222383-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neufassung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn (Alternative ohne Umsatzsteuer)
Kerndaten
- Nummer
- 222383-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222383-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Neufassung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn (Alternative ohne Umsatzsteuer) Beratungsfolge Rat 08.12.2022 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Nach Freigabe der Beschlussvorlage ist eine Prüfung des Rechtsamtes hinsichtlich einer alternativen Beschlussfassung über die Entgeltordnung erfolgt (siehe auch DS 221953). Danach wird es als unbedenklich angesehen, wenn beide Entgeltordnungen ohne Bedingung beschlossen werden und lediglich das Inkraftsetzen unter eine Bedingung gesetzt wird, da der Verwaltung bzw. der Oberbürgermeisterin keine Entscheidungskompetenz zukommt, welche Entgeltordnung letztlich in Kraft treten soll. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag in Ziffer 2 entsprechend zu ändern und um eine neue Ziffer 3 zu ergänzen. Die Änderungen lauten wie folgt: 2. Die Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. 3. Die beschlossene Entgeltordnung in der vorliegenden Fassung wird nur dann bekannt gemacht und in Kraft gesetzt, wenn der Bundesgesetzgeber im noch zu beschließenden Jahressteuergesetz 2022 die Neuordnung der Besteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz) nochmals um 2 Jahre verlängert. Die Feststellung, ob diese Bedingung eingetreten ist, oder nicht, obliegt der Oberbürgermeisterin. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de