222360 · Dringlichkeitsantrag
Koalitionsantrag: Energiepreispauschale (EPP) nicht als Einkommen anrechnen.
Kerndaten
- Nummer
- 222360
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 24.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 222360 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Anja Lamodke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dörthe Ewald DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Julia Schenkel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul Koalitionsantrag: Energiepreispauschale (EPP) nicht als Einkommen anrechnen. Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Sachverhalt wurde den Antragsteller*innen erst jetzt bekannt und muss umgehend entschieden werden, da der Verwaltungsaufwand rückwirkend sehr hoch ist. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Für Kinder- und Jugendliche in stationärer Jugendhilfe, welche aufgrund eines Sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300€ von der Bundesregierung mit dem September Gehalt bezahlt wurde, wir dieses Einkommen entsprechend §93 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII gewertet, und ist somit nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Begründung Der Stadt Bonn entsteht hierdurch kein Schaden, die EPP wird auch von anderen Jugendämtern entsprechend betrachtet. Die bisherige Haltung der Stadt Bonn führt somit zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der stationären Einrichtungen. Auch ist davon auszugehen das die EPP dazu gedacht ist ein tatsächliches „Mehr“ an verfügbaren Einkommen zu erzielen. Die bisherige Berücksichtigung der EPP durch die Stadt Bonn steht dem entgegen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de