222392 · Mitteilungsvorlage
Aktueller Sachstand zum Kompensationsmanagement in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 222392
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222392 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Aktueller Sachstand zum Kompensationsmanagement in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Anlass Die Stadtverwaltung berichtet mit dieser Vorlage zum aktuellen Sachstand der Neuaufstellung des Themenfeldes „Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft“ innerhalb der Stadtverwaltung Bonn. Hintergrund Im Jahr 2019 wurde in einer ämterübergreifende Arbeitsgruppe die bestehende Ausgangssituation im Bereich der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft analysiert und eine strategische Neustrukturierung zur Bearbeitung der verschiedenen Kompensations-Teilaufgaben erarbeitet. Eine entsprechende Übersicht über die sieben definierten Teilaufgaben (Weiterentwicklung der Kompensationsflächenkonzeption aus 2008 und bestehender Teilkonzepte, Flächenpool, Ökokonto, Kompensationskataster, Herstellung und Unterhaltung von Kompensationsmaßnahmen, Umsetzungskontrolle und Monitoring sowie Gesamtkoordination) findet sich in der Anlage zu dieser Vorlage. Die in 2019 erfolgte Analyse der Ausgangssituation hat ergeben, dass die verschiedenen Kompensations-Teilaufgaben von unterschiedlichen Stellen in der Stadtverwaltung bearbeitet werden und dabei zum Teil ineffiziente und nicht eindeutig geregelte Arbeitsabläufe bestehen. Daraus leiten sich unter anderem folgende Konsequenzen ab: • Bestimmte wichtige Teilaufgaben werden – vor allem auf Grund fehlender Personalkapazitäten – nicht im erforderlichen Umfang bearbeitet (z.B. Weiterentwicklung von Kompensationskonzepten, Planung und Umsetzung neuer Ökokontomaßnahmen oder Überwachung der Durchführung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen). gemäß § 4c Baugesetzbuch, BauGB). • Die Ökopunkte-Reserven im städtischen Ökokonto sind gering. • Die Kompensation größerer Eingriffsvorhaben ist kurzfristig nicht möglich, da jeweils im Einzelfall aufwändige Prüfungen zu verfügbarenSeite 1 von 6 Seite 2 Flächen und geeigneten Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Dies kann zu signifikanten Verzögerungen künftiger Vorhaben führen. Ausgehend von den erkannten Defiziten hat die Verwaltung in 2019 als ersten Schritt ein gesamtstädtisches Kompensationsflächenkataster erfolgreich innerhalb der kommunalen Geodateninfrastruktur aufgebaut (DS-Nr. 1811229, 1811229NV2). Mithilfe von externer Unterstützung wurden dazu die rechtskräftigen Kompensationsmaßnahmen im Bonner Stadtgebiet rückwirkend bis 1993 ermittelt und in das Kataster eingepflegt. In dem Kataster sind aktuell rd. 230 Vorgänge (Stammdaten) erfasst, die sich auf rd. 285 Teilflächen oder punktuelle Maßnahmen aufteilen. Von diesen rd. 285 erfassten Kompensationsmaßnahmen resultieren rd. 180 (63%) aus Bebauungsplänen (baurechtl. Eingriffsregelung) und rd. 105 (37%) aus naturschutzrechtlichen Kompensationsverpflichtungen. Mit dem Kompensationsflächenkataster ist nun eine wichtige Grundlage zur systematischen Aufarbeitung bestehender Kompensationsverpflichtungen vorhanden. Bezüglich zahlreicher erfasster Flächen bzw. Maßnahmen besteht allerdings zum Teil noch umfangreicher Klärungsbedarf (z.B. Überprüfung der Rechtsverbindlichkeit der erfassten Maßnahmen, Überprüfung der Umsetzung und Funktionszielerreichung bestehender Kompensationsverpflichtungen, Klärung von Zuständigkeiten für die Pflege/Unterhaltung von Kompensationsflächen). Im Sommer 2021 ist eine erste überschlägige Überprüfung der im