222389 · Beschlussvorlage
Überführung der Projektförderung "aufsuchende Rechts- und Verbraucherberatung in städtischen Quartieren" in die institutionelle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale Bonn - Ergänzungsvertrag für die Laufzeit bis 2024
Kerndaten
- Nummer
- 222389
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222389 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Überführung der Projektförderung "aufsuchende Rechts- und Verbraucherberatung in städtischen Quartieren" in die institutionelle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale Bonn - Ergänzungsvertrag für die Laufzeit bis 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 24.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 31.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.02.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat stimmt zu, das Förderprojekt der Verbraucherzentrale der Rechts- und Verbraucherberatung im Quartier (Gesamtvolumen 2023 ca. 91.000 € und 2024 ca. 93.500 €), das zu je 50 % vom Land NRW und der Stadt Bonn getragen wird, zu verstetigen und in die institutionelle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung Bonn zu überführen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verbraucherzentrale NRW einen entsprechenden Ergänzungsvertrag zu der allgemeinen Verbraucherberatung für die Restlaufzeit bis zum 31.12.2024 abzuschließen. Die bereits in der Haushaltsanmeldung des Amtes für Soziales und Wohnen enthaltenen Haushaltsmittel werden in das Budget der Wirtschaftsförderung übertragen. Begründung Das bundesgeförderte Projekt „Verbraucher stärken im Quartier“ sowie das ergänzende Beratungsmodul „Rechtsberatung in Bonn-Tannenbusch“ sind Ende 2021 ausgelaufen.Seite 1 von 5 Seite 2 Aufgrund des erfolgreichen Verlaufs im Stadtbezirk Tannenbusch hat der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit am 04.11.2021, DS-Nr.: 211841, zunächst eine Anschlussförderung für das Jahr 2022 auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Freiwillige Zuschüsse Soziales“ beschlossen. Die Verbraucherzentrale möchte nun gemeinsam mit der Stadt Bonn den Fortbestand des Beratungsangebotes sichern und zukunftsfähig weiterentwickeln und hat einen entsprechenden Antrag gestellt, die aufsuchende Verbraucherarbeit in der Stadt Bonn auf Basis ihrer Praxiserfahrungen in der Stadtteilarbeit zu verstetigen. Die bisherige Projektförderung durch das Amt für Soziales und Wohnen war zeitlich und inhaltlich begrenzt. Da sich das Projekt bewährt hat, soll die Aufgabe – insbesondere die aufsuchende Arbeit – im Rahmen der institutionellen Förderung beim Amt für Wirtschaftsförderung verstetigt werden. Hierdurch ist vom Träger nur noch ein Verwendungsnachweis zu fertigen und keine Abgrenzung von Kosten erforderlich. Auf Basis der erarbeiteten Grundlagen und Erfahrungen sollen ihre Aktivitäten auch auf weitere Quartiere (z.B. Bad-Godesberg Nord, Auerberg und Macke- Viertel) erweitert werden. Arbeit vor Ort: Die Berater*innen vor Ort informieren und unterstützen bedarfsgerecht beim Erwerb von Grundkompetenzen in den wesentlichen Themenbereichen des Verbraucheralltags. Zentrale Zielgruppen sind Verbraucher*innen, die den Weg in die Beratungsstelle nicht finden und verschiedene Problemlagen haben. Dazu gehören unter anderem Empfänger*innen von Sozialleistungen, Langzeitarbeitslose, Migrant*innen, Geflüchtete, Senior*innen, junge Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Verbraucherzentrale hat mit der aufsuchenden Verbraucherarbeit viel Expertise gewonnen, erfährt viel Vertrauen und verbindet soziale und ökologische Themen, die eine hohe Relevanz für die strategischen Themen der Kommune aufweisen, in ihrer Arbeit. Sie findet Zugang zu einer schwer erreichbaren Zielgruppe. Für den Fortbestand und die Erweiterung der Beratung werden folgende Ziele verfolgt: - Verbesserter Zugang zu den Angeboten der Verbraucher- und Umweltberatung in den vier Bonner Stadtteilen durch wöchentliche, niederschwellige Sprechstunden und ein ergänzendes aufsuchendes Angebot für die jeweiligen Stadtteilbewohner*innen - Die Ratsuchenden erhalten eine entgeltfreie Rechtsberatung und – vertretung zu ihren verbraucherrechtlichen Anliegen, zu vertragsrechtlichen Problemen