222419 · Dringlichkeitsantrag
Koalitionsantrag: Sicherstellung der Arbeit der Wohlfahrtsverbände und freien Träger aus dem Bereich der Jugend- Sozial- und Altenhilfe, sowie Kultur und Sport im Jahr 2023
Kerndaten
- Nummer
- 222419
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 07.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 222419 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Annette Standop Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul 07.12.22 Koalitionsantrag: Sicherstellung der Arbeit der Wohlfahrtsverbände und freien Träger aus dem Bereich der Jugend- Sozial- und Altenhilfe, sowie Kultur und Sport im Jahr 2023 Beratungsfolge Rat 08.12.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der aktuelle Anstieg der Kosten stellt insbesondere auch Aufgabenträger im sozialen Bereich vor große Herausforderungen. Die durch ständig veränderte Rahmenbedingungen bedingte spätere Einbringung des Haushaltes darf aus Sicht der Antragsteller nicht dazu führen, dass die Stadt wegen einer mehrmonatigen Phase nur vorläufiger Haushaltswirtschaft in 2023 die Zuwendungen an Aufgabenträger in dem Bereich auch noch temporär gegenüber dem Vorjahr kürzt. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Zur Sicherstellung der Arbeit der Wohlfahrtsverbände und freien Träger aus dem Bereich der Jugend- Sozial- und Altenhilfe, sowie Kultur und Sport im Jahr 2023 wird wie folgt beschlossen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem kommenden Jahreswechsel finanzielle Zuwendungen an Dritte im Rahmen laufender Förderverhältnisse der Bereiche Soziales, Jugend- und Altenhilfe, sowie Kultur Sport bis zur Wirksamkeit des Haushaltes 2023/2024 ohne Kürzung wegen vorläufiger Haushaltswirtschaft weiter zu leisten, um die Fortsetzung der dortigen im öffentlichen Interesse notwendigen Aufgaben zu gewährleisten. 2. Die Verwaltung wird darüber hinaus auch im Vorgriff auf den Haushalt 2023/2024 zu zusätzlichen finanziellen Unterstützungszahlungen an die Wohlfahrtsverbände und freien Träger aus dem Bereich der Jugend- Sozial- und Altenhilfefür ihre Tätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit und der Sozialberatungermächtigt, soweit gegenüber der Verwaltung glaubhaft gemachtSeite 1 von 2 Seite 2 wird, dass die Weiterführung der dortigen Maßnahmen (z.B. durch steigende Kosten in den Bereichen Energie und Personal) gefährdet ist. Weiterhin wird in den Haushaltsberatungen eine Lösung für die zu erwartenden steigenden Personal- und Sachkosten gefunden. Begründung Der aktuelle Anstieg der Kosten stellt insbesondere auch Aufgabenträger im sozialen Bereich vor große Herausforderungen. Die durch ständig veränderte Rahmenbedingungen bedingte spätere Einbringung des Haushaltes darf aus Sicht der Antragsteller nicht dazu führen, dass die Stadt wegen einer mehrmonatigen Phase nur vorläufiger Haushaltswirtschaft in 2023 die Zuwendungen an Aufgabenträger in dem Bereich auch noch temporär gegenüber dem Vorjahr kürzt. Die ungekürzte Auszahlung der Förderbeträge ist aus Sicht der Antragsteller zur Weiterführung der notwendigen Aufgaben im Sozialbereich erforderlich und auch unaufschiebbar, um nicht mehr wiederherzustellende Einschnitte in die soziale Infrastruktur zu vermeiden (Ziff. 1). Aus dem Grund soll die Verwaltung nach Glaubhaftmachung des Erfordernisses auch zu weitergehender finanzieller Unterstützung ermächtigt werden, wenn Träger darlegen, dass die dortige Weiterführung der Aufgaben auf Grund steigender Belastungen gefährdet ist (Ziff. 2). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de