222358-02 · Beschlussvorlage
Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 222358-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222358-02 Die Oberbürgermeisterin Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen der Verwaltung und befürwortet eine Umsetzung der Variante 2 oder 3 zur Anordnung der Parkstände. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 31.01.2023 wurde für den nördlichen Bereich der Julius-Plücker-Straße die Anordnung eines Haltverbots beschlossen. Am 02.02.2023 wurde beim Verwaltungsgericht Köln Rechtsschutz gegen die beabsichtigte Errichtung des Haltverbots eingereicht. Die Anordnung des Verkehrszeichens durch die Verwaltung erfolgte am 27.02.2023; umgesetzt wurde sie am 28.03.2023. Gegen die Anordnung des absoluten Haltverbots wurde am 06.04.2023 Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Am 09.05.2023 fand ein vom Gericht einberufener Ortstermin zur nicht öffentlichen Erörterung mit dessen Vertretern und Vertretern der Verwaltung statt. Nach richterlicher Auffassung bestanden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haltverbots für die gesamte Länge der Julius-Plücker-Straße, allerdings sei die Beibehaltung des gekippten Parkens auf dem rechten Randstreifen dauerhaft ohne entsprechendes Einverständnis der Eigentümer*innen nicht möglich. Zudem müsse geklärt werden, ob die weiteren baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für ein zulässiges Parken unter Nutzung des Randstreifens vorliegen bzw. noch geschaffen werden müssen. Ein Parken am rechten Fahrbahnrand sei jedenfalls nicht zulässig, solange gleichzeitig linksseitig ein Gehwegparken gestattet sei, da die Restfahrbahnbreite zu eng sei (unter 3,00 m). Daher empfahl das Gericht der Verwaltung, bezüglich eines Ausbaus des Randstreifens in Kontakt mit den Eigentümer*innen zu treten. Zur Beilegung des Streitverfahrens schlug das Gericht vor, die Haltverbotsschilder abzuhängen und ein Gesamtkonzept für die Julius-Plücker-Seite 1 von 7 Seite 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Straße zu erarbeiten, welches die berechtigten Interessen aller Verkehrsteilnehmer (Fußgänger – Gehwegbreite; Fahrradfahrer – ausreichende Restfahrbahnbreite; Pkw-Fahrer – Parkraum und Restfahrbahnbreite) berücksichtigt. Da die Beteiligten dem Vorschlag zustimmten, wurde das Klageverfahren seitens des Verwaltungsgerichts Köln mit Beschluss vom 09.05.2023 eingestellt. Mit Schreiben vom 12.12.2023 hat die Verwaltung entsprechend der Empfehlung des Gerichts das grundsätzliche Interesse an der Schaffung baulicher und rechtlicher Voraussetzungen für ein zulässiges Parken im Bereich des Randstreifens bei den Eigentümer*innen abgefragt. Bei der Prüfung der Rückmeldungen wurde zum einen festgestellt, dass kein einheitliches bzw. überwiegendes Interesse an einem potentiellen Ausbau des Randstreifens besteht. Darüber hinaus liegt der Straßenzug Julius-Plücker- Straße im Bereich der Satzung der Bundesstadt Bonn über besondere Anforderungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen und der unbebauten Flächen zum Schutz der Eigenart des Ortsbildes im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Kessenich (2014). Die Gestaltungssatzung enthält u. a. Vorgaben über die Anforderungen an die Gestaltung der Freiflächen und die Freiräume zwischen den Häuserblocks: „Die Freiräume zwischen den Wohnblocks sind unverändert in ihrer Struktur und Beschaffenheit zu belassen. (…) Die vorhandenen Wegeführungen sind zu erhalten. (…) Baulichen Maßnahmen wie zusätzliche Wegeführungen, die Errichtung von Stellplätzen, Carports, Garagen und Gartenhäusern sind nicht zulässig. Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind hiervon ausgenommen.