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222411-02 · Beschlussvorlage

Treppenaufgang / Rolltreppen von den Zugängen von der Stadtbahn und der Bahn AG zur Poststraße / Innenstadt / Hauptbahnhof

Nummer
222411-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 06.06.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 01.06.2023 Anhörung
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 222411 BBB-Dringlichkeitsantrag: Treppenaufgang / Rolltreppen von den Zugängen von der Stadtbahn und der Bahn AG zur Poststraße / Innenstadt / Hauptbahnhof

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Beschlussvorlage
öffentlich
222411-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Treppenaufgang / Rolltreppen von den Zugängen
von der Stadtbahn und der Bahn AG zur
Poststraße / Innenstadt / Hauptbahnhof
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung
Unterausschuss Denkmalschutz 01.06.2023 Anhörung
Hauptausschuss 06.06.2023 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, schnellstmöglich einen Vorschlag für
eine transparente Überdachung des Treppenaufgangs zur Innenstadt sowie der
von der Minus-1-Ebene der Bahnhofsvorplatzbebauung Richtung
Fußgängerüberweg zum Eingangsportal des Bonner Hauptbahnhofes
führenden Rolltreppenanlage vorzulegen, um das Sicherheitsgefühl der
Besucher*innen der Bonner Innenstadt und die Stillstandzeiten der Rolltreppen
und damit deren Betriebskosten zu reduzieren.
Begründung
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf einen (Dringlichkeits-)Antrag des BBB
(DS 222411), der (teilweise) im Rat am 09.02.2023 in den Unterausschuss
Denkmalschutz, den Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen und den
Ausschuss für Mobilität und Verkehr verwiesen wurde.
Der zugrundeliegende (Dringlichkeits-)Antrag hatte folgenden Wortlaut:
"Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
- unverzüglich dafür zu sorgen, dass an der von der Minus-1-Ebene der
Bahnhofsvorplatzbebauung zur Poststraße führenden, steilen Treppe ein
zusätzlicher Handlauf in der Mitte der Stufen angebracht wird, um in der
Mobilität eingeschränkten Passanten zusätzliche Sicherheit auf ihrem Weg von
bzw. zur Bonner Innenstadt zu geben.
- schnellstmöglich einen Vorschlag für eine transparente Überdachung des
zuvor genannten Treppenaufgangs zur Innenstadt sowie der von der Minus-1-Seite 1 von 3
Seite 2
Ebene der Bahnhofsvorplatzbebauung Richtung Fußgängerüberweg zum
Eingangsportal des Bonner Hauptbahnhofes führenden Rolltreppenanlage
vorzulegen, um das Sicherheitsgefühl der Besucher der Bonner Innenstadt und
die Stillstandszeiten der Rolltreppen und damit deren Betriebskosten zu
reduzieren."
(Der erste Spiegelstrich des Antrags wurde im Rat mehrheitlich abgelehnt.)
Der (Dringlichkeits-)Antrag war wie folgt begründet:
Die Treppe zur Poststraße ist als Hauptzugang von der B-Ebene unter dem
Bahnhof zur Bonner Innenstadt nach Ansicht des BBB eine Fehlkonstruktion.
Um dem Investor möglichst viel Verkaufsfläche in der B-Ebene zu ermöglichen,
ist sie zu steil angelegt und ihre Trittstufen sind im Gegensatz zum früher für
Fußgänger bequemen Zugang aus dem Bonner Loch zu kurz. Das verunsichert
immer wieder Nutzer. Daher sollte schnellstmöglich zur Verbesserung ein
Handlauf auch in der Mitte der Treppe angebracht werden.
Die Stadtwerke haben an ihren Stadtbahnhaltestellen die Rolltreppenanlagen
und Treppenzugänge nachträglich Zug um Zug mit Überdachungen versehen
(u.a. Heussallee, Alte Bahnhofstraße), um Fahrgäste besser zu schützen und
die Nutzungsdauer dieser teuren technischen Anlagen nachweislich zu
verlängern. Dies sollte in einer städtebaulich angepassten hochwertigeren
Version hier für den Treppenaufgang und die Rolltreppen ebenfalls
schnellstmöglich nachgeholt werden."
Die Verwaltung hatte zum (Dringlichkeits-)Antrag folgende Stellungnahme
abgegeben:
"Seit dem Austausch der Fliesen sind der Verwaltung keine Stürze oder
Beschwerden gemeldet worden. Das geforderte Mittelgeländer ist Bestandteil
des sich in der Ausführung befindlichen Bauauftrages zur Umgestaltung der U-
Bahnabgänge. Das Geländer ist bereits in der Fertigung und wird kurzfristig
montiert.
In dem Zusammenhang möchte die Verwaltung klarstellen, dass die Treppe
gemäß den Baunormen hergestellt wurde. Die ausgeführte Steigung ist
baulichen Zwängen aus der Bestandsbebauung geschuldet und diente nicht
dem Zweck, die Verkaufsflächen zu vergrößern. Die Treppe konnte nicht
flacher ausgeführt werden, da ein vorhandener, statisch erforderlicher
Hauptträger das Baufenster beschränkte.
Eine Überdachung wäre aus technischer Sicht förderlich. Durch ein Dach lässt
sich allerdings nicht gänzlich verhindern, dass die Stufen nass werden, da das
Niederschlagswasser durch Fußgängerverkehr eingetragen wird. Auch für die
Langlebigkeit der Fahrtreppen wäre ein Dach von Vorteil.
Aus städtebaulicher und denkmalfachlicher Sicht ist allerdings eine weitere
Störung in der Sichtverbindung Münsterplatz – Poststraße – Bahnhof kritisch zu
bewerten und ein möglicher Lösungsansatz wäre nach wie vor nur in einerSeite 2 von 3
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adäquaten hochwertigen Gestaltung zu suchen."
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de