← zurück zu 222411

222411-06 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: BBB-Dringlichkeitsantrag: Treppenaufgang / Rolltreppen von den Zugängen von der Stadtbahn und der Bahn AG zur Poststraße / Innenstadt / Hauptbahnhof Antrag zur Vorlage 222411

Nummer
222411-06 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 01.02.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222411 BBB-Dringlichkeitsantrag: Treppenaufgang / Rolltreppen von den Zugängen von der Stadtbahn und der Bahn AG zur Poststraße / Innenstadt / Hauptbahnhof

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.827 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
222411-06 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Koalitionsänderungsantrag: BBB-
Dringlichkeitsantrag: Treppenaufgang / Rolltreppen
von den Zugängen von der Stadtbahn und der
Bahn AG zur Poststraße / Innenstadt /
Hauptbahnhof
Antrag zur Vorlage 222411
Beratungsfolge
Rat 01.02.2024 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine technische Lösung zur besseren
Rutschfestigkeit zu erarbeiten und die Kosten hierfür zu ermitteln.
Sie richtet sich hierbei danach, die höchste Stufe an Rutschfestigkeit nach DIN
51130 für diese Treppenanlage zu erreichen. Geprüft werden soll dabei auch
eine Lösung, bei der auf der Treppe vollständig auf Fliesen verzichtet werden
kann und stattdessen Beton- oder Natursteine als Trittstufen Verwendung
finden. In die Prüfung wird ebenfalls der Einbau eines Doppelhandlaufs in der
Mitte der Treppe einbezogen.
Begründung
Trotz der Beteuerungen durch die Verwaltung, die Stufen seien ausreichend
rutschfest, kommt es immer wieder zu Unfällen auf der Treppe. Selbst wenn die
derzeitige R-Klasse nominell zugelassen ist, scheint diese wegen des
Neigungswinkels der Treppe und sonstigen Gründen nicht auszureichen. Es
gibt Firmen, die Produkte anbieten, die womöglich eine nachträglicheSeite 1 von 2
Seite 2
Oberflächenverbesserung möglich machen. Auch der Einbau eines in der Mitte
platzierten Doppelhandlaufs mit unterschiedlich hohen Haltestangen wird zur
Sicherheit beitragen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de