Margerite, Kornblume, Wilde Möhre, Klappertopf und weitere regionale Pflanzenarten blühen. Im Vorfeld der Einsaat wurde zur Abmagerung und Reduktion von unerwünschten Kräutern die Grasnarbe und der anstehende Boden abgeschält und eine 10 cm dicke Kiesschicht eingefräst. Durch das Freispülen des Kieses nach einem starken Regen wurde festgestellt, dass das Unterfräsen an einigen Stellen nicht in ausreichender Intensität erfolgte. Diese Bereiche mussten nachgearbeitet und neu eingesät werden. Aufgrund der Trockenheit zeigt die Fläche im ersten Jahr nur wenige Blüten. Jedoch ist in der unteren Krautschicht bereits erkennbar, dass die Saat ausreichend erfolgreich war. Erfahrungsgemäß brauchen solche Einsaaten 2-4 Jahre, um nicht nur für Insekten und andere Tiere, sondern auch für den Menschen attraktiv zu sein. Zur Förderung der Biodiversität im innerstädtischen Bereich wurde auf einer ca. 400 m² großen, artenarmen Intensivrasenfläche am Alten Zoll eine artenreiche Blühmischung mit ausdauernden mehrjährigen Wildstauden eingesät, die Insekten, Vögeln und anderen Tieren Nahrung und Lebensraum bietet. Die Mischung ist so konzipiert, dass die durchgängige Blütezeit auch für den Menschen eine hohe Attraktivität bietet. Im Vorfeld wurde ebenfalls die Grasnarbe und der anstehende Boden zur Abmagerung und Reduktion von unerwünschten Kräutern abgeschält und eine dicke Basaltsplitt eingefräst. Da die Fläche sehr spät im Jahr 2022 angelegt wurde, liegt noch keine abschließende Bewertung über den Erfolg vor. Beispielfotos: Anlage einer Blühfläche (li) sowie eines Staudenbeetes (re). Fotos: Bundesstadt Bonn. 2) Besucherlenkung Ennert Das Naturschutzgebiet „Siebengebirge – Teilbereich Ennert“ befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans Ennert. Aufgrund seiner vielfältigen Biotope und Lebensstätten für Tiere und Pflanzen hat das Naturschutzgebiet Ennert eine überregionaleSeite 3 von 13 Stadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün 14.12.2022 2 Bedeutung für den Biotopverbund. Das Siebengebirge gehört zur europäischen Schutzgebietskulisse „Natura 2000“ und ist somit einem strengen Schutzregime der höchsten Schutzkategorie unterstellt. Das Siebengebirge ist im Verbund mit dem Kottenforst und der Wahner Heide aufgrund seiner Größe und der Ausstattung das zentrale Trittsteinbiotop im südlichen Rheinland und als solches von europaweiter Bedeutung. Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie, aber auch aufgrund der guten Erreichbarkeit und der unmittelbaren Lage am Ballungsraum Köln/Bonn ist der Ennertwald ein viel besuchtes Ausflugsziel. Leider stehen die Nutzungen und Ansprüche der Erholungssuchenden häufig im Widerspruch zu den Schutzfestsetzungen des Naturschutzgebietes. Vor allem die intensive Nutzung von Trampelpfaden, das Fahrradfahren abseits der offiziellen Wege und die hohe Frequenz freilaufender Hunde führt zu und zu gravierenden Schäden im Schutzgebiet und zu erheblichen Beeinträchtigungen der geschützten Bereiche und somit der Biodiversität im Bonner Stadtgebiet. Daher hat sich eine Kooperationsgemeinschaft aus Unterer Naturschutzbehörde der Bundesstadt Bonn, dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW und der Biologischen Station Bonn / Rhein-Erft e.V. gegründet, um gemeinsam nachhaltige Maßnahmen im Sinne der Besucherlenkung durchzuführen. Ein gemeinsames Projekt zusammen mit dem Naturpark Siebengebirge dient der Beruhigung des Steinbruchs Stingenberg. Das Projekt wird durch die „Förderrichtlinie Naturschutz“ des Umweltministeriums NRWs, die im Rahmen der Naturparkförderung Pauschalmittel zur Verfügung stellt, finanziert. Die Finanzierung der Förderrichtlinie setzt sich zusammen aus 70 % Fördergeldern und 30 % Eigenmittel des Naturparks. Die Stadt Bonn beteiligt sich ebenfalls mit einem Eigenanteil an der Verschließung eines ehemaligen Stollens und an den Maßnahmen entlang des Nücker Felsenweges. Der Steinbruch ist aufgrund der exponierten Lage der Basaltwände und Felsen, aufgrund der kaum ausgebildeten Bodenschicht und den extremen Witterungsbedingungen ein außergewöhnlicher Sonderstandort für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Der Stingenberg-Steinbruch stellt daher einen der bedeutendsten Bereiche innerhalb des Schutzgebietes dar. Gleichzeitig ist der Steinbruch auch aus kulturhistorischen (Fundstelle der Oberkasseler Menschen) und geologischen Gesichtspunkten (Basaltsteinbruch) ein touristischer Hotspot des Ennerts. Um den Steinbruch im Sinne des Natur- und Artenschutzes zu beruhigen und um gleichzeitig einen eindrucksvollen Besuch für Wandernde zu bieten, werden derzeit insgesamt 10 Maßnahmen entlang des Nücker Felsenweges und im Zusammenhang mit dem Steinbruch im Ennert umgesetzt. Der Nücker Felsenweg ist ein schmaler, geschlungener Weg, der am Steinbruch Stingenberg bzw. der Fundstelle der „Oberkasseler Menschen“ vom Franz-Kissel-Weg bergauf an den Rheinhöhenweg im Ennert führt. Während der Weg zum einen viel genutzt und dabei von illegal gebahnten Wegen gekreuzt wird, ist das verbotene Betreten des Steinbruchs Stingenberg zum Schutz der dort lebenden Tier- und Pflanzenarten strengstens verboten. Zur Aufwertung der Wegeführung wurde der Nücker Felsenweg aufgelichtet und durch einzelne Gehölzentnahmen bzw. -rückschnitte freigestellt (s. Beispielfoto). Veraltete Informationstafeln werden erneuert und die allgemeine Infrastruktur angepasst. So werden beispielsweise begrenzende Zäune, Möblierungen (Sitzbänke) oder Sichtachsen wiederhergestellt und überarbeitet und ein ehemaliger Stollen fachgerecht verschlossen und für Fledermäuse aufgewertet (s. Foto), um auf der einen Seite die erlebbaren Flächen aufzuwerten und auf der anderen Seite deren Grenzen aufzuzeigen. Zudem sollen dieSeite 4 von 13 Stadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün 14.12.2022 3 offiziellen Wege des FFH- und Naturschutzgebietes mit einem einheitlichen Logo markiert werden, damit offizielle Wege besser erkennbar und von illegalen Trampelpfaden zu unterscheiden sind. Letztlich kann durch die gekoppelten Projektmaßnahmen eine Sensibilisierung und Lenkung der BesucherInnen rund um den Nücker Felsenweg etabliert werden und der Steinbruch als Lebensraum für seltene und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten geschützt, beruhigt und aufgewertet werden. Der fachgerechte Verschluss des ehemaligen Stollens (li) sowie der Nücker Felsenweg nach der Auflichtung (re). Fotos: S. Grassmann. 3) Optimierung bestehender Gelbbauchunkentümpel Die Gelbbauchunke (Bombina variegata) nutzt als typische Pionierart sonnenexponierte Klein- und Kleinstgewässer als Laichplatz. Die Gewässer sind meist vegetationslos und frei von Fressfeinden. In Nordrhein-Westfalen erreicht die Gelbbauchunke ihre nördliche Verbreitungsgrenze. Die Gelbbauchunke ist eine Anhang II- und Anhang IV-Art der FFH- Richtlinie und gilt europaweit als hochgradig gefährdet und streng geschützt. Die Art gilt in NRW als vom Aussterben bedroht und kommt vor allem in den Randlagen der Mittelgebirge