222378 · Mitteilungsvorlage
Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn" - geplantes Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 222378
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222378 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Konzept "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn" - geplantes Vorgehen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme Hauptausschuss 02.02.2023 Kenntnisnahme Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme Beirat Bürgerbeteiligung 27.01.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Diese Mitteilungsvorlage dient dazu, den politischen Gremien den Ablauf der Konzepterstellung "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit" darzustellen. Die Situation und Lage rund um die Themenfelder Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in Bonn führt häufig aus einer subjektiven Sicht der Bürger*innen heraus zu einer entsprechend hohen Beschwerdelage. Anders als zuletzt die FORSA Umfrage hierzu, die ein hohes Sicherheitsgefühl in Bezug auf das gesamte Stadtgebiet attestierte, beziehen sich Einsätze des Stadtordnungsdienstes sowie Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung und der Kommunalpolitik immer wieder auf konkrete Örtlichkeiten in den Stadtbezirken. Hinzu kommen die Erfahrungen der letzten beiden – auch von Corona geprägten – Jahre. Durch das Fehlen von Treffpunkten in Gaststätten, Begegnungsstätten oder auch Privaträumen ist, mehr noch als in der Vergangenheit üblich, der öffentliche Raum zur Begegnungsstätte, zum Feiertreffpunkt auch über längere Zeiträume hinweg geworden. Diese Entwicklung scheint sich auch in Teilen über die Coronalockdowns hinaus verfestigt zu haben. Aus diesen beiden Aspekten heraus hat sich das Ordnungsamt dazu entschlossen, gemeinsam mit relevanten Akteur*innen und unter Einbezug der Bürgerschaft ein Konzept zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zu erarbeiten. Der Konzeptidee des Amtes 33 liegt der Anspruch zugrunde, auf die verschiedenen Stadtbezirke zugeschnittene Modelle zu entwickeln, dieSeite 1 von 3 Seite 2 bezogen auf die verschiedenen Örtlichkeiten zielgenaue Präventions- und Interventionsmaßnahmen planen und umsetzen. Das Konzept soll im Laufe des Jahres 2023 iterativ entwickelt werden. Es soll bewusst ein „lebendes“ Dokument sein, welches nicht in einer ersten Version den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ziel ist, ortsbezogene Steckbriefe zu einzelnen Örtlichkeiten zu entwickeln, die neben einer Ist- Situation auch die aktuell für diesen Ort bereits erfolgreich laufenden Maßnahmen aller Fachbereiche und externen Akteur*innen darstellen. Darüber hinaus ist vorgesehen, bei jedem Steckbrief auch Maßnahmen zu erarbeiten, um die Situation zu verbessern. Hierzu zählen neben mittel- bzw. langfristigen Maßnahmen auch Adhoc-Maßnahmen. Insgesamt entsteht so eine Zieldefinition, anhand derer unser Handeln in Bezug auf Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ausgerichtet werden kann. Das Konzept soll im Rahmen eines (öffentlichen) Monitoringprozesses fortgeschrieben werden. Folgendes, mehrstufiges Vorgehen ist vorgesehen: - Die neue Themenreihe „Ordnungsamt vor Ort“, soll grds. zweimal pro Jahr in jedem Stadtbezirk angeboten werden. Der erste Termin dieser neuen Reihe ist dazu gedacht, zunächst mit Vertreter*innen aus Kommunalpolitik, Ortsvereinen und Gewerbetreibenden des Stadtbezirks ins Gespräch zu kommen und sich ein erstes Meinungsbild von dort „abzuholen“. Die Reihe wurde am 23.11.22 im Stadtbezirk Hardtberg gestartet und soll bis Mitte Februar 2023 in jedem Stadtbezirk durchgeführt worden sein. Ziel ist es, hieraus erste Besonderheiten und Örtlichkeiten des Stadtbezirks zu erhalten. Künftige Veranstaltungen dieses Formates sind nicht zwingend im Zusammenhang mit dem zu erstellenden Konzept zu sehen und es werden dann selbstverständlich auch die Bürger*innen des Stadtbezirks bei Folgeveranstaltungen einbezogen werden. - Einladung aller an einem derartigen Konzept Beteiligten Expert*innen (beteiligte Ämter der Stadtverwaltung, Polizei, bonnorange AÖR, größere Multiplikatoren/Verbände von außerhalb der Verwaltung) zu einer großen Kickoff-Veranstaltung (ggfs. digital) in der das Konzept strukturell vorgestellt, erste Ideen und auch „Brennpunkte“ gesammelt werden sollen. Zusammen mit den Ergebnissen aus den Terminen „Ordnungsamt vor Ort“ soll dies die Grundlage für die Weiterentwicklung der Steckbriefe sein. Die Veranstaltung ist für Ende März 2023 vorgesehen. Die Einladung hierzu erfolgt(e) noch im Jahr 2022.Seite 2 von 3 Seite 3 - Anhand der gesammelten Örtlichkeiten soll eine digitale Bürgerbeteiligung zu Beginn des zweiten Quartals 2023 gestartet werden, die zwei Fragestellungen bearbeitet: „Welche Maßnahmen wären aus Ihrer Sicht bei der jeweiligen Örtlichkeit hilfreich/notwendig?“ und „Gibt es weitere, vergleichbare Örtlichkeiten, die bisher noch nicht aufgeführt sind?“ - Im Anschluss sollen bis Ende des zweiten Quartals 2023 sog. Steckbriefworkshops stattfinden. Diese sollen an maximal einem Tag je Steckbrief mit den für diese Örtlichkeit wichtigen Partner*innen durchgeführt werden. - Auf dieser Basis wird Amt 33 dann das Konzept im dritten Quartal inkl. einer Feedbackschleife mit den Beteiligten erarbeiten. - Vorstellung dieses gemeinsam erarbeiteten Konzeptes im Verwaltungsvorstand im vierten Quartal 2023. - Beratung in den Gremien bis Ende des vierten Quartals 2023. Maßnahmen und Kosten: Es handelt sich bei dem vorgestellten Verfahren bewusst um ein offenes und transparentes Vorgehen, bei welchem noch nicht bekannt ist, welche kurz-, mittel- bzw. langfristigen Maßnahmen getroffen werden sollen. Es sollen alle notwendigen Maßnahmen identifiziert, bewertet und dann umgesetzt oder verworfen werden. Es wird sicherlich auch erforderlich werden, Adhoc-Maßnahmen im Sinne von Quick Wins im laufenden Prozess oder im Jahr 2024 umzusetzen. Welche dies sein könnten, ist noch nicht bekannt. In Bezug auf die Finanzierung ggfs. erforderlicher Sofortmaßnahmen würde Amt 33 dies aus dem Haushalt des Amtes decken, da die aktuelle Einnahmeentwicklung derzeit eine positive Tendenz aufweist (neue Blitzer, Bußgeldkatalog). Ggfs. kann es an der ein oder anderen Stelle auch erforderlich sein, externen Sachverstand einzubeziehen. Dies soll aber restriktiv erfolgen. Die Verwaltung wird über den Fortgang berichten. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de