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222388 · Mitteilungsvorlage

Neuauflage des Faltblatts „Hunde im Naturschutzgebiet“

Nummer
222388
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222388
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Neuauflage des Faltblatts „Hunde im
Naturschutzgebiet“
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit der Unteren
Naturschutzbehörde im Amt für Umwelt und Stadtgrün liegt ein besonderer
Fokus darauf, sensible Flächen in Naturschutzgebieten zu beruhigen, um so
der Natur ihren Rückzugs- und Erholungsraum zu bieten. Hierbei ist es vor
allem wichtig, dass Besuchende von Naturschutzgebieten ihren Hund nur
angeleint mit sich führen und sich nur auf offiziellen Wegen durch das
Naturschutzgebiet bewegen.
Die Zielgruppe für das Faltblatt sind Hundehalter*innen, die gerne in
Naturschutzgebieten mit ihren Hunden spazieren gehen. In textlichen
Ausführungen und anschaulichen Bildern wird dargestellt und erläutert, welche
Verhaltensregeln für Hundehalter*innen in Naturschutzgebieten gelten und
warum es für die Natur und Artenvielfalt sehr wichtig ist, diese einzuhalten.
Hierbei wird beispielhaft auf Bodenbrüter (wie z.B. das allen bekannte
Rotkehlchen), Rast- und Zugvögel (wie beispielsweise Wildgänse), scheue
Wildtiere (wie z.B. die Europäische Wildkatze) und auf Pflanzen nährstoffarmer
Standorte (wie z.B. die Karthäusernelke) eingegangen, für die ein Missachten
der Verhaltensregelung weitreichende negative Auswirkungen haben
können. Bei freilaufenden Hunden besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass
diese ihrem natürlichen Jagdtrieb folgen und sich aus dem Einwirkungsbereich
ihrer Besitzer*innen entfernen und Wildtiere jagen, hetzen und im schlimmsten
Fall verletzen oder sogar töten.
Die erste Auflage des Faltblatts „Hunde im Naturschutzgebiet“ wurde im
November 2015 erstellt und wurde nun im September 2022 von der Unteren
Naturschutzbehörde gemeinsam mit dem Presseamt überarbeitet. Neben
einem angepassten Text und Design sowie neuer Abbildungen verfügt das
Faltblatt nun auch über eine Übersichtskarte mit der Lage der elf
Naturschutzgebiete in Bonn. Ein QR-Code ermöglicht eine digitale
Weiterleitung auf die Internetseite der Stadt Bonn zu diesem Thema
(https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/hunde-im-
naturschutzgebiet.php), von wo aus auch eine Weiterleitung zu der
Informationsseite zu den öffentlichen Hundefreilaufflächen der Stadt Bonn
möglich ist.
Das Faltblatt wird an öffentlichen Terminen (wie beispielsweise demSeite 1 von 4
Seite 2
Informationstag im Ennert) an Interessierte ausgehändigt sowie im Umfeld von
Naturschutzgebieten z.B. bei Tierarztpraxen und im Stadthaus öffentlich
ausgelegt. Zudem wird in Erwägung gezogen, das Faltblatt mit der postalischen
Versendung der Hundesteuermarke bei Erstanmeldung eines Hundes in Bonn
an die Hundehalter*innen mitzuschicken.
Anlage/n
1 Neuauflage Faltblatt - Hunde im Naturschutzgebiet (öffentlich)Seite 2 von 4
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Warum muss ich auf dem Weg bleiben und
meinen Hund anleinen?
Das freie Laufenlassen von Hunden innerhalb der Na-
turschutzgebiete stellt für die dort lebenden Tiere und
Pflanzen eine Gefahr dar, weil:
● es in der Brutzeit von am Boden brütenden Arten,
wie beispielsweise dem Rotkehlchen, zu Störungen
des Brutgeschäfts kommt. Werden die Elternvögel
durch freilaufende Hunde vertrieben, geben diese
unter Umständen die Nester mit den Jungen auf, so-
dass diese verhungern können.
● Zugvögel auf ihren weiten Flügen auf Rastgebiete in
den Bonner Naturschutzgebieten angewiesen sind.
Werden zum Beispiel Wildgänse durch freilaufende
Hunde oder durch Menschen beunruhigt, flüchten
sie und müssen neue Rast- und Ruheplätze aufsu-
chen. Dies führt zu einer erheblichen zusätzlichen
Belastung, da die Tiere durch ihre langen Wanderun-
gen naturgemäß erschöpft sind.
