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222329-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand zum beschlossenen Prüfungsverfahren zur Haltestelle Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom 09.06.2022 /Bezirksvertretung Beuel vom 01.06.2022)

Nummer
222329-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222329 CDU u.w. - Große Anfrage: Sachstand zum beschlossenen Prüfungsverfahren zur Haltestelle Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom 09.06.2022 /Bezirksvertretung Beuel vom 01.06.2022)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222329-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand zum beschlossenen Prüfungsverfahren
zur Haltestelle Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom
09.06.2022 /Bezirksvertretung Beuel vom
01.06.2022)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Zur Einordnung der Stellungnahme nachfolgend eine Erläuterung zum
bestehenden Sachverhalt:
Das Personenbeförderungsgesetz sieht gemäß § 8 vor, alle Bahnhaltestellen
im Stadtgebiet barrierefrei auszubauen. Ausnahmen sind bei entsprechender
Begründung (z.B. Nachweis von alternativen barrierefreien Zugängen) jedoch
möglich.
Die Haltestellen Oberkassel-Nord, Oberkassel-Mitte und Oberkassel-Süd
werden momentan von den Linien 62 (Niederflur-Straßenbahn) und 66
(Hochflur-Stadtbahn) angefahren. Für den barrierefreien Ausbau sind
deswegen Mischbahnsteige erforderlich, die jeweils aus einem Tiefbahnsteig
(Länge mind. 30 m, Höhe über Schienenoberkante ca. 20 cm) und einem
Hochbahnsteig (Länge mind. 60 m, Höhe über Schienenoberkante ca. 90 cm)
bestehen. Dadurch würden zukünftig jede der drei Haltestelle Bahnsteige von
mehr als 100 m Länge aufweisen und die Abstände zwischen den Bahnsteigen
benachbarter Haltestellen geringer als momentan ausfallen. Daraus ergibt sich
bspw. ein Abstand zwischen den Haltestellen Oberkassel-Nord und
Oberkassel-Mitte von ca. 300 m. Der Abstand zwischen Oberkassel-Mitte und
Oberkassel-Süd würde sogar nur noch 250 m betragen. In der Regel sind
Haltestelleneinzugsbereiche von 400 m für Straßenbahnen und 600 m für
Stadtbahnen üblich.
Diese gängigen Einzugsbereiche hängen u.a. auch mit den entstehenden
Kosten der Unterhaltung und des Ausbaus von Haltestellen zusammen. Diese
Kosten beinhalten zum einen Umbaukosten pro Haltestelle in Höhe von
mindestens 2.000.000 Euro, die jedoch bis zu 90 % gefördert werden können.
Im Idealfall würden der Stadt 200.000 Euro Ausbaukosten pro Haltestelle
entstehen. Nicht förderfähig sind jedoch die Planungskosten, die mit jeweils 20
% (d.h. mindestens 400.000 Euro), angesetzt werden. Aufgrund derSeite 1 von 4
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anhaltenden Inflation ist jedoch mit höheren Ausgaben zu rechnen. Nach
Fertigstellung des Ausbaus kommen zum anderen jährliche Betriebskosten in
Höhe von 40.000 Euro pro Haltestelle hinzu.
Hinsichtlich der erhobenen Fahrgastzahlen weist die Haltestelle Oberkassel-
Süd mit 2.000 Fahrgästen pro Tag die meisten Fahrgäste auf. Danach folgt
Oberkassel-Nord ist mit 1.300 Fahrgästen am Tag. Mit 900 Fahrgästen pro Tag
ist die Haltestelle Oberkassel-Mitte im Vergleich am wenigsten frequentiert.
Auf Basis der eben erläuterten Aspekte wurde seitens der Stadtverwaltung und
der SWB zunächst der Vorschlag formuliert, die Haltestelle Oberkassel-Mitte
zukünftig komplett entfallen zu lassen und mit Ausgleichsmaßnahmen wie
zusätzlichen Fahrradabstellanlagen an den verbleibenden Haltestellen und
einem ausgebauten Fußweg Richtung Oberkassel-Süd den Wegfall zu
kompensieren.
Wie aus zahlreichen Bürgeranträgen ersichtlich wurde, ist seitens der
Bevölkerung und der lokalen Politik ein Wegfall der Haltestelle Oberkassel-
Mitte jedoch nicht nachvollziehbar, da er im Kontrast zu einem attraktiven
ÖPNV steht, der eine Alternative zum Auto darstellen und einen
entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten soll. Darüber hinaus würde
durch den Wegfall der Haltestelle die Erreichbarkeit von Oberkassel-Mitte für
verschiedene relevante Nutzerinnen und Nutzer (bspw. Anwohnende, Kunden,
Freizeitsuchende, …) erschwert werden. Ein potenzieller Attraktivitätsverlust
des Ortsteils wäre die Folge.
