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222417-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kennzeichnung Parkplätze Brunhildstraße

Nummer
222417-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 339,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222417 Bürgerantrag: Kennzeichnung Parkplätze Brunhildstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222417-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Kennzeichnung Parkplätze Brunhildstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Parken auf Gehwegen ist grds. nicht erlaubt. Das Parken auf Gehwegen
darf nur dann zugelassen werden, wenn u.a. genügend Platz für den
ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggfls. mit Kinderwagen oder
Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Die
Straßenverkehrsordnung und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift kennt
keine genauen Maße, sondern stellt auf den Einzelfall ab.
Allerdings hat am 4. Februar 2021 der Rat das Bürgerbegehren Radentscheid
Bonn beschlossen. Mit der Annahme des Radentscheids hat der Stadtrat die
Verwaltung beauftragt, gewisse formulierte Ziele des Radentscheids
umzusetzen; unter anderem sind Gehwege im Regelfall in 2,5 Metern,
mindestens jedoch in 1,5 Metern Breite jederzeit frei begehbar zu halten.
Das Parken auf Gehwegen in der Brunhildstraße ist bereits im Bereich
zwischen der Utestraße und dem Verkehrskreisel teilweise durch Markierungen
erlaubt worden. Die Verwaltung kann bei entsprechender Beschlussfassung
den Parkstand erweitern. Allerdings weist die Verwaltung darauf hin, dass nicht
die Gehwegbreite von 2,50m, sondern nur die Mindestbreite gewährleistet
werden kann. Die Einschätzung der Stadtwerke - Bus und Bahn (SWB) bzgl.
der Reduzierung der Fahrbahnbreite wurde der Stellungnahme als Anlage
beigefügt.
Die Gehwege im Bereich der Brunhildstraße im Abschnitt zwischen der Mainzer
Straße und Utestraße betragen eine Breite von 2,90m bis 3,20m; bislang ist
das Gehwegparken nicht durch eine entsprechende Beschilderung erlaubt
worden. Der Radentscheid sieht in Abschnitten ohne Altbestand eine reguläre
Gehwegbreite von 2,50m vor, weshalb bei Anordnung des Gehwegparkens die
Gehwegbreite von 2,50m in gekippter Form in Anbetracht der notwendigen
Fahrbahnbreite nicht gewährleistet werden kann.
Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass die Brunhildstraße als
Umleitungsstrecke für die Baustelle im Bereich der Deichmanns Aue
ausgewiesen ist. Daher kann es für die Dauer der Baustelle vorkommen, dass
vermehrt Verkehr auftritt. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass sich der
Verkehr mittlerweile beruhigt hat, da die Baustelle zum 27.01.2023 aufgehoben
wurde.Seite 1 von 3
Seite 2
Anlage/n
1 Teilstellungnahme SWB- (öffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de