222336-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Grünanlagen im Bundesviertel
Kerndaten
- Nummer
- 222336-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222336-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Grünanlagen im Bundesviertel Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Frage 1: Wann wird die Verwaltung (Amt für Umwelt und Stadtgrün) der Politik die Endfassung der Grünrahmenplanung des Bundesviertels vorstellen? (Das Planungsbüro BGMR Landschaftsarchitekten GmbH wurde am 08.12.2021 vertraglich mit der Planung beauftragt.) Antwort: Die Endfassung des Grünrahmenplanes liegt der Verwaltung seit Mitte November vor. Die an der Bearbeitung beteiligten Fachämter hatten im Dezember 2022 Zeit Stellung zu nehmen. Das Büro wird die Eingaben der Fachämter einarbeiten und den Grünrahmenplan fertigstellen. Die finale Fassung wird den Gremien zum Ende des ersten Quartals 2023 als Mitteilung vorgelegt werden. Frage 2: Innerhalb der Grünrahmenplanung kommt der „Grünbrücke“ (s. unten) eine besondere Bedeutung zu. Gibt es Änderungen an der im Rahmenplan vorgesehenen Gestaltung z.B. hinsichtlich der Größe des Parks (14 ha) und der Offenlegung und Renaturierung des Annaberger Baches? Führt der geplante Bau des EZMW am östlichen Ende der Grünbrücke (im Plan unten als Osttor bezeichnet) zu Veränderungen der ursprünglichen Gestaltung der „Grünbrücke“? Antwort: Der Grünrahmenplan als Ergänzung des Rahmenplans dient der Vertiefung und fachlich genaueren Betrachtung der Grün- und Freiräume im Bundesviertel. Insbesondere die Potentiale zur Klimaanpassung, zur Schwammstadt sowie der Biodiversitätssteigerung werden in den Blick genommen. Der Grünrahmenplan greift die Vorschläge des Rahmenplanes auf. Er schlägtSeite 1 von 4 Seite 2 die Entwicklung des Grünzuges zwischen Kottenforst und Rheinaue entlang des Annaberger Bachs als ein Schlüsselprojekt für die Grün- und Freiräume des Bundesviertels vor. Der Begriff der „Grünbrücke“ ist in diesem Kontext jedoch irreführend, da eine Grünbrücke in der Landschaftsplanung eine Überbrückung von Straßen für wildlebende Tiere bezeichnet. Da fachlich korrekter wurde der Begriff angepasst: Der Grünrahmenplan verwendet den Begriff der „Grünen Achse“ bzw. „Grünzug Annaberger Bach“ anstelle des Begriffs der „Grünbrücke“. Im Folgenden werden daher auch hier die fachlich korrekten Begriffe „Grüne Achse“ und „Grünzug“ verwendet. Der Grünrahmenplan sieht eine Qualifizierung des Annaberger Bachs und dessen begleitende Grünflächen als verbindenden übergeordneten Grünzug zwischen Kottenforst und Rheinaue vor. Hier stellt sich aus grünplanerischer Sicht ein besonderes Aufwertungspotential im Sinne der Grün- und Freiraumentwicklung dar. Die Gestaltung der Grünen Achse im Grünrahmenplan folgt damit inhaltlich den Vorschlägen des Rahmenplans. Im Grünrahmenplan ist neben der Qualifizierung der bestehenden Grünflächen die weitere Renaturierung des Annaberger Bachs an den bereits freigelegten Stellen, sowie die Erlebbarmachung dessen durch zwei Wasserplätze enthalten. Die Möglichkeit der Offenlegung der aktuell verrohrten Abschnitte des Annaberger Bachs – so wie sie im Rahmenplan von cityförster dargestellt ist – wurde vertieft geprüft und seitens des Tiefbauamtes wie folgt beurteilt: Aufgrund des zu geringen Gefälles bis zum Rhein kann der Annaberger Bach nicht weiter offengelegt werden. Bei zu geringem Gefälle setzt sich der Bachlauf mit Sediment zu und kann nicht mehr entwässern. Hintergrund ist, dass der Annaberger Bach ursprünglich nicht in den Rhein, sondern in einen Altrheinarm weiter im Norden entwässerte. In den 1990er Jahren wurde die Entwässerung in den Rhein erst durch die Verrohrung möglich gemacht. Die Kreuzungssituation der Autobahn und der AS BN-Rheinaue stellt bis heute einen Zwangspunkt dar, an dem der Annaberger Bach unterirdisch queren muss. Hinsichtlich der Flächengrößen des „Parks“: Nach vertiefender Prüfung der freiräumlichen Darstellung wurde deutlich, dass in der Rahmenplanung von cityförster im Bereich der „Grünen Achse“ die realen Zugänglichkeiten und Eigentumsverhältnisse der Freiräume nicht ersichtlich sind. Die Böschung der Autobahn beispielsweise lässt sich nur eingeschränkt gestalten und gar nicht nutzen, sodass die Autobahnböschung aus dem Planungskorridor herausgenommen wurde. Das Planungsbüro bgmr stellt im Grünrahmenplan die tatsächlich nutzbare Fläche und ihre Aufwertungspotentiale dar. Vermeintlich verkleinert sich dadurch das Gebiet des „Parkes“, es handelt sich jedoch um die reale Darstellung der (gestaltbaren und nutzbaren) Grünstruktur. Der städtebauliche Rahmenplan und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6819-1 (DS-Nr. 221879) zeigen unterschiedliche städtebauliche Strukturen auf, die sich entsprechend auf die Gestaltung des angrenzenden Freiraums auswirken. Der Rahmenplan von cityförster sieht in diesem Bereich einen offengelegten Annaberger Bach mit begleitendem Weg vor, zu Autobahn