Kompensationsflächenkataster erfassten Kompensationsverpflichtungen in der Örtlichkeit erfolgt. Die Überprüfung hat ergeben, dass rd. 46 % der erfassten Kompensationsverpflichtungen entsprechend der Festsetzungen umgesetzt worden sind und die Kompensationsflächen sich in einem guten oder akzeptablen Zustand befinden. Bei rd. 29% der erfassten Kompensationsverpflichtungen sind Mängel festgestellt worden. Es bedarf bei diesen Flächen noch einer genaueren Prüfung. Rd. 25 % der erfassten Kompensationsmaßnahmen sind bisher noch nicht entsprechend der festgesetzten Kompensationsziele umgesetzt bzw. entwickelt worden. Ausgehend von der in 2019 festgestellten Situation, dass die notwendigen Aufgaben und Arbeitsschritte zum Thema Kompensation dezentral, ohne federführende Koordination, nicht in allen geforderten Teilbereichen und nicht in der notwendigen zielorientierten Qualität ausgefüllt wurden, wurde Anfang 2020 im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 der Beschluss gefasst, für die Bearbeitung der verschiedenen Themen im Bereich Kompensationsmanagement folgende drei neue Stellen mit 2,75 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zu schaffen. Die Besetzung der Stellen konnte bis Ende des Jahres 2022 erfolgen: Aufgabenbereiche: - Gesamtkoordination - Kompensations-Gesamtkonzeption sowie Teilkonzepte - Führung und Pflege von Kompensationskataster, Ökokonto und Flächenpool sowie Umsetzungskontrolle und Funktionalitäts-Monitoring Allgemeine Zielsetzungen des Bereichs „Kompensationsmanagement“Seite 2 von 6 Seite 3 Die Verwaltung wird mit den neu geschaffenen Personalstellen den Aufgabenbereich des Kompensationsmanagements ordnen und verwaltungsweit strukturieren. Hierzu werden Zuständigkeiten gebündelt sowie die Vorgehensweisen/Abläufe optimiert und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Die Verwaltung wird dazu auch die gesamtstädtische Kompensationsflächenkonzeption aus 2008 fortschreiben. Wichtige Zielsetzungen, die mittelfristig erreicht werden sollen, sind: • Inhaltliche Pflege und Weiterführung sowie Weiterentwicklung des internen Kompensationsflächenkatasters; • Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung von festgesetzten Kompensationsmaßnahmen; • Entwicklung von Lösungen zur Realisierung bislang nicht oder unzureichend umgesetzter Kompensationsverpflichtungen; • Aufstellung und Überarbeitung der Kompensations-Konzeption der Stadt Bonn sowie von Kompensations-Teilflächenkonzepten; • Aufbau eines Pools von Flächen, die sich naturschutzfachlich besonders für eine ökologische Aufwertung eignen, • vorausschauende Planung naturschutzfachlich geeigneter Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung mit einem Fokus auf multifunktionale Wirkungen (z.B. Klimaschutz, Gewässerrenaturierung) sowie die verstärkte Einbindung lokaler Landnutzer*innen („Produktionsintegrierte Kompensation / PIK“); • vorgezogene Umsetzung von geeigneten Kompensationsmaßnahmen (Ökokontomaßnahmen) und deren Bevorratung im städtischen Ökokonto • Verwaltungsinterne Abstimmung und Festlegung klar definierter Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten; • Entwicklung eines praktikablen Monitoring-Systems zur Überprüfung der nachhaltigen Funktionalität durchgeführter Kompensationsmaßnahmen; • Angebot verwaltungsinterner Fortbildungen zu rechtlichen und fachlichen Aspekten in Bezug auf das Thema Kompensation; • Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich der Bedeutung und Funktion von Kompensationsmaßnahmen. Konkrete im Jahr 2022 durchgeführte bzw. begonnene Aufgaben • Umsetzungsvorbereitung der Ökokontomaßnahme „Schleifenfelsweg“ des