222401 · Beschlussvorlage
Einrichtung von 32 Stellen anlässlich der Wohngeldreform 2023
Kerndaten
- Nummer
- 222401
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (8.657 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 222401 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Einrichtung von 32 Stellen anlässlich der Wohngeldreform 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 24.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.02.2023 Empfehlung Hauptausschuss 02.02.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Zur Bearbeitung der mit der Wohngeldreform 2023 voraussichtlich entstehenden Mehraufwände werden insgesamt 32 Stellen eingerichtet. Die Stellen haben folgende Stellenwerte: · 26 Stellen in der Wertigkeit A 8 LBesG NRW für Sachbearbeitung Wohngeld · 2 Stellen in der Wertigkeit A 9 I.2 LBesG NRW Fachsachbearbeitung für 2 Teams · 2 Stellen in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW Sachgruppenleitung · 1 Stelle in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW Widerspruchs- und Klagesachbearbeitung · 1 x Wertigkeit ungeklärt – Verarbeitung digitaler Anträge (*) (* Die Stellenwertigkeit wird noch im Rahmen des Besetzungsverfahrens final festgelegt) 2. Die Stellen werden aufgrund der Eilbedürftigkeit bereits unmittelbar besetzt, die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.Seite 1 von 5 Seite 2 3. Zur persönlichen und telefonischen Bürger*innen-Bedienung und Beratung in der eigens hierzu im Stadthausfoyer eingerichteten Anlaufstelle kann die Verwaltung über die derzeit 6 VZÄ studentische Hilfskräfte hinaus bei höherem Bedarf weitere Unterstützungskräfte beschäftigen. Begründung Der völkerrechtswidrige Krieg in der Ukraine führt weltweit zu massiven sozialen, wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen. Nachdem die Flucht der Menschen aus der Ukraine zunächst europaweit das ohnehin angespannte Wohnraumangebot weiter verschärft hat, zeigen sich nun immer deutlicher die Konsequenzen der wirtschaftlichen Sanktionen gegenüber Russland im Energiebereich. Gleichzeitig steigen die Kosten für den Klimaschutz. Übereinstimmend wird über die die Kaufkraft und Zahlungsfähigkeit der Menschen schwächende Inflation hinaus eine Rezession vorausgesagt. Die Bundesregierung hat zur Abfederung der bereits eingetretenen sozioökonomischen Folgen mit den sogenannten Entlastungspakten reagiert. Um die wirtschaftliche Belastbarkeit der Menschen und die Liquidität der Wohnungsbauunternehmen in Deutschland zu gewährleisten, wurde das Heizkostenzuschussgesetz erlassen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, in den nächsten Wochen im Rahmen eines weiteren Entlastungspaketes des Bundestages das „Wohngeld Plus“ zu beschließen. Es ist erklärtes Ziel der Bundesbauministerin Frau Klara Geywitz, die die Wohngeldrefom jüngst im Landtag als „historische Reform“ bezeichnet hat, dass die Bürger*innen ab dem 01.01.2023 das neue „Wohngeld Plus“ beantragen können. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich am 02.11.2022 auf die Finanzierung verschiedener Entlastungsmaßnahmen geeinigt, hierzu gehört auch das „Wohngeld Plus“. Das Gesetzgebungsverfahren ist somit noch nicht abgeschlossen, aber an der Realisierung wird nach der jüngsten Einigung zwischen Bund und Land zur Finanzierung nicht gezweifelt. Es besteht ein hoher Erwartungsdruck, dass die anspruchsberechtigten Menschen das Wohngeld rasch ausgezahlt bekommen. In Bonn ist von einer Verdreifachung der anspruchsberechtigten Haushalte von 5675 auf 17.025 auszugehen, also 11.350 zusätzliche Bewilligungen pro Jahr. 40 Prozent der Wohngeldbeziehenden sind Familien (insbesondere Alleinerziehende), 48 Prozent sind Haushalte von Rentner und Rentnerinnen. Hierbei ist zu beachten, dass zusätzlich zu den Bewilligungen auch Ablehnungen erteilt wurden, deren Zahl sich ebenfalls verdreifachen wird. Es handelt sich außerdem um dauerhaft zusätzliche Fallzahlen, nicht um eine einmalige, temporäre Antragsspitze. Derzeit wird politisch eine vorläufige Auszahlung des Wohngeldes zur Erhaltung des sozialen Friedens angestrebt. Doch auch diese Regelung muss verwaltungsseitig in einem geordneten Verfahren umgesetzt werden und führt in der Folge zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand: