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222336-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Grünanlagen im Bundesviertel

Nummer
222336-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Kenntnisnahme
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  1. 222336 BBB-Anfrage: Grünanlagen im Bundesviertel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222336-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Grünanlagen im Bundesviertel
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1:
Wann wird die Verwaltung (Amt für Umwelt und Stadtgrün) der Politik die
Endfassung der Grünrahmenplanung des Bundesviertels vorstellen? (Das
Planungsbüro BGMR Landschaftsarchitekten GmbH wurde am 08.12.2021
vertraglich mit der Planung beauftragt.)
Antwort:
Die Endfassung des Grünrahmenplanes liegt der Verwaltung seit Mitte
November vor. Die an der Bearbeitung beteiligten Fachämter hatten im
Dezember 2022 Zeit Stellung zu nehmen. Das Büro wird die Eingaben der
Fachämter einarbeiten und den Grünrahmenplan fertigstellen. Die finale
Fassung wird den Gremien zum Ende des ersten Quartals 2023 als Mitteilung
vorgelegt werden.
Frage 2:
Innerhalb der Grünrahmenplanung kommt der „Grünbrücke“ (s. unten) eine
besondere Bedeutung zu. Gibt es Änderungen an der im Rahmenplan
vorgesehenen Gestaltung z.B. hinsichtlich der Größe des Parks (14 ha) und der
Offenlegung und Renaturierung des Annaberger Baches? Führt der geplante
Bau des EZMW am östlichen Ende der Grünbrücke (im Plan unten als Osttor
bezeichnet) zu Veränderungen der ursprünglichen Gestaltung der
„Grünbrücke“?
Antwort:
Der Grünrahmenplan als Ergänzung des Rahmenplans dient der Vertiefung
und fachlich genaueren Betrachtung der Grün- und Freiräume im
Bundesviertel. Insbesondere die Potentiale zur Klimaanpassung, zur
Schwammstadt sowie der Biodiversitätssteigerung werden in den Blick
genommen.
Der Grünrahmenplan greift die Vorschläge des Rahmenplanes auf. Er schlägtSeite 1 von 4
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die Entwicklung des Grünzuges zwischen Kottenforst und Rheinaue entlang
des Annaberger Bachs als ein Schlüsselprojekt für die Grün- und Freiräume
des Bundesviertels vor. Der Begriff der „Grünbrücke“ ist in diesem Kontext
jedoch irreführend, da eine Grünbrücke in der Landschaftsplanung eine
Überbrückung von Straßen für wildlebende Tiere bezeichnet. Da fachlich
korrekter wurde der Begriff angepasst: Der Grünrahmenplan verwendet den
Begriff der „Grünen Achse“ bzw. „Grünzug Annaberger Bach“ anstelle des
Begriffs der „Grünbrücke“. Im Folgenden werden daher auch hier die fachlich
korrekten Begriffe „Grüne Achse“ und „Grünzug“ verwendet.
Der Grünrahmenplan sieht eine Qualifizierung des Annaberger Bachs und
dessen begleitende Grünflächen als verbindenden übergeordneten Grünzug
zwischen Kottenforst und Rheinaue vor. Hier stellt sich aus grünplanerischer
Sicht ein besonderes Aufwertungspotential im Sinne der Grün- und
Freiraumentwicklung dar. Die Gestaltung der Grünen Achse im
Grünrahmenplan folgt damit inhaltlich den Vorschlägen des Rahmenplans. Im
Grünrahmenplan ist neben der Qualifizierung der bestehenden Grünflächen die
weitere Renaturierung des Annaberger Bachs an den bereits freigelegten
Stellen, sowie die Erlebbarmachung dessen durch zwei Wasserplätze
enthalten.
