222329-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU u.w. - Große Anfrage: Sachstand zum beschlossenen Prüfungsverfahren zur Haltestelle Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom 09.06.2022 /Bezirksvertretung Beuel vom 01.06.2022)
Kerndaten
- Nummer
- 222329-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222329-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU u.w. - Große Anfrage: Sachstand zum beschlossenen Prüfungsverfahren zur Haltestelle Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom 09.06.2022 /Bezirksvertretung Beuel vom 01.06.2022) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Momentan werden die Haltestellen in Oberkassel von den Linien 62 (Niederflur- Straßenbahn) und 66 (Hochflur-Stadtbahn) angefahren. Aufgrund der unterschiedlichen Bahnsysteme sind für einen barrierefreien Ausbau der Haltestellen Mischbahnsteige erforderlich, die jeweils aus einem Tiefbahnsteig (Länge mind. 30 m) und einem Hochbahnsteig (Länge mind. 60 m) bestehen. Die Haltestellen Oberkassel Nord und Oberkassel Süd werden im Zuge des barrierefreien Ausbaus mit Mischbahnsteigen ausgestattet. Hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Oberkassel Mitte kommen prinzipiell folgende drei Möglichkeiten in Frage, die seitens der Verwaltung in Abstimmung mit der SWB Bus und Bahn als zuständiges Verkehrsunternehmen geprüft wurden: 1. Zukünftige Auflassung der Haltestelle 2. Zukünftiger Halt lediglich der Linie 62 an der mit Tiefbahnsteigen barrierefrei ausgebauten Haltestelle 3. Zukünftiger Halt der Linien 62 und 66 sowie Errichtung eines Mischbahnsteigs an der Haltestelle im Zuge des barrierefreien Ausbaus Die Ergebnisse der jeweiligen Prüfungen sind nachfolgend erläutert. Aufgrund des barrierefreien Ausbaus für beide Bahnsysteme werden in Oberkassel zukünftig Haltestellenlängen von ca. 100 m benötigt. Als Folge reduzieren sich die Abstände zwischen benachbarten Bahnsteigen im Vergleich zu heute. Daraus ergibt sich bspw. ein Abstand zwischen den Haltestellen Oberkassel Nord und Oberkassel Mitte von ca. 300 m. Der Abstand zwischen Oberkassel Mitte und Oberkassel Süd würde sogar nur noch 250 m betragen. In der Regel sind Haltestelleneinzugsbereiche von 400 m für Straßenbahnen und 600 m für Stadtbahnen außerhalb des Stadtzentrums üblich.Seite 1 von 4 Seite 2 Diese gängigen Einzugsbereiche hängen u.a. auch mit den entstehenden Kosten des Ausbaus und der Unterhaltung von Haltestellen zusammen. Diese Kosten beinhalten zum einen Umbaukosten pro Haltestelle in Höhe von mindestens 2.000.000 Euro, die jedoch bis zu 90 % gefördert werden können. Im Idealfall würden der Stadt 200.000 Euro Ausbaukosten pro Haltestelle entstehen. Nicht förderfähig sind jedoch die Planungskosten, die mit jeweils 20 % (d.h. mindestens 400.000 Euro) angesetzt werden. Aufgrund der anhaltenden Inflation ist jedoch mit höheren Ausgaben zu rechnen. Nach Fertigstellung des Ausbaus kommen zum anderen jährliche Betriebskosten in Höhe von 40.000 Euro pro Haltestelle hinzu. Hinsichtlich der erhobenen Fahrgastzahlen weist die Haltestelle Oberkassel Süd mit 2.000 Fahrgästen pro Tag die meisten Fahrgäste auf. Danach folgt Oberkassel Nord mit 1.300 Fahrgästen am Tag. Mit 900 Fahrgästen pro Tag ist die Haltestelle Oberkassel Mitte im Vergleich am wenigsten frequentiert. Auf Basis der erläuterten Aspekte wäre eine zukünftige Auflassung der Haltestelle Oberkassel Mitte aus fachlicher Sicht vertretbar. Aufgrund dessen wurde seitens der Stadtverwaltung und der SWB Bus und Bahn zunächst der Vorschlag formuliert, die Haltestelle Oberkassel Mitte zukünftig entfallen zu lassen und den Wegfall durch Ausgleichsmaßnahmen wie zusätzlichen Fahrradabstellanlagen an den verbleibenden Haltestellen und einem ausgebauten Fußweg Richtung Oberkassel Süd zu kompensieren. Wie aus zahlreichen Bürgeranträgen ersichtlich wurde, ist seitens der Bevölkerung und der lokalen Politik ein Wegfall der Haltestelle Oberkassel Mitte jedoch nicht nachvollziehbar und gewünscht, da er im Kontrast zu einem attraktiven ÖPNV steht, der eine Alternative zum Auto darstellen und einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten soll. Darüber hinaus würde durch den Wegfall der Haltestelle die Erreichbarkeit des Zentrums von Oberkassel für verschiedene relevante Nutzer*innen (bspw. Anwohnende, Kunden, Freizeitsuchende, …) erschwert werden. Ein potenzieller Attraktivitätsverlust des Ortsteils wäre die Folge. Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Oberkassel Mitte lediglich für die Linie 62 (Möglichkeit 2) wurde seitens der Stadtverwaltung und SWB Bus und Bahn auf Basis eines Änderungsantrags zur DS 212364 geprüft. Die notwendige Absprache zwischen der SWB und der Technischen Aufsichtsbehörde zu dieser Fragestellung hat einige Zeit in Anspruch genommen. Um die Haltestelle lediglich für die Straßenbahn (Linie 62) zu erhalten, müssen nach Aussage der Technischen Aufsichtsbehörde einige Aspekte erfüllt werden. Dazu gehört der barrierefreie Ausbau der Haltestelle für den Straßenbahnverkehr und die Verankerung der Nichtbedienung der Haltestelle durch die Linie 66 im Nahverkehrsplan. Eine entsprechende Anpassung ist zudem nur zum Fahrplanwechsel möglich, da die Änderungen der Linie 66 in den Liniennetzplänen des VRS Berücksichtigung finden müssen. Eine unveränderte Beibehaltung der Haltestelle im Bestand, das heißt ohne bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit, bei alleiniger Bedienung der Linie 62 und Durchfahrt der Linie 66 ist somit nicht möglich. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die beiden Linien 62 und 66 in diesem Streckenbereich zeitweise in kurzen Abständen von wenigen Minuten verkehren. Dies würde bedeuten, dass es zu keiner Beschleunigungssituation für die durchfahrende Linie 66 kommt, da diese von der haltenden Linie 62Seite 2 von 4 Seite 3 aufgehalten wird. Zudem besteht die Gefahr, dass bei Fahrgästen Unklarheiten aufkommen, welche Stationen in Oberkassel von welchen Bahnen angefahren werden. Generell ist beim barrierefreien Ausbau von Haltestellen nicht nur die Situation direkt am Bus- oder Bahnsteig zu betrachten, sondern auch die Zuwegung zur Haltestelle. Bei einer Entscheidung für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle, gleich ob lediglich für die Linie 62 in Form eines Tiefbahnsteigs oder für beide Bahnsysteme in Form eines Mischbahnsteigs, muss die barrierefreie Zuwegung zur Haltestelle sichergestellt werden. Durch die enge Bebauung und die schmalen (Büchelstr.) oder nicht vorhandenen Gehwegflächen (Zipperstr.) kann eine barrierefreie Zuwegung über das unmittelbare Haltestellenumfeld hinaus jedoch nicht ohne die Neuaufteilung des Straßenraums erfolgen, woraus sich Änderungen an der Verkehrsführung (Mischverkehrsflächen) ergeben werden. Dieser Punkt sollte im Zuge der weiteren Planung mit der Behindertenvertretung besprochen werden. Aufgrund der genannten Aussage der Technischen Aufsichtsbehörde, dass auch eine reine Straßenbahnhaltestelle barrierefrei ausgebaut werden muss, dem Aspekt der barrierefreien Zuwegung und des fehlenden Mehrwerts im Hinblick auf die Betriebsdurchführung (Linie 66 kann die Linie 62 nicht überholen), hält es die Verwaltung in Abstimmung mit der SWB Bus und Bahn für nicht zielführend, die Haltestelle Oberkassel Mitte zukünftig lediglich durch die Linie 62 zu bedienen, da ein barrierefreier Ausbau auch hierfür notwendig ist. Deswegen wird nun sowohl seitens der Stadtverwaltung als auch seitens der SWB Bus und Bahn vorgeschlagen, den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Oberkassel Mitte mit Mischbahnsteigen für beide Bahnsysteme (Möglichkeit 3) weiterzuverfolgen. Der bauliche und technische Aufwand ist in diesem Fall zwar hoch, aber lösbar. Dies wurde im Rahmen eines Ortstermins zwischen Stadtplanungsamt, Tiefbauamt und SWB Bus und Bahn festgestellt. Die für den Komplettausbau mit Mischbahnsteigen für Stadt- und Straßenbahn notwendigen Flächen befinden sich bereits im Eigentum der SSB. 2. Wann und wo ist die Informationsveranstaltung für die Oberkasseler Bürgerinnen und Bürger geplant? Bereits in der Vergangenheit wurde seitens der Verwaltung darauf verwiesen, dass eine Bürgerinformation durchgeführt werden soll. Mit dieser Maßgabe wurde die bisherige Beschlussvorlage 212364 seitens der Politik vertagt. Des Weiteren wurde angemerkt, dass eine abschließende Entscheidung durch den Rat erst erfolgen kann, wenn besagte Bürgerinformation stattgefunden hat. Eine Bürgerinformation kann derzeit lediglich über die bisherigen Überlegungen zu den drei genannten Vorgehensmöglichkeiten zur Haltestelle Oberkassel Mitte inklusive der Vor- und Nachteile informieren und das entsprechende Meinungsbild der Bürgerschaft einholen. Darüber hinaus kann der Sachstand zu den Planungen zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen Oberkassel Nord und Oberkassel Süd vorgetragen werden. Die Bürgerinformation wird momentan inhaltlich und organisatorisch vorbereitet.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de