222341 · Mitteilungsvorlage
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des 1. Deckblattverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 222341
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222341 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des 1. Deckblattverfahrens Beratungsfolge Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Autobahn GmbH des Bundes will die Autobahn 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen im Kontext einer erforderlichen Sanierung neu bauen. Das für das Bauvorhaben notwendige Planfeststellungsverfahren wurde am 10. September 2020 eingeleitet. Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens hatte die Stadt Bonn am 15.12.2020 eine Stellungnahme abgegeben (DS 201923). Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den 2020 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung überarbeitet bzw. ergänzt worden ist (Deckblattverfahren). Die Planänderung umfasst insbesondere einen Erläuterungsbericht, einen UVP-Bericht, eine Erläuterung zum landschaftspflegerischen Begleitplan und ein klimatisches Gutachten. Die Planänderungsunterlagen standen der Öffentlichkeit in der Zeit vom 12. September bis einschließlich 11. Oktober 2022 im Internet sowie im Stadthaus zur Einsicht zur Verfügung. Bis einschließlich 11. November konnten Einwendungen zu den Änderungen in diesem ersten Deckblattverfahren erhoben werden. Die Stadt Bonn hat am 10.11.2022 die folgende Stellungnahme abgegeben: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr xxx,Seite 1 von 8 Seite 2 die Stadt Bonn wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren mit Schreiben vom 02.09.2022 um Stellungnahme zu den vorgelegten Planunterlagen – hier 1. Deckblatt - gebeten. Die vorgelegten Planunterlagen wurden durch die berührten Fachdienststellen geprüft und Teilstellungnahmen abgegeben. Vorbemerkung Die Stadt Bonn begrüßt es, dass nun im Deckblattverfahren das in der Stellungnahme der Stadt Bonn vom 15.12.2020 geforderte Klimagutachten vorgelegt wird. Die Ergebnisse des Klimagutachtens zeigen, dass aus den hohen Lärmschutzwänden negative stadtklimatische Veränderungen resultieren, insbesondere im Bereich des westlich der Verdistraße gelegenen Wohngebietes. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Stadt Bonn in ihrer Auffassung bestätigt, dass es einer umfassenden Überarbeitung des Planwerks bedarf und hält an ihrer Stellungnahme vom 15.12.2020 fest, in der zahlreiche Bedenken gegen die vorgelegte Planung geäußert wurden. Zusammenfassung Zusammenfassend und unter Berücksichtigung der Stellungnahme vom 15.12.2020 bestehen seitens der Stadt Bonn folgende Bedenken bzw. folgende Erwartungen zur Überarbeitung und Ergänzung des vorgelegten Planwerks: • Die Stadt Bonn ist der Auffassung, dass die A 565 gemäß der RIN 2008 in die Kategorie AS II (Stadtautobahn) einzustufen ist. • Insgesamt sieht die Stadt Bonn es als notwendig an, integriert in den Brückenneubau zwischen AK Bonn Nord und AS Endenich einen Radweg, wenn möglich einen Radschnellweg zu realisieren. Dies würde die Radverkehrsverbindungen in der Stadt und der Region Bonn/Rhein- Sieg deutlich verbessern, damit zu einer Entlastung der Autobahn beitragen und eine Maßnahme für Klimaschutz und Luftreinhaltung darstellen. • Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes fordert die Stadt Bonn ebenfalls die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h auf dem Ausbauabschnitt der A 565. Es wäre dann auch