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222358-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße

Nummer
222358-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222358 Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222358-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Julius-Plücker-Straße ist im Bereich der Argelanderstraße insgesamt ca.
6,00m breit und wird in Fahrtrichtung Geißlerstraße stetig enger. Aktuell werden
beide Seiten gekippt beparkt.
Im südlichen Gehweg-Bereich ist das gekippte Parken durch Beschilderung
erlaubt. Der Gehweg weist eine Breite von ca. 2,50m aus, so dass eine
restliche Gehwegbreite durchgängig von min. 1,50m gewährleistet werden
kann. Die Wegnahme aller Parkflächen würde in Anbetracht der wenigen
privaten Stellflächen den Parkdruck unnötig erhöhen. Um zu verhindern, dass
Kraftfahrzeuge zu weit auf dem Gehweg parken und somit Engstellen
entstehen, bietet die Verwaltung an, bei entsprechender Beschlusslage die
Parkplätze mit entsprechenden Markierungen zu verdeutlichen und die restliche
Gehwegbreite von 1,50m sicherzustellen.
Der Radverkehr darf aktuell die Einbahnstraße nur in Richtung der
Argelanderstraße befahren. Der Radverkehr konnte aufgrund der o.g.
Verhältnisse und der damit einhergehenden Fahrbahnbreite von weniger als
3,50m nicht weiter entgegen der Einbahnstraße zugelassen werden, da
insbesondere im Bereich der Geißlerstraße eine erhöhte Gefahrenlage durch
unzureichende Ausweichflächen für den Individualverkehr vorlag.
Um eine erforderliche Fahrbahnbreite von 3,50m zu gewährleisten, regt die
Verwaltung an, den nördlichen Bereich der Julius-Plücker-Straße mit einem
Halteverbot zu versehen, so dass das Parken im Fahrbahnbereich auch
nachhaltig durch Kontrollen unterbunden werden kann. Durch die damit
erreichte Fahrbahnbreite kann dann der Radverkehr in beiden Richtungen
zugelassen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt. Stattdessen wird
dem Antrag in einer reduzierten Form gefolgt, wie die Verwaltung es in ihrer
Stellungnahme vorschlägt. Die Antragstellenden werden über die hierfür
maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW fürSeite 1 von 2
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die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gebracht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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