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222401 · Beschlussvorlage

Einrichtung von 32 Stellen anlässlich der Wohngeldreform 2023

Nummer
222401
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.02.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 02.02.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 24.01.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 222401-02 AA BBB-Änderungsantrag: Einrichtung von 32 Stellen anlässlich der Wohngeldreform 2023
  2. 222401-01 AA FDP-Änderungsantrag: Einrichtung von 32 Stellen anlässlich der Wohngeldreform 2023 Antrag zur Vorlage 222401

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Beschlussvorlage
öffentlich
222401
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Einrichtung von 32 Stellen anlässlich der
Wohngeldreform 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
24.01.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
01.02.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 02.02.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1.
Zur Bearbeitung der mit der Wohngeldreform 2023 voraussichtlich
entstehenden Mehraufwände werden insgesamt 32 Stellen eingerichtet.
Die Stellen haben folgende Stellenwerte:
· 26 Stellen in der Wertigkeit A 8 LBesG NRW für Sachbearbeitung Wohngeld
· 2 Stellen in der Wertigkeit A 9 I.2 LBesG NRW Fachsachbearbeitung für 2
Teams
· 2 Stellen in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW Sachgruppenleitung
· 1 Stelle in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW Widerspruchs- und
Klagesachbearbeitung
· 1 x Wertigkeit ungeklärt – Verarbeitung digitaler Anträge (*)
(* Die Stellenwertigkeit wird noch im Rahmen des Besetzungsverfahrens final
festgelegt)
2.
Die Stellen werden aufgrund der Eilbedürftigkeit bereits unmittelbar besetzt, die
stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend im Rahmen der
Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.Seite 1 von 5
Seite 2
3.
Zur persönlichen und telefonischen Bürger*innen-Bedienung und Beratung in
der eigens hierzu im Stadthausfoyer eingerichteten Anlaufstelle kann die
Verwaltung über die derzeit 6 VZÄ studentische Hilfskräfte hinaus bei höherem
Bedarf weitere Unterstützungskräfte beschäftigen.
Begründung
Der völkerrechtswidrige Krieg in der Ukraine führt weltweit zu massiven
sozialen, wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen. Nachdem die Flucht
der Menschen aus der Ukraine zunächst europaweit das ohnehin angespannte
Wohnraumangebot weiter verschärft hat, zeigen sich nun immer deutlicher die
Konsequenzen der wirtschaftlichen Sanktionen gegenüber Russland im
Energiebereich. Gleichzeitig steigen die Kosten für den Klimaschutz.
Übereinstimmend wird über die die Kaufkraft und Zahlungsfähigkeit der
Menschen schwächende Inflation hinaus eine Rezession vorausgesagt.
Die Bundesregierung hat zur Abfederung der bereits eingetretenen
sozioökonomischen Folgen mit den sogenannten Entlastungspakten reagiert.
Um die wirtschaftliche Belastbarkeit der Menschen und die Liquidität der
Wohnungsbauunternehmen in Deutschland zu gewährleisten, wurde das
Heizkostenzuschussgesetz erlassen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, in den
nächsten Wochen im Rahmen eines weiteren Entlastungspaketes des
Bundestages das „Wohngeld Plus“ zu beschließen. Es ist erklärtes Ziel der
Bundesbauministerin Frau Klara Geywitz, die die Wohngeldrefom jüngst im
Landtag als „historische Reform“ bezeichnet hat, dass die Bürger*innen ab dem
01.01.2023 das neue „Wohngeld Plus“ beantragen können.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich am 02.11.2022 auf die Finanzierung
verschiedener Entlastungsmaßnahmen geeinigt, hierzu gehört auch das
„Wohngeld Plus“. Das Gesetzgebungsverfahren ist somit noch nicht
abgeschlossen, aber an der Realisierung wird nach der jüngsten Einigung
zwischen Bund und Land zur Finanzierung nicht gezweifelt.
Es besteht ein hoher Erwartungsdruck, dass die anspruchsberechtigten
Menschen das Wohngeld rasch ausgezahlt bekommen. In Bonn ist von einer
Verdreifachung der anspruchsberechtigten Haushalte von 5675 auf 17.025
auszugehen, also 11.350 zusätzliche Bewilligungen pro Jahr. 40 Prozent der
Wohngeldbeziehenden sind Familien (insbesondere Alleinerziehende), 48
Prozent sind Haushalte von Rentner und Rentnerinnen. Hierbei ist zu beachten,
dass zusätzlich zu den Bewilligungen auch Ablehnungen erteilt wurden, deren
Zahl sich ebenfalls verdreifachen wird. Es handelt sich außerdem um dauerhaft
zusätzliche Fallzahlen, nicht um eine einmalige, temporäre Antragsspitze.