Seitens der Politik wurde zudem im Rahmen eines Änderungsantrags zur DS
212364 die Prüfung seitens der Verwaltung, ob die Haltestelle Oberkassel-Mitte
ohne die Errichtung von zusätzlichen Hochbahnsteigen für den
Straßenbahnverkehr der Linie 62 unverändert in Betrieb bleiben kann,
beschlossen. Auf Basis der verfassten Stellungnahme seitens der
Stadtverwaltung nachfolgend nun die wesentlichen Ergebnisse:
Die notwendige Absprache zwischen der SWB und der Technischen
Aufsichtsbehörde zu dieser Fragestellung hat einige Zeit in Anspruch
genommen. Um die Haltestelle Oberkassel-Mitte lediglich für die Straßenbahn
(Linie 62) zu erhalten, müssen nach Aussage der Technischen
Aufsichtsbehörde einige Aspekte erfüllt werden. Dazu gehört der barrierefreie
Ausbau der Haltestelle für den Straßenbahnverkehr und die Verankerung der
Nichtbedienung der Haltestelle durch die Linie 66 im Nahverkehrsplan. Eine
entsprechende Anpassung ist zudem nur zum Fahrplanwechsel möglich, da die
Änderungen der Linie 66 in den Liniennetzplänen des VRS Berücksichtigung
finden müssen. Eine Beibehaltung der Haltestelle im Bestand bei alleiniger
Bedienung der Linie 62 und Durchfahrt der Linie 66 ist somit nicht möglich.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass die beiden Linien 62 und 66 in diesem
Streckenbereich zeitweise in kurzen Abständen von wenigen Minuten
verkehren. Dies würde bedeuten, dass es zu keiner Beschleunigungssituation
für die durchfahrende Linie 66 kommt, da diese von der haltenden Linie 62
aufgehalten wird. Zudem besteht die Gefahr, dass bei Fahrgästen Unklarheiten
aufkommen, welche Stationen in Oberkassel von welchen Bahnen angefahren
werden.Seite 2 von 4
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Aufgrund der genannten Aussagen der Technischen Aufsichtsbehörde, dass
auch eine reine Straßenbahnhaltestelle barrierefrei ausgebaut werden muss,
sowie aus den gültigen Regelwerken (nicht nur die Haltestelle, sondern auch
die Zuwegung müssen barrierefrei sein) und des fehlenden Mehrwerts im
Hinblick auf die Betriebsdurchführung (Linie 66 kann die Linie 62 nicht
überholen), hält es die Verwaltung nach Abstimmung mit der SWB für nicht
zielführend, die Haltestelle Oberkassel-Mitte zukünftig lediglich durch die Linie
62 zu bedienen, da ein barrierefreier Ausbau auch hierfür notwendig ist.
Der Ausbau lediglich für die Straßenbahnlinie 62 wäre nach ersten
Erkenntnissen auf der vorhandenen Verkehrsfläche möglich, während für den
Ausbau in Form von ca. 100 m langen Mischbahnsteigen für Stadt- und
Straßenbahn der Erwerb von Privatflächen erforderlich ist.
Aufgrund der zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung wird die
Verwaltung die beiden weiteren in Frage kommenden Möglichkeiten nochmals
intensiv betrachten:
1. Auflassung der Haltestelle Oberkassel-Mitte
2. Barrierefreier Ausbau aller drei benannten Haltestellen als
Mischbahnsteige, trotz geringer Abstände zwischen den Haltestellen
und erhöhtem Kostenaufwand
Generell ist beim barrierefreien Ausbau von Haltestellen nicht nur die Situation
am eigentlichen Bus- oder Bahnsteig zu betrachten, sondern auch die
eigentliche Zuwegung zur Haltestelle. Bei einer Entscheidung für den
barrierefreien Ausbau der Haltestelle, gleich ob lediglich für die Linie 62 in Form
eines Tiefbahnsteigs oder für beide Bahnsysteme in Form eines
Mischbahnsteigs, muss die barrierefreie Zuwegung zur Haltestelle
sichergestellt werden. Durch die enge Bebauung und die schmalen (Büchelstr.)
oder nicht vorhandenen Gehwegflächen (Zipperstraße) kann eine barrierefreie
Zuwegung jedoch nicht ohne die Neuaufteilung des Straßenraums erfolgen,
woraus sich Änderungen an der Verkehrsführung (Einbahnregelungen, ggf.
Mischverkehrsflächen) ergeben werden.
In Abstimmung mit der Behindertenvertretung soll diese Problematik umfänglich
besprochen werden, um gemeinsam eine akzeptable Lösung zu finden. Auf
dieser Basis erarbeitet die Stadtverwaltung zusammen mit den
SWB weitere Lösungsvorschläge.
2. Wann und wo ist die Informationsveranstaltung für die Oberkasseler
Bürgerinnen und Bürger geplant?
Bereits in der Vergangenheit wurde seitens der Verwaltung darauf verwiesen,
dass eine Bürgerinformation durchgeführt werden soll. Mit dieser Maßgabe
wurde die bisherige Beschlussvorlage 212364 vertagt. Des Weiteren wurde
angemerkt, dass eine abschließende Entscheidung durch den Rat erst erfolgen
kann, wenn besagte Bürgerinformation stattgefunden hat.
Die Bürgerversammlung soll über die bisherigen Überlegungen zu den drei
genannten Vorgehensmöglichkeiten inklusive der Vor- und Nachteile
informieren und das entsprechende Meinungsbild der Bürgerschaft einholen.
Darüber hinaus kann der Sachstand zu den Planungen zum barrierefreien
Ausbau der Haltestellen Oberkassel-Nord und -Süd vorgetragen werden.
Aufgrund des erhöhten Abstimmungsbedarfs mit der technischen
Aufsichtsbehörde ist ein Termin für die Bürgerversammlung erst im erstenSeite 3 von 4
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Quartal 2023 möglich. Die Bürgerinformation wird momentan inhaltich und
organisatorisch vorbereitet.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de