222414 · Beschlussvorlage
Zuschuss für die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaften Show/Formation im Rollkunstlauf
Kerndaten
- Nummer
- 222414
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.634 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 222414 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Zuschuss für die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaften Show/Formation im Rollkunstlauf Beratungsfolge Sportausschuss 26.01.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem SC Fortuna Bonn e. V. wird für die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaften Show/Formation im Rollkunstlauf ein Festbetragszuschuss in Höhe von 1.700 Euro gem. Abschnitt I, Nr. 9.1 der Sportförderrichtlinien gewährt. Begründung Der SC Fortuna Bonn richtet vom 24.02. - 26.02.2023 in der Bonner Hardtberghalle die Deutschen Meisterschaften Show/Formation im Rollkunstlauf aus. Die zu erwartenden Ausgaben für das Turnier liegen für den Verein bei ca. 3.500 Euro. Laut den Ausführungsrichtlinien des Deutschen Rollsport- und Inline Verbandes verbleiben die Startgeldeinnahmen beim Dachverband. Somit kann der SC Fortuna Bonn nur mit Einnahmen aus Sponsoring, Werbung, Catering und Eintrittsgeldern kalkulieren. Erwartet werden auf der Einnahmeseite ca. 1.800 Euro. Der Antrag des Vereins sowie ein Finanzierungsplan sind als Anlage beigefügt. Da der Deutsche Rollsport- und Inline Verband e.V. die Ausrichtung erst Ende Oktober 2022 nach Bonn vergeben hat, konnte der Antrag auf eine Förderung erst im November 2023 gestellt werden. Die Sportverwaltung schlägt vor, dem SC Fortuna Bonn für die Ausrichtung und Durchführung der Veranstaltung einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.700 Euro zu gewähren. Die Mittel stehen im Etat des Sport- und Bäderamtes 2023 (vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt und der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung) zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Sportförderrichtlinien, bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen und Beschlussfassung im Sportausschuss besteht eine rechtliche Zahlungsverpflichtung. §82 GO ist somit gewahrt.Seite 1 von 5 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.700 EUR 152000802/7 3.1000 2023 (angemeldet) Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 1.700 EUR Anlage/n 1 Zuschussantrag Rollkunstlauf (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de