zu prüfen, ob aus städtebaulichen und klimatischen Gründen eine Reduzierung der Lärmschutzwände in der Höhe und/oder in ihrer Ausgestaltung erfolgen kann, ohne die Grenzwerteinhaltung zu gefährden. • Die Stadt Bonn plant in Verlängerung der Immenburgstraße eine Fuß- und Radverkehrsbrücke über die A 565. Die Stadt Bonn erwartet daher die Berücksichtigung der geplanten Fuß- und Radverkehrsbrücke bei der weiteren planerischen Ausarbeitung der Lärmschutzeinrichtungen in diesem Bereich. • Zur Minderung der negativen stadtklimatischen Folgen des geplanten Bauvorhabens ist die Höhe der geplanten Lärmschutzmaßnahmen zuSeite 2 von 8 Seite 3 reduzieren, soweit immissionsschutzrechtlich möglich. Des Weiteren sind die im Klimagutachten formulierten Planungsempfehlungen (Beidseitige Begrünung der Lärmschutzwände, heller Asphalt und zügige Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen nach Landschaftspflegerischen Begleitplan) zur Minimierung der negativen Auswirkungen des Vorhabens auf das Stadtklima (Durchlüftungssituation, thermische Belastung) in die Planunterlagen aufzunehmen. • Das Kompensationskonzept zum naturschutzrechtlichen Eingriffsausgleich des Vorhabens ist zu aktualisieren. • Auch bei vollständiger Umsetzung des vorgeschlagenen Schallschutzkonzeptes (Schallschutzwände, passive Lärmschutzmaßnahmen, lärmmindernder Fahrbahnbelag) verbleibt im Ausbaubereich und in den direkt angrenzenden Gebieten weiterhin eine signifikante Anzahl von offenen Schutzfällen. Die Stadt Bonn fordert daher eine Überarbeitung des Schallschutzkonzeptes mit dem Ziel des vollständigen Schutzes der angrenzenden Bebauung in Abstimmung mit der Stadt Bonn. • Durch den Ausbau der A 565 sind Gewerbebetriebe unterschiedlich stark betroffen. Die Autobahn GmbH wird aufgefordert, Sorge dafür zu tragen, dass für die betroffenen Betriebe bestandssichernde Maßnahmen getroffen werden, sodass diese während und nach dem Ausbau der A 565 ohne gravierenden Einschränkungen ihren Betrieb fortführen können. • Es bestehen Bedenken, dass es aufgrund der Sperrzeiten der Anschlussstelle Tannenbusch zu einem Absinken des Schutzniveaus durch Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Bonn kommt. Dies gilt es durch geeignete Kompensationsmaßnahmen unbedingt zu verhindern. • Es kann befürchtet werden, dass eine Kapazitätserhöhung der Autobahn nur kurzfristig zu weniger Stau und damit zu weniger Emission führen wird. Die Situation der Ein- und Auspendler wird nicht signifikant verbessert, da die Kapazität der Straßen zur innerstädtischen Anbindung nicht wesentlich erhöht werden kann. Es wird die Gefahr gesehen, dass der Ausbau der A 565 ein weiter steigendes Verkehrsaufkommen induziert. Nach Abwägung der vorgenannten Einwände und Erwartungen fordert die Stadt Bonn die 4-spurige Erneuerung der A 565 inkl. Lärmschutz mit zusätzlichem Radweg. Die Stadt fordert, das Projekt nach dem Standard einer Stadtautobahn mit dem entsprechenden reduzierten Regelquerschnitt zu planen. Wird die A565 als Stadtautobahn anerkannt, ist aufgrund des reduzierten Flächenverbrauchs ein 4-spuriger Ausbau mit durchgängigem Sicherheitsstreifen, Lärmschutz und zusätzlichem Radweg denkbar. DerSeite 3 von 8 Seite 4 Sicherheitsstreifen wird dabei so vorgerichtet, dass eine restriktive, temporäre Seitenstreifenfreigabe "(TSF)" möglich ist. Weitergehende Erläuterungen sowie weitere Hinweise der Stadt Bonn zu den vorgelegten Unterlagen des 1. Deckblattverfahrens für den Ausbau der Autobahn