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222414 · Beschlussvorlage

Zuschuss für die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaften Show/Formation im Rollkunstlauf

Nummer
222414
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 26.01.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
222414
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Zuschuss für die Ausrichtung der Deutschen
Meisterschaften Show/Formation im Rollkunstlauf
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.01.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem SC Fortuna Bonn e. V. wird für die Ausrichtung der Deutschen
Meisterschaften Show/Formation im Rollkunstlauf ein Festbetragszuschuss in
Höhe von 1.700 Euro gem. Abschnitt I, Nr. 9.1 der Sportförderrichtlinien
gewährt.
Begründung
Der SC Fortuna Bonn richtet vom 24.02. - 26.02.2023 in der Bonner
Hardtberghalle die Deutschen Meisterschaften Show/Formation im
Rollkunstlauf aus.
Die zu erwartenden Ausgaben für das Turnier liegen für den Verein bei ca.
3.500 Euro. Laut den Ausführungsrichtlinien des Deutschen Rollsport- und
Inline Verbandes verbleiben die Startgeldeinnahmen beim Dachverband. Somit
kann der SC Fortuna Bonn nur mit Einnahmen aus Sponsoring, Werbung,
Catering und Eintrittsgeldern kalkulieren. Erwartet werden auf der
Einnahmeseite ca. 1.800 Euro. Der Antrag des Vereins sowie ein
Finanzierungsplan sind als Anlage beigefügt.
Da der Deutsche Rollsport- und Inline Verband e.V. die Ausrichtung erst Ende
Oktober 2022 nach Bonn vergeben hat, konnte der Antrag auf eine Förderung
erst im November 2023 gestellt werden.
Die Sportverwaltung schlägt vor, dem SC Fortuna Bonn für die Ausrichtung und
Durchführung der Veranstaltung einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.700
Euro zu gewähren. Die Mittel stehen im Etat des Sport- und Bäderamtes 2023
(vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt und der Genehmigung der
Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung) zur Verfügung.
Die Auszahlung erfolgt auf Basis der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen
Sportförderrichtlinien, bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen und
Beschlussfassung im Sportausschuss besteht eine rechtliche
Zahlungsverpflichtung. §82 GO ist somit gewahrt.Seite 1 von 5
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.700 EUR 152000802/7
3.1000
2023
(angemeldet)
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
1.700 EUR
Anlage/n
1 Zuschussantrag Rollkunstlauf (öffentlich)Seite 2 von 5
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Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de