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222392 · Mitteilungsvorlage

Aktueller Sachstand zum Kompensationsmanagement in der Bundesstadt Bonn

Nummer
222392
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222392
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Aktueller Sachstand zum
Kompensationsmanagement in der Bundesstadt
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Anlass
Die Stadtverwaltung berichtet mit dieser Vorlage zum aktuellen Sachstand der
Neuaufstellung des Themenfeldes „Kompensation von Eingriffen in Natur und
Landschaft“ innerhalb der Stadtverwaltung Bonn.
Hintergrund
Im Jahr 2019 wurde in einer ämterübergreifende Arbeitsgruppe die bestehende
Ausgangssituation im Bereich der Kompensation von Eingriffen in Natur und
Landschaft analysiert und eine strategische Neustrukturierung zur
Bearbeitung der verschiedenen Kompensations-Teilaufgaben erarbeitet.
Eine entsprechende Übersicht über die sieben definierten Teilaufgaben
(Weiterentwicklung der Kompensationsflächenkonzeption aus 2008 und
bestehender Teilkonzepte, Flächenpool, Ökokonto, Kompensationskataster,
Herstellung und Unterhaltung von Kompensationsmaßnahmen,
Umsetzungskontrolle und Monitoring sowie Gesamtkoordination) findet sich in
der Anlage zu dieser Vorlage.
Die in 2019 erfolgte Analyse der Ausgangssituation hat ergeben, dass die
verschiedenen Kompensations-Teilaufgaben von unterschiedlichen Stellen in
der Stadtverwaltung bearbeitet werden und dabei zum Teil ineffiziente und nicht
eindeutig geregelte Arbeitsabläufe bestehen. Daraus leiten sich unter anderem
folgende Konsequenzen ab:
• Bestimmte wichtige Teilaufgaben werden – vor allem auf Grund
fehlender Personalkapazitäten – nicht im erforderlichen Umfang
bearbeitet (z.B. Weiterentwicklung von Kompensationskonzepten,
Planung und Umsetzung neuer Ökokontomaßnahmen oder
Überwachung der Durchführung baurechtlicher
Ausgleichsmaßnahmen). gemäß § 4c Baugesetzbuch, BauGB).
• Die Ökopunkte-Reserven im städtischen Ökokonto sind gering.
• Die Kompensation größerer Eingriffsvorhaben ist kurzfristig nicht
möglich, da jeweils im Einzelfall aufwändige Prüfungen zu verfügbarenSeite 1 von 6
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Flächen und geeigneten Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
Dies kann zu signifikanten Verzögerungen künftiger Vorhaben führen.
Ausgehend von den erkannten Defiziten hat die Verwaltung in 2019 als ersten
Schritt ein gesamtstädtisches Kompensationsflächenkataster erfolgreich
innerhalb der kommunalen Geodateninfrastruktur aufgebaut (DS-Nr. 1811229,
1811229NV2).
Mithilfe von externer Unterstützung wurden dazu die
rechtskräftigen Kompensationsmaßnahmen im Bonner Stadtgebiet rückwirkend
bis 1993 ermittelt und in das Kataster eingepflegt. In dem Kataster sind aktuell
rd. 230 Vorgänge (Stammdaten) erfasst, die sich auf rd. 285 Teilflächen oder
punktuelle Maßnahmen aufteilen. Von diesen rd. 285 erfassten
Kompensationsmaßnahmen resultieren rd. 180 (63%) aus Bebauungsplänen
(baurechtl. Eingriffsregelung) und rd. 105 (37%) aus naturschutzrechtlichen
Kompensationsverpflichtungen.
Mit dem Kompensationsflächenkataster ist nun eine wichtige Grundlage zur
systematischen Aufarbeitung bestehender Kompensationsverpflichtungen
vorhanden. Bezüglich zahlreicher erfasster Flächen bzw. Maßnahmen besteht
allerdings zum Teil noch umfangreicher Klärungsbedarf (z.B. Überprüfung der
Rechtsverbindlichkeit der erfassten Maßnahmen, Überprüfung der Umsetzung
und Funktionszielerreichung bestehender Kompensationsverpflichtungen,
Klärung von Zuständigkeiten für die Pflege/Unterhaltung
von Kompensationsflächen).