Die Möglichkeit der Offenlegung der aktuell verrohrten Abschnitte des
Annaberger Bachs – so wie sie im Rahmenplan von cityförster dargestellt ist –
wurde vertieft geprüft und seitens des Tiefbauamtes wie folgt beurteilt:
Aufgrund des zu geringen Gefälles bis zum Rhein kann der Annaberger Bach
nicht weiter offengelegt werden. Bei zu geringem Gefälle setzt sich der
Bachlauf mit Sediment zu und kann nicht mehr entwässern. Hintergrund ist,
dass der Annaberger Bach ursprünglich nicht in den Rhein, sondern in einen
Altrheinarm weiter im Norden entwässerte. In den 1990er Jahren wurde die
Entwässerung in den Rhein erst durch die Verrohrung möglich gemacht. Die
Kreuzungssituation der Autobahn und der AS BN-Rheinaue stellt bis heute
einen Zwangspunkt dar, an dem der Annaberger Bach unterirdisch queren
muss.
Hinsichtlich der Flächengrößen des „Parks“: Nach vertiefender Prüfung der
freiräumlichen Darstellung wurde deutlich, dass in der Rahmenplanung von
cityförster im Bereich der „Grünen Achse“ die realen Zugänglichkeiten und
Eigentumsverhältnisse der Freiräume nicht ersichtlich sind. Die Böschung der
Autobahn beispielsweise lässt sich nur eingeschränkt gestalten und gar nicht
nutzen, sodass die Autobahnböschung aus dem Planungskorridor
herausgenommen wurde. Das Planungsbüro bgmr stellt im Grünrahmenplan
die tatsächlich nutzbare Fläche und ihre Aufwertungspotentiale dar.
Vermeintlich verkleinert sich dadurch das Gebiet des „Parkes“, es handelt sich
jedoch um die reale Darstellung der (gestaltbaren und nutzbaren) Grünstruktur.
Der städtebauliche Rahmenplan und der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Nr. 6819-1 (DS-Nr. 221879) zeigen unterschiedliche städtebauliche Strukturen
auf, die sich entsprechend auf die Gestaltung des angrenzenden Freiraums
auswirken.
Der Rahmenplan von cityförster sieht in diesem Bereich einen offengelegten
Annaberger Bach mit begleitendem Weg vor, zu Autobahn hin abgegrenzt
durch ein breites Gehölzband. Wie oben erläutert, ist die Bachoffenlegung in
diesem Bereich jedoch nicht möglich und die Autobahnböschung nicht in dieSeite 2 von 4
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Nutzung zu integrieren. Die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der
Fußgängerbrücke Carlo-Schmid-Straße und dem Robert-Schuman-Platz bzw.
Godesberger Allee bleibt im Bebauungsplan erhalten. Weitere Hinweise zum
Erhalt der Grünbestände im Zuge der EZMW-Bebauung finden sich in der
Vorlage zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Eine
Baufeldentwicklung soll als Motor für die Weiterentwicklung des Grünzuges (im
Huckepack) genutzt werden.
Frage 3:
In welchem Umfang wird durch die gesamte Bebauung nach Maßgabe des
Rahmenplanes die Versiegelung des Bodens im Bundesviertel zunehmen bzw.
der Anteil an Grünflächen sich verringern?
Frage 4:
Trifft es zu, dass die Bauvorhaben im Bundesviertel – hierbei sollten auch die
unterirdischen wie Tiefgaragen nicht vergessen werden – die
Retentionskapazität für Niederschlagswasser verringern und damit dem
Schwammstadt-Konzept widersprechen?
Antwort zu 3 und 4:
Die Rahmenplanung Bundesviertel beruht auf fünf miteinander in Bezug
stehenden Entwicklungskonzepten, denen jeweils Strategien zugeordnet sind.
Das Strukturkonzept beruht auf der Strategie des Verdichtens, um neue
Potentiale für eine Weiterentwicklung aufzuzeigen. Gleichzeitig ist die Strategie
des Verdichtens mit der Strategie des „Freiräumens“ verbunden.
