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222383-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neufassung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn (Alternative ohne Umsatzsteuer)

Nummer
222383-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222383 Neufassung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn (Alternative ohne Umsatzsteuer)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222383-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Neufassung der Entgeltordnung für sonstige
Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
(Alternative ohne Umsatzsteuer)
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Nach Freigabe der Beschlussvorlage ist eine Prüfung des Rechtsamtes
hinsichtlich einer alternativen Beschlussfassung über die Entgeltordnung erfolgt
(siehe auch DS 221953). Danach wird es als unbedenklich angesehen, wenn
beide Entgeltordnungen ohne Bedingung beschlossen werden und lediglich
das Inkraftsetzen unter eine Bedingung gesetzt wird, da der Verwaltung bzw.
der Oberbürgermeisterin keine Entscheidungskompetenz zukommt, welche
Entgeltordnung letztlich in Kraft treten soll.
Daher schlägt die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag in Ziffer 2
entsprechend zu ändern und um eine neue Ziffer 3 zu ergänzen. Die
Änderungen lauten wie folgt:
2. Die Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt
Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.
3. Die beschlossene Entgeltordnung in der vorliegenden Fassung wird nur dann
bekannt gemacht und in Kraft gesetzt, wenn der Bundesgesetzgeber im noch
zu beschließenden Jahressteuergesetz 2022 die Neuordnung der Besteuerung
der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz) nochmals um 2 Jahre
verlängert. Die Feststellung, ob diese Bedingung eingetreten ist, oder nicht,
obliegt der Oberbürgermeisterin.
Anlage/n
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