Im Sommer 2021 ist eine erste überschlägige Überprüfung der
im Kompensationsflächenkataster erfassten Kompensationsverpflichtungen in
der Örtlichkeit erfolgt. Die Überprüfung hat ergeben, dass rd. 46 % der
erfassten Kompensationsverpflichtungen entsprechend der Festsetzungen
umgesetzt worden sind und die Kompensationsflächen sich in einem guten
oder akzeptablen Zustand befinden. Bei rd. 29% der
erfassten Kompensationsverpflichtungen sind Mängel festgestellt worden. Es
bedarf bei diesen Flächen noch einer genaueren Prüfung. Rd. 25 % der
erfassten Kompensationsmaßnahmen sind bisher noch nicht entsprechend der
festgesetzten Kompensationsziele umgesetzt bzw. entwickelt worden.
Ausgehend von der in 2019 festgestellten Situation, dass die notwendigen
Aufgaben und Arbeitsschritte zum Thema Kompensation dezentral, ohne
federführende Koordination, nicht in allen geforderten Teilbereichen und nicht in
der notwendigen zielorientierten Qualität ausgefüllt wurden, wurde Anfang 2020
im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 der Beschluss gefasst,
für die Bearbeitung der verschiedenen Themen im
Bereich Kompensationsmanagement folgende drei neue Stellen mit 2,75
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zu schaffen. Die Besetzung der Stellen konnte bis
Ende des Jahres 2022 erfolgen:
Aufgabenbereiche:
- Gesamtkoordination
- Kompensations-Gesamtkonzeption sowie Teilkonzepte
- Führung und Pflege von Kompensationskataster, Ökokonto und
Flächenpool sowie Umsetzungskontrolle und Funktionalitäts-Monitoring
Allgemeine Zielsetzungen des Bereichs „Kompensationsmanagement“Seite 2 von 6
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Die Verwaltung wird mit den neu geschaffenen Personalstellen den
Aufgabenbereich des Kompensationsmanagements ordnen und
verwaltungsweit strukturieren. Hierzu werden Zuständigkeiten gebündelt sowie
die Vorgehensweisen/Abläufe optimiert und an die aktuelle Rechtslage
angepasst. Die Verwaltung wird dazu auch die
gesamtstädtische Kompensationsflächenkonzeption aus 2008 fortschreiben.
Wichtige Zielsetzungen, die mittelfristig erreicht werden sollen, sind:
• Inhaltliche Pflege und Weiterführung sowie Weiterentwicklung des
internen Kompensationsflächenkatasters;
• Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung von
festgesetzten Kompensationsmaßnahmen;
• Entwicklung von Lösungen zur Realisierung bislang nicht oder
unzureichend umgesetzter Kompensationsverpflichtungen;
• Aufstellung und Überarbeitung der Kompensations-Konzeption der
Stadt Bonn sowie von Kompensations-Teilflächenkonzepten;
• Aufbau eines Pools von Flächen, die sich naturschutzfachlich
besonders für eine ökologische Aufwertung eignen,
• vorausschauende Planung naturschutzfachlich geeigneter Maßnahmen
zur ökologischen Aufwertung mit einem Fokus auf multifunktionale
Wirkungen (z.B. Klimaschutz, Gewässerrenaturierung) sowie die
verstärkte Einbindung lokaler Landnutzer*innen („Produktionsintegrierte
Kompensation / PIK“);
• vorgezogene Umsetzung von geeigneten Kompensationsmaßnahmen
(Ökokontomaßnahmen) und deren Bevorratung im städtischen
Ökokonto
• Verwaltungsinterne Abstimmung und Festlegung klar definierter
Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten;
• Entwicklung eines praktikablen Monitoring-Systems zur Überprüfung der
nachhaltigen Funktionalität durchgeführter Kompensationsmaßnahmen;
• Angebot verwaltungsinterner Fortbildungen zu rechtlichen und
fachlichen Aspekten in Bezug auf das Thema Kompensation;
• Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Sensibilisierung der
Bevölkerung hinsichtlich der Bedeutung und Funktion
von Kompensationsmaßnahmen.