hin abgegrenzt durch ein breites Gehölzband. Wie oben erläutert, ist die Bachoffenlegung in diesem Bereich jedoch nicht möglich und die Autobahnböschung nicht in dieSeite 2 von 4 Seite 3 Nutzung zu integrieren. Die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Fußgängerbrücke Carlo-Schmid-Straße und dem Robert-Schuman-Platz bzw. Godesberger Allee bleibt im Bebauungsplan erhalten. Weitere Hinweise zum Erhalt der Grünbestände im Zuge der EZMW-Bebauung finden sich in der Vorlage zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Eine Baufeldentwicklung soll als Motor für die Weiterentwicklung des Grünzuges (im Huckepack) genutzt werden. Frage 3: In welchem Umfang wird durch die gesamte Bebauung nach Maßgabe des Rahmenplanes die Versiegelung des Bodens im Bundesviertel zunehmen bzw. der Anteil an Grünflächen sich verringern? Frage 4: Trifft es zu, dass die Bauvorhaben im Bundesviertel – hierbei sollten auch die unterirdischen wie Tiefgaragen nicht vergessen werden – die Retentionskapazität für Niederschlagswasser verringern und damit dem Schwammstadt-Konzept widersprechen? Antwort zu 3 und 4: Die Rahmenplanung Bundesviertel beruht auf fünf miteinander in Bezug stehenden Entwicklungskonzepten, denen jeweils Strategien zugeordnet sind. Das Strukturkonzept beruht auf der Strategie des Verdichtens, um neue Potentiale für eine Weiterentwicklung aufzuzeigen. Gleichzeitig ist die Strategie des Verdichtens mit der Strategie des „Freiräumens“ verbunden. Insgesamt zeigt das Dichtemodell im Strukturkonzept einen Zuwachs von rd. 1.000.000m² Geschossfläche (GF) auf. Dabei werden die neuen Zuwächse, abgesehen von wenigen unbebauten Flächen wie dem Areal an der Petra- Kelly-Allee oder dem Bereich zwischen den Ministeriumsbauten um den Robert-Schuman-Platz und der Ludwig-Erhard-Allee, fast ausschließlich durch eine Verdichtung bereits bebauter Bereiche vollzogen, da das Bundesviertel über nur noch wenige unbebaute Fläche verfügt und die bestehenden großen Grünräume als wichtiger Aspekt der Standortqualität erhalten werden sollen. Die oben erwähnte Verbindung der Strategie des Verdichtens mit der strategischen Ausrichtung des Freiräumens zielt bei einer Neubebauung immer auch auf eine Qualifizierung der Freiräume ab. Zwar werden bei einer Umsetzung aller in der Rahmenplanung dargestellten Entwicklungspotentiale heute noch freie unbebaute Grundstücke künftig einer Bebauung zugeführt werden, gleichzeitiges Ziel bei der Neuausrichtung bebauter Bereiche ist aber auch, die bauliche Entwicklung und die Freiräume mit Blick auf heutige Anforderungen neu auszurichten (Energieeffizienz, Begrünung, Niederschlagswasser-Management, emissionsarme Mobilität, um nur einige Aspekte anzuführen). Ein Teil dieser neuen Anforderungen wird im Grünrahmenplan bearbeitet: Der Grünrahmenplan spricht sich für einen Erhalt der bestehenden Grünflächen wo möglich sowie der Qualifizierung von Grün- und Freiräumen aus. Er schlägt die Nutzung von Flächenpotenzialen auf Dächern und Hauswänden vor, aber auch die Entsiegelung in Straßenräumen bzw. Umgestaltung von Straßenräumen im Sinne des Schwammstadtprinzips. Beispiele dafür sind die Anlage von Grün- Blauen-Korridoren, Parkstände können reduziert und mit wasserdurchlässigem Pflaster angelegt werden. Im Falle einer zusätzlichen Versiegelung sind Ausgleichsmöglichkeiten zu prüfen. Potentiale bieten Dach- undSeite 3 von 4 Seite 4 Fassadenbegrünung sowie Neupflanzungen. Im Sinne der Klimaanpassung sind Tiefgaragen unter Freiflächen zu vermeiden, so schlägt der Grünrahmenplan auch vor Tiefgaragen auf die Gebäudegrundrisse zu begrenzen. Der Grünrahmenplan schlägt vor die Retentionskapazität für Niederschlagswasser im Bundesviertel insgesamt zu erhöhen – das Bundesviertel könnte weitestgehend abflusslos werden. Eine wassersensible Baufeldentwicklung wird im Sinne der Klimaanpassung als notwendig betrachtet. Die Versickerung im Kaskadenprinzip soll insbesondere bei Neu- und Umbauten mitgedacht werden. Zu beachten ist: Die Rahmenplanung Bundesviertel mit rd. 500 ha sowie der Grünrahmenplan sind strategische Entwicklungskonzepte, welche im Maßstab 1:2.000 bzw. 1:4.000 Szenarien für eine zukünftige Entwicklung entwerfen. Auf dieser Planungsebene sind Aussagen, in welchem Umfang durch die gesamte perspektivisch mögliche Bebauung per Saldo zusätzliche Flächen versiegelt werden, aufgrund der strategischen Ausrichtung der Planung und des Umfangs des Gebietes und des chiffrenartigen Charakters der dargestellten Bebauung nicht sinnvoll. Gleiches gilt für die angefragten Aussagen, ob durch die in der Rahmenplanung aufgezeigten Entwicklungspotentiale die Retentionskapazität für Niederschlagswasser verringert wird. Erst bei der Entwicklung von einzelnen Vorhaben kann eine konkretere Betrachtung und, soweit neues Planungsrecht geschaffen werden muss, auch eine Steuerung erfolgen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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