222420 · Beschlussvorlage
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebauförderung - Programmjahr 2023
Kerndaten
- Nummer
- 222420
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 222420 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebauförderung - Programmjahr 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.02.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat stimmt dem Jahresantrag 2023 (Grundlage des Gesamtantrages 2021- 2025 - siehe DS 201300) auf Zuwendungen der Städtebauförderung - für die Projekte "Nr. 1 Umgestaltung Rheinuferpromenade" und "Nr. 4 Umgestaltung Stiftsplatz" - zu und beauftragt die Verwaltung die Projektbearbeitung und Umsetzung mit hoher Priorität fortzuführen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt bereitgestellt. Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat am 1. September 2020 den Beschluss gefasst, im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Innere Stadt Bonn eine zweite Förderperiode 2.0 für die Jahre 2021 bis 2025 einzuleiten, um die begonnenen Maßnahmen zielgerichtet fortzuführen und weitere Projekte anzustoßen (siehe DS 201300). Hierzu wurde am 30.09.2020 ein Grundförderantrag 2.0 für die Jahre 2021 bis 2025 bei der Städtebauförderung NRW - vertreten durch die Bezirksregierung Köln - für 12 Einzelprojekte eingereicht (siehe Anlage 1). Die Bundesstadt Bonn ist hierbei angehalten, jeweils zum 30.09. eines Vorjahres die Förder-/Jahresanträge mit den für das vorgesehene Jahr umzusetzenden Projekten mit detaillierten Projektunterlagen einzureichen. So konnten die Jahresanträge für 2021 und 2022 bei der Städtebauförderung NRW auf Grundlage des Gesamtantrages 2021-2025 jeweils zum 30.09.2020 und 30.09.2021 eingereicht werden. Die Projekte 2021 Nr. 3 Umgestaltung Grünfläche Budapester Straße Nr. 3.1 Stadteingang am Windeck-Bunker / Umgestaltung und Entsiegelung Budapester Straße Nr. 11 Kunst am Hbf. - Bahnabgänge Thomas-Mann-Str.Seite 1 von 5 Seite 2 Nr. 12 Prozesssteuerung / Zentren- und Fördermanagement / Verfügungsfond (1. Tranche) 2022 Nr. 8 Umgestaltung Bornheimer Straße Nr. 10 Umgestaltung Brüdergasse Nr. 12 Prozesssteuerung / Zentren- und Fördermanagement / Verfügungsfond (2. Tranche) wurden bereits bewilligt, so dass die jeweiligen Projektumsetzungen / Ausschreibungen erfolgreich gestartet werden konnten. Zur Begleitung der einzelnen Projektumsetzungen wurde hierzu ein "Projektbeirat Masterplan Innere Stadt 2.0" mit Gremienmitgliedern in 2022 eingerichtet (siehe DS 211852). Die erste Konstituierende Sitzung fand am 02.11.2022 statt (siehe DS 222047). Es ist anvisiert, dass der Beirat 4x jährlich einberufen wird - die Termine für 2023 sind bereits terminiert. Programmjahr 2023 Für die Umsetzung der für das Programmjahr 2023 vorgesehenen Projekte Nr. 1 Rheinuferpromenade 1 BA. und Nr. 4 Stiftsplatz hat die Verwaltung fristgerecht zum 30.09.2022 den Förderantrag für Mittel der Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Der Fördergeber fordert nun die Bestätigung von Seiten der politischen Gremien, dass die Umsetzung gewollt und die Finanzierung der Einzelmaßnahmen des Jahresantrags 2023 haushalterisch gesichert ist. Dieser Beschluss soll hiermit im 1. Quartal 2023 nachgereicht werden, damit die Erstellung und Freigabe des Zuwendungsbescheides mit den Fördergeldern für 2023 zeitnah erfolgen kann. Beantragte Förderung für 2023 insgesamt: Zuwendungsfähige Ausgaben 12.4 Mio. Euro Anteil Städtebauförderung (70%) 8.7 Mio. Euro Eigenanteil Stadt Bonn (30%) 3.7 Mio. Euro Infos zu den beantragen Projekten aus dem Jahresantrag: Nr 1 Rheinuferpromenade 1. BA Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Element der Freiraum- und Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung für alle in Bonn lebenden und Bonn besuchenden Menschen. Das Rheinufer nimmt eine Schlüsselfunktion als Treff- und Kontaktpunkt für Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft, sowie unterschiedlichen Alters ein. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von Klimaanpassungen (Hochwasserschutz, Entsiegelung) und der Biodiversität für vielfältige Nutzergruppen zu steigern. Das Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und orientierungssicher von Fußgängern und Radfahrern erreicht und genutztSeite 2 von 5 Seite 3 werden können. Da diese wesentlichen, für die heutige Planung, wichtigen Punkte in der Gestaltung berücksichtigt werden müssen, wurde ein Wettbewerbsverfahren, in dem die aktuellen Fragestellungen Berücksichtigung finden, durchgeführt (siehe DS 211924). Die Wettbewerbsjury hat sich im Oktober 2021 einstimmig für den Wettbewerbsbeitrag des Planungsbüros Planorama (aus Berlin) ausgesprochen und empfohlen diesen weiterzuverfolgen. Entstanden ist der