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222390 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Germanenstraße 4 - Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses Az.: 459051

Nummer
222390
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
02.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222390
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Germanenstraße 4
- Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses
Az.: 459051
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Auf Anregung des Stv. Dr. Rutte – Bündnis 90 / Die Grünen – wird die in der
Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 16.11.2022
behandelte Vorlage der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Kenntnisnahme
gegeben.
Auf dem o.g. Vorhabengrundstück soll ein Bürogebäude mit einer Bruttoge-
schossfläche von ca. 2540 m² mit einer untergeordneten, erdgeschossigen
Einheit für eine Bäckerei/ein Café im Eckbereich Godesberger Allee / Germa-
nenstraße entstehen. Bei Realisierung des Vorhabens würde das bestehende
Gebäude Germanenstraße 4/ Godesberger Allee 28 niedergelegt werden.
Das Baugrundstück liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.
8118-75, in Kraft getreten am 29.12.2004, und ist daher gemäß § 30 Bauge-
setzbuch (BauGB) planungsrechtlich zu beurteilen.
Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein Sondergebiet (SO) gem. §
11 Baunutzungsverordnung (Bau NVO) mit der Zweckbindung Büro und Ver-
waltung fest. Zulässig ist im Bereich parallel zur Godesberger Allee eine maxi-
mal viergeschossige Bebauung, die sich im Bereich der Germanenstraße um
ein Geschoss auf maximal drei Geschosse reduziert. Die maximal zulässige
Grundflächenzahl gem. § 19 Bau NVO beträgt 0,6, die höchstzulässige Ge-
schossflächenzahl gemäß § 20 Bau NVO beträgt 1,4. Stellplätze sind
grundsätzlich nur in Tiefgaragen zulässig.
Das geplante Bürogebäude überschreitet die festgesetzten Baugrenzen im
rückwärtigen südöstlichen Grundstücksbereich durch eine dort geplante dreige-
schossige Baukörperausbildung. Da nachbarliche Belange hierdurch nicht tan-
giert werden, kann eine Befreiung erteilt werden.
Weiterhin werden aus Gründen der Gestaltung des Eckbereichs – bei IV zuläs-
sigen Vollgeschossen – oberhalb der drei Vollgeschosse zwei Nichtvollge-
schosse geplant. Die beiden Nichtvollgeschosse werden als Staffelgeschosse
ausgeführt, wobei das oberste Geschoss von der flächenmäßigen AusdehnungSeite 1 von 3
Seite 2
her wiederum ein Staffelgeschoss, bezogen auf das darunterliegende Ge-
schoss, darstellt. Ein weiteres Technikgeschoss ist auf dem obersten Geschoss
nicht vorgesehen.
Der Nachweis für die notwendigen Pkw-Stellplätze wird überschläglich in der
Tiefgarage geführt, bis auf zwei oberirdische PKW-Stellplätze an der Germa-
nenstraße. Die 28 notwendigen Fahrradabstellplätze sind innerhalb der über-
baubaren Grundstücksfläche in überdachten Abstellanlagen vorgesehen.
Die Tiefgarage wird zur Sicherstellung der geforderten Baumpflanzung auf der
nordöstlichen Seite noch reduziert.
Als Kompensation für die GFZ-Überschreitung erhalten alle Flachdächer eine
extensive Dachbegrünung. Dies geht über die Forderung des Bebauungspla-
nes hinaus (textl. Festsetzung 4.4 des Bebauungsplanes). Je angefangene
500 m² Grundstück ist ein Laubbaum zu pflanzen. Bei 1356 m² Grundstücks-
fläche sind dies 3 Bäume, geplant sind 5 Bäume. Eine detailliertere Außenge-
staltung wird im Genehmigungsverfahren vorgelegt.
Insgesamt bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die Errichtung des Büro-
und Geschäftshauses in der beabsichtigten Form keine Bedenken. Die Verwal-
tung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.
Anlage/n
1 Auszug Liegenschaftskataster Germanenstr. 4 (öffentlich)
2 Ansicht 1 Germanenstr. 4_n.oe._ (nichtöffentlich)
3 Ausschnitt aus Lageplan Germanenstr. 4_n.oe._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de