vor (LANUV NRW). Im FFH-Gebiet „Siebengebirge“ und im Naturschutzgebiet „Ennert – Teilbereich Siebengebirge“ befindet sich das letzte Gelbbauchunken-Vorkommen auf Bonner Stadtgebiet. Hier gibt es eine kleine Population von Gelbbauchunken, die durch die Biologische Station Bonn / Rhein-Erft e.V. seit vielen Jahren unterstützt wird. Die Gewässer wurden auf verschiedenen Waldwiesen auf dem Ennert-Höhenzug in den Jahren 2015/ 2016 angelegt. Die Dürre der vergangenen Jahre hat dazu geführt, dass zahlreiche Kleinstgewässer im Lehmboden aufgrund der Kapillarwirkung des tonreichen Bodens nur kurz Wasser führten und als Reproduktionshabitate nicht oder nicht erfolgreich von der Gelbbauchunke genutzt wurden. Folierte Gewässer halten das Wasser zwar teilweise ganzjährig, verlieren aufgrund einer zunehmenden Verkrautung jedoch ihre Qualität als Reproduktionsgewässer für die streng geschützte Art. Während eine Reinigung dieser Gewässer technisch schwierig und sehr arbeitsintensiv ist, führt ein erhöhter Prädationsdruck durch insbesondere Libellenlarven inzwischen zu einem MeideverhaltenSeite 5 von 13 Stadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün 14.12.2022 4 der Tiere. Die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft e.V. wird im Ennert an vier bestehenden Standorten rund 40 Klein- bzw. Kleinstgewässer umbauen. Hierfür werden einige Mulden händisch mit Zement ausgegossen und mit Dichtschlamm ausgestrichen. Die Betongewässer haben den Vorteil, dass sie länger das Wasser halten und vor allem nicht verkrauten und somit keine geeigneten Habitate für Fressfeinde bieten. Somit können optimale Lebensbedingungen für die Gelbbauchunke geschaffen werden. Die Reinigung im Herbst und Winter ist deutlich einfacher durchzuführen und ermöglicht im Frühjahr hervorragende Startbedingungen für die Gelbbauchunken. Zudem ist auf den Maßnahmenflächen im Naturschutzgebiet der Einsatz mit schwerem Gerät nicht mehr so häufig erforderlich, da zumindest die Betongewässer nicht mehr mit dem Bagger bearbeitet werden müssen. Die Gewässer fügen sich gut in das Landschaftsbild ein und dunkeln nach kurzer Zeit durch das Ansetzen von Algen nach. Die Maßnahme stellt eine Optimierung bestehender Habitate der streng geschützten Gelbbauchunke dar, und dient somit dem Schutz, der Entwicklung und dem Erhalt dieser Art und ihrer Lebensräume. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün beteiligt sich als Kooperationspartnerin finanziell an dem Vorhaben, um die Biodiversität zu schützen. Nach Lieferung des Materials werden die Gewässer Ende November / Anfang Dezember 2022 vorbereitet, sodass im Januar 2023 die Maßnahme umgesetzt werden kann. Entwicklung eines Zementgewässers nach einem halben Jahr (li) und nach einem Jahr (re). Fotos: F. Behrend. 4) Bonner Hohlwege Im Bonner Süden befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Gartenland Lannesdorf“ (LP Kottenforst, LSG 2.12). Dieses wurde aufgrund seiner kleinparzellierten Gärten, prägenden Obstwiesen, zahlreichen Hangkanten und Hohlwege als kulturhistorische Zeugnisse für das Landschaftsbild ausgewiesen. Der Landschaftsplan Kottenforst weist in diesem Gebiet acht Hohlwege als Naturdenkmale aus (ND 3.21 Hohlweg Jenienhülle, ND 3.22 Hohlweg Kirchberg, ND 3.23 Hohlweg Gräfgenshülle, ND. 3.24 Hohlweg Scherenbergsweg, ND 3.25 Hohlweg Neuer Weg südlicher Teil, ND. 3.26 Hohlweg Langenbergsweg, ND 3.27 Hohlweg westlich Bachemer Straße). Alle Hohlwege wurden im Biotopkataster des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) als