Wettbewerbsbeitrag mit der ausgewiesenen Mobilitätsexpertise der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH. Auf diesem Vorentwurf sollen alle weiteren Gestaltungs- und Umsetzungsprozesse aufbauen. Zudem ist es bei der Prozessgestaltung wichtig, die breite Beteiligung unterschiedlicher Akteure und damit die Akzeptanz der Umgestaltung herbeizuführen. Hierzu wurde ein Beteiligungskonzept erarbeitet, welches den gesamten Prozess begleiten soll (siehe DS 200648 und 201202). Geplant ist der Umbau in einzelnen Bauabschnitten im Rahmen des Förderantrags 2023 und 2025. Fördergegenstand für den Jahresantrag 2023 ist der 1. Bauabschnitt mit Umsetzungsstart Ende 2023. Zuwendungsfähige Ausgaben 10.4 Mio. Euro Anteil Städtebauförderung (70%) 7.3 Mio. Euro Eigenanteil Stadt Bonn (30%) 3.1 Mio. Euro Nr 4 Stiftsplatz Der Stiftsplatz soll im Zuge des Masterplanprozesses umfangreich umgestaltet und aufgewertet werden (siehe DS 211463). Hierdurch kann der Platz seiner stadträumlichen und funktionalen Bedeutung für das Quartier, auch im Zuge der Klimaanpassung, wieder gerecht werden. Der Stiftsplatz als wichtiger Bestandteil des "Urbanen C" stellt ein Bindeglied der Verbindung von der Innenstadt über die Kölnstraße (Projekt Nr. 5) zur Beethovenhalle - als wichtigem kulturellen Baustein - in der Inneren Stadt Bonns dar. Der Stiftsplatz hat eine Verbindungsfunktion im innerstädtischen Gefüge, sowie Bedeutung für das Quartier als Aufenthalts- und Erholungsraum. Der Platz selbst ist heute überwiegend durch die versiegelte Parkplatzfunktion geprägt. Nur durch eine funktionale und gestalterische Aufwertung können die oben genannten Ziele erreicht werden. Der Masterplan Innere Stadt Bonn weist nach, dass die Aufwertung des Stiftsplatzes deutliches Potential zur Verbesserung des Wohnumfeldes in der nördlichen Innenstadt hat, sodass nun in einem dialogorientierten umfangreichen Beteiligungsverfahren neue Wege beschritten wurden. Ebenfalls kann die zusätzliche geplante Freiraumgestaltung sich den Anforderungen des Klimawandels widmen. Die Aufenthaltsqualität soll somit unter Berücksichtigung von Klimaanpassungen (Entsiegelung, Regenwasserversickerung, Hitzereduzierung etc.) und der Biodiversität für vielfältige Nutzergruppen gesteigert werden. Aus dem im Sommer 2022 durchgeführten Werkstattverfahren ist das Büro Scape Landschaftsarchitekten als Sieger hervorgegangen. Der Wettbewerbsbeitrag überzeugt durch einen Gestaltungsansatz, der auf Nachhaltigkeit und Aufwertung der Grünstruktur angelegt ist und dient so einer klimaresilienten Stadtentwicklung. Die durch Entsiegelung geschaffene großzügige Grün- und Freifläche wird durchSeite 3 von 5 Seite 4 Staudenbänder, neue Blütenbäume, unterschiedliche Rasenarten differenziert, so dass eine grüne Insel mit verschiedenen Aufenthalts- und Begegnungsräumen entsteht. An beiden Kopfseiten des Stiftsplatzes entstehen zwei kleine, multifunktionale Entréeplätze, welche auch die denkmalgeschützte Brunnenanlage sowie die Stiftskirche besonders würdigen. Die Verbindung von Innenstadt über die Beethovenhalle zum Rheinufer wird somit ebenfalls gestärkt. Der sensible Umgang mit unterirdischen Denkmälern (Bunkeranlage mit Löschwassertanks) und der Umgang mit Bestandsmaterialien zeichnet die geplante Umsetzung besonders aus. Dieses Projekt soll ebenfalls in 2023 umgesetzt werden. Zuwendungsfähige Ausgaben 1.9 Mio. Euro Anteil Städtebauförderung (70%) 1.3 Mio. Euro Eigenanteil Stadt Bonn (30%) 0.6 Mio. Euro Finanzielle Auswirkungen Rheinuferpromenade: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 bes. Städtebaurecht 1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 10.400.000 EUR 5610009028000/ 78.5200 2023/2024 Einzahlungen 7.300.000 EUR 5610009028000/ 68.1100 2023/2024 Investiver Finanzsaldo 3.100.000 EUR Finanzielle Auswirkungen Stiftsplatz: Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 1.900.000 EUR 5610009028000/ 78.5200 2023/2024 Einzahlungen 1.300.000 EUR 5610009028000/ 68.1100 2023/2024 Investiver Finanzsaldo 600.000 EUR Anlage/n 1 Projektübersicht Masterplan Innere Stadt Bonn (öffentlich)Seite 4 von 5 Nr. 1 Rheinpromenade (BA 1) Nr. 2 Stockentor / Alter Zoll (BA 2) Nr. 4 Stiftsplatz Nr. 3 Grünfläche Budapester Straße Nr. 3.1 Stadteingang Windeck- Bunker / Entsiegelung Budapester Straße Nr. 11 Kunst HBF Thomas-Mann-Str Nr. 12 (1. Tranche) 12.1 Prozesssteuerung 12.2 Zentrenmanagement 12.3 Verfügungsfonds Nr. 8 Bornheimer Straße Nr. 10 Brüdergasse Nr. 12 (2. Tranche) 12.1 Prozesssteuerung 12.2 Zentrenmanagement 12.3 Verfügungsfonds Nr. 5 Kölnstraße Nr. 6 Frankenbad Nr. 7 Uni trifft City Nr. 1 Rheinpromenade (BA 2) Nr. 9 Rheingasse 2021 2022 2023 2024 2025 MASTERPLAN.INNERE STADT.BONNSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de