222388 · Mitteilungsvorlage
Neuauflage des Faltblatts „Hunde im Naturschutzgebiet“
Kerndaten
- Nummer
- 222388
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222388 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Neuauflage des Faltblatts „Hunde im Naturschutzgebiet“ Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit der Unteren Naturschutzbehörde im Amt für Umwelt und Stadtgrün liegt ein besonderer Fokus darauf, sensible Flächen in Naturschutzgebieten zu beruhigen, um so der Natur ihren Rückzugs- und Erholungsraum zu bieten. Hierbei ist es vor allem wichtig, dass Besuchende von Naturschutzgebieten ihren Hund nur angeleint mit sich führen und sich nur auf offiziellen Wegen durch das Naturschutzgebiet bewegen. Die Zielgruppe für das Faltblatt sind Hundehalter*innen, die gerne in Naturschutzgebieten mit ihren Hunden spazieren gehen. In textlichen Ausführungen und anschaulichen Bildern wird dargestellt und erläutert, welche Verhaltensregeln für Hundehalter*innen in Naturschutzgebieten gelten und warum es für die Natur und Artenvielfalt sehr wichtig ist, diese einzuhalten. Hierbei wird beispielhaft auf Bodenbrüter (wie z.B. das allen bekannte Rotkehlchen), Rast- und Zugvögel (wie beispielsweise Wildgänse), scheue Wildtiere (wie z.B. die Europäische Wildkatze) und auf Pflanzen nährstoffarmer Standorte (wie z.B. die Karthäusernelke) eingegangen, für die ein Missachten der Verhaltensregelung weitreichende negative Auswirkungen haben können. Bei freilaufenden Hunden besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass diese ihrem natürlichen Jagdtrieb folgen und sich aus dem Einwirkungsbereich ihrer Besitzer*innen entfernen und Wildtiere jagen, hetzen und im schlimmsten Fall verletzen oder sogar töten. Die erste Auflage des Faltblatts „Hunde im Naturschutzgebiet“ wurde im November 2015 erstellt und wurde nun im September 2022 von der Unteren Naturschutzbehörde gemeinsam mit dem Presseamt überarbeitet. Neben einem angepassten Text und Design sowie neuer Abbildungen verfügt das Faltblatt nun auch über eine Übersichtskarte mit der Lage der elf Naturschutzgebiete in Bonn. Ein QR-Code ermöglicht eine digitale Weiterleitung auf die Internetseite der Stadt Bonn zu diesem Thema (https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/hunde-im- naturschutzgebiet.php), von wo aus auch eine Weiterleitung zu der Informationsseite zu den öffentlichen Hundefreilaufflächen der Stadt Bonn möglich ist. Das Faltblatt wird an öffentlichen Terminen (wie beispielsweise demSeite 1 von 4 Seite 2 Informationstag im Ennert) an Interessierte ausgehändigt sowie im Umfeld von Naturschutzgebieten z.B. bei Tierarztpraxen und im Stadthaus öffentlich ausgelegt. Zudem wird in Erwägung gezogen, das Faltblatt mit der postalischen Versendung der Hundesteuermarke bei Erstanmeldung eines Hundes in Bonn an die Hundehalter*innen mitzuschicken. Anlage/n 1 Neuauflage Faltblatt - Hunde im Naturschutzgebiet (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Warum muss ich auf dem Weg bleiben und meinen Hund anleinen? Das freie Laufenlassen von Hunden innerhalb der Na- turschutzgebiete stellt für die dort lebenden Tiere und Pflanzen eine Gefahr dar, weil: ● es in der Brutzeit von am Boden brütenden Arten, wie beispielsweise dem Rotkehlchen, zu Störungen des Brutgeschäfts kommt. Werden die Elternvögel durch freilaufende Hunde vertrieben, geben diese unter Umständen die Nester mit den Jungen auf, so- dass diese verhungern können. ● Zugvögel auf ihren weiten Flügen auf Rastgebiete in den Bonner Naturschutzgebieten angewiesen sind. Werden zum Beispiel Wildgänse durch freilaufende Hunde oder durch Menschen beunruhigt, flüchten sie und müssen neue Rast- und Ruheplätze