222350 · Beschlussvorlage
Fortführung der Mitgliedschaft der Stadt Bonn bei der Radregion Rheinland e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 222350
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222350 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Fortführung der Mitgliedschaft der Stadt Bonn bei der Radregion Rheinland e.V. Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 31.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.02.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Ab dem Jahr 2023 ff. wird die Stadt Bonn, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum HH-Plan 2023/ 2024, den erhöhten Mitgliedsbeitrag i.H.v. 40.000 EUR für die Radregion Rheinland e.V. bereitstellen (vgl. DS-Nr.: 220 536). 2. Die entsprechenden Mittel sind im HH-Planentwurf 2023/ 2024 z.T. etatisiert bzw. sind noch im Zuge der Etatberatungen im HH-Plan 2023/ 2024 vorzusehen. Begründung Die Verwaltung hat zuletzt über DS-Nr.: 220536 vor dem Hintergrund der strategischen Neuausrichtung des Vereins Radregion Rheinland e.V. (RRR) über die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags ab dem Jahr 2023 von bisher 15.000 Euro auf 40.000 Euro berichtet. Mit Beschluss und im Auftrag des Rates der Stadt Bonn vom 09.06.2022, hat die Verwaltung, in der Mitgliederversammlung der Radregion Rheinland am 27.10.2022 den Antrag gestellt, den eigenen Mitgliedsbeitrag ab dem Jahr 2023ff. um maximal 5.000 Euro auf jährlich 20.000 Euro zu erhöhen. Diesem Antrag der Stadt Bonn ist die Mitgliederversammlung der RRR am 27.10.2022 nicht gefolgt, da man keine Sonderregelung für die Stadt Bonn treffen wollte. Stattdessen wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 eine neue Satzungsverordnung mit einhergehender Beitragsordnung beschlossen. Die Stadt Bonn ist nunmehr verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag für dasSeite 1 von 2 Seite 2 Jahr 2023 in Höhe von 40.000 Euro zu zahlen. Dieser Betrag soll gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 09.06.2022 in 2023 bereitgestellt werden. Für die weitere Mitgliedschaft der Stadt Bonn bei der RRR ab dem Jahr 2024ff, ist der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 40.000 Euro im Haushalt der Stadt Bonn einzuplanen. Andernfalls muss die Mitgliedschaft der Stadt Bonn bis zum 30.06.2023 mit Wirkung zum 31.12.2023 gekündigt werden. Die Verwaltung empfiehlt weiterhin eine Mitgliedschaft in der Radregion Rheinland e. V. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.15.02 1.12.07 Tourismus Verkehrsplanung 1.15.02.02 1.12.07.01 Tourismusförderung Individualverkehrsplanung (Innenauftrag 6102000, Zukunft Radverkehr) Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.000,00 € 20.000,00 € 103001502/ 74.1000 161001207 74.1000 (Sachkonto 543192) HH Entwurf 2023/ 2024 20.0000,00 € HH 2023/ 2024 20.000,00 € Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung 2023 Budget 03 20.000,00 € Budget 61 20.000,00 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de