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222352 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Schweinheim, Waldstraße 38 - Errichtung eines Büros Az.: 40641/2022

Nummer
222352
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222352
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Schweinheim, Waldstraße 38
- Errichtung eines Büros
Az.: 40641/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben den
Festsetzungen des hier maßgeblichen Bebauungsplans Nr. 8017-2
widerspricht.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Gebäudes zu Bürozwecken.
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
8017-2. Der Bebauungsplan weist das Gebiet als reines Wohngebiet mit einer
offenen, max. zweigeschossigen Einzel- und Doppelhausbebauung aus.
Das angefragte Vorhaben liegt vollumfänglich außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurden
einerseits die Bestandsgebäude explizit gesichert - entweder über Baufenster
bzw. über textliche Festsetzungen - und andererseits zusätzliche Baufenster
zur Nachverdichtung im südöstlichen Geltungsbereich eingerichtet. Weitere
überbaubare Grundstücksflächen im Bereich Waldstraße waren nicht
vorgesehen.
Dem entsprechend ist festzustellen, dass eine weitere Bebauung im
straßenzugewandten Bereich der Waldstraße aus städtebaulicher Sicht bereits
bei Aufstellung des Bebauungsplans nicht erwünscht war. Folglich kann einer
baulichen Hauptanlage am vorgesehenen Ort nicht entsprochen werden.
Eine ausschließliche Büronutzung innerhalb eines reinen Wohngebietes gehört
nicht zu den Nutzungsarten, die in Einklang mit den Vorgaben des § 3 Abs. 1-3
Baunutzungsverordnung (BauNVO) stehen. Daher kann auch einer Nutzung zu
Bürozwecken am vorgesehenen Ort nicht entsprochen werden.Seite 1 von 4
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Die Verwaltung kommt aus den o.a. Gründen abschließend zu dem Ergebnis,
dass das angefragte Bauvorhaben nicht zulässig und daher abzulehnen ist.
Aufgrund des langen Abstands zur nächsten Sitzung des PLA wird der Antrag
vor dem nächsten regulären Sitzungstermin abgelehnt.
Anlage/n
1 Plan Waldstraße 38 (öffentlich)
2 Luftbild Waldstraße 38 (öffentlich)
3 Lageplan Waldstraße 38_n.ö._ (nichtöffentlich)
4 Entwurf Gebäude Waldstraße 38_n.ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 17:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de