schutzwürdige Biotope verzeichnet und sind Teil des Biotopverbunds mit besonderer Bedeutung für die Vernetzung („Kulturlandschaft südlich Bonn-Lannesdorf“ VB-K-5308-005). Die Hohlwege im Bonner Süden sind Lößhohlwege, die durch die jahrhundertelange menschliche Nutzung und durch abfließendes Regenwasser entstanden sind. Sie gehörenSeite 6 von 13 Stadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün 14.12.2022 5 zu den geomorphologischen Besonderheiten und sind durch ihren Artenreichtum besonders wertvolle Biotope in der Feldflur. Als selten werdende Lebensräume mit hoher Standortvielfalt für zahlreiche Tier- und Pflanzengemeinschaften und als ein kulturhistorisches Zeugnis sollen die Hohlwege erhalten bleiben. Der Landschaftsplan umfasst konkrete Gebote zur Erreichung der Schutzziele, u.a. den Erhalt, die Entwicklung und die sukzessive Wiederfreistellung der Hohlwege. Aufgrund des hohen Potenzials für den Naturschutz in Bonn sowie aufgrund des vernachlässigten Zustands und dem damit verbundenen Handlungsbedarf werden in den Jahren 2022 und 2023 die Biotoptypen nach LANUV kartiert und der Zustand der Hohlwege bewertet. Dies dient als Grundlagenbericht und für eine erste Einschätzung, ob ein Pflege- und Entwicklungsplan für alle acht Hohlwege oder nur für einzelne Teilbereiche notwendig sein wird. Die Bonner Hohlwege sind durch ihren Artenreichtum besonders wertvolle Biotope in der Feldflur. Fotos: A. Breuer. 5) KiTa-Projekt „Blüten für Insekten“ Das vom Amt für Umwelt und Stadtgrün initiierte Projekt Blüten für Insekten - Beratung und Begleitung von Kindertageseinrichtungen bei der Anlage einer Blühwiese oder eines Blühbeetes läuft seit dem Start 2019 sehr erfolgreich und vielversprechend. Ziel ist es, den Kindern praxisnah die große Vielfalt der Pflanzen- und Insektenwelt und deren Zusammenhänge näher zu bringen und sie für den Schutz und die Förderung von Wildbienen und anderen Insekten zu begeistern. Jahr für Jahr berät und begleitet die vom Amt für Umwelt und Stadtgrün beauftragte Biologische Station Bonn seitdem die teilnehmenden Kitas über einen Zeitraum von mehreren Monaten bei der Anlage von Blühflächen in den Einrichtungen. Dazu finden gemeinsame Aussaataktionen und mehrere Folgetermine in den Kitas statt, bis die Wildblumen im nächsten Frühsommer blühen (https://www.bonn.de/themen- entdecken/umwelt-natur/kita-projekt-blueten-fuer-insekten.php). Das Amt für Umwelt und Stadtgrün stellt hierfür außerdem das Regio-Saatgut zur Verfügung. Im August 2020 wurde das Projekt Blüten für Insekten von der UN Dekade Biologische Vielfalt im Rahmen des Sonderwettbewerbs „Soziale Natur – Natur für alle“ mit dem QualitätssiegelSeite 7 von 13 Stadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün 14.12.2022 6 ausgezeichnet. Damit würdigt die UN-Dekade vorbildliche Projekte, die mit ihren Aktivitäten auf die Chancen aufmerksam machen, welche die Natur mit ihrer biologischen Vielfalt für den sozialen Zusammenhalt bietet. Kinder in den Kindertagesstätten bei der Aussaat im Spätsommer und bei der Bestimmung der Blütenpflanzen im darauffolgenden Frühsommer. Fotos: Biologische Station Bonn. 6) Förderung der Umweltbildung: Mobiles Theaterstück „Das Apfelkomplott“ vom Theater for Future Köln (TFF) Das Ensemble des Theaters for Future Köln (TFF) führte sein mobiles Theaterstück „Das Apfelkomplott“ erstmalig in Bonner Schulen auf. Die Ökomödie für Kinder ab 8 Jahren (Klasse 3.