222397 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Nordstadt, Ellerstraße 67 - Errichtung einer Appartementanlage für Studierende Az.: 168688 (neu: 3831/2020)
Kerndaten
- Nummer
- 222397
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 222397 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Nordstadt, Ellerstraße 67 - Errichtung einer Appartementanlage für Studierende Az.: 168688 (neu: 3831/2020) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da sich das Vorhaben nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Begründung Beantragt wurde die Errichtung einer Appartementanlage für Studierende im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Ellerstr. 67. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. B 195 c (94) und ist planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB), im Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Geprägt wird die nähere Umgebung sowohl von Gewerbe- sowie Büro- als auch von Wohnnutzungen; das Gebiet entspricht dabei keinem der Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sondern stellt sich als Gemengelage i.S. d. § 34 Abs. 1 BauGB dar. In den rückwärtigen Grundstücksbereichen und angrenzend daran prägen insbesondere gewerbliche (Haupt)Nutzungen das maßgebliche Umfeld, so dass dieser rückwärtige Bereich als faktisches Gewerbegebiet zu beurteilen ist. In einem Gewerbegebiet ist eine reine Wohnbebauung gemäß § 8 BauNVO allerdings nicht zulässig. Damit fügt sich das Vorhaben nach der Art derSeite 1 von 3 Seite 2 baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Aufgrund des langen Abstands zwischen der letzten Sitzung im Jahr 2022 und der nächsten Sitzung des Ausschusses im Jahr 2023 beabsichtigt die Verwaltung, zur Wahrung von Fristen den Antrag zwischenzeitlich abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Ellerstraße 67 (öffentlich) 2 Lageplan Ellerstraße 67_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de