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222419 · Dringlichkeitsantrag

Koalitionsantrag: Sicherstellung der Arbeit der Wohlfahrtsverbände und freien Träger aus dem Bereich der Jugend- Sozial- und Altenhilfe, sowie Kultur und Sport im Jahr 2023

Nummer
222419
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
07.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.12.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.12.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
222419
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Annette Standop
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
07.12.22
Koalitionsantrag: Sicherstellung der Arbeit der
Wohlfahrtsverbände und freien Träger aus dem
Bereich der Jugend- Sozial- und Altenhilfe, sowie
Kultur und Sport im Jahr 2023
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der aktuelle Anstieg der Kosten stellt insbesondere auch Aufgabenträger
im sozialen Bereich vor große Herausforderungen. Die durch ständig
veränderte Rahmenbedingungen bedingte spätere Einbringung des
Haushaltes darf aus Sicht der Antragsteller nicht dazu führen, dass die
Stadt wegen einer mehrmonatigen Phase nur vorläufiger
Haushaltswirtschaft in 2023 die Zuwendungen an Aufgabenträger in dem
Bereich auch noch temporär gegenüber dem Vorjahr kürzt.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Zur Sicherstellung der Arbeit der Wohlfahrtsverbände und freien Träger aus
dem Bereich der Jugend- Sozial- und Altenhilfe, sowie Kultur und Sport im Jahr
2023 wird wie folgt beschlossen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem kommenden Jahreswechsel
finanzielle Zuwendungen an Dritte im Rahmen laufender Förderverhältnisse der
Bereiche Soziales, Jugend- und Altenhilfe, sowie Kultur Sport bis zur
Wirksamkeit des Haushaltes 2023/2024 ohne Kürzung wegen vorläufiger
Haushaltswirtschaft weiter zu leisten, um die Fortsetzung der dortigen im
öffentlichen Interesse notwendigen Aufgaben zu gewährleisten.
2. Die Verwaltung wird darüber hinaus auch im Vorgriff auf den Haushalt
2023/2024 zu zusätzlichen finanziellen Unterstützungszahlungen an die
Wohlfahrtsverbände und freien Träger aus dem Bereich der Jugend- Sozial-
und Altenhilfefür ihre Tätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit und der
Sozialberatungermächtigt, soweit gegenüber der Verwaltung glaubhaft gemachtSeite 1 von 2
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wird, dass die Weiterführung der dortigen Maßnahmen (z.B. durch steigende
Kosten in den Bereichen Energie und Personal) gefährdet ist.
Weiterhin wird in den Haushaltsberatungen eine Lösung für die zu erwartenden
steigenden Personal- und Sachkosten gefunden.
Begründung
Der aktuelle Anstieg der Kosten stellt insbesondere auch Aufgabenträger im
sozialen Bereich vor große Herausforderungen. Die durch ständig veränderte
Rahmenbedingungen bedingte spätere Einbringung des Haushaltes darf aus
Sicht der Antragsteller nicht dazu führen, dass die Stadt wegen einer
mehrmonatigen Phase nur vorläufiger Haushaltswirtschaft in 2023 die
Zuwendungen an Aufgabenträger in dem Bereich auch noch temporär
gegenüber dem Vorjahr kürzt. Die ungekürzte Auszahlung der Förderbeträge
ist aus Sicht der Antragsteller zur Weiterführung der notwendigen Aufgaben im
Sozialbereich erforderlich und auch unaufschiebbar, um nicht mehr
wiederherzustellende Einschnitte in die soziale Infrastruktur zu vermeiden (Ziff.
1).
Aus dem Grund soll die Verwaltung nach Glaubhaftmachung des
Erfordernisses auch zu weitergehender finanzieller Unterstützung ermächtigt
werden, wenn Träger darlegen, dass die dortige Weiterführung der Aufgaben
auf Grund steigender Belastungen gefährdet ist (Ziff. 2).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de