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222327-02 · Stellungnahme der Verwaltung

Fällung eines Alleebaumes - Rotblühende Kastanie - in der Hermannstraße - vor Haus Nr. 94 -, Bonn-Beuel

Nummer
222327-02
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 18.01.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222327 Fällung eines Alleebaumes - Rotblühende Kastanie - in der Hermannstraße - vor Haus Nr. 94 -, Bonn-Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222327-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung eines Alleebaumes - Rotblühende Kastanie
- in der Hermannstraße - vor Haus Nr. 94 -, Bonn-
Beuel
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 18.01.2023 Entscheidung
Die Vorlage soll auf der Grundlage der Stellungnahme und der beigefügten
Anlagen beschlossen werden.
Inhalt der Stellungnahme:
Der Naturschutzbeirat hatte die Vorlage in der Sitzung am 18.12.2022 vertagt
und die Verwaltung gebeten, zur nächsten Sitzung und Beratung
- eine Schnittzeichnung oder einen Lageplan mit Einzeichnung des
Baukörpers, des eingemessenen Baumes und der geplanten Baugrube
vorzulegen
- ansonsten mitzuteilen, bis wohin die geplante Baugrube vorgesehen ist
– Fläche des Bürgersteiges? –
- eine genaue Darstellung der geplanten Ersatzpflanzung vorzulegen.
Die ursprünglich beigefügten Bilder 1 – 5 wurden leider falsch zugeordnet, da
es sich um ein anderes Grundstück handelt und sind daher nicht zu beachten.
Beigefügt ist
- das Luftbild und Straßenraumfoto des Grundstückes Hermannstr. 94
- der Lageplan mit eingetragenem Baukörper und eingemessenem Baum.
Der geplante Baukörper – Keller und Treppenhaus – geht bis auf die
Grundstücksgrenze/Grenze zum Bürgersteig. Dies entspricht der Bebauung auf
den benachbarten Grundstücken und ist baurechtlich zu genehmigen.
Die Baugrube ist bis auf die Grundstücksgrenze vorgesehen und wird durch
eine Spundwand gesichert.
Wie bereits mitgeteilt, wird der Mindestabstand von 2,50 m gemäß RAS-LP 4
zum geplanten Keller unterschritten. Diese Baumaßnahmen stellen einen
massiven Eingriff in den Wurzelschutzbereich mit statisch relevantenSeite 1 von 4
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Starkwurzeln dar.
Zur Aufstellung des Gerüsts muss ferner die Krone bis auf ca. einen Meter
zurückgenommen werden, was einen Eingriff in den Starkastbereich bedeutet.
Nach nochmaliger Rücksprache mit den Baumsachverständigen kann der
Baum aufgrund der massiven Eingriffe in den Starkwurzel- und Starkastbereich
nicht erhalten werden.
Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei Rotblühenden Rosskastanien
vorgesehen. Die Ersatzpflanzungen sollen sowohl an gleicher Stelle als auch in
der angrenzenden offenen Baumscheibe erfolgen.
Anlage/n
1 Luftbild Hermannstr. 94 (öffentlich)
2 Lageplan Bauantrag Hermannstr. 94 (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de