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222420 · Beschlussvorlage

Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebauförderung - Programmjahr 2023

Nummer
222420
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.02.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222420
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf
Städtebauförderung - Programmjahr 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
01.02.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt dem Jahresantrag 2023 (Grundlage des Gesamtantrages 2021-
2025 - siehe DS 201300) auf Zuwendungen der Städtebauförderung - für die
Projekte "Nr. 1 Umgestaltung Rheinuferpromenade" und "Nr. 4 Umgestaltung
Stiftsplatz" - zu und beauftragt die Verwaltung die Projektbearbeitung und
Umsetzung mit hoher Priorität fortzuführen. Die erforderlichen Mittel sind im
Haushalt bereitgestellt.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat am 1. September 2020 den Beschluss gefasst, im
Rahmen der Umsetzung des Masterplans Innere Stadt Bonn eine zweite
Förderperiode 2.0 für die Jahre 2021 bis 2025 einzuleiten, um die begonnenen
Maßnahmen zielgerichtet fortzuführen und weitere Projekte anzustoßen (siehe
DS 201300). Hierzu wurde am 30.09.2020 ein Grundförderantrag 2.0 für die
Jahre 2021 bis 2025 bei der Städtebauförderung NRW - vertreten durch die
Bezirksregierung Köln - für 12 Einzelprojekte eingereicht (siehe Anlage 1). Die
Bundesstadt Bonn ist hierbei angehalten, jeweils zum 30.09. eines Vorjahres
die Förder-/Jahresanträge mit den für das vorgesehene Jahr umzusetzenden
Projekten mit detaillierten Projektunterlagen einzureichen.
So konnten die Jahresanträge für 2021 und 2022 bei der Städtebauförderung
NRW auf Grundlage des Gesamtantrages 2021-2025 jeweils zum 30.09.2020
und 30.09.2021 eingereicht werden. Die Projekte
2021
Nr. 3 Umgestaltung Grünfläche Budapester Straße
Nr. 3.1 Stadteingang am Windeck-Bunker / Umgestaltung und Entsiegelung
Budapester Straße
Nr. 11 Kunst am Hbf. - Bahnabgänge Thomas-Mann-Str.Seite 1 von 5
Seite 2
Nr. 12 Prozesssteuerung / Zentren- und Fördermanagement / Verfügungsfond
(1. Tranche)
2022
Nr. 8 Umgestaltung Bornheimer Straße
Nr. 10 Umgestaltung Brüdergasse
Nr. 12 Prozesssteuerung / Zentren- und Fördermanagement / Verfügungsfond
(2. Tranche)
wurden bereits bewilligt, so dass die jeweiligen Projektumsetzungen /
Ausschreibungen erfolgreich gestartet werden konnten.
Zur Begleitung der einzelnen Projektumsetzungen wurde hierzu ein
"Projektbeirat Masterplan Innere Stadt 2.0" mit Gremienmitgliedern in 2022
eingerichtet (siehe DS 211852). Die erste Konstituierende Sitzung fand am
02.11.2022 statt (siehe DS 222047). Es ist anvisiert, dass der Beirat 4x jährlich
einberufen wird - die Termine für 2023 sind bereits terminiert.
Programmjahr 2023
Für die Umsetzung der für das Programmjahr 2023 vorgesehenen Projekte Nr.
1 Rheinuferpromenade 1 BA. und Nr. 4 Stiftsplatz hat die Verwaltung
fristgerecht zum 30.09.2022 den Förderantrag für Mittel der
Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Der Fördergeber fordert nun die Bestätigung von Seiten der politischen
Gremien, dass die Umsetzung gewollt und die Finanzierung der
Einzelmaßnahmen des Jahresantrags 2023 haushalterisch gesichert ist. Dieser
Beschluss soll hiermit im 1. Quartal 2023 nachgereicht werden, damit die
Erstellung und Freigabe des Zuwendungsbescheides mit den Fördergeldern für
2023 zeitnah erfolgen kann.
