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222400-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verbesserungen im Bereich des Beueler Rheinufers

Nummer
222400-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222400 Bürgerantrag: Verbesserungen im Bereich des Beueler Rheinufers

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222400-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verbesserungen im Bereich des Beueler
Rheinufers
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
Eine Markierung des Radweges ist bereits geplant, aber wurde aufgrund der
erst im November 22 abgeschlossenen Nacharbeiten an dem Radweg noch
nicht ausgeführt. Sobald die Witterung es zulässt, wird die Markierung
aufgetragen.
Zu 2.:
Die ca. 1 km vom "Blauen Affen" entfernte Kilometerangabe von 7 km bezieht
sich auf die Entfernung bis Königswinter entlang des Rheins, auf dem dort
ausgewiesenen Geh-und Radweg.
Die Wegweiser mit blauem Dreieck hingegen weisen die Entfernung auf dem
Wanderweg "Rheinsteig" aus. Zwischen Bonn, Koblenz und Wiesbaden führt
der 320 km lange Rheinsteig rechtsrheinisch auf überwiegend schmalen
Wegen und anspruchsvollen Steigen. Der Rheinsteig stellt oft nicht die kürzeste
Verbindung zwischen Orten oder Sehenswürdigkeiten dar, sondern die für
Wanderer attraktivste, wodurch die Kilometerangabe von 21 km zustande
kommt.
https://www.rheinsteig.de/rheinsteig/rheinsteig-portrait/wegweisung-rheinsteig
zu 3.:
Der Ausbau der Beleuchtung in der Beueler Rheinaue war erst nach
umfangreichen Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) in
Verbindung mit einem extra hierfür gefertigten Artenschutzgutachten möglich.
In dem genannten Bereich leben u.a. seltene, geschützte Fledermausarten. Der
Umfang der Beleuchtung ist dadurch stark beschränkt und stellt angesichts der
Randbedingungen das Maximum des Zulässigen hinsichtlich ausgeleuchteter
Flächen und Betriebszeiten dar.
Eine Ergänzung ist in diesem Bereich daher leider nicht möglich.
zu 4.:
Für die Absenkung von Bordsteinen stehen jährlich 100.000 Euro für das
gesamte Stadtgebiet zur Verfügung. Aufgrund der Vielzahl von erforderlichen
Absenkungen wurde eine Bewertung der Örtlichkeiten durchgeführt und eine
Reihenfolge der Abarbeitung durch einen Beschluss festgelegt. DieSeite 1 von 2
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Bewertungskriterien sind zum Beispiel die Nähe zu einem Altenheim,
Krankenhaus, Kindergarten. Auch ist die Frequentierung in die Bewertung
eingegangen.
Die Kreuzherrenstraße/Ampel Rudolf-Hahn-Straße/Landgrabenweg ist in der
Priorisierungs-Liste mit einer mittelfristigen (5-10 Jahre) Umsetzung eingestuft.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de