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222423 · Beschlussvorlage

Benennung von Jurymitgliedern für den Integrationspreis des Integrationsrates 2023

Nummer
222423
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 16.03.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Integrationsrates 25.01.2023 Anregung
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222423
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Benennung von Jurymitgliedern für den
Integrationspreis des Integrationsrates 2023
Beratungsfolge
Integrationsrat 25.01.2023 Anregung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
01.03.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 16.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Integrationspreis
Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn vergibt - vorbehaltlich der
Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel - im Jahr 2023 einen
Integrationspreis. Mit diesem Preis erkennt er das Engagement von
Bürgerinnen und Bürgern, Gruppen und Organisationen an, die
sich aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Der
Integrationspreis ist mit 1.800,00 € dotiert und kann auf maximal
drei Preisträger/innen aufgeteilt werden.
II. Jury
Als Mitglieder der Jury werden vom Integrationsrat benannt:
a) Aus den Reihen des Integrationsrates
1. N. N.
2. N. N.
3. N. N.
b) Externe Mitglieder
1. N. N.
2. N. N.
3. N. N.
Der Integrationsrat strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit
Personen unterschiedlichen Geschlechts sowie mit und ohne
Einwanderungsgeschichte zu besetzen. Die Entscheidung der Jury soll
einvernehmlich erfolgen.Seite 1 von 3
Seite 2
Der Integrationspreis des Integrationsrates 2023 wird am 11. Juni 2023
bei „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ im Rahmen des
Bühnenprogramms verliehen.
Begründung
Der Integrationsrat hat 2008 die Vergabe eines jährlichen
Integrationspreises beschlossen (s. DS 0811019EB2). Die Verwaltung
hat die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Der
Integrationspreis des Integrationsrates zeichnet Initiativen und Projekte
aus, die sich beispielsweise in den Bereichen Bildung und Sprache,
Ausbildung und Arbeit, Frauen, Familie, Senioren, Gesundheit und
Sport, Kultur und Wissenschaft, Medien und Öffentlichkeit, Partizipation,
ehrenamtliches Engagement, Integration im Stadtteil u.v.m. aktiv und
nachhaltig für Integration einsetzen. Ausgezeichnet werden
insbesondere innovative Projekte und Aktivitäten, Initiativen von
Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund sowie
bürgerschaftliches Engagement beispielsweise in Stadtteilen,
Kindertagesstätten, Familienzentren, Vereinen, Kirchengemeinden und
Religionsgemeinschaften, Bürgerinitiativen oder Sportvereinen, aber
auch im privaten Umfeld stattfindendes Engagement. Ausgezeichnet
werden können Privatpersonen ebenso wie Organisationen oder
Gruppen. Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten in Bonn stattfinden.
Jede und jeder kann vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben.
Vorschläge oder Bewerbungen müssen bis zum veröffentlichten Stichtag
mit einer ein- bis zweiseitigen Darstellung des Projektes bzw. der
Aktivitäten in der Geschäftsstelle des Integrationsrates eingereicht
werden. Sie werden dort vertraulich gesammelt und nach Ablauf der Frist
vollständig der Jury übergeben. Anschließend beruft die Vorsitzende des
Integrationsrates bzw. ihr/e Stellvertreter/in die Jury zu ihren Beratungen
ein.
Der Jury gehören an:
1. die Vorsitzende des Integrationsrates sowie drei weitere Mitglieder
des Integrationsrates, die jährlich neu bestimmt werden;
2. drei externe Personen, die nicht Mitglieder des Integrationsrates sind
und jährlich neu vom Integrationsrat in die Jury berufen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Durchführung der gesamten Maßnahme hat das Amt für Integration
und Vielfalt zum Doppelhaushalt 2023/2024 angemeldet. Aufgrund der
vorläufigen Haushaltsführung wird mit der Umsetzung erst nach
Genehmigung des Doppelhaushaltes durch die Bezirksregierung
begonnen.
Produktgruppe
01.04.01
Produktgruppenbezeich
nung
Produkt
1.01.04.01
Produktbezeichnung
Koordination IntegrationSeite 2 von 3
Seite 3
Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.800,00 190000104/
74.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
1.800,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de