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222389 · Beschlussvorlage

Überführung der Projektförderung "aufsuchende Rechts- und Verbraucherberatung in städtischen Quartieren" in die institutionelle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale Bonn - Ergänzungsvertrag für die Laufzeit bis 2024

Nummer
222389
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 24.01.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 31.01.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.02.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222389
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Überführung der Projektförderung "aufsuchende
Rechts- und Verbraucherberatung in städtischen
Quartieren" in die institutionelle Förderung der
allgemeinen Verbraucherberatung der
Verbraucherzentrale Bonn - Ergänzungsvertrag für
die Laufzeit bis 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
24.01.2023 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
31.01.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
01.02.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt zu, das Förderprojekt der Verbraucherzentrale der Rechts- und
Verbraucherberatung im Quartier (Gesamtvolumen 2023 ca. 91.000 € und 2024
ca. 93.500 €), das zu je 50 % vom Land NRW und der Stadt Bonn getragen
wird, zu verstetigen und in die institutionelle Förderung der allgemeinen
Verbraucherberatung Bonn zu überführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verbraucherzentrale NRW einen
entsprechenden Ergänzungsvertrag zu der allgemeinen Verbraucherberatung
für die Restlaufzeit bis zum 31.12.2024 abzuschließen.
Die bereits in der Haushaltsanmeldung des Amtes für Soziales und Wohnen
enthaltenen Haushaltsmittel werden in das Budget der Wirtschaftsförderung
übertragen.
Begründung
Das bundesgeförderte Projekt „Verbraucher stärken im Quartier“ sowie das
ergänzende Beratungsmodul „Rechtsberatung in Bonn-Tannenbusch“ sind
Ende 2021 ausgelaufen.Seite 1 von 5
Seite 2
Aufgrund des erfolgreichen Verlaufs im Stadtbezirk Tannenbusch hat der
Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit am 04.11.2021, DS-Nr.:
211841, zunächst eine Anschlussförderung für das Jahr 2022 auf der
Grundlage der Förderrichtlinie „Freiwillige Zuschüsse Soziales“ beschlossen.
Die Verbraucherzentrale möchte nun gemeinsam mit der Stadt Bonn den
Fortbestand des Beratungsangebotes sichern und zukunftsfähig
weiterentwickeln und hat einen entsprechenden Antrag gestellt, die
aufsuchende Verbraucherarbeit in der Stadt Bonn auf Basis ihrer
Praxiserfahrungen in der Stadtteilarbeit zu verstetigen. Die bisherige
Projektförderung durch das Amt für Soziales und Wohnen war zeitlich und
inhaltlich begrenzt. Da sich das Projekt bewährt hat, soll die Aufgabe –
insbesondere die aufsuchende Arbeit – im Rahmen der institutionellen
Förderung beim Amt für Wirtschaftsförderung verstetigt werden. Hierdurch ist
vom Träger nur noch ein Verwendungsnachweis zu fertigen und keine
Abgrenzung von Kosten erforderlich.
Auf Basis der erarbeiteten Grundlagen und Erfahrungen sollen ihre Aktivitäten
auch auf weitere Quartiere (z.B. Bad-Godesberg Nord, Auerberg und Macke-
Viertel) erweitert werden.
Arbeit vor Ort:
Die Berater*innen vor Ort informieren und unterstützen bedarfsgerecht beim
Erwerb von Grundkompetenzen in den wesentlichen Themenbereichen des
Verbraucheralltags. Zentrale Zielgruppen sind Verbraucher*innen, die den Weg
in die Beratungsstelle nicht finden und verschiedene Problemlagen haben.
Dazu gehören unter anderem Empfänger*innen von Sozialleistungen,
Langzeitarbeitslose, Migrant*innen, Geflüchtete, Senior*innen, junge Menschen
und Menschen mit Beeinträchtigungen.
Die Verbraucherzentrale hat mit der aufsuchenden Verbraucherarbeit viel
Expertise gewonnen, erfährt viel Vertrauen und verbindet soziale und
ökologische Themen, die eine hohe Relevanz für die strategischen Themen der
Kommune aufweisen, in ihrer Arbeit. Sie findet Zugang zu einer schwer
erreichbaren Zielgruppe.
Für den Fortbestand und die Erweiterung der Beratung werden folgende Ziele
verfolgt:
- Verbesserter Zugang zu den Angeboten der Verbraucher- und
Umweltberatung in den vier Bonner Stadtteilen durch wöchentliche,
niederschwellige Sprechstunden und ein ergänzendes aufsuchendes
Angebot für die jeweiligen Stadtteilbewohner*innen
- Die Ratsuchenden erhalten eine entgeltfreie Rechtsberatung und –
vertretung zu ihren verbraucherrechtlichen Anliegen, zu
vertragsrechtlichen Problemen z.B. mit der Energieversorgung und zu
Umweltthemen. Gerade jetzt in Zeiten der Energiekrise wird eine
zielgerichtete Beratung der Verbraucher*innen immer notwendiger.
