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222411-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Dringlichkeitsantrag: Treppenaufgang / Rolltreppen von den Zugängen von der Stadtbahn und der Bahn AG zur Poststraße / Innenstadt / Hauptbahnhof

Nummer
222411-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Kenntnisnahme
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  1. 222411 BBB-Dringlichkeitsantrag: Treppenaufgang / Rolltreppen von den Zugängen von der Stadtbahn und der Bahn AG zur Poststraße / Innenstadt / Hauptbahnhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222411-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Dringlichkeitsantrag: Treppenaufgang /
Rolltreppen von den Zugängen von der Stadtbahn
und der Bahn AG zur Poststraße / Innenstadt /
Hauptbahnhof
Beratungsfolge
Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist bezüglich der Ausführung der Fliesen und deren
Rutschfestigkeit auf die Stellungnahme 222411-01. Die Treppe wurde bereits
auf Kosten des Investors mit Fliesen einer höheren Rutschfestigkeit
ausgestattet. Seitdem sind bei der Verwaltung keine weiteren Beschwerden
eingegangen. Eine erste grobe Kostenschätzung für einen weiteren Austausch
ergibt Kosten in Höhe von 65.000 €. Da die Treppe der Norm entspricht, kann
nicht mit einer Förderung oder einer Beteiligung des Investors gerechnet
werden.
Bezüglich der Installation eines Zweirichtungshandlaufes in der Mitte des
Treppenabgangs kann Folgendes mitgeteilt werden: Da bereits mit dem
jetzigen Geländer die erforderliche Fluchtwegbreite minimal unterschritten wird,
sind mit einer weiteren Einschränkung durch einen Zweirichtungshandlauf die
Regularien für die Fluchtwege nicht mehr erfüllt. Für die Treppe 1 ist eine
nutzbare Regelbreite 4,0 m erforderlich. Die Grundlage kommt aus der
Evakuierungsberechnung.
Aus städtebaulicher, gestalterischer und denkmalfachlicher Sicht ist eine
weitere Störung in der Sichtverbindung Münsterplatz – Poststraße – Bahnhof
durch eine Überdachung kritisch zu bewerten und ein möglicher Lösungsansatz
müsste eine adäquate hochwertige Gestaltung aufweisen. Die in der
Verwaltung bisher bekannten Planungen der SWB, die auf der an anderen
Stellen realisierten Standardüberdachung basieren, erfüllen diesen Anspruch
nicht. Dass örtliche angepasste Lösungen möglich sind, zeigt die vor dem
Museum Koenig realisierte Überdachung.
Sollte die planerische Weiterbearbeitung einer Überdachung beschlossen
werden, empfiehlt die Verwaltung die Konsultation des Städtebau- und
Gestaltungsbeirates, welcher das Wettbewerbsverfahren zur Neubebauung des
Bahnhofsbereichs intensiv begleitet hatte.
Inwiefern Fördermittel für die Installation einer Überdachung über demSeite 1 von 2
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Treppenaufgang akquiriert werden können, ist noch zu prüfen. Haushaltsmittel
sind derzeit für eine solche Maßnahme nicht eingestellt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de