Insgesamt zeigt das Dichtemodell im Strukturkonzept einen Zuwachs von
rd. 1.000.000m² Geschossfläche (GF) auf. Dabei werden die neuen Zuwächse,
abgesehen von wenigen unbebauten Flächen wie dem Areal an der Petra-
Kelly-Allee oder dem Bereich zwischen den Ministeriumsbauten um den
Robert-Schuman-Platz und der Ludwig-Erhard-Allee, fast ausschließlich durch
eine Verdichtung bereits bebauter Bereiche vollzogen, da das Bundesviertel
über nur noch wenige unbebaute Fläche verfügt und die bestehenden großen
Grünräume als wichtiger Aspekt der Standortqualität erhalten werden sollen.
Die oben erwähnte Verbindung der Strategie des Verdichtens mit der
strategischen Ausrichtung des Freiräumens zielt bei einer Neubebauung immer
auch auf eine Qualifizierung der Freiräume ab. Zwar werden bei einer
Umsetzung aller in der Rahmenplanung dargestellten Entwicklungspotentiale
heute noch freie unbebaute Grundstücke künftig einer Bebauung zugeführt
werden, gleichzeitiges Ziel bei der Neuausrichtung bebauter Bereiche ist aber
auch, die bauliche Entwicklung und die Freiräume mit Blick auf heutige
Anforderungen neu auszurichten (Energieeffizienz, Begrünung,
Niederschlagswasser-Management, emissionsarme Mobilität, um nur einige
Aspekte anzuführen).
Ein Teil dieser neuen Anforderungen wird im Grünrahmenplan bearbeitet: Der
Grünrahmenplan spricht sich für einen Erhalt der bestehenden Grünflächen wo
möglich sowie der Qualifizierung von Grün- und Freiräumen aus. Er schlägt die
Nutzung von Flächenpotenzialen auf Dächern und Hauswänden vor, aber auch
die Entsiegelung in Straßenräumen bzw. Umgestaltung von Straßenräumen im
Sinne des Schwammstadtprinzips. Beispiele dafür sind die Anlage von Grün-
Blauen-Korridoren, Parkstände können reduziert und mit wasserdurchlässigem
Pflaster angelegt werden. Im Falle einer zusätzlichen Versiegelung sind
Ausgleichsmöglichkeiten zu prüfen. Potentiale bieten Dach- undSeite 3 von 4
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Fassadenbegrünung sowie Neupflanzungen. Im Sinne der Klimaanpassung
sind Tiefgaragen unter Freiflächen zu vermeiden, so schlägt der
Grünrahmenplan auch vor Tiefgaragen auf die Gebäudegrundrisse zu
begrenzen.
Der Grünrahmenplan schlägt vor die Retentionskapazität für
Niederschlagswasser im Bundesviertel insgesamt zu erhöhen – das
Bundesviertel könnte weitestgehend abflusslos werden. Eine wassersensible
Baufeldentwicklung wird im Sinne der Klimaanpassung als notwendig
betrachtet. Die Versickerung im Kaskadenprinzip soll insbesondere bei Neu-
und Umbauten mitgedacht werden.
Zu beachten ist: Die Rahmenplanung Bundesviertel mit rd. 500 ha sowie der
Grünrahmenplan sind strategische Entwicklungskonzepte, welche im Maßstab
1:2.000 bzw. 1:4.000 Szenarien für eine zukünftige Entwicklung entwerfen. Auf
dieser Planungsebene sind Aussagen, in welchem Umfang durch die gesamte
perspektivisch mögliche Bebauung per Saldo zusätzliche Flächen versiegelt
werden, aufgrund der strategischen Ausrichtung der Planung und des Umfangs
des Gebietes und des chiffrenartigen Charakters der dargestellten Bebauung
nicht sinnvoll. Gleiches gilt für die angefragten Aussagen, ob durch die in der
Rahmenplanung aufgezeigten Entwicklungspotentiale die Retentionskapazität
für Niederschlagswasser verringert wird. Erst bei der Entwicklung von einzelnen
Vorhaben kann eine konkretere Betrachtung und, soweit neues Planungsrecht
geschaffen werden muss, auch eine Steuerung erfolgen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de