222395 · Beschlussvorlage
10.Änderung der Betriebssatzung des SGB – Erhöhung des Stammkapitals
Kerndaten
- Nummer
- 222395
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222395 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB 10. Änderung der Betriebssatzung des SGB – Erhöhung des Stammkapitals Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Empfehlung Rat 23.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 10. Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Begründung Die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) schreibt vor, dass dasStammkapital in der Betriebssatzung festzuschreiben ist und eine angemessene Eigenkapitalausstattung darstellt. Mit der Gründung des SGB wurde das Stammkapital auf 81.000.000 EUR festgelegt. Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2019 des SGB DS-Nr.: 1812955 (07.02.2019) wurde das Stammkapital auf 134.635.839,83 EUR erhöht. Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2020 des SGB Vorlage 190670 (06.02.2020) wurde das Stammkapital auf 141.073.373,00 EUR erhöht. Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2021 des SGB Vorlage 210266 (28.06.2021) wurde das Stammkapital auf 148.289.987,02 EUR erhöht. Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2022 des SGB Vorlage 221107 (09.06.2022) wurde das Stammkapital auf 155.503.931,00 EUR erhöht. Die Erhöhungen des Stammkapitals sind das Resultat einer Umstellung der Finanzierung der Tilgungsleistungen der dem SGB zugeordneten Kredite im Haushalt der Bundesstadt Bonn. In der Vergangenheit wurden die Werte für die Tilgungsleistungen des SGB im Rahmen des Betriebskostenzuschusses bereitgestellt. Mit Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 01.01.2008 wurde das Buchungskonzept zwar angepasst, allerdings wurden die Tilgungsleistungen im Betriebskostenzuschuss belassen und belasten seitdem in voller Höhe denSeite 1 von 3 Seite 2 konsumtiven Haushalt und somit die Ergebnisrechnung. Seit 2015 werden die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt über eine Stammkapitalerhöhung (den investiven Haushalt) und nicht mehr über den konsumtiven Haushalt bereitgestellt. Diese Vorgehensweise wurde erstmalig mit dem Wirtschaftsplanbeschluss 2015 umgesetzt. Mit diesem Beschluss wird das erhöhte Stammkapitalin der Satzung nun für die letzten vier Jahre fortgeschrieben. Es wird nur §3 (3) geändert. Anlage/n 1 Anlage zur Änderung der Betriebssatzung (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage 10. Satzung Zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 7, 107 Absatz 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. GV. NRW. 2005 S.15 / SGV. NRW. 641), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), folgende Satzung beschlossen: Art. I Die Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn vom 16. Dezember 2003 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 823), zuletzt geändert durch Satzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1508) wird wie folgt geändert: § 3 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) 1. Das Stammkapital beläuft sich ab dem 01.01.2019 auf 134.635.839,83 EUR. 2. Das Stammkapital beläuft sich ab dem 01.01.2020 auf 141.073.373,00 EUR. 3. Das Stammkapital beläuft sich ab dem 01.01.2021 auf 148.289.987,02 EUR. 4. Das Stammkapital beläuft sich ab dem 01.01.2022 auf 155.503.931,00 EUR.“ Art. II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de