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222415-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn

Nummer
222415-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.02.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222415 CDU-Dringlichkeitsantrag: Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222415-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendförderplan
wurden im Haushaltsplanentwurf für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024
zunächst 300.000 Euro angemeldet.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat in seiner Sitzung am
24.11.2022 beschlossen, dass weitere 700.000 Euro für den Kinder- und
Jugendförderplan bereitgestellt werden (DS-Nr.: 220960-04 AA).
Mit der Kämmerei ist im Nachgang vereinbart worden, dass die zusätzlichen
städtischen Finanzmittel in Höhe von 700.000 Euro in der Veränderungsliste
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie aufgenommen werden. Die
Veränderungsliste zur Haushaltsanmeldung wird den politischen Gremien zur
Beschlussfassung für den Doppelhaushalt vorgelegt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de