222411-02 · Beschlussvorlage
Treppenaufgang / Rolltreppen von den Zugängen von der Stadtbahn und der Bahn AG zur Poststraße / Innenstadt / Hauptbahnhof
Kerndaten
- Nummer
- 222411-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222411-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Treppenaufgang / Rolltreppen von den Zugängen von der Stadtbahn und der Bahn AG zur Poststraße / Innenstadt / Hauptbahnhof Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung Unterausschuss Denkmalschutz 01.06.2023 Anhörung Hauptausschuss 06.06.2023 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, schnellstmöglich einen Vorschlag für eine transparente Überdachung des Treppenaufgangs zur Innenstadt sowie der von der Minus-1-Ebene der Bahnhofsvorplatzbebauung Richtung Fußgängerüberweg zum Eingangsportal des Bonner Hauptbahnhofes führenden Rolltreppenanlage vorzulegen, um das Sicherheitsgefühl der Besucher*innen der Bonner Innenstadt und die Stillstandzeiten der Rolltreppen und damit deren Betriebskosten zu reduzieren. Begründung Der Beschlussvorschlag geht zurück auf einen (Dringlichkeits-)Antrag des BBB (DS 222411), der (teilweise) im Rat am 09.02.2023 in den Unterausschuss Denkmalschutz, den Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen und den Ausschuss für Mobilität und Verkehr verwiesen wurde. Der zugrundeliegende (Dringlichkeits-)Antrag hatte folgenden Wortlaut: "Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, - unverzüglich dafür zu sorgen, dass an der von der Minus-1-Ebene der Bahnhofsvorplatzbebauung zur Poststraße führenden, steilen Treppe ein zusätzlicher Handlauf in der Mitte der Stufen angebracht wird, um in der Mobilität eingeschränkten Passanten zusätzliche Sicherheit auf ihrem Weg von bzw. zur Bonner Innenstadt zu geben. - schnellstmöglich einen Vorschlag für eine transparente Überdachung des zuvor genannten Treppenaufgangs zur Innenstadt sowie der von der Minus-1-Seite 1 von 3 Seite 2 Ebene der Bahnhofsvorplatzbebauung Richtung Fußgängerüberweg zum Eingangsportal des Bonner Hauptbahnhofes führenden Rolltreppenanlage vorzulegen, um das Sicherheitsgefühl der Besucher der Bonner Innenstadt und die Stillstandszeiten der Rolltreppen und damit deren Betriebskosten zu reduzieren." (Der erste Spiegelstrich des Antrags wurde im Rat mehrheitlich abgelehnt.) Der (Dringlichkeits-)Antrag war wie folgt begründet: Die Treppe zur Poststraße ist als Hauptzugang von der B-Ebene unter dem Bahnhof zur Bonner Innenstadt nach Ansicht des BBB eine Fehlkonstruktion. Um dem Investor möglichst viel Verkaufsfläche in der B-Ebene zu ermöglichen, ist sie zu steil angelegt und ihre Trittstufen sind im Gegensatz zum früher für Fußgänger bequemen Zugang aus dem Bonner Loch zu kurz. Das verunsichert immer wieder Nutzer. Daher sollte schnellstmöglich zur Verbesserung ein Handlauf auch in der Mitte der Treppe angebracht werden. Die Stadtwerke haben an ihren Stadtbahnhaltestellen die Rolltreppenanlagen und Treppenzugänge nachträglich Zug um Zug mit Überdachungen versehen (u.a. Heussallee, Alte Bahnhofstraße), um Fahrgäste besser zu schützen und die Nutzungsdauer dieser teuren technischen Anlagen nachweislich zu verlängern. Dies sollte in einer städtebaulich angepassten hochwertigeren Version hier für den Treppenaufgang und die Rolltreppen ebenfalls schnellstmöglich nachgeholt werden." Die Verwaltung hatte zum (Dringlichkeits-)Antrag folgende Stellungnahme abgegeben: "Seit dem Austausch der Fliesen sind der Verwaltung keine Stürze oder Beschwerden gemeldet worden. Das geforderte Mittelgeländer ist Bestandteil des sich in der Ausführung befindlichen Bauauftrages zur Umgestaltung der U- Bahnabgänge. Das Geländer ist bereits in der Fertigung und wird kurzfristig montiert. In dem Zusammenhang möchte die Verwaltung klarstellen, dass die Treppe gemäß den Baunormen hergestellt wurde. Die ausgeführte Steigung ist baulichen Zwängen aus der Bestandsbebauung geschuldet und diente nicht dem Zweck, die Verkaufsflächen zu vergrößern. Die Treppe konnte nicht flacher ausgeführt werden, da ein vorhandener, statisch erforderlicher Hauptträger das Baufenster beschränkte. Eine Überdachung wäre aus technischer Sicht förderlich. Durch ein Dach lässt sich allerdings nicht gänzlich verhindern, dass die Stufen nass werden, da das Niederschlagswasser durch Fußgängerverkehr eingetragen wird. Auch für die Langlebigkeit der Fahrtreppen wäre ein Dach von Vorteil. Aus städtebaulicher und denkmalfachlicher Sicht ist allerdings eine weitere Störung in der Sichtverbindung Münsterplatz – Poststraße – Bahnhof kritisch zu bewerten und ein möglicher Lösungsansatz wäre nach wie vor nur in einerSeite 2 von 3 Seite 3 adäquaten hochwertigen Gestaltung zu suchen." Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de