- 6.) ist ein musikalisches Theaterstück mit Puppen und SchauspielerInnen des Theaters For Future Köln (TFF Köln). In einer spannenden AgentInnen-Geschichte wird sich kindgerecht mit den Themen Artenschutz und Artenvielfalt auseinandergesetzt. Der Kooperationspartner des TFF „Bienen machen Schule“ stellt kostenloses Begleitmaterial, welches die LehrerInnen später zur Vertiefung im Unterricht verwenden können. Gemeinsam mit dem Kulturamt der Stadt Bonn förderte das Amt für Umwelt und Stadtgrün drei Aufführungen in benachteiligten Bonner Schulen. Szenen des mobilen Theaterstücks „Das Apfelkomplott“ vom Theater for Future Köln (TFF). Fotos: TFF Köln.Seite 8 von 13 Stadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün 14.12.2022 7 7) Erstellung eines Merkblatts zum Thema „Blühende Vorgärten“ Wie viele andere Kommunen hat sich auch die Bundesstadt Bonn eingehend mit der Problematik der in den vergangenen Jahren zunehmend angelegten Schottervorgärten befasst. Diese sind nicht nur ökologisch wertlos, sondern wirken sich auch negativ auf das Stadtklima aus. Um dem Trend zu begegnen, ist die Stadtverwaltung den Handlungsempfehlungen des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen zum Umgang mit Schottergärten gefolgt. Neben dem Einsatz rechtlicher Instrumente wurde ein Merkblatt (s. Anhang) gestaltet, welches zur Aufklärung von BürgerInnen dient und beabsichtigt, freiwillige Anreize zur ökologisch wertvollen Gestaltung ihrer Gärten zu schaffen. Anfang Januar 2022 haben alle ca. 80.000 EigentümerInnen im Stadtgebiet das Merkblatt als Beigabe zu den Grundbesitzabgabenbescheiden erhalten. Das Informationsschreiben klärt über die Rechtslage in Bonn auf, illustriert die ökologischen und klimatischen Nachteile sowie den intensiven Pflegeaufwand von Schotterflächen und gibt mit verschiedenen naturnahen Gestaltungsvorschlägen einfache und praktische Tipps für die pflegeleichte Begrünung von Vorgartenflächen. Ergänzend zu dieser Initiative hat die Website der Stadt Bonn eine Unterseite zum Thema Vorgärten erhalten. Ein Verweis auf den entsprechenden Link https://www.bonn.de/vorgaerten ist auch auf dem Merkblatt abgedruckt. Als Reaktion auf den Versand des Merkblatts haben sich im ersten Jahresquartal 14 BonnerInnen schriftlich an die Stadtverwaltung gewandt. Die Hälfte der Schreiben enthielt ausdrückliche Zustimmung zu der Aufklärungsinitiative, in einigen Fällen wurden dabei nähere Informationen zu einer ökologischeren Gartengestaltung ersucht. So drückte eine Bürgerin explizit den Wunsch aus, den auf ihrem Grundstück vorhandenen Schotter zurückzubauen, weitere Schreiben erkundigten sich nach Möglichkeiten zur Anlage einer Blühwiese, der Pflege von Bodendeckern und der Auswahl von Saatgut, um die Fugen zwischen Gehwegplatten zu begrünen. Darüber hinaus wurde jedoch auch deutlich, dass einige BonnerInnen verschiedene in diesem Jahr vom Amt für Umwelt und Stadtgrün angelegte Staudenmischpflanzungen fälschlicherweise zunächst für unbegrünte Schotterflächen hielten, was für Kritik am Vorgehen der Stadtverwaltung führte. Hier konnte durch Beantwortung der entsprechenden Schreiben für Aufklärung gesorgt werden. Da die Erfassung unrechtmäßiger Vorgärten mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist, der sich mit den bestehenden Personalkapazitäten kaum realisieren lässt, erfolgt keine generelle Überprüfung der Einhaltung von Rechtsvorschriften in Bezug auf die Vorgartengestaltung. Somit liegen der Verwaltung keine Informationen darüber vor, ob die durch das Merkblatt angestrebte Sensibilisierung der Bonner EigentümerInnen tatsächlich zu einer Umgestaltung einzelner bislang versiegelter Vorgärten geführt hat.Seite 9 von 13 Stadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün 14.12.2022 8 In sog. Schottergärten steigt der Pflegeaufwand durch keimende Wildkräuter, Blätter und Co (li. Foto: Gärten des Grauens auf FB und Instagram), während ein naturnaher Vorgarten bei der richtigen Pflanzenauswahl und Gestaltung über das Jahr nur wenige Pflegemaßnahmen benötigt (re. Foto: A. Bethe). 