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222395 · Beschlussvorlage

10.Änderung der Betriebssatzung des SGB – Erhöhung des Stammkapitals

Nummer
222395
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 23.03.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.03.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222395
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
10. Änderung der Betriebssatzung des SGB –
Erhöhung des Stammkapitals
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Empfehlung
Rat 23.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 10. Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
schreibt vor, dass dasStammkapital in der Betriebssatzung festzuschreiben ist
und eine angemessene Eigenkapitalausstattung darstellt. Mit der Gründung des
SGB wurde das Stammkapital auf 81.000.000 EUR festgelegt.
Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2019 des SGB DS-Nr.:
1812955 (07.02.2019) wurde das Stammkapital auf 134.635.839,83 EUR
erhöht.
Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2020 des SGB Vorlage
190670 (06.02.2020) wurde das Stammkapital auf 141.073.373,00 EUR erhöht.
Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2021 des SGB Vorlage
210266 (28.06.2021) wurde das Stammkapital auf 148.289.987,02 EUR erhöht.
Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2022 des SGB Vorlage
221107 (09.06.2022) wurde das Stammkapital auf 155.503.931,00 EUR erhöht.
Die Erhöhungen des Stammkapitals sind das Resultat einer Umstellung der
Finanzierung der Tilgungsleistungen der dem SGB zugeordneten Kredite im
Haushalt der Bundesstadt Bonn.
In der Vergangenheit wurden die Werte für die Tilgungsleistungen des SGB im
Rahmen des Betriebskostenzuschusses bereitgestellt. Mit Einführung des
Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 01.01.2008 wurde das
Buchungskonzept zwar angepasst, allerdings wurden die Tilgungsleistungen im
Betriebskostenzuschuss belassen und belasten seitdem in voller Höhe denSeite 1 von 3
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konsumtiven Haushalt und somit die Ergebnisrechnung. Seit 2015 werden die
Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt über eine
Stammkapitalerhöhung (den investiven Haushalt) und nicht mehr über den
konsumtiven Haushalt bereitgestellt. Diese Vorgehensweise wurde erstmalig
mit dem Wirtschaftsplanbeschluss 2015 umgesetzt.
Mit diesem Beschluss wird das erhöhte Stammkapitalin der Satzung nun für die
letzten vier Jahre fortgeschrieben.
Es wird nur §3 (3) geändert.
Anlage/n
1 Anlage zur Änderung der Betriebssatzung (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage
10. Satzung
Zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn
für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Städtisches Gebäudemanagement Bonn
vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 7, 107
Absatz 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in
Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.
November 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. GV. NRW. 2005 S.15 / SGV. NRW. 641),
zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559),
folgende Satzung beschlossen:
Art. I
Die Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Städtisches Gebäudemanagement Bonn vom 16. Dezember 2003 (Amtsblatt der
Bundesstadt Bonn S. 823), zuletzt geändert durch Satzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt
der Bundesstadt Bonn S. 1508) wird wie folgt geändert:
§ 3 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„(3) 1. Das Stammkapital beläuft sich ab dem 01.01.2019 auf 134.635.839,83 EUR.
2. Das Stammkapital beläuft sich ab dem 01.01.2020 auf 141.073.373,00 EUR.
3. Das Stammkapital beläuft sich ab dem 01.01.2021 auf 148.289.987,02 EUR.
4. Das Stammkapital beläuft sich ab dem 01.01.2022 auf 155.503.931,00 EUR.“
Art. II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de