Beantragte Förderung für 2023 insgesamt:
Zuwendungsfähige Ausgaben 12.4 Mio. Euro
Anteil Städtebauförderung (70%) 8.7 Mio. Euro
Eigenanteil Stadt Bonn (30%) 3.7 Mio. Euro
Infos zu den beantragen Projekten aus dem Jahresantrag:
Nr 1 Rheinuferpromenade 1. BA
Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Element der Freiraum- und
Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung
für alle in Bonn lebenden und Bonn besuchenden Menschen. Das Rheinufer
nimmt eine Schlüsselfunktion als Treff- und Kontaktpunkt für Menschen
unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft, sowie unterschiedlichen
Alters ein. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von
Klimaanpassungen (Hochwasserschutz, Entsiegelung) und der Biodiversität für
vielfältige Nutzergruppen zu steigern. Das Rheinufer soll zukünftig barrierefrei
und orientierungssicher von Fußgängern und Radfahrern erreicht und genutztSeite 2 von 5
Seite 3
werden können. Da diese wesentlichen, für die heutige Planung, wichtigen
Punkte in der Gestaltung berücksichtigt werden müssen, wurde ein
Wettbewerbsverfahren, in dem die aktuellen Fragestellungen Berücksichtigung
finden, durchgeführt (siehe DS 211924). Die Wettbewerbsjury hat sich im
Oktober 2021 einstimmig für den Wettbewerbsbeitrag des Planungsbüros
Planorama (aus Berlin) ausgesprochen und empfohlen diesen
weiterzuverfolgen. Entstanden ist der Wettbewerbsbeitrag mit der
ausgewiesenen Mobilitätsexpertise der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin
GmbH. Auf diesem Vorentwurf sollen alle weiteren Gestaltungs- und
Umsetzungsprozesse aufbauen. Zudem ist es bei der Prozessgestaltung
wichtig, die breite Beteiligung unterschiedlicher Akteure und damit die
Akzeptanz der Umgestaltung herbeizuführen. Hierzu wurde ein
Beteiligungskonzept erarbeitet, welches den gesamten Prozess begleiten soll
(siehe DS 200648 und 201202). Geplant ist der Umbau in einzelnen
Bauabschnitten im Rahmen des Förderantrags 2023 und 2025.
Fördergegenstand für den Jahresantrag 2023 ist der 1. Bauabschnitt mit
Umsetzungsstart Ende 2023.
Zuwendungsfähige Ausgaben 10.4 Mio. Euro
Anteil Städtebauförderung (70%) 7.3 Mio. Euro
Eigenanteil Stadt Bonn (30%) 3.1 Mio. Euro
Nr 4 Stiftsplatz
Der Stiftsplatz soll im Zuge des Masterplanprozesses umfangreich umgestaltet
und aufgewertet werden (siehe DS 211463). Hierdurch kann der Platz seiner
stadträumlichen und funktionalen Bedeutung für das Quartier, auch im Zuge
der Klimaanpassung, wieder gerecht werden. Der Stiftsplatz als wichtiger
Bestandteil des "Urbanen C" stellt ein Bindeglied der Verbindung von der
Innenstadt über die Kölnstraße (Projekt Nr. 5) zur Beethovenhalle - als
wichtigem kulturellen Baustein - in der Inneren Stadt Bonns dar. Der Stiftsplatz
hat eine Verbindungsfunktion im innerstädtischen Gefüge, sowie Bedeutung für
das Quartier als Aufenthalts- und Erholungsraum. Der Platz selbst ist heute
überwiegend durch die versiegelte Parkplatzfunktion geprägt. Nur durch eine
funktionale und gestalterische Aufwertung können die oben genannten Ziele
erreicht werden. Der Masterplan Innere Stadt Bonn weist nach, dass die
