222327 · Beschlussvorlage
Fällung eines Alleebaumes - Rotblühende Kastanie - in der Hermannstraße - vor Haus Nr. 94 -, Bonn-Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 222327
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222327 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung eines Alleebaumes - Rotblühende Kastanie - in der Hermannstraße - vor Haus Nr. 94 -, Bonn- Beuel Beratungsfolge Naturschutzbeirat 06.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Naturschutzbeirat stimmt der Fällung eines Alleebaumes – Rotblühende Kastanie - an der Hermannstraße im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Hermannstr. 94, Bonn Beuel, zu. Begründung Die Hermannstraße ist durchgehend mit Rotblühenden Kastanien (Aesculus carnea) bepflanzt. Es handelt sich hier um eine gesetzlich geschützte Allee gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz. Grundsätzlich sind Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen gesetzlich geschützt. Sie stellen gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz geschützte Landschaftsbestandteile dar. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten. Es handelt sich um eine Kastanie mit einem Stammumfang von 125 cm, gemessen in 1 m Höhe. Der Baum steht im Bereich des geplanten Gebäudes mit einem Abstand von unter 2,5 m Entfernung von der Grundstücksgrenze. Nicht nur die Arbeiten für den geplanten Keller unterschreiten die Mindestabstände von 2,5 m der RAS-LP 4 und stellen daher einen massiven Eingriff in den Wurzelschutzbereich mit statisch relevanten Starkwurzeln dar, auch müsste für den Mindestarbeitsraum des zu stellenden Gerüstes die Krone bis ca. einen Meter an den Stamm zurückgenommen werden. Aufgrund dieses massiven Eingriffs in den Starkwurzel- sowie Starkastbereich kann der Baum nicht erhalten werden.Seite 1 von 8 Seite 2 Aufgrund der örtlichen Verhältnisse stellen sich keine Alternativen zur vorliegenden Planung, welche die Nutzung nicht unter wesentlichen Beschränkungen verwirklichen lassen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz zur Entfernung der Kastanie zu erteilen und bittet den Naturschutzbeirat um Zustimmung. Eine Ersatzpflanzung soll nach Möglichkeit an gleicher Stelle durchgeführt werden. Die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme liegt vor. Die anstehende Nachpflanzung der angrenzenden offenen Baumscheibe erfolgt unabhängig von dem Bauvorhaben. Es ist geplant, diese zur gleichen Zeit wie die Ersatzpflanzung durchzuführen. Anlage/n 1 Bild 1 Standort Kastanie_3rs3 (öffentlich) 2 Bild 2 Mauerschaden_69l4 (öffentlich) 3 Bild 3 Mauer Schiefstand_t3i5 (öffentlich) 4 Bild 4 Wurzeln Mauerfuss_2d04 (öffentlich) 5 Bild 5 Wurzel Mauerpfeiler_7xdw (öffentlich) 6 Lageplan Hermannstraße 94 (öffentlich)Seite 2 von 8 Seite 3 von 8 Seite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Maßstab 11:: 22000000 Datum:: 1155..1111..22002222 5500 m 110000 mSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de