8) Herstellung von Material für die Öffentlichkeitsarbeit Allgemein im Handel erhältliches Saatgut, in Tütchen oder als sog. Samenbomben bzw. Seedpills, sind aus naturschutzfachlicher Sicht häufig kritisch zu betrachten. Solche Produkte schaden der heimischen Biodiversität oft mehr als sie nutzen und werfen in Anbetracht der Gefährdung der biologischen Vielfalt kritische Fragen zur Herkunft und Zertifizierung des Saatguts auf. In der freien Natur darf seit dem 01.03.2020 ausschließlich Pflanz- und Saatgut aus der jeweiligen Herkunftsregion verwendet werden, um die regionale biologische (Pflanzen-)Vielfalt zu schützen. Einheimische Wildpflanzenarten sind überlebenswichtig für viele spezialisierte Tierarten. Gebietsfremde Wildarten können diese gebietsheimischen Pflanzensippen verdrängen oder es kann zu unerwünschten Kreuzungen kommen. Dies bezeichnet man als Florenverfälschung (negative Veränderung der Pflanzenwelt eines Gebietes) und das kann dramatische Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt haben. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden. Um die Biodiversität in Bonn zu fördern und das Thema „Biologische Vielfalt in der Stadt“ u.a. auch auf öffentlichen Veranstaltungen am Stand praxisnah vermitteln zu können, gestaltete das Amt für Umwelt und Stadtgrün individuell auf die Stadt Bonn zugeschnittene Saatguttütchen für ca. 1 m² Fläche als „Give-Aways“ und ließ diese mit mehrjährigem Regio-Saatgutmischung befüllen. Die zertifizierte, sehr artenreiche Saatgutmischung stammt von der Fa. Rieger-Hofmann und ist auf unsere Herkunftsregion zugeschnitten. Sie beinhaltet insgesamt 30 nieder- bis hochwüchsige Arten, die eine Höhe von ca. 80-100 cm vor dem ersten Schnitt erreichen, wie z.B. Kornblume, Klatschmohn, Margerite, Glockenblume, Bocksbart, Witwen- und Flockenblume (Rieger-Hofmann). Auf öffentlichen Veranstaltungen erfreuen sich die Samentütchen großer Beliebtheit.Seite 10 von 13 Stadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün 14.12.2022 9 Die sog. „Give Aways“ mit Regio-Saatgut (re) erfreuen sich großer Beliebtheit auf Veranstaltungen wie am Tag der Artenvielfalt im Botanischen Garten Bonn im Mai 2022 (li). Fotos: Sandra Krueger.Seite 11 von 13 Blühende Vorgärten – bunt und pflegeleicht Negativtrend mit Folgen: Schottergärten prägen viele Siedlungen In dem Wunsch nach einem pflegeleichten Vor- garten greifen viele Eigentümer*innen zu Schot- ter, Splitt, Kies oder Steinplatten. (Bild 1) Diese steinernen Gärten sind jedoch ökologisch wertlos und wirken negativ auf das Stadtklima. Schotter- gärten heizen sich an Sommertagen sehr stark auf und verstärken so die Hitzebelastung im Um- feld. Sie weisen zudem eine geringere Versicke- rungs- und Speicherfähigkeit auf, da der Grund in der Regel mit Mulchfolie abgedeckt wird. Bei starkem Regen kann es zu einem oberflächigen Wasserabfluss kommen, mit Staunässe an Haus- wänden und Überlastung der Kanalisation. Schottergärten geben früher oder später ein un- gepflegtes Gesamtbild ab, denn