“ „(…) Die Freiräume zwischen den Häuserblocks definieren in besonderem Maße den Gartenstadtcharakter und sind daher unverändert in ihrer Struktur zu belassen. (…) Der Ausschluss von zusätzlichen baulichen Anlagen in den Freiräumen gilt neben zusätzlichen Wegeführungen insbesondere auch für PKW- Stellplätze. (…)“ Ausnahmen können nur gestattet werden, „wenn die Architektur der Gebäude und der Charakter des Straßenbildes bzw. der Siedlung dies zulassen oder sonstige wichtige Gründe (z.B. eine offensichtlich nicht beabsichtigte Härte) vorliegen. Die Beurteilung von Abweichungen erfolgt auf der Grundlage der generellen Ziele der Satzung. Wenn im Einzelfall aufgrund der örtlichen Situation diese Ziele nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt werden, wird die Ausnahmeregelung insoweit angewendet.“ Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Änderung der Gestaltungssatzung vorgesehen. Aufgrund der vorliegenden Gestaltungssatzung wird die Herstellung von Stellplätzen auf privaten Grünflächen und deren Inanspruchnahme seitens der Verwaltung kritisch gesehen. Die Gestaltungssatzung weist hier deutlich auf den Charakter der Gartenstadt hin, welche durch die Grünflächen geprägt wird. Der Straßenzug befindet sich außerdem innerhalb eines Denkmalpflegeplans mit der Kategorisierung „Nachkriegsbebauung“. Der Denkmalpflegeplan zeigt die geschichtlichen Entwicklungslinien auf und dokumentiert ihre Auswirkung auf die Architektur und die Siedlungsstruktur. Aus den vorstehend geschilderten Gründen wird ein weiterer AustauschSeite 2 von 7 Seite 3 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zwischen Verwaltung und Eigentümern als nicht sachdienlich angesehen. Daher ist die Verwaltung im Anschluss dem Vorschlag des Verwaltungsgerichts gefolgt und hat ein verkehrsplanerisches Gesamtkonzept für die Julius-Plücker- Straße erarbeitet, um die berechtigten Interessen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen zu können. Das Konzept beinhaltet drei Varianten zur Anordnung von Parkmöglichkeiten, welche grundsätzlich allesamt die erforderlichen Mindestgehwegbreiten und Mindestfahrbahnbreiten einhalten (siehe Anhang). Variante 1 – Parken auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung links: In Variante 1 ist das Parken in Fahrtrichtung links auf der Fahrbahn vorgesehen. Der Gehweg würde dabei in voller Breite freigehalten, sodass die gemäß RASt06 geforderte Mindestbreite, zumindest dort, wo sie baulich vorhanden ist, durchgehend freigehalten würde. Die Fahrbahnbreite variiert, abzüglich der mit 2,00 m Breite markierten Parkstände, zwischen 3,40 m und 3,70 m. Da für die Öffnung von Einbahnstraßen für gegengerichteten Radverkehr eine Breite von 3,50 m vorhanden sein sollte, mind. jedoch 3,00 m bei ausreichenden Ausweichflächen, stellt dies für den Radverkehr die ungünstigste Variante dar. Variante 2 – Gekipptes Parken in Fahrtrichtung links: Analog zur Variante 1 wird das Parken hier in Fahrtrichtung links angeordnet, jedoch ähnlich wie im Bestand als gekipptes Parken auf dem Gehweg. Durch eine Markierung soll allerdings eine Gehwegbreite von 2,00 m abmarkiert werden, sodass ein Begegnungsverkehr von Fußgänger*innen mit Rollstuhlfahrer*innen oder Kinderwagen grundsätzlich möglich wäre. Durch die Anordnung von gekipptem Parken würde sich die Restfahrbahnbreite auf ca. 4,00 m erhöhen. Ein Begegnungsverkehr zwischen Pkw und Radfahrenden würde aufgrund der größeren Flächenverfügbarkeit sicherer werden. Variante 3 – Parken auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung rechts: In Variante 3 ist das Parken in Fahrtrichtung rechts der Fahrbahn am Fahrbahnrand angeordnet. Der linksseitige Gehweg würde in seiner gesamten