222328 · Beschlussvorlage
Fällung eines Alleebaumes - Rotblühende Kastanie - in der Hermannstraße - vor Haus Nr. 70 -, Bonn - Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 222328
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.371 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 222328 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung eines Alleebaumes - Rotblühende Kastanie - in der Hermannstraße - vor Haus Nr. 70 -, Bonn - Beuel Beratungsfolge Naturschutzbeirat 06.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Naturschutzbeirat stimmt der Fällung eines Alleebaumes – Rotblühende Kastanie – an der Hermannstraße im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Hermannstr. 70, Bonn – Beuel, zu. Begründung Die Hermannstraße ist durchgehend mit Rotblühenden Kastanien (Aesculus carnea) bepflanzt. Es handelt sich hier um eine gesetzlich geschützte Allee gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz. Grundsätzlich sind Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen gesetzlich geschützt. Sie stellen gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz geschützte Landschaftsbestandteile dar. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiliger Veränderung führen können, sind verboten. Im Bereich des geplanten Gebäudes steht eine Kastanie so nah an der Grundstücksgrenze und somit am geplanten Gebäude, dass unter Berücksichtigung des notwendigen Platzes für Gerüst und Arbeitsraum einseitig mindestens 1/3 der Krone zurückgenommen werden müsste. Bei der Kastanie handelt es sich um einen geschützten Alleebaum im Verlauf der Hermannstraße. Die geplanten Maßnahmen stellen einen solch massiven Eingriff in den Starkastbereich dar, dass der Baum in seiner Vitalität so stark geschädigt wird, dass er nicht zu erhalten ist und gefällt werden muss. Für den Mindestarbeitsraum des zu stellenden Gerüstes müsste die Krone bisSeite 1 von 5 Seite 2 ca. einen Meter an den Stamm zurückgenommen werden. Durch diesen massiven Eingriff kann der Baum nicht erhalten werden. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse stellen sich keine Alternativen zur vorliegenden Planung, welche die Nutzung nicht unter wesentlichen Beschränkungen verwirklichen lassen. Eine Ersatzpflanzung soll nach Möglichkeit an gleicher Stelle durchgeführt werden. Somit ist der Alleenbestand gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz sichergestellt. Die Pflanzung geht zu Lasten der Baumaßnahme. Der Naturschutzbeirat wird um Zustimmung gebeten. Anlage/n 1 Lageplan_yjdj (öffentlich) 2 Kastanie ID 289_ux2v (öffentlich) 3 Luftbild_e8kd (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de