- Bei Bedarf werden die Ratsuchenden in eine ergänzende
Spezialberatung der Verbraucherzentrale NRW oder zu bereitsSeite 2 von 5
Seite 3
bestehenden Beratungsstellen anderer Kooperationspartner*innen
gelotst.
- Weiterhin sollen die Konsumkompetenzen gestärkt werden. Das
Selbsthilfepotential von Menschen mit multiplen finanziellen und
sozialen Problemlagen soll gestärkt werden. Mit niederschwelligen
Materialien und präventiven, praxis-orientierten Bildungsangeboten
sollen verletzliche Verbraucher*innen für die Bewältigung der
alltäglichen Konsum-, Finanz- und Umweltherausforderungen ertüchtigt
werden.
- Die Nachhaltigkeitskompetenz soll gestärkt werden. Mitbürger*innen
aus anderen Kulturen werden dabei unterstützt, in Deutschland übliche
Verhaltensroutinen zu verstehen.
- Vor allem in den neu hinzugekommenen Stadtteilen können neue
Kooperationen ausgelotet und gezielt Synergieeffekte zu kommunalen
Quartiersangeboten genutzt werden. Neben der auf individuelle
Fragestellungen ausgerichteten Beratungsarbeit sollen
aktionsorientierte Ansätze ausgebaut werden. Regelmäßige
Absprachen zwischen Beratungsstelle, Quartiersmanager*innen,
Abfallentsorger und Multiplikator*innen im Stadtteil sollen sicherstellen,
dass keine Doppelberatungen stattfinden und Synergieeffekte
bestmöglich genutzt werden. Ziel eines erweiterten
Multiplikatorenansatzes ist es, relevante Akteure durch ein
ausgeweitetes Angebot an Informations- und
Fortbildungsveranstaltungen kompetent und handlungsfähig für die
Arbeit der jeweiligen Zielgruppe zu machen und präventive
Verbraucherinformationen möglichst breit zu streuen.
Finanzierung:
Die bisherige Projektförderung war thematisch beim Amt für Soziales und
Wohnen angesiedelt und umfasste für eine Beratungsstelle (Entgeltgruppe 9
TV-L) inkl. Sach- und Overheadkosten einen Zuschuss von maximal 45.000,00
€ p.a., seitens der Stadt Bonn. Das Land NRW hat sich anteilig mit dem
gleichen Beitrag (50 %) an den Kosten beteiligt.
Der kalkulierte Bedarf der Verbraucherzentrale zur Durchführung der Angebote
beläuft sich für das Jahr 2023 auf insgesamt 90.728,00 € (städtischer Anteil
45.364,00 €) und für das Jahr 2024 auf insgesamt 93.313,00 € (städtischer
Anteil 46.657,00 €). Auch bei dieser Förderung würde sich das Land hälftig an
den Kosten beteiligen.
Die Mittel sind bereits in der Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt
2023/2024 und der mittelfristigen Finanzplanung enthalten und müssten bei
Zustimmung zum vorgeschlagenen Verfahren in das Budget der
Wirtschaftsförderung transferiert werden.
Fazit:Seite 3 von 5
Seite 4
Die Verwaltung befürwortet den Ausbau der aufsuchenden Beratung und deren
Verstetigung.
Die Verstetigung der aufsuchenden Verbraucherarbeit mit einem erweiterten
Fokus auf soziale und ökologische Dimensionen ist ein Signal, dass die
Probleme der Menschen im Quartier ernst genommen werden.
Die Stadt Bonn unterstützt damit ein Leuchtturmprojekt, das neue
Arbeitsansätze in der Verbraucherarbeit zielgruppengerecht verzahnt und in
stadtteilbezogene Unterstützungs- und Entwicklungsstrukturen einbettet. Die
aufsuchende Verbraucherarbeit leistet einen nachhaltigen Beitrag zur sozialen
Stabilisierung.
Durch die Verstetigungsabsicht soll nun die bisherige Projektförderung in die
institutionelle Förderung der Stadt Bonn übergehen und der allgemeinen
Verbraucherberatung angeschlossen werden. Hierzu wird bis zum Ende der
Laufzeit (31.12.2024) des aktuellen Betrauungsaktes für die allgemeine
Verbraucherberatung ein Ergänzungsvertrag mit der Verbraucherzentrale NRW
geschlossen. Die Neuverhandlungen zum Folgevertrag der Allgemeinen
Verbraucherberatung mit der Verbraucherzentrale werden dann die
Komponente der aufsuchenden Verbraucherarbeit mit berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2023: 45.900 €
2024: 46.818 €
103001501
103001501
2023: 0,00 €
2024: 0,00 €
2023: 45.900 €
2024: 46.818 €
Übertragung aus
Mitteln
FiSt 150000506
/FiPos 73.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlichSeite 4 von 5
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Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 22:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de