aufsu- chen. Dies führt zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung, da die Tiere durch ihre langen Wanderun- gen naturgemäß erschöpft sind. ● freilaufende Hunde von Wildtieren wie der Wildkatze als Gefahr wahrgenommen werden. Die Tiere flüch- ten und können dabei Verletzungen davontragen. Werden die Tiere sogar durch einen jagenden Hund gehetzt, können sie an den Folgen der Erschöpfung verenden. ● die Hinterlassenschaften der Hunde zu einem ste- tigen Nährstoffeintrag führen, der sensible nähr- stoffarme Lebensräume und Pflanzen zurückdrän- gen kann. Die Naturschutzgebiete „Rodderberg“ und „Düne Tannenbusch“ sind zum Beispiel für ihre nährstoffarmen Böden und darauf spezialisierte Pflanzenarten, z.B. der Karthäusernelke, bedeut- sam. Nährstoffarme Böden sind gefährdet und in Bonn nur noch selten vorzufinden. 1 Bodenbrüter Beispielsweise das Rotkehlchen zählt zu den Boden- brütern. Das offene, napfförmige Nest befindet sich meistens in Bodenvertiefungen, in Halbhöhlen an Bö- schungen, im Wurzelwerk am Boden, unter Gestrüpp oder in hohlen Baumstümpfen. Durch freilaufende Hunde können Elternvögel von ihren Nestern vertrie- ben werden, was die Brut gefährden kann. Rotkehlchen Wildgänse Wildkatze Karthäusernelke © pexels.com © pexels.com © pixabay.com © Monika Hachtel © Michael Sondermann/Bundesstadt Bonn© Michael Sondermann/Bundesstadt Bonn Hunde im Naturschutzgebiet Insbesondere an schönen und sonnigen Tagen wer- den die Freiräume in und um Bonn aufgesucht, um sich vom Alltag zu erholen und die Natur zu genießen. Auch Hundehalter*innen nutzen die Bonner Naturschutzge- biete gerne, um mit ihren Lieblingen spazieren zu gehen. Schutzgebiete dienen der Erholung von Natur und Mensch Naturschutzgebiete gehören zu den sehr streng ge- schützten Flächen in Deutschland. Ihre Ausweisung erfolgt vorrangig zur Erhaltung von Lebensräumen ge- schützter Tier- und Pflanzenarten. In Bonn gibt es elf Naturschutzgebiete, in denen seltene und streng ge- schützte Tier- und Pflanzenarten einmalige Rückzugs- gebiete finden. Zum Erhalt der Erholungsgebiete und zum Schutz der sensiblen und wertvollen Lebensräume und Arten gel- ten in Naturschutzgebieten wichtige Verhaltensregeln, die unbedingt einzuhalten sind: ● Hunde müssen in den Naturschutzgebieten zu jeder Zeit an der Leine geführt werden. ● Die Erholungsnutzung ist auf die offiziellen Wege und Straßen beschränkt, ein Verlassen der Wege ist strengstens verboten. Helfen Sie mit, die besondere Natur in Ihrer Region zu erhalten und respektieren Sie die Regelungen inner- halb der Schutzgebiete – Ihren wertvollen Naherho- lungsgebieten! Ein Einhalten der Regelungen ist zum Schutz und Erhalt der dort lebenden geschützten Arten zwingend erforderlich. Ein Missachten der Regelungen kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. 2 Rast- und Zugvögel Zugvögel wie Wildgänse sind auf ihren weiten Flügen auf Rastgebiete in den Bonner Naturschutzgebieten an- gewiesen. Durch freilaufende Hunde beunruhigt, flüch- ten sie und müssen neue Rast- und Ruheplätze aufsu- chen, was sie wertvolle Energieressourcen kostet. 3 Scheue Wildtiere Hierunter zählt zum Beispiel die Wildkatze. Wildkatzen sind extrem scheu und meiden menschliche Nähe. Diese besonderen Raubtiere sind auf störungsarme Wälder angewiesen. Freilaufende Hunde werden als Gefahr wahrgenommen. 4 Nährstoffarme Standorte Die Karthäusernelke ist eine einheimische Pflanzen- art, die an nährstoffarme Standorte angepasst ist. Sie wächst vornehmlich auf kalkhaltigen, sandigen oder steinigen Böden, an Hängen oder auf Trockenrasen. Nährstoffeinträge durch Hundekot sind für die Pflanze schädlich. 21 3 4Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de