Konkrete im Jahr 2022 durchgeführte bzw. begonnene Aufgaben
• Umsetzungsvorbereitung der Ökokontomaßnahme
„Schleifenfelsweg“ des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
(Abstimmung der Maßnahmen-Konzeption und der
Ökopunktebilanzierung; formale Anerkennung als Ökokonto-
Maßnahme; Finanzierungslösungen für Ökopunkteerwerb durch die
Stadt etc.);
• Überarbeitung des Kompensations-Teilflächen-Konzeptes
Deichvorland (incl. Neubilanzierung der ökologischen Aufwertung nach
LANUV-Methodik);
• Kontrolle des Umsetzungsstandes
von Kompensationsverpflichtungen anhand
des Kompensationsflächenkatasters;
• Recherchen zu bislang nicht oder nicht abschließend umgesetzten,
im Kompensationskataster erfassten Kompensationsmaßnahmen und
zur Pflege und Unterhaltung
• Vorbereitung der Übertragung der Führung des städtischen ÖkokontosSeite 3 von 6
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• Bestandserfassung und Erarbeitung eines Konzeptes zur ökologischen
Aufwertung im Bereich „Alter Rheinarm Beuel“;
• Ausführungsplanung für Baum-Ersatzpflanzungen aus dem
Ratsbeschluss „100 Bäume für Beuel“ angrenzend an einen
bestehenden Auwald im Deichvorland (Beuel);
• Mitwirkung in relevanten Steuerungsgruppen, u.a. zum Bonner
Freiraumplan im Hinblick auf die Berücksichtigung
von Kompensationsbelangen;
• Abstimmungen von Kompensationsplanungen der DB Netze AG und
der Autobahn GmbH für Eingriffsvorhaben im Stadtgebiet;
• Bearbeitung externer und interner Anfragen zum
Thema Kompensation [z.B. aktuelle Ökopunkteverfügbarkeit im
städtischen Ökokonto, Einschätzung des ökologischen
Aufwertungspotenzials im Bereich „Im Wingert“, Poppelsdorf,
Möglichkeiten zur Umplanung
festgesetzter Kompensationsmaßnahmen, Umgang mit
Beeinträchtigungen von Kompensationsflächen durch
Grünabfallentsorgungen etc.].
Auch die Bearbeitung der neuen Bonner Baumschutzsatzung wurde aufgrund
der thematischen Parallelen bisher zentral von hier aus bearbeitet.
Konkret vorgesehene Aufgabenschwerpunkte im Jahr 2023
Für 2023 sind folgende Aufgabenschwerpunkte vorgesehen:
• Weiterentwicklung und Abstimmung klar definierter ämterübergreifender
Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten (z.B. in Bezug auf die gemäß § 4c
BauGB erforderliche Überwachung der Durchführung von in
Bebauungsplänen festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in
Natur und Landschaft oder der Organisation der Unterhaltungspflege
von Kompensationsflächen);
• Entwicklung der Methodik und Vorgehensweise zur künftigen Führung
des städtischen Ökokontos (Bewertungsmethodik nach LANUV,
Anerkennungsverfahren für neue Ökokontomaßnahmen etc.);
• Fertigstellung der Überarbeitung und Umsetzung des im Bereich
städtischer Flächen liegenden Teils des „Kompensations-Teilflächen-
Konzeptes Deichvorland“ sowie Abstimmung/Anpassung der bereits
erfolgten Zuordnungen zu geplanten Eingriffsvorhaben;
• Weiterführung des internen Kompensationsflächenkatasters: Eingabe
der seit 2019 neu festgesetzten Kompensationsverpflichtungen,
• Weiterführung der Prüfung der im
internen Kompensationsflächenkataster bereits erfassten Vorgänge und
Aufarbeitung der festgestellten Klärungsbedarfe zu den
erfassten Kompensationsverpflichtungen;
• Eingabe rechtsverbindlicher Kompensationsmaßnahmen zur gemäß §
34 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW erforderlichen
Veröffentlichung in das im August 2022 neu eingeführte
Kompensations- und Ersatzgeldverzeichnis (KEV) NRW.
Die Verwaltung wird auch zukünftig und in regelmäßigen Abständen zum
Sachstand der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft in den
Fachausschüssen berichten.Seite 4 von 6
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Anlage/n
1 221201_MVL_Sachstand Kompensationsmananagement_Anlage (öffentlich)Seite 5 von 6
Anlage: Übersicht zum Aufgabengebiet „Kompensationsmanagement“Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de