Die endgültige Festsetzung des Wohngeldanspruchs wird eine hohe Zahl anSeite 2 von 5 Seite 3 Rückforderungsbescheiden und Widerspruchsverfahren nach sich ziehen. Die Beratung der Auskunft suchenden Bürger*innen ist bereits angelaufen, täglich gehen neue Anträge ein. Es gilt, die Erwartungshaltung des Gesetzgebers und der Bürger*innen soweit wie möglich zu entsprechen. Es sei jedoch schon jetzt darauf hingewiesen, dass es bei einer Vorlaufzeit von zwei bis drei Monaten nicht möglich ist, die anstehenden Neuanträge ohne deutlich verlängerte Bearbeitungszeiten zu bewältigen. Die Erhöhung der Zahl der Wohngeldberechtigten verlangt eine zeitnahe Aufstockung des Personals. Der Personalmangel aufgrund des demografischen Wandels, den auch die Stadtverwaltung in allen Bereichen bereits zu spüren bekommt, macht eine rasche Besetzung der erforderlichen 32 Stellen unmöglich. Die Konkurrenz zu den Umlandgemeinden ist sehr hoch, so wurden z.B. in Köln 140 bereits zusätzliche Vollzeitstellen in der Sachbearbeitung (plus 40 Stellen für Hilfskräfte) bewilligt. Ohne ausreichendes und qualifiziertes Personal muss mit einer deutlichen Verlängerung der Bearbeitungszeiten gerechnet werden; derzeit liegt bei 14 VZÄ die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei ca. 2,6 Monaten. Die Stellenausschreibungen für neu zu gewinnende Sachbearbeiter*innen wurden bereits intern und extern veröffentlicht. Besondere Zielsetzung ist neben der Aufgabenerfüllung und Personalgewinnung insbesondere sicher zu stellen, das heute bereits vorhandene Personal nicht durch Überlastung zu verlieren. Damit das Wohngeld Plus so zeitnah wie möglich ausgezahlt werden kann, hat die Bonner Stadtverwaltung bereits weitere Maßnahmen eingeleitet bzw. befinden sich diese in der hausinternen Abstimmung: • Ab dem 02.01.2023 können sich die Bürgerinnen und Bürger werktags zwischen 9:00h und 17:00h persönlich im Stadthausfoyer in der Anlaufstelle Wohngeld Plus oder über die eigens eingerichtete Hotline telefonisch beraten lassen. Die Anlaufstelle wurde zunächst mit 6 VZÄ studentische Hilfskräfte besetzt. Neben der Bürger*innenbedienung entlasten die studentischen Hilfskräfte die Sachbearbeiter*innen auch bei regelmäßig wiederkehrenden Arbeitsschritten. Je nach Bedarf ist die Anlaufstelle mit weiteren Unterstützungskräften auszustatten, um übermäßige Wartezeiten für die Bürger*innen zu vermeiden. • Durch aktive Pressearbeit in den klassischen und neuen sozialen Medien sind die Bürger*innen über den aktuellen Sachstand sowie den Umfang und das Verfahren zur Wohngeldreform zu informieren. Nur mittels einer offensiven Informationspolitik lässt sich der Erwartungsdruck relativieren. Bereits jetzt müssen die Vorstellungen einer kurzfristigen Antragsbearbeitung und –bescheidung in realistische Bahnen gelenkt werden. • Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit wurde die Ausschreibung und Besetzung bereits unmittelbar gestartet, um gerade auch im interkommunalen Wettbewerb nicht hinten an zu stehen. • Zur Information der Bürger*innen wurde gemeinsam mit der Leistungsabteilung ein Informations-Faltblatt “Strom- undSeite 3 von 5 Seite 4 Energiesperren vermeiden“ erarbeitet, das auch Haushalte außerhalb des Leistungsbezuges über das Wohngeld informiert. Die Verteilung an städtische und andere Stellen ist erfolgt. • Vernetzung: Die für Wohngeld zuständigen Kommunen haben sich bereits mehrfach in vom Städtetag moderierten Terminen ausgetauscht. Zahlreiche grundlegende Änderungsvorschläge wurden über den Städtetag zur Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren weitergegeben. Ein regelmäßiger überregionaler Austausch ist weiterhin vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.10.05 Wohnraumsicherung, -vers./Hilfe Wohnungslosigkeit 1.50.00.10.05.02 Wohngeld Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2023: 1.510.830,43 772.195,88 2024: 1.525.938,67 779.917,80 2025: 1.541.198,05 787.716,97 2026: 1.556.610,03 795.594,14 2027: 70.1000 71.1000 70.1000 71.1000 70.1000 71.1000 70.1000 71.1000 70.1000 2023: 2.356.389,27 2024: 2.379.953,05 2025: 2.403.752,58 2026: 2.427.790,11 2027: 2.452.068,01Seite 4 von 5 Seite 5 1.572.176,13 803.550,09 71.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de