Breite freigehalten. Zudem bestünde für den entgegen der Einbahnstraße verkehrenden Radverkehr keine Dooring-Gefahr mehr. Die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite liegt bei gut 3,50 m. Bei allen Varianten wurden zudem an den Stichwegen zu den rechtseitigen Wohnblöcken Unterbrechungen in der Parkmarkierung vorgesehen, um eine Querung der Straße zu ermöglichen. Dies gilt ebenso für die Standorte der Müllcontainer, um eine Erreichbarkeit für BonnOrange zu gewährleisten. Bei den Varianten 1 und 2 könnten ca. 210 m für Parkstände markiert werden, in der Variante 3 ca. 205 m. Setzt man die in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) definierten Werte von 5,20 – 5,70 m für längsparkende Fahrzeuge an (vgl. RASt06, Tabelle 22), so könnten mit der Markierung zukünftig ca. 36 – 40 Fahrzeuge in der Straße parken. Da es sich nicht um baulich bzw. durch Markierung einzeln abgetrennte Parkstände handelt, könnte sich die Anzahl der parkenden Fahrzeuge zudem noch geringfügig erhöhen, da in durchgängig markierten Parkstreifen teils mehr Fahrzeuge Platz finden, als die Regelwerke mit ihren Richtwerten vorgeben.Seite 3 von 7 Seite 4 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 240502_LP-Julius-Plücker-Str-LPV1 (öffentlich) 2 240502_LP-Julius-Plücker-Str-LPV2 (öffentlich) 3 240502_LP-Julius-Plücker-Str-LPV3 (öffentlich)Seite 4 von 7 2.003.702.30 1.00 3.502.55 2.00 2.50 2.00 3.45 1.00 2.00 2.552.00 3.55 1.00 2.55 2.003.55 1.00 2.002.55 3.55 1.00 2.55 2.00 3.60 1.00 2.35 2.003.65 2.352.00 3.40 2.002.45 3.50 Julius-Plücker-Straße Argelanderstraße Johannes-v.-Hanstein-Str. Geißlerstraße Julius-Plücker-Straße Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt Zeichnungsname: Z:\61-3\_Bonn\Ortsteil Kessenich\Julius-Plücker-Straße\AutoCad\DWG-Dateien\240422_LP-Julius-Plücker-Str.dwg Maßstab: 1:250 Layout: LP1 Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab gesehen: bearbeitet: Amt 61-3 gezeichnet: geprüft: BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT 61-3 Verkehr und Mobilität Bonn - Kessenich Lageplan Julius-Plücker-Straße Variante 1 St. Weber 03/2023 Amling 04/2024 1 : 250 Druckdatum: 22.04.2024 V1Seite 5 von 7 Geißlerstraße 2.00 2.00 1.00 2.002.002.00 4.05 4.00 2.00 2.00 1.004.05 2.00 2.00 1.004.05 2.00 2.00 1.004.05 Julius-Plücker-Straße Argelanderstraße Johannes-v.-Hanstein-Str. 2.2580 4.95 2.00 Julius-Plücker-Straße Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt Zeichnungsname: Z:\61-3\_Bonn\Ortsteil Kessenich\Julius-Plücker-Straße\AutoCad\DWG-Dateien\240422_LP-Julius-Plücker-Str.dwg Maßstab: 1:250 Layout: LP1 Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab gesehen: bearbeitet: Amt 61-3 gezeichnet: geprüft: BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT 61-3 Verkehr und Mobilität Bonn - Kessenich Lageplan Julius-Plücker-Straße Variante 2 St. Weber 03/2023 1 : 250 Druckdatum: 22.04.2024 V2 Amling 04/2024Seite 6 von 7 Geißlerstraße 2.40 2.00 1.00 1.002.002.40 1.002.002.40 3.65 3.65 3.65 2.002.003.752.25 Julius-Plücker-Straße Argelanderstraße Johannes-v.-Hanstein-Str. 2.2580 4.95 2.00 Julius-Plücker-Straße Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt Zeichnungsname: Z:\61-3\_Bonn\Ortsteil Kessenich\Julius-Plücker-Straße\AutoCad\DWG-Dateien\240422_LP-Julius-Plücker-Str.dwg Maßstab: 1:250 Layout: LP1 Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab gesehen: bearbeitet: Amt 61-3 gezeichnet: geprüft: BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT 61-3 Verkehr und Mobilität Bonn - Kessenich Lageplan Julius-Plücker-Straße Variante 3 St. Weber 03/2023 1 : 250 Druckdatum: 22.04.2024 V3 Amling 04/2024Seite 7 von 7
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