A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Nord in Bonn können der folgenden Gesamtstellungnahme entnommen werden: Stadtklima Gemäß der gesamtstädtischen Klimaanalyse bzw. der darauf basierenden Planungshinweiskarte fällt die nördliche Hälfte des auszubauenden Abschnitts der A565 in einen Bereich, in dem bereits heute während sommerlicher austauscharmer Hochdruckwetterlagen eine ungünstige bioklimatische Situation herrscht. Die Planungshinweiskarte weist daher aus, dass Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Situation notwendig sind. Diese sollten sich sowohl auf die Tag- als auch die Nachtsituation auswirken. Es sollte eine Verbesserung der Durchlüftung und eine Erhöhung des Vegetationsanteils angestrebt werden. Im südlichen Ausbaubereich grenzen östlich Siedlungsbereiche mit weniger günstiger oder günstiger bioklimatischer Situation an – westlich bestehen aktuell Grün- und Freiflächen. Zur genaueren Betrachtung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die thermische Situation sowie die Durchlüftung, wurde ein Klimagutachten erstellt. Dieses Gutachten zeigt, basierend auf einer Modellierung, welche Differenzen sich zur aktuellen Situation ergeben. Das Gutachten stellt zusammenfassend folgendes fest: „Die Berechnungen zum Kaltluftabfluss haben gezeigt, dass sich durch die planbedingten Ausweitungen der Lärmschutzmaßnahmen in der ersten Nachthälfte die Belüftung der östlich an den Ausbauabschnitt angrenzenden Gebiete aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch relativ schwach ausgeprägten Kaltluftströme und der erhöhten Hinderniswirkung verschlechtert. In der zweiten Nachthälfte werden Veränderungen gegenüber der Bestandssituation aufgrund der angewachsenen Kaltluftmächtigkeit nur noch im Nahbereich der Trasse ausgewiesen. Der Einfluss der Lärmschutzwände ist dann als nicht mehr relevant einzustufen. Die Simulationen zum Themenkomplex Hitzebelastung und Durchlüftung haben gezeigt, dass sich planbedingte Veränderungen in der Regel auf den an die Trasse angrenzenden Nahbereich beschränken. Relativ deutliche und flächige Verschlechterungen in Bezug auf die Lufttemperaturen und die bioklimatischen Verhältnisse ergeben sich im Bereich des westlich der Verdistraße liegenden Wohngebietes. Die Verschlechterungen hier, sowie abgeschwächt auch an anderen Stellen, resultieren vor allem aus den hohen Lärmschutzwänden, die zu einer Verminderung der Durchlüftung und hieraus folgend zu einer erhöhten Hitzebelastung führen. Verbesserungen gegenüber der hier betrachteten Plansituation sowohl in Bezug auf die Kaltluftströme als auch in Bezug auf die Hitzeproblematik ließen sich daher vor allem durch eine Reduktion der Wandhöhen in den unter klimatischen Gesichtspunkten kritischen Bereichen erzielen. Dies wird aus immissionsschutzrechtlichen Gründen allerdings vermutlich nicht möglich sein. Weitere, wenn auch weniger effektive Maßnahmen zur Hitzereduzierung sind: • Beidseitige Begrünung der Lärmschutzwände zur Reduktion der Wärmeabgabe der Wände und zur Erhöhung derSeite 4 von 8 Seite 5 Verdunstungsabkühlung • Auswahl von möglichst hellem Asphalt zur Erhöhung der kurzwelligen Rückstrahlung (Albedo) und damit einer verminderten Erwärmung der Luftmassen oberhalb der Autobahn • Schnelle Umsetzung der vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans“ (Peutz Consult, Klimauntersuchung, S. 48 Planungsempfehlungen, 07/21) Die Ergebnisse der Modellierung zeigen je nach untersuchter Situation (Anströmungsrichtung, Uhrzeit) neben den wie im vorangegangenen beschriebenen negativen Auswirkungen auf die thermische Situation, auch bereichsweise Kühleffekte im Plan-Zustand. Diese sind auf die zusätzliche Verschattung durch den Ausbau der A565 zurückzuführen. Den Empfehlungen aus der Planungshinweiskarte nach einer Verbesserung der Durchlüftung und einer Erhöhung des Vegetationsanteils wird mit der Planung jedoch nicht entsprochen. Zudem wird in Teilbereichen die Kaltluftversorgung in der ersten Nachthälfte durch die erhöhten Lärmschutzwände verschlechtert. In den betreffenden Bereichen wird somit potenziell die bioklimatische Situation zum „Einschlafzeit“ beeinträchtigt. Gerade mit Blick auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel und einer damit einhergehenden Zunahme an Tropennächten, wird diese Beeinträchtigung seitens der Verwaltung als besonders nachteilig bewertet. Insgesamt wird durch das Vorhaben ein nachteiliger Effekt auf das Stadtklima ausgelöst. Dieser Effekt bewegt sich im Vergleich der aktuellen zur Plan- Situation zwar lokal überwiegend im Bereich weniger Zehntelgrade, jedoch ist mit Blick auf den Klimawandel nach Möglichkeit jede Verschlechterung der aktuellen Situation zu vermeiden. Maßnahmen zur Reduktion der nachteiligen Beeinträchtigungen sollten daher realisiert werden (siehe Vorschläge Klimagutachten). Die Betrachtung der durch den 6-streifigen Ausbau zusätzlich verursachten Treibhausgas-Emissionen setzt sich zusammen aus Lebenszyklus-Emissionen von 130 t Treibhausgase pro Jahr, Emissionen durch den Verkehr sowie mögliche Kohlenstoff-Senken oder -Speicher im Bereich des Ausbaus. Die Angaben zu den Lebenszyklus-Emissionen und zu den Senken und Speichern sind unstrittig. Die im späteren Betrieb durch die Fahrzeuge verursachten Treibhausgas-Emissionen sind nicht quantifiziert. Es wird jedoch eine zusätzliche Verkehrsbelastung auf dem beplanten Abschnitt der A 565 von 18.100 Kfz pro Tag prognostiziert, die sich laut genanntem Gutachten der Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH aus einer Entlastung der umliegenden innerörtlichen Straßen generiert. Diese zusätzlichen Verkehrsmengen führen dort auch zu höheren Treibhausgas- Emissionen. Auch ohne Kenntnis der genauen Entlastungen der einzelnen innerörtlichen Straßen kann es zur Reduzierung der dort vermiedenen Emissionen aus Sicht der Stadt Bonn nicht zielführend sein, diese Reduzierung mit einer Erhöhung auf den übergeordneten Straßen, wie der A 565, zu erkaufen. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses Drucksache 190232 zum ErreichenSeite 5 von 8 Seite 6 einer Klimaneutralität ist es Ziel der Stadt Bonn, eine weitestgehende Reduzierung der gesamten durch den Verkehr verursachten Treibhausgas- Emissionen zu erreichen. Dies muss im Wesentlichen durch eine Reduzierung der gesamten Verkehrsmengen auf allen Straßenkategorien erfolgen. Der 6- spurige Ausbau der A 565 läuft dieser Zielsetzung zuwider. