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222376-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag: "Beauftragung von Bonn-Netz im Rahmen der zukünftigen Wärmeplanung"

Nummer
222376-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222376 Bürgerantrag: Beauftragung von Bonn-Netz im Rahmen der zukünftigen Wärmeplanung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222376-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag:
"Beauftragung von Bonn-Netz im Rahmen der
zukünftigen Wärmeplanung"
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen, da keine
Notwendigkeit für eine Umstrukturierung gegeben ist. Folgende Stellungnahme
der Stadtwerke Bonn GmbH belegt dieses Ergebnis:
Die Fernwärmeversorgung ist innerhalb des SWB-Konzerns eine Sparte der
EnW. Im Auftrag der EnW führt die BonnNetz alle erforderlichen Planungs- ,
Bau- und Betriebsführungsarbeiten dienstleistend durch. Seitens der Stadt
Bonn wurde eine Konzession zur Verlegung der Fernwärmeleitung im
öffentlichen Bereich ausgeschrieben und im Rahmen des öffentlichen
Ausschreibungsverfahrens an die EnW vergeben. Dies betrifft analog zur
Wasserversorgung, sowohl den Leitungsbetrieb als auch den
Endkundenvertrieb. Daher werden z.B. in der Fernwärme- und
Wasserversorgung keine Netzentgelte durch die Kunden entrichtet.
Die Sparten Erdgas, Strom sowie Telekommunikation sind liberalisiert mit dem
Ergebnis, eines vom Vertrieb losgelösten Netzbetriebs nach den „Unbundling-
Vorgaben“ der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Im Rahmen der Fernwärmeprojektes 2035 soll sowohl ein massiver Ausbau
des Fernwärmenetzes als auch eine Erweiterung und Dezentralisierung der
Erzeugungsanlagen sowie eine Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung
erfolgen. Allein der Standort in Endenich (HKW-Nord) wird zentral betrieben,
damit die Energie der MVA, die bei der Müllverwertung gewonnen wird,
weiterhin im Sinne der Energieeffizienz genutzt und in die Fernwärme
eingespeist werden kann. Weiterhin werden durch die angewandte
Kombination von Stromerzeugung und Fernwärmeauskopplung (KWK) an
diesem Standort höchste Wirkungsgrade erzielt. Die vorhandenenSeite 1 von 2
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Erzeugungsanlagen sind dabei zukünftig für den Einsatz von Wasserstoff als
CO2 freier Energieträger ausgelegt.
Derzeit erfolgen die ersten Vorplanungen für den Einsatz von
Großwärmepumpen mit unterschiedlichen Umweltwärmequellen (z.B. Fluss-
und/oder Abwasser) für die Fernwärmeversorgung. Hierdurch wird die
Fernwärmeversorgung sukzessive klimaneutral.
Für die klimaneutrale Transformation der Energieversorgung in Bonn stellt der
Ausbau des bestehenden Fernwärmenetzes eine große Chance dar. Im
Rahmen der kommunalen Wärmeleitplanung für das gesamte Stadtgebiet
sollen weitere Potentiale für das Ziel einer klima- bzw. CO2 neutralen Stadt
identifiziert werden. Derzeit laufen hierzu in Zusammenarbeit mit der Stadt
Bonn die notwendigen Vorbereitungen. Unter anderem wurde diesbezüglich
Ende Dezember ein Antrag auf Förderung im Rahmen des zum
Jahreswechsels aufgelegten Förderprogramms gestellt. Die Förderung beträgt
90% der anrechenbaren Kosten.
Aufgrund von mehr als 100 Jahren Erfahrungen in der Planung, dem Betrieb
und dem Bau von unterschiedlichsten, leitungsgebundenen Versorgungsnetzen
kann die BonnNetz für die zukünftigen Herausforderungen der Energiewende
auf umfangreiches KnowHow zurückgreifen. Dieses kann im Stadtwerke-
Konzern durch die synergetische Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen
Fachabteilungen und, aufgrund der kurzen internen Entscheidungswege sowie
der gebündelten, fachlichen Kompetenzen optimal eingesetzt werden.
Aus den zuvor genannten Gründen ist es aus Sicht des Stadtwerke Konzerns
daher weiterhin sinnvoll die derzeitige Aufgabenverteilung zwischen EnW mit
der Erzeugung und der BonnNetz als dienstleistender Betriebsführer für die
EnW auch zukünftig weiter zu führen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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