222329-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand zum beschlossenen Prüfungsverfahren zur Haltestelle Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom 09.06.2022 /Bezirksvertretung Beuel vom 01.06.2022)
Kerndaten
- Nummer
- 222329-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222329-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Sachstand zum beschlossenen Prüfungsverfahren zur Haltestelle Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom 09.06.2022 /Bezirksvertretung Beuel vom 01.06.2022) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Zur Einordnung der Stellungnahme nachfolgend eine Erläuterung zum bestehenden Sachverhalt: Das Personenbeförderungsgesetz sieht gemäß § 8 vor, alle Bahnhaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei auszubauen. Ausnahmen sind bei entsprechender Begründung (z.B. Nachweis von alternativen barrierefreien Zugängen) jedoch möglich. Die Haltestellen Oberkassel-Nord, Oberkassel-Mitte und Oberkassel-Süd werden momentan von den Linien 62 (Niederflur-Straßenbahn) und 66 (Hochflur-Stadtbahn) angefahren. Für den barrierefreien Ausbau sind deswegen Mischbahnsteige erforderlich, die jeweils aus einem Tiefbahnsteig (Länge mind. 30 m, Höhe über Schienenoberkante ca. 20 cm) und einem Hochbahnsteig (Länge mind. 60 m, Höhe über Schienenoberkante ca. 90 cm) bestehen. Dadurch würden zukünftig jede der drei Haltestelle Bahnsteige von mehr als 100 m Länge aufweisen und die Abstände zwischen den Bahnsteigen benachbarter Haltestellen geringer als momentan ausfallen. Daraus ergibt sich bspw. ein Abstand zwischen den Haltestellen Oberkassel-Nord und Oberkassel-Mitte von ca. 300 m. Der Abstand zwischen Oberkassel-Mitte und Oberkassel-Süd würde sogar nur noch 250 m betragen. In der Regel sind Haltestelleneinzugsbereiche von 400 m für Straßenbahnen und 600 m für Stadtbahnen üblich. Diese gängigen Einzugsbereiche hängen u.a. auch mit den entstehenden Kosten der Unterhaltung und des Ausbaus von Haltestellen zusammen. Diese Kosten beinhalten zum einen Umbaukosten pro Haltestelle in Höhe von mindestens 2.000.000 Euro, die jedoch bis zu 90 % gefördert werden können. Im Idealfall würden der Stadt 200.000 Euro Ausbaukosten pro Haltestelle entstehen. Nicht förderfähig sind jedoch die Planungskosten, die mit jeweils 20 % (d.h. mindestens 400.000 Euro), angesetzt werden. Aufgrund derSeite 1 von 4 Seite 2 anhaltenden Inflation ist jedoch mit höheren Ausgaben zu rechnen. Nach Fertigstellung des Ausbaus kommen zum anderen jährliche Betriebskosten in Höhe von 40.000 Euro pro Haltestelle hinzu. Hinsichtlich der erhobenen Fahrgastzahlen weist die Haltestelle Oberkassel- Süd mit 2.000 Fahrgästen pro Tag die meisten Fahrgäste auf. Danach folgt Oberkassel-Nord ist mit 1.300 Fahrgästen am Tag. Mit 900 Fahrgästen pro Tag ist die Haltestelle Oberkassel-Mitte im Vergleich am wenigsten frequentiert. Auf Basis der eben erläuterten Aspekte wurde seitens der Stadtverwaltung und der SWB zunächst der Vorschlag formuliert, die Haltestelle Oberkassel-Mitte zukünftig komplett entfallen zu lassen und mit Ausgleichsmaßnahmen wie zusätzlichen Fahrradabstellanlagen an den verbleibenden Haltestellen und einem ausgebauten Fußweg Richtung Oberkassel-Süd den Wegfall zu kompensieren. Wie aus zahlreichen Bürgeranträgen ersichtlich wurde, ist seitens der Bevölkerung und der lokalen Politik ein Wegfall der Haltestelle Oberkassel- Mitte jedoch nicht nachvollziehbar, da er im Kontrast zu einem attraktiven ÖPNV steht, der eine Alternative zum Auto darstellen und einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten soll. Darüber hinaus würde durch den Wegfall der Haltestelle die Erreichbarkeit von Oberkassel-Mitte für verschiedene relevante Nutzerinnen und Nutzer (bspw. Anwohnende, Kunden, Freizeitsuchende, …) erschwert werden. Ein potenzieller Attraktivitätsverlust des Ortsteils wäre die Folge. Seitens der Politik wurde zudem im Rahmen eines Änderungsantrags zur DS 212364 die Prüfung seitens der Verwaltung, ob die Haltestelle Oberkassel-Mitte ohne die Errichtung von zusätzlichen Hochbahnsteigen für den Straßenbahnverkehr der Linie 62 unverändert in Betrieb bleiben kann, beschlossen. Auf Basis der verfassten Stellungnahme seitens der Stadtverwaltung nachfolgend nun die wesentlichen Ergebnisse: Die notwendige Absprache zwischen der SWB und der Technischen Aufsichtsbehörde zu dieser Fragestellung hat einige Zeit in Anspruch genommen. Um die Haltestelle Oberkassel-Mitte lediglich für die Straßenbahn (Linie 62) zu erhalten, müssen nach Aussage der Technischen Aufsichtsbehörde einige Aspekte erfüllt werden. Dazu gehört der barrierefreie Ausbau der Haltestelle für den Straßenbahnverkehr und die Verankerung der Nichtbedienung der Haltestelle durch die Linie 66 im Nahverkehrsplan. Eine entsprechende Anpassung ist zudem nur zum Fahrplanwechsel möglich, da die Änderungen der Linie 66 in den Liniennetzplänen des VRS Berücksichtigung finden müssen. Eine Beibehaltung der Haltestelle im Bestand bei alleiniger Bedienung der Linie 62 und Durchfahrt der Linie 66 ist somit nicht möglich. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die beiden Linien 62 und 66 in diesem Streckenbereich zeitweise in kurzen Abständen von wenigen Minuten verkehren. Dies würde bedeuten, dass es zu keiner Beschleunigungssituation für die durchfahrende Linie 66 kommt, da diese von der haltenden Linie 62 aufgehalten wird. Zudem besteht die Gefahr, dass bei Fahrgästen Unklarheiten aufkommen, welche Stationen in Oberkassel von welchen Bahnen angefahren werden.Seite 2 von 4 Seite 3 Aufgrund der genannten Aussagen der Technischen Aufsichtsbehörde, dass auch eine reine Straßenbahnhaltestelle barrierefrei ausgebaut werden muss, sowie aus den gültigen Regelwerken (nicht nur die Haltestelle, sondern auch die Zuwegung müssen barrierefrei sein) und des fehlenden Mehrwerts im Hinblick auf die Betriebsdurchführung (Linie 66 kann die Linie 62 nicht überholen), hält es die Verwaltung nach Abstimmung mit der SWB für nicht zielführend, die Haltestelle Oberkassel-Mitte zukünftig lediglich durch die Linie 62 zu bedienen, da ein barrierefreier Ausbau auch hierfür notwendig ist. Der Ausbau lediglich für die Straßenbahnlinie 62 wäre nach ersten Erkenntnissen auf der vorhandenen Verkehrsfläche möglich, während für den Ausbau in Form von ca. 100 m langen Mischbahnsteigen für Stadt- und Straßenbahn der Erwerb von Privatflächen erforderlich ist. Aufgrund der zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung wird die Verwaltung die beiden weiteren in Frage kommenden Möglichkeiten nochmals intensiv betrachten: 1. Auflassung der Haltestelle Oberkassel-Mitte 2. Barrierefreier Ausbau aller drei benannten Haltestellen als Mischbahnsteige, trotz geringer Abstände zwischen den Haltestellen und erhöhtem Kostenaufwand Generell ist beim barrierefreien Ausbau von Haltestellen nicht nur die Situation am eigentlichen Bus- oder Bahnsteig zu betrachten, sondern auch die eigentliche Zuwegung zur Haltestelle. Bei einer Entscheidung für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle, gleich ob lediglich für die Linie 62 in Form eines Tiefbahnsteigs oder für beide Bahnsysteme in Form eines Mischbahnsteigs, muss die barrierefreie Zuwegung zur Haltestelle sichergestellt werden. Durch die enge Bebauung und die schmalen (Büchelstr.) oder nicht vorhandenen Gehwegflächen (Zipperstraße) kann eine barrierefreie Zuwegung jedoch nicht ohne die Neuaufteilung des Straßenraums erfolgen, woraus sich Änderungen an der Verkehrsführung (Einbahnregelungen, ggf. Mischverkehrsflächen) ergeben werden. In Abstimmung mit der Behindertenvertretung soll diese Problematik umfänglich besprochen werden, um gemeinsam eine akzeptable Lösung zu finden. Auf dieser Basis erarbeitet die Stadtverwaltung zusammen mit den SWB weitere Lösungsvorschläge. 2. Wann und wo ist die Informationsveranstaltung für die Oberkasseler Bürgerinnen und Bürger geplant? Bereits in der Vergangenheit wurde seitens der Verwaltung darauf verwiesen, dass eine Bürgerinformation durchgeführt werden soll. Mit dieser Maßgabe wurde die bisherige Beschlussvorlage 212364 vertagt. Des Weiteren wurde angemerkt, dass eine abschließende Entscheidung durch den Rat erst erfolgen kann, wenn besagte Bürgerinformation stattgefunden hat. Die Bürgerversammlung soll über die bisherigen Überlegungen zu den drei genannten Vorgehensmöglichkeiten inklusive der Vor- und Nachteile informieren und das entsprechende Meinungsbild der Bürgerschaft einholen. Darüber hinaus kann der Sachstand zu den Planungen zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen Oberkassel-Nord und -Süd vorgetragen werden. Aufgrund des erhöhten Abstimmungsbedarfs mit der technischen Aufsichtsbehörde ist ein Termin für die Bürgerversammlung erst im erstenSeite 3 von 4 Seite 4 Quartal 2023 möglich. Die Bürgerinformation wird momentan inhaltich und organisatorisch vorbereitet. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de