● freilaufende Hunde von Wildtieren wie der Wildkatze
als Gefahr wahrgenommen werden. Die Tiere flüch-
ten und können dabei Verletzungen davontragen.
Werden die Tiere sogar durch einen jagenden Hund
gehetzt, können sie an den Folgen der Erschöpfung
verenden.
● die Hinterlassenschaften der Hunde zu einem ste-
tigen Nährstoffeintrag führen, der sensible nähr-
stoffarme Lebensräume und Pflanzen zurückdrän-
gen kann. Die Naturschutzgebiete „Rodderberg“
und „Düne Tannenbusch“ sind zum Beispiel für ihre
nährstoffarmen Böden und darauf spezialisierte
Pflanzenarten, z.B. der Karthäusernelke, bedeut-
sam. Nährstoffarme Böden sind gefährdet und in
Bonn nur noch selten vorzufinden.
1 Bodenbrüter
Beispielsweise das Rotkehlchen zählt zu den Boden-
brütern. Das offene, napfförmige Nest befindet sich
meistens in Bodenvertiefungen, in Halbhöhlen an Bö-
schungen, im Wurzelwerk am Boden, unter Gestrüpp
oder in hohlen Baumstümpfen. Durch freilaufende
Hunde können Elternvögel von ihren Nestern vertrie-
ben werden, was die Brut gefährden kann.
Rotkehlchen Wildgänse Wildkatze Karthäusernelke
© pexels.com
© pexels.com
© pixabay.com
© Monika Hachtel
© Michael Sondermann/Bundesstadt Bonn© Michael Sondermann/Bundesstadt Bonn
Hunde im Naturschutzgebiet
Insbesondere an schönen und sonnigen Tagen wer-
den die Freiräume in und um Bonn aufgesucht, um sich
vom Alltag zu erholen und die Natur zu genießen. Auch
Hundehalter*innen nutzen die Bonner Naturschutzge-
biete gerne, um mit ihren Lieblingen spazieren zu gehen.
Schutzgebiete dienen der Erholung von
Natur und Mensch
Naturschutzgebiete gehören zu den sehr streng ge-
schützten Flächen in Deutschland. Ihre Ausweisung
erfolgt vorrangig zur Erhaltung von Lebensräumen ge-
schützter Tier- und Pflanzenarten. In Bonn gibt es elf
Naturschutzgebiete, in denen seltene und streng ge-
schützte Tier- und Pflanzenarten einmalige Rückzugs-
gebiete finden.
Zum Erhalt der Erholungsgebiete und zum Schutz der
sensiblen und wertvollen Lebensräume und Arten gel-
ten in Naturschutzgebieten wichtige Verhaltensregeln,
die unbedingt einzuhalten sind:
● Hunde müssen in den Naturschutzgebieten zu
jeder Zeit an der Leine geführt werden.
● Die Erholungsnutzung ist auf die offiziellen Wege
und Straßen beschränkt, ein Verlassen der Wege
ist strengstens verboten.
Helfen Sie mit, die besondere Natur in Ihrer Region zu
erhalten und respektieren Sie die Regelungen inner-
halb der Schutzgebiete – Ihren wertvollen Naherho-
lungsgebieten! Ein Einhalten der Regelungen ist zum
Schutz und Erhalt der dort lebenden geschützten Arten
zwingend erforderlich. Ein Missachten der Regelungen
kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
2 Rast- und Zugvögel
Zugvögel wie Wildgänse sind auf ihren weiten Flügen
auf Rastgebiete in den Bonner Naturschutzgebieten an-
gewiesen. Durch freilaufende Hunde beunruhigt, flüch-
ten sie und müssen neue Rast- und Ruheplätze aufsu-
chen, was sie wertvolle Energieressourcen kostet.
3 Scheue Wildtiere
Hierunter zählt zum Beispiel die Wildkatze. Wildkatzen
sind extrem scheu und meiden menschliche Nähe.
Diese besonderen Raubtiere sind auf störungsarme
Wälder angewiesen. Freilaufende Hunde werden als
Gefahr wahrgenommen.
4 Nährstoffarme Standorte
Die Karthäusernelke ist eine einheimische Pflanzen-
art, die an nährstoffarme Standorte angepasst ist. Sie
wächst vornehmlich auf kalkhaltigen, sandigen oder
steinigen Böden, an Hängen oder auf Trockenrasen.
Nährstoffeinträge durch Hundekot sind für die Pflanze
schädlich.
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Datenstand: 03.11.2026, 00:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de