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222338 · Beschlussvorlage

Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 30.03.2017 zur Anordnung einer Umlegung im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf „An den Lappenstrünken“ (Drucksachen-Nr. 1710558).

Nummer
222338
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222338
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
Dezernat:
Dez. III
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 30.03.2017
zur Anordnung einer Umlegung im Stadtbezirk
Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf „An den
Lappenstrünken“ (Drucksachen-Nr. 1710558).
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf wurde mit Beschluss des Rates
vom 30.03.2017 (Beschluss – Drucksachen-Nr. 1710558) die Umlegung „An
den Lappenstrünken“ gemäß § 46 Baugesetzbuch zur Neuordnung des Grund
und Bodens für den Bereich des seinerzeit in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20)
angeordnet. Dieser Beschluss wird aufgehoben.
Begründung
Im Zusammenhang mit dem seinerzeit in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans Nr. 6320-1 wurde die Umlegung „An den Lappenstrünken“
nach § 46 Baugesetzbuch angeordnet (siehe DS: 1710558). Der Zweck der
Umlegung ist die Neuordnung der Grundstücke auf Grundlage des
Bebauungsplans, sodass die Grundstücke nach Lage, Form und Größe für die
bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet werden. Da das
Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 6320-1 mit Beschluss des
Rates vom 09.06.2022 (siehe DS: 211186-02AA) eingestellt wird, ist auch die
Umlegungsanordnung aufzuheben.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de