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222360 · Dringlichkeitsantrag

Koalitionsantrag: Energiepreispauschale (EPP) nicht als Einkommen anrechnen.

Nummer
222360
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
24.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 24.11.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.11.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,3 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
222360
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Anja Lamodke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dörthe Ewald
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
Koalitionsantrag: Energiepreispauschale (EPP)
nicht als Einkommen anrechnen.
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Sachverhalt wurde den Antragsteller*innen erst jetzt bekannt und muss
umgehend entschieden werden, da der Verwaltungsaufwand rückwirkend sehr
hoch ist.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Für Kinder- und Jugendliche in stationärer Jugendhilfe, welche aufgrund eines
Sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis die Energiepreispauschale
(EPP) in Höhe von 300€ von der Bundesregierung mit dem September Gehalt
bezahlt wurde, wir dieses Einkommen entsprechend §93 Abs. 1 Satz 4 SGB
VIII gewertet, und ist somit nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Begründung
Der Stadt Bonn entsteht hierdurch kein Schaden, die EPP wird auch von
anderen Jugendämtern entsprechend betrachtet. Die bisherige Haltung der
Stadt Bonn führt somit zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der stationären
Einrichtungen. Auch ist davon auszugehen das die EPP dazu gedacht ist ein
tatsächliches „Mehr“ an verfügbaren Einkommen zu erzielen. Die bisherige
Berücksichtigung der EPP durch die Stadt Bonn steht dem entgegen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de