z.B. mit der Energieversorgung und zu Umweltthemen. Gerade jetzt in Zeiten der Energiekrise wird eine zielgerichtete Beratung der Verbraucher*innen immer notwendiger. - Bei Bedarf werden die Ratsuchenden in eine ergänzende Spezialberatung der Verbraucherzentrale NRW oder zu bereitsSeite 2 von 5 Seite 3 bestehenden Beratungsstellen anderer Kooperationspartner*innen gelotst. - Weiterhin sollen die Konsumkompetenzen gestärkt werden. Das Selbsthilfepotential von Menschen mit multiplen finanziellen und sozialen Problemlagen soll gestärkt werden. Mit niederschwelligen Materialien und präventiven, praxis-orientierten Bildungsangeboten sollen verletzliche Verbraucher*innen für die Bewältigung der alltäglichen Konsum-, Finanz- und Umweltherausforderungen ertüchtigt werden. - Die Nachhaltigkeitskompetenz soll gestärkt werden. Mitbürger*innen aus anderen Kulturen werden dabei unterstützt, in Deutschland übliche Verhaltensroutinen zu verstehen. - Vor allem in den neu hinzugekommenen Stadtteilen können neue Kooperationen ausgelotet und gezielt Synergieeffekte zu kommunalen Quartiersangeboten genutzt werden. Neben der auf individuelle Fragestellungen ausgerichteten Beratungsarbeit sollen aktionsorientierte Ansätze ausgebaut werden. Regelmäßige Absprachen zwischen Beratungsstelle, Quartiersmanager*innen, Abfallentsorger und Multiplikator*innen im Stadtteil sollen sicherstellen, dass keine Doppelberatungen stattfinden und Synergieeffekte bestmöglich genutzt werden. Ziel eines erweiterten Multiplikatorenansatzes ist es, relevante Akteure durch ein ausgeweitetes Angebot an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen kompetent und handlungsfähig für die Arbeit der jeweiligen Zielgruppe zu machen und präventive Verbraucherinformationen möglichst breit zu streuen. Finanzierung: Die bisherige Projektförderung war thematisch beim Amt für Soziales und Wohnen angesiedelt und umfasste für eine Beratungsstelle (Entgeltgruppe 9 TV-L) inkl. Sach- und Overheadkosten einen Zuschuss von maximal 45.000,00 € p.a., seitens der Stadt Bonn. Das Land NRW hat sich anteilig mit dem gleichen Beitrag (50 %) an den Kosten beteiligt. Der kalkulierte Bedarf der Verbraucherzentrale zur Durchführung der Angebote beläuft sich für das Jahr 2023 auf insgesamt 90.728,00 € (städtischer Anteil 45.364,00 €) und für das Jahr 2024 auf insgesamt 93.313,00 € (städtischer Anteil 46.657,00 €). Auch bei dieser Förderung würde sich das Land hälftig an den Kosten beteiligen. Die Mittel sind bereits in der Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2023/2024 und der mittelfristigen Finanzplanung enthalten und müssten bei Zustimmung zum vorgeschlagenen Verfahren in das Budget der Wirtschaftsförderung transferiert werden. Fazit:Seite 3 von 5 Seite 4 Die Verwaltung befürwortet den Ausbau der aufsuchenden Beratung und deren Verstetigung. Die Verstetigung der aufsuchenden Verbraucherarbeit mit einem erweiterten Fokus auf soziale und ökologische Dimensionen ist ein Signal, dass die Probleme der Menschen im Quartier ernst genommen werden. Die Stadt Bonn unterstützt damit ein Leuchtturmprojekt, das neue Arbeitsansätze in der Verbraucherarbeit zielgruppengerecht verzahnt und in stadtteilbezogene Unterstützungs- und Entwicklungsstrukturen einbettet. Die aufsuchende Verbraucherarbeit leistet einen nachhaltigen Beitrag zur sozialen Stabilisierung. Durch die Verstetigungsabsicht soll nun die bisherige Projektförderung in die institutionelle Förderung der Stadt Bonn übergehen und der allgemeinen Verbraucherberatung angeschlossen werden. Hierzu wird bis zum Ende der Laufzeit (31.12.2024) des aktuellen Betrauungsaktes für die allgemeine Verbraucherberatung ein Ergänzungsvertrag mit der Verbraucherzentrale NRW geschlossen. Die Neuverhandlungen zum Folgevertrag der Allgemeinen Verbraucherberatung mit der Verbraucherzentrale werden dann die Komponente der aufsuchenden Verbraucherarbeit mit berücksichtigen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2023: 45.900 € 2024: 46.818 € 103001501 103001501 2023: 0,00 € 2024: 0,00 € 2023: 45.900 € 2024: 46.818 € Übertragung aus Mitteln FiSt 150000506 /FiPos 73.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlichSeite 4 von 5 Seite 5 Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de