Aufwertung des Stiftsplatzes deutliches Potential zur Verbesserung des
Wohnumfeldes in der nördlichen Innenstadt hat, sodass nun in einem
dialogorientierten umfangreichen Beteiligungsverfahren neue Wege beschritten
wurden. Ebenfalls kann die zusätzliche geplante Freiraumgestaltung sich den
Anforderungen des Klimawandels widmen. Die Aufenthaltsqualität soll somit
unter Berücksichtigung von Klimaanpassungen (Entsiegelung,
Regenwasserversickerung, Hitzereduzierung etc.) und der Biodiversität für
vielfältige Nutzergruppen gesteigert werden. Aus dem im Sommer 2022
durchgeführten Werkstattverfahren ist das Büro Scape Landschaftsarchitekten
als Sieger hervorgegangen. Der Wettbewerbsbeitrag überzeugt durch einen
Gestaltungsansatz, der auf Nachhaltigkeit und Aufwertung der Grünstruktur
angelegt ist und dient so einer klimaresilienten Stadtentwicklung. Die durch
Entsiegelung geschaffene großzügige Grün- und Freifläche wird durchSeite 3 von 5
Seite 4
Staudenbänder, neue Blütenbäume, unterschiedliche Rasenarten differenziert,
so dass eine grüne Insel mit verschiedenen Aufenthalts- und
Begegnungsräumen entsteht. An beiden Kopfseiten des Stiftsplatzes entstehen
zwei kleine, multifunktionale Entréeplätze, welche auch die denkmalgeschützte
Brunnenanlage sowie die Stiftskirche besonders würdigen. Die Verbindung von
Innenstadt über die Beethovenhalle zum Rheinufer wird somit ebenfalls
gestärkt. Der sensible Umgang mit unterirdischen Denkmälern (Bunkeranlage
mit Löschwassertanks) und der Umgang mit Bestandsmaterialien zeichnet die
geplante Umsetzung besonders aus. Dieses Projekt soll ebenfalls in 2023
umgesetzt werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben 1.9 Mio. Euro
Anteil Städtebauförderung (70%) 1.3 Mio. Euro
Eigenanteil Stadt Bonn (30%) 0.6 Mio. Euro
Finanzielle Auswirkungen Rheinuferpromenade:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 bes. Städtebaurecht 1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 10.400.000
EUR
5610009028000/
78.5200
2023/2024
Einzahlungen 7.300.000 EUR 5610009028000/
68.1100
2023/2024
Investiver
Finanzsaldo
3.100.000 EUR
Finanzielle Auswirkungen Stiftsplatz:
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 1.900.000 EUR 5610009028000/
78.5200
2023/2024
Einzahlungen 1.300.000 EUR 5610009028000/
68.1100
2023/2024
Investiver
Finanzsaldo
600.000 EUR
Anlage/n
1 Projektübersicht Masterplan Innere Stadt Bonn (öffentlich)Seite 4 von 5
Nr. 1
Rheinpromenade (BA 1)
Nr. 2
Stockentor / Alter Zoll
(BA 2)
Nr. 4
Stiftsplatz
Nr. 3
Grünfläche Budapester
Straße
Nr. 3.1
Stadteingang Windeck-
Bunker / Entsiegelung
Budapester Straße
Nr. 11
Kunst HBF
Thomas-Mann-Str
Nr. 12 (1. Tranche)
12.1 Prozesssteuerung
12.2 Zentrenmanagement
12.3 Verfügungsfonds
Nr. 8
Bornheimer Straße
Nr. 10
Brüdergasse
Nr. 12 (2. Tranche)
12.1 Prozesssteuerung
12.2 Zentrenmanagement
12.3 Verfügungsfonds
Nr. 5
Kölnstraße
Nr. 6
Frankenbad
Nr. 7
Uni trifft City
Nr. 1
Rheinpromenade (BA 2)
Nr. 9
Rheingasse
2021 2022 2023 2024 2025
MASTERPLAN.INNERE STADT.BONNSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de