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Als Ergänzung durch neue Erkenntnisse wird hiermit eine Änderung bezüglich des Punktes „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ zum Gesamtverfahren gemeldet: Teilstellungnahme zu Kap. 6.2.5 „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ des LBP- Erläuterungsberichtes (Unterlage 19.1.1) Gemäß dem landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) ist vorgesehen, die aus dem Ausbau der A 565 resultierenden Eingriffsfolgen durch die Inanspruchnahme von Teilflächen des Kompensationskonzeptes „Deichvorland Bonn-Beuel“ der Bundesstadt Bonn (Maßnahmen-Nr. E 1) sowie durch den Erwerb von Ökopunkten aus der im Ökokonto der Bundesstadt eingebuchten vorgezogenen Kompensationsmaßnahme „Geislar-West Am Rheindeich“ (Maßnahmen-Nr. E 2) zu kompensieren. Zu der geplanten Maßnahme E 1 im Deichvorland Bonn-Beuel wird wie Folgt Stellung genommen: Das Kompensationskonzept „Deichvorland Bonn-Beuel“ wurde 2013 im Auftrag der Bundesstadt Bonn durch das Planungsbüro „RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten“ erstellt. Für die Kompensation der Eingriffsfolgen des 6-streifigen Ausbaus der A 565 soll ein 30.415 m² großer Teilbereich im nordwestlichen Konzeptgebiet verwendet werden, auf welchem bislang noch keine Umsetzung erfolgt ist. Anfang 2022 hat seitens des Amtes für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn eine Überprüfung des ursprünglichen Maßnahmenkonzeptes von 2013 stattgefunden. Diese hat gezeigt, dass auf der im LBP vorgesehenen Teilfläche eine ökologische Aufwertung nicht in dem geplanten Umfang realisierbar ist. Die ökologisch aufwertbare Fläche beträgt demnach statt der geplanten 30.415 m² tatsächlich lediglich rund 26.500 m². Sie ist damit rd. 3.900 m² geringer als geplant. Die reduzierte aufwertungsfähige Fläche hat folgende Gründe: • Am nordöstlichen Randbereich der geplanten Kompensationsfläche hat sich im Zuge der Verbreiterung des Rheindeiches und der naturnahen Einsaat der Deichböschung inzwischen ein artenreiches Magergrünland entwickelt, welches nicht weiter aufwertbar ist. • In dem Deichvorland findet eine intensive Naherholungsnutzung statt, in deren Zuge sich mehrere Wege gebildet haben, die von Naherholungsnutzenden intensiv begangen und mit Fahrrädern befahren werden. Im ursprünglichen Konzept, welches sich streng an den katastermäßigen Flurstücksgrenzen, aber nicht an denSeite 6 von 8 Seite 7 tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten orientiert hat, ist eine Entwicklung dieser stark verdichteten und zum Teil mit Schotter befestigten Wege zu artenreichem Grünland vorgesehen. Dieses Entwicklungsziel ist aus Sicht des Amtes für Umwelt und Stadtgrün aufgrund der tatsächlichen naherholungsbedingten Rahmenbedingungen nicht realisierbar. Die vorhandenen, nicht katastermäßig erfassten Naherholungswege werden stattdessen seitens des Amtes für Umwelt und Stadtgrün als vorhandene „Zwangspunkte“ eingestuft. • Daraus ergibt sich auch, dass die durch einen entsprechenden Weg von der Kompensationsfläche getrennte westlich angrenzende „Hundewiese“ zum Teil auf den in dem ursprünglichen Konzept betrachteten Flurstücken liegt. Eine Aufwertung dieses als Hundewiese genutzten Teils erscheint weder faktisch noch praktisch (Etablierung eines entsprechenden extensiven Mahdregimes) realisierbar. In dem Kompensationskonzept von 2013 ist in dem Teilbereich, der für die Eingriffsfolgen des A°565-Ausbaus verwendet werden soll, als Kompensationsziel die Entwicklung artenreicher Mähwiesen (Glatthaferwiesen) vorgesehen. Gemäß dem LBP sollen abweichend davon auf 7.820 m² (rund 25% der E 1-Fläche) standortgerechte Auengehölze gepflanzt werden. Die Pflanzung von Auengehölzen steht an der vorgesehenen Stelle den Zielsetzungen des Arten- und Biotopschutzes entgegen. Prioritäres Ziel ist im Deichvorland aus Biodiversitätsgründen die Entwicklung bzw. Wiederherstellung artenreicher Grünlandbestände und deren Vernetzung. Die Neuanlage mehr