Wind und Tiere tragen unter anderem Pollen, Samen und Laub auf die Fläche. Die Folgen: unerwünschtes Un- kraut, Moos und verfärbte Steine. Das bedeutet intensiven Pflegeaufwand. Blühende Vielfalt als Schadensvorsorge Im Gegensatz dazu sind vollflächig begrünte Vorgärten ökologisch wertvoll, besonders dann, wenn heimische und insektenfreundliche Pflan- zen verwendet werden. Sie fördern die inner- städtische Artenvielfalt und tragen zu einem besseren Stadtklima bei. Nicht zuletzt kann das Erdreich besser Regenwasser aufnehmen, spei- chern und pflanzenverfügbar abgeben. So können Sie Ihren Vorgarten naturnah be grünen, und das ohne großen Arbeitsaufwand: Bodendecker Die klassische Form der pflegeleichten Begrü- nung. Blühgehölze und wuchsstarke Stauden bilden ansehnliche Akzente. In flächiger An- pflanzung lassen bodendeckende Stauden und niedrige Gehölze Unkraut kaum Möglichkeit zu wachsen. Laub kann hier verrotten und dient als natürlicher Dünger. (Bild 3) Staudenmischpflanzung Bei der Auswahl der Pflanzen kann ganz einfach auf erprobte Staudenkompositionen zurückge- griffen werden, z. B. auf das Angebot des Stau- denrings (www.staudenring.com). Hierfür sollte vorhandener Boden eventuell durch ein Intensivsubstrat ausgetauscht werden, dann ist die Pflege mit ein wenig Erfahrung ein Kinder- spiel. (Bild 2 und 5) Begrünte Fugen Im Vorgarten kann nicht immer ganz auf eine Versiegelung verzichtet werden. Wo Platten oder Pflastersteine zum Einsatz kommen, bieten sich breite Fugen an. Mit trittfesten Kräutern begrünt überzeugen die Fugen mit ihrem Aussehen und machen lästiges Fugenkratzen überflüssig. (Bild 4) 1 2Seite 12 von 13 Folgende Regeln und Rahmenbedingungen gelten bei der Anlage von Vorgärten: ▯ Unbebaute Grundstücksflächen müssen grundsätzlich wasseraufnahmefähig sein und begrünt oder bepflanzt werden (§ 8 BauO NRW). ▯ Im Einzelfall sind Festsetzungen zur Vorgartengestaltung in Bebauungsplänen zu beachten. ▯ In großen Teilen der Süd- und Weststadt, Kessenich und Teilen von Bad Godesberg, Plittersdorf und Rüngsdorf ist die Bonner Vorgartensatzung zu beachten (siehe www.bonn.de/ortsrecht). ▯ Die Vorgartengestaltung vor denkmalge- schützten Gebäuden oder in Denkmalberei- chen bedarf grundsätzlich einer denkmal- rechtlichen Erlaubnis (§ 9 Denkmalschutzgesetz NRW). Sie ist bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen: denkmalbehoerde@bonn.de. Bitte beachten Sie die Regelungen und holen Sie gegebenenfalls notwendige Genehmigungen und Erlaubnisse ein. Auch bei der Anlage von Vorgärten, für die weder eine Baugenehmigung noch eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehör- de erforderlich sind, drohen Konsequenzen bei Verstößen, auch durch den Erlass von Ordnungs- verfügungen. Weitere Informationen und Gestaltungstipps unter: www.bonn.de/vorgaerten Kontakt: Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt und Stadt- grün, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, E-Mail: Artenvielfalt@bonn.de. Bei Fragen zur Grundstücksbefestigung nach Baurecht kann Sie unsere Bürgerinformation unter buergerinformation-bauen@bonn.de gerne informieren. Impressum: Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt und Stadtgrün / Presseamt, Dezember 2021, Bilder ©: Bild 1: Gärten des Grauens auf Facebook und Instagram, Bild2: Adobe Stock, Doris Gräf, Bild 3,5: Annika Bethe, Bild 4: AdobeStock/fotolismthai, Auflage: 80.000, gedruckt auf 100% Recyclingpapier. 3 4 5Seite 13 von 13
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