222411-07 · Beschlussvorlage
N-Vorlage: Treppenaufgang / Rolltreppen von den Zugängen von der Stadtbahn und der Bahn AG zur Poststraße / Innenstadt / Hauptbahnhof
Kerndaten
- Nummer
- 222411-07
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222411-07 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage: Treppenaufgang / Rolltreppen von den Zugängen von der Stadtbahn und der Bahn AG zur Poststraße / Innenstadt / Hauptbahnhof Beratungsfolge Rat 14.03.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Um kurzfristige Maßnahmen ergreifen zu können, ist eine Beschlussfassung in dieser Sitzung erforderlich. Eine fristgerechte Einbringung war aufgrund der kurzfristig erforderlichen Prüfung nicht möglich. Ein Schaden für die Stadt könnte entstehen, wenn infolge eines Unfalls Schadenersatzforderungen an die Stadt gestellt werden. Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig auf den Stufen der Treppe am Hauptbahnhof Antirutschstreifen in Kaltplastik (analog der Aus- führung im Rahmen der Herstellung der Glasverkleidungen auf den Treppen zur C-Ebene) aufzubringen. 2. Die Verwaltung berichtet über die Ergebnisse der Gespräche mit der Aufsichtsbehörde bzgl. eines doppelten Handlaufs. Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 05.02.2024 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, eine technische Lösung zur besseren Rutschfestigkeit zu erarbeiten und die Kosten hierfür zu ermitteln. Sie richtet sich hierbei danach, die höchste Stufe an Rutschfestigkeit nach DIN 51130 für diese Treppenanlage zu erreichen. Geprüft werden soll dabei auch eine Lösung, bei der auf der Treppe vollständig auf Fliesen verzichtet werden kann und stattdessen Beton- oder Natursteine als Trittstufen Verwendung finden. In die Prüfung wird ebenfalls der Einbau eines Doppelhandlaufs in der Mitte der Treppe einbezogen.Seite 1 von 3 Seite 2 Zu 1.: Bezüglich des Ergebnisses der Prüfung zur Ausführung mit Natursteinen verweist die Verwaltung zunächst auf die Stellungnahme 222411-05. Ergänzend kann hier mitgeteilt werden, dass der bereits einmal durch den Investor vorgenommene Austausch der Fliesen mit Epoxid vorgenommen wurde, so dass bei einem erneuten Austausch mit zusätzlichen Kosten für die Reparatur der Treppe zu rechnen ist. Bei einem weiteren Austausch würden aufgrund des verwendeten Materials voraussichtlich Teile der Betonüberdeckung abgerissen werden. Die Verwaltung geht daher mittlerweile von Kosten in Höhe von 150.000€ brutto für einen weiteren Austausch aus. Die Verwaltung empfiehlt daher die Aufbringung von Anti-Rutschstreifen in Kaltplastik analog der Ausführung im Rahmen der Herstellung der Glasverkleidungen auf den Treppen zur C-Ebene. Die Kosten für diese, zudem kurzfristig umsetzbare Maßnahme werden auf ca. 10.000 € brutto geschätzt. Zu 2.: Die Verwaltung steht aktuell in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Straßenbauunterhaltung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.000 € 166001201/ 72.1000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung 10.000 € Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de