oder weniger geschlossener Gehölzbestände würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Auch die Pflanzung kleinerer Baumgruppen auf den Grünlandflächen würden die fachgerechte Pflege- bzw. Bewirtschaftung des Grünlandes behindern und darüber hinaus eine Entwicklung von artenreichem Grünland durch Beschattung beeinträchtigen. Der geplanten Pflanzung von Auengehölzen wird daher seitens der unteren Naturschutzbehörde nicht zugestimmt. Um die angestrebte Kompensation durch Gehölzpflanzungen zu erreichen, wird alternativ vorgeschlagen, Ökopunkte aus einer als vorgezogene Kompensationsmaßnahme anerkannten Erstaufforstung eines naturnahen Laubmischwaldes im Naturschutzgebiet „Siebengebirge / Ennert“ zu erwerben. Mit der Teilumsetzung der Aufforstung soll seitens des Landesbetriebes Wald und Holz NRW im Herbst/Winter 2022/2023 begonnen werden. Aus den vorgelegten Unterlagen ist ferner nicht ersichtlich, wie und durch wen die Wiederherstellung, Entwicklung und Unterhaltung der artenreichen Mähwiesen, welche auf städtischen Flächen vorgesehen ist, erfolgen soll. Hierzu sind nähere Erläuterungen bzw. konkrete Abstimmungen im Vorfeld erforderlich. Aus den beschriebenen Gründen wird der in der bisherigen Form vorgesehenen Kompensationsmaßnahme E 1 seitens der unteren Naturschutzbehörde Bonn nicht zugestimmt. StädtebauSeite 7 von 8 Seite 8 Die „Klimauntersuchung zum 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord“ kommt zu dem Ergebnis, dass die Höhe der geplanten Lärmschutzmaßnahmen insbesondere im Nahbereich zu einer Verringerung der Durchlüftung und damit zu einer potenziell erhöhten Hitzebelastung führt. Als mögliche Maßnahmen werden eine Reduktion der Höhe der Anlagen sowie die beidseitige Begrünung von Lärmschutzwänden zur Erhöhung der Verdunstungsabkühlung aufgeführt. Die Reduzierung der Höhe, soweit immissionsschutzrechtlich möglich, wird aus stadtgestalterischer Sicht und mit Blick auf die Verringerung räumlicher Barrieren im Stadtbild begrüßt. Weit möglichst umzusetzen ist ebenfalls aus städtebaulicher Sicht und im Sinne einer bestmöglichen gestalterischen Integration ins Umfeld eine Begrünung der Lärmschutzanlagen, besonders in Bereichen mit angrenzender Wohnbebauung. Entwässerungstechnische Belange Die geplante Vorzugsvariante H1T1c wirkt sich nicht negativ auf den Endenicher Bach und den Rheindorfer Bach aus. Sofern die in den vorliegenden Berichten bereits dargestellten Maßnahmen • Eingrenzung der Baustelle auf das erforderliche Maß • Unterbindung des Eintrags von Feinsedimenten und Betriebsstoffen • Einrichtung von Lehrgerüsten außerhalb des Gewässers • keine Durchfahrung des Gewässers • Kontrolle des Baustellenbetriebs und der Baudurchführung im Hinblick auf die vorgenannten Aspekte in der Bauphase im Abschnitt des Rheindorfer Bachs eingehalten werden, bestehen keine Bedenken. Auch die Hochwassersituation wird durch die Vorzugsvariante nicht verschlechtert. In den folgenden Planungsschritten, insbesondere in der Ausführungsplanung zur Anbindung der Autobahnentwässerung an den Bachlauf, ist das Tiefbauamt der Stadt Bonn entsprechend weiterhin zu beteiligen. Auf die Beachtung der Planungsgrundsätze für die Grundstücksentwässerung (Entwässerungssatzung der Stadt Bonn vom 18.12.2017) sowie der ZTV – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Stadt Bonn für den Bau und die Sanierung von Entwässerungsanlagen wird hingewiesen.“ Anlage/n KeineSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de