222352 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Schweinheim, Waldstraße 38 - Errichtung eines Büros Az.: 40641/2022
Kerndaten
- Nummer
- 222352
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 222352 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Schweinheim, Waldstraße 38 - Errichtung eines Büros Az.: 40641/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen des hier maßgeblichen Bebauungsplans Nr. 8017-2 widerspricht. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung eines Gebäudes zu Bürozwecken. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8017-2. Der Bebauungsplan weist das Gebiet als reines Wohngebiet mit einer offenen, max. zweigeschossigen Einzel- und Doppelhausbebauung aus. Das angefragte Vorhaben liegt vollumfänglich außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurden einerseits die Bestandsgebäude explizit gesichert - entweder über Baufenster bzw. über textliche Festsetzungen - und andererseits zusätzliche Baufenster zur Nachverdichtung im südöstlichen Geltungsbereich eingerichtet. Weitere überbaubare Grundstücksflächen im Bereich Waldstraße waren nicht vorgesehen. Dem entsprechend ist festzustellen, dass eine weitere Bebauung im straßenzugewandten Bereich der Waldstraße aus städtebaulicher Sicht bereits bei Aufstellung des Bebauungsplans nicht erwünscht war. Folglich kann einer baulichen Hauptanlage am vorgesehenen Ort nicht entsprochen werden. Eine ausschließliche Büronutzung innerhalb eines reinen Wohngebietes gehört nicht zu den Nutzungsarten, die in Einklang mit den Vorgaben des § 3 Abs. 1-3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) stehen. Daher kann auch einer Nutzung zu Bürozwecken am vorgesehenen Ort nicht entsprochen werden.Seite 1 von 4 Seite 2 Die Verwaltung kommt aus den o.a. Gründen abschließend zu dem Ergebnis, dass das angefragte Bauvorhaben nicht zulässig und daher abzulehnen ist. Aufgrund des langen Abstands zur nächsten Sitzung des PLA wird der Antrag vor dem nächsten regulären Sitzungstermin abgelehnt. Anlage/n 1 Plan Waldstraße 38 (öffentlich) 2 Luftbild Waldstraße 38 (öffentlich) 3 Lageplan Waldstraße 38_n.ö._ (nichtöffentlich) 4 Entwurf Gebäude Waldstraße 38_n.ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de