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222329-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU u.w. - Große Anfrage: Sachstand zum beschlossenen Prüfungsverfahren zur Haltestelle Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom 09.06.2022 /Bezirksvertretung Beuel vom 01.06.2022)

Nummer
222329-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 222329 CDU u.w. - Große Anfrage: Sachstand zum beschlossenen Prüfungsverfahren zur Haltestelle Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom 09.06.2022 /Bezirksvertretung Beuel vom 01.06.2022)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222329-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU u.w. - Große Anfrage: Sachstand zum
beschlossenen Prüfungsverfahren zur Haltestelle
Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom 09.06.2022
/Bezirksvertretung Beuel vom 01.06.2022)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Momentan werden die Haltestellen in Oberkassel von den Linien 62 (Niederflur-
Straßenbahn) und 66 (Hochflur-Stadtbahn) angefahren. Aufgrund der
unterschiedlichen Bahnsysteme sind für einen barrierefreien Ausbau der
Haltestellen Mischbahnsteige erforderlich, die jeweils aus einem Tiefbahnsteig
(Länge mind. 30 m) und einem Hochbahnsteig (Länge mind. 60 m) bestehen.
Die Haltestellen Oberkassel Nord und Oberkassel Süd werden im Zuge des
barrierefreien Ausbaus mit Mischbahnsteigen ausgestattet.
Hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Oberkassel Mitte
kommen prinzipiell folgende drei Möglichkeiten in Frage, die seitens der
Verwaltung in Abstimmung mit der SWB Bus und Bahn als zuständiges
Verkehrsunternehmen geprüft wurden:
1. Zukünftige Auflassung der Haltestelle
2. Zukünftiger Halt lediglich der Linie 62 an der mit Tiefbahnsteigen
barrierefrei ausgebauten Haltestelle
3. Zukünftiger Halt der Linien 62 und 66 sowie Errichtung eines
Mischbahnsteigs an der Haltestelle im Zuge des barrierefreien Ausbaus
Die Ergebnisse der jeweiligen Prüfungen sind nachfolgend erläutert.
Aufgrund des barrierefreien Ausbaus für beide Bahnsysteme werden in
Oberkassel zukünftig Haltestellenlängen von ca. 100 m benötigt. Als Folge
reduzieren sich die Abstände zwischen benachbarten Bahnsteigen im Vergleich
zu heute. Daraus ergibt sich bspw. ein Abstand zwischen den Haltestellen
Oberkassel Nord und Oberkassel Mitte von ca. 300 m. Der Abstand zwischen
Oberkassel Mitte und Oberkassel Süd würde sogar nur noch 250 m betragen.
In der Regel sind Haltestelleneinzugsbereiche von 400 m für Straßenbahnen
und 600 m für Stadtbahnen außerhalb des Stadtzentrums üblich.Seite 1 von 4
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Diese gängigen Einzugsbereiche hängen u.a. auch mit den entstehenden
Kosten des Ausbaus und der Unterhaltung von Haltestellen zusammen. Diese
Kosten beinhalten zum einen Umbaukosten pro Haltestelle in Höhe von
mindestens 2.000.000 Euro, die jedoch bis zu 90 % gefördert werden können.
Im Idealfall würden der Stadt 200.000 Euro Ausbaukosten pro Haltestelle
entstehen. Nicht förderfähig sind jedoch die Planungskosten, die mit jeweils 20
% (d.h. mindestens 400.000 Euro) angesetzt werden. Aufgrund der
anhaltenden Inflation ist jedoch mit höheren Ausgaben zu rechnen. Nach
Fertigstellung des Ausbaus kommen zum anderen jährliche Betriebskosten in
Höhe von 40.000 Euro pro Haltestelle hinzu.
Hinsichtlich der erhobenen Fahrgastzahlen weist die Haltestelle Oberkassel
Süd mit 2.000 Fahrgästen pro Tag die meisten Fahrgäste auf. Danach folgt
Oberkassel Nord mit 1.300 Fahrgästen am Tag. Mit 900 Fahrgästen pro Tag ist
die Haltestelle Oberkassel Mitte im Vergleich am wenigsten frequentiert.
Auf Basis der erläuterten Aspekte wäre eine zukünftige Auflassung der
Haltestelle Oberkassel Mitte aus fachlicher Sicht vertretbar. Aufgrund dessen
wurde seitens der Stadtverwaltung und der SWB Bus und Bahn zunächst der
Vorschlag formuliert, die Haltestelle Oberkassel Mitte zukünftig entfallen zu
lassen und den Wegfall durch Ausgleichsmaßnahmen wie zusätzlichen
Fahrradabstellanlagen an den verbleibenden Haltestellen und einem
ausgebauten Fußweg Richtung Oberkassel Süd zu kompensieren.
Wie aus zahlreichen Bürgeranträgen ersichtlich wurde, ist seitens der
Bevölkerung und der lokalen Politik ein Wegfall der Haltestelle Oberkassel Mitte
jedoch nicht nachvollziehbar und gewünscht, da er im Kontrast zu einem
attraktiven ÖPNV steht, der eine Alternative zum Auto darstellen und einen
entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten soll. Darüber hinaus würde
durch den Wegfall der Haltestelle die Erreichbarkeit des Zentrums von
Oberkassel für verschiedene relevante Nutzer*innen (bspw. Anwohnende,
Kunden, Freizeitsuchende, …) erschwert werden. Ein potenzieller
Attraktivitätsverlust des Ortsteils wäre die Folge.
Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Oberkassel Mitte lediglich für die Linie
62 (Möglichkeit 2) wurde seitens der Stadtverwaltung und SWB Bus und Bahn
auf Basis eines Änderungsantrags zur DS 212364 geprüft.
Die notwendige Absprache zwischen der SWB und der Technischen
Aufsichtsbehörde zu dieser Fragestellung hat einige Zeit in Anspruch
genommen. Um die Haltestelle lediglich für die Straßenbahn (Linie 62) zu
erhalten, müssen nach Aussage der Technischen Aufsichtsbehörde einige
Aspekte erfüllt werden. Dazu gehört der barrierefreie Ausbau der Haltestelle für
den Straßenbahnverkehr und die Verankerung der Nichtbedienung der
Haltestelle durch die Linie 66 im Nahverkehrsplan. Eine entsprechende
Anpassung ist zudem nur zum Fahrplanwechsel möglich, da die Änderungen
der Linie 66 in den Liniennetzplänen des VRS Berücksichtigung finden müssen.
Eine unveränderte Beibehaltung der Haltestelle im Bestand, das heißt ohne
bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit, bei alleiniger Bedienung der Linie 62
und Durchfahrt der Linie 66 ist somit nicht möglich.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass die beiden Linien 62 und 66 in diesem
Streckenbereich zeitweise in kurzen Abständen von wenigen Minuten
verkehren. Dies würde bedeuten, dass es zu keiner Beschleunigungssituation
für die durchfahrende Linie 66 kommt, da diese von der haltenden Linie 62Seite 2 von 4
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aufgehalten wird. Zudem besteht die Gefahr, dass bei Fahrgästen Unklarheiten
aufkommen, welche Stationen in Oberkassel von welchen Bahnen angefahren
werden.
Generell ist beim barrierefreien Ausbau von Haltestellen nicht nur die Situation
direkt am Bus- oder Bahnsteig zu betrachten, sondern auch die Zuwegung zur
Haltestelle. Bei einer Entscheidung für den barrierefreien Ausbau der
Haltestelle, gleich ob lediglich für die Linie 62 in Form eines Tiefbahnsteigs
oder für beide Bahnsysteme in Form eines Mischbahnsteigs, muss die
barrierefreie Zuwegung zur Haltestelle sichergestellt werden.
Durch die enge Bebauung und die schmalen (Büchelstr.) oder nicht
vorhandenen Gehwegflächen (Zipperstr.) kann eine barrierefreie Zuwegung
über das unmittelbare Haltestellenumfeld hinaus jedoch nicht ohne die
Neuaufteilung des Straßenraums erfolgen, woraus sich Änderungen an der
Verkehrsführung (Mischverkehrsflächen) ergeben werden. Dieser Punkt sollte
im Zuge der weiteren Planung mit der Behindertenvertretung besprochen
werden.
Aufgrund der genannten Aussage der Technischen Aufsichtsbehörde, dass
auch eine reine Straßenbahnhaltestelle barrierefrei ausgebaut werden muss,
dem Aspekt der barrierefreien Zuwegung und des fehlenden Mehrwerts im
Hinblick auf die Betriebsdurchführung (Linie 66 kann die Linie 62 nicht
überholen), hält es die Verwaltung in Abstimmung mit der SWB Bus und Bahn
für nicht zielführend, die Haltestelle Oberkassel Mitte zukünftig lediglich durch
die Linie 62 zu bedienen, da ein barrierefreier Ausbau auch hierfür notwendig
ist.
Deswegen wird nun sowohl seitens der Stadtverwaltung als auch seitens der
SWB Bus und Bahn vorgeschlagen, den barrierefreien Ausbau der Haltestelle
Oberkassel Mitte mit Mischbahnsteigen für beide Bahnsysteme (Möglichkeit 3)
weiterzuverfolgen.
Der bauliche und technische Aufwand ist in diesem Fall zwar hoch, aber lösbar.
Dies wurde im Rahmen eines Ortstermins zwischen Stadtplanungsamt,
Tiefbauamt und SWB Bus und Bahn festgestellt. Die für den Komplettausbau
mit Mischbahnsteigen für Stadt- und Straßenbahn notwendigen Flächen
befinden sich bereits im Eigentum der SSB.
2. Wann und wo ist die Informationsveranstaltung für die Oberkasseler
Bürgerinnen und Bürger geplant?
Bereits in der Vergangenheit wurde seitens der Verwaltung darauf verwiesen,
dass eine Bürgerinformation durchgeführt werden soll. Mit dieser Maßgabe
wurde die bisherige Beschlussvorlage 212364 seitens der Politik vertagt. Des
Weiteren wurde angemerkt, dass eine abschließende Entscheidung durch den
Rat erst erfolgen kann, wenn besagte Bürgerinformation stattgefunden hat.
Eine Bürgerinformation kann derzeit lediglich über die bisherigen Überlegungen
zu den drei genannten Vorgehensmöglichkeiten zur Haltestelle Oberkassel
Mitte inklusive der Vor- und Nachteile informieren und das entsprechende
Meinungsbild der Bürgerschaft einholen. Darüber hinaus kann der Sachstand
zu den Planungen zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen Oberkassel Nord
und Oberkassel Süd vorgetragen werden. Die Bürgerinformation wird
momentan inhaltlich und organisatorisch vorbereitet.Seite 3 von 4
Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de