Derzeit wird politisch eine vorläufige Auszahlung des Wohngeldes zur
Erhaltung des sozialen Friedens angestrebt. Doch auch diese Regelung muss
verwaltungsseitig in einem geordneten Verfahren umgesetzt werden und führt
in der Folge zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand: Die endgültige
Festsetzung des Wohngeldanspruchs wird eine hohe Zahl anSeite 2 von 5
Seite 3
Rückforderungsbescheiden und Widerspruchsverfahren nach sich ziehen.
Die Beratung der Auskunft suchenden Bürger*innen ist bereits angelaufen,
täglich gehen neue Anträge ein. Es gilt, die Erwartungshaltung des
Gesetzgebers und der Bürger*innen soweit wie möglich zu entsprechen. Es sei
jedoch schon jetzt darauf hingewiesen, dass es bei einer Vorlaufzeit von zwei
bis drei Monaten nicht möglich ist, die anstehenden Neuanträge ohne deutlich
verlängerte Bearbeitungszeiten zu bewältigen.
Die Erhöhung der Zahl der Wohngeldberechtigten verlangt eine zeitnahe
Aufstockung des Personals. Der Personalmangel aufgrund des demografischen
Wandels, den auch die Stadtverwaltung in allen Bereichen bereits zu spüren
bekommt, macht eine rasche Besetzung der erforderlichen 32 Stellen
unmöglich. Die Konkurrenz zu den Umlandgemeinden ist sehr hoch, so wurden
z.B. in Köln 140 bereits zusätzliche Vollzeitstellen in der Sachbearbeitung (plus
40 Stellen für Hilfskräfte) bewilligt.
Ohne ausreichendes und qualifiziertes Personal muss mit einer deutlichen
Verlängerung der Bearbeitungszeiten gerechnet werden; derzeit liegt bei 14
VZÄ die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei ca. 2,6 Monaten. Die
Stellenausschreibungen für neu zu gewinnende Sachbearbeiter*innen wurden
bereits intern und extern veröffentlicht. Besondere Zielsetzung ist neben der
Aufgabenerfüllung und Personalgewinnung insbesondere sicher zu stellen, das
heute bereits vorhandene Personal nicht durch Überlastung zu verlieren.
Damit das Wohngeld Plus so zeitnah wie möglich ausgezahlt werden kann, hat
die Bonner Stadtverwaltung bereits weitere Maßnahmen eingeleitet bzw.
befinden sich diese in der hausinternen Abstimmung:
• Ab dem 02.01.2023 können sich die Bürgerinnen und Bürger werktags
zwischen 9:00h und 17:00h persönlich im Stadthausfoyer in der
Anlaufstelle Wohngeld Plus oder über die eigens eingerichtete Hotline
telefonisch beraten lassen. Die Anlaufstelle wurde zunächst mit 6 VZÄ
studentische Hilfskräfte besetzt. Neben der Bürger*innenbedienung
entlasten die studentischen Hilfskräfte die Sachbearbeiter*innen auch
bei regelmäßig wiederkehrenden Arbeitsschritten. Je nach Bedarf ist die
Anlaufstelle mit weiteren Unterstützungskräften auszustatten, um
übermäßige Wartezeiten für die Bürger*innen zu vermeiden.
• Durch aktive Pressearbeit in den klassischen und neuen sozialen
Medien sind die Bürger*innen über den aktuellen Sachstand sowie den
Umfang und das Verfahren zur Wohngeldreform zu informieren. Nur
mittels einer offensiven Informationspolitik lässt sich der
Erwartungsdruck relativieren. Bereits jetzt müssen die Vorstellungen
einer kurzfristigen Antragsbearbeitung und –bescheidung in realistische
Bahnen gelenkt werden.
• Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit wurde die Ausschreibung und
Besetzung bereits unmittelbar gestartet, um gerade auch im
interkommunalen Wettbewerb nicht hinten an zu stehen.
• Zur Information der Bürger*innen wurde gemeinsam mit der
Leistungsabteilung ein Informations-Faltblatt “Strom- undSeite 3 von 5
Seite 4
Energiesperren vermeiden“ erarbeitet, das auch Haushalte außerhalb
des Leistungsbezuges über das Wohngeld informiert. Die Verteilung an
städtische und andere Stellen ist erfolgt.
• Vernetzung: Die für Wohngeld zuständigen Kommunen haben sich
bereits mehrfach in vom Städtetag moderierten Terminen ausgetauscht.
Zahlreiche grundlegende Änderungsvorschläge wurden über den
Städtetag zur Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren
weitergegeben. Ein regelmäßiger überregionaler Austausch ist weiterhin
vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.10.05 Wohnraumsicherung,
-vers./Hilfe
Wohnungslosigkeit
1.50.00.10.05.02 Wohngeld
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2023:
1.510.830,43
772.195,88
2024:
1.525.938,67
779.917,80
2025:
1.541.198,05
787.716,97
2026:
1.556.610,03
795.594,14
2027:
70.1000
71.1000
70.1000
71.1000
70.1000
71.1000
70.1000
71.1000
70.1000
2023:
2.356.389,27
2024:
2.379.953,05
2025:
2.403.752,58
2026:
2.427.790,11
2027:
2.452.068,01Seite 4 von 5
Seite 5
1.572.176,13
803.550,09
71.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de