Landesbetriebes Wald und Holz NRW (Abstimmung der Maßnahmen-Konzeption und der Ökopunktebilanzierung; formale Anerkennung als Ökokonto- Maßnahme; Finanzierungslösungen für Ökopunkteerwerb durch die Stadt etc.); • Überarbeitung des Kompensations-Teilflächen-Konzeptes Deichvorland (incl. Neubilanzierung der ökologischen Aufwertung nach LANUV-Methodik); • Kontrolle des Umsetzungsstandes von Kompensationsverpflichtungen anhand des Kompensationsflächenkatasters; • Recherchen zu bislang nicht oder nicht abschließend umgesetzten, im Kompensationskataster erfassten Kompensationsmaßnahmen und zur Pflege und Unterhaltung • Vorbereitung der Übertragung der Führung des städtischen ÖkokontosSeite 3 von 6 Seite 4 • Bestandserfassung und Erarbeitung eines Konzeptes zur ökologischen Aufwertung im Bereich „Alter Rheinarm Beuel“; • Ausführungsplanung für Baum-Ersatzpflanzungen aus dem Ratsbeschluss „100 Bäume für Beuel“ angrenzend an einen bestehenden Auwald im Deichvorland (Beuel); • Mitwirkung in relevanten Steuerungsgruppen, u.a. zum Bonner Freiraumplan im Hinblick auf die Berücksichtigung von Kompensationsbelangen; • Abstimmungen von Kompensationsplanungen der DB Netze AG und der Autobahn GmbH für Eingriffsvorhaben im Stadtgebiet; • Bearbeitung externer und interner Anfragen zum Thema Kompensation [z.B. aktuelle Ökopunkteverfügbarkeit im städtischen Ökokonto, Einschätzung des ökologischen Aufwertungspotenzials im Bereich „Im Wingert“, Poppelsdorf, Möglichkeiten zur Umplanung festgesetzter Kompensationsmaßnahmen, Umgang mit Beeinträchtigungen von Kompensationsflächen durch Grünabfallentsorgungen etc.]. Auch die Bearbeitung der neuen Bonner Baumschutzsatzung wurde aufgrund der thematischen Parallelen bisher zentral von hier aus bearbeitet. Konkret vorgesehene Aufgabenschwerpunkte im Jahr 2023 Für 2023 sind folgende Aufgabenschwerpunkte vorgesehen: • Weiterentwicklung und Abstimmung klar definierter ämterübergreifender Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten (z.B. in Bezug auf die gemäß § 4c BauGB erforderliche Überwachung der Durchführung von in Bebauungsplänen festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft oder der Organisation der Unterhaltungspflege von Kompensationsflächen); • Entwicklung der Methodik und Vorgehensweise zur künftigen Führung des städtischen Ökokontos (Bewertungsmethodik nach LANUV, Anerkennungsverfahren für neue Ökokontomaßnahmen etc.); • Fertigstellung der Überarbeitung und Umsetzung des im Bereich städtischer Flächen liegenden Teils des „Kompensations-Teilflächen- Konzeptes Deichvorland“ sowie Abstimmung/Anpassung der bereits erfolgten Zuordnungen zu geplanten Eingriffsvorhaben; • Weiterführung des internen Kompensationsflächenkatasters: Eingabe der seit 2019 neu festgesetzten Kompensationsverpflichtungen, • Weiterführung der Prüfung der im internen Kompensationsflächenkataster bereits erfassten Vorgänge und Aufarbeitung der festgestellten Klärungsbedarfe zu den erfassten Kompensationsverpflichtungen; • Eingabe rechtsverbindlicher Kompensationsmaßnahmen zur gemäß § 34 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW erforderlichen Veröffentlichung in das im August 2022 neu eingeführte Kompensations- und Ersatzgeldverzeichnis (KEV) NRW. Die Verwaltung wird auch zukünftig und in regelmäßigen Abständen zum Sachstand der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft in den Fachausschüssen berichten.Seite 4 von 6 Seite 5 Anlage/n 1 221201_MVL_Sachstand Kompensationsmananagement_Anlage (öffentlich)Seite 5 von 6 Anlage: Übersicht zum Aufgabengebiet „Kompensationsmanagement“Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de