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222327 · Beschlussvorlage

Fällung eines Alleebaumes - Rotblühende Kastanie - in der Hermannstraße - vor Haus Nr. 94 -, Bonn-Beuel

Nummer
222327
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 18.01.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 222327-02 Fällung eines Alleebaumes - Rotblühende Kastanie - in der Hermannstraße - vor Haus Nr. 94 -, Bonn-Beuel

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Beschlussvorlage
öffentlich
222327
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung eines Alleebaumes - Rotblühende Kastanie
- in der Hermannstraße - vor Haus Nr. 94 -, Bonn-
Beuel
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 06.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Naturschutzbeirat stimmt der Fällung eines Alleebaumes – Rotblühende
Kastanie - an der Hermannstraße im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben
Hermannstr. 94, Bonn Beuel, zu.
Begründung
Die Hermannstraße ist durchgehend mit Rotblühenden Kastanien (Aesculus
carnea) bepflanzt.
Es handelt sich hier um eine gesetzlich geschützte Allee gemäß § 41
Landesnaturschutzgesetz.
Grundsätzlich sind Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen
gesetzlich geschützt. Sie stellen gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz
geschützte Landschaftsbestandteile dar. Die Beseitigung von Alleen sowie alle
Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen
Veränderung führen können, sind verboten.
Es handelt sich um eine Kastanie mit einem Stammumfang von 125 cm,
gemessen in 1 m Höhe.
Der Baum steht im Bereich des geplanten Gebäudes mit einem Abstand von
unter 2,5 m Entfernung von der Grundstücksgrenze.
Nicht nur die Arbeiten für den geplanten Keller unterschreiten die
Mindestabstände von 2,5 m der RAS-LP 4 und stellen daher einen massiven
Eingriff in den Wurzelschutzbereich mit statisch relevanten Starkwurzeln dar,
auch müsste für den Mindestarbeitsraum des zu stellenden Gerüstes die Krone
bis ca. einen Meter an den Stamm zurückgenommen werden. Aufgrund dieses
massiven Eingriffs in den Starkwurzel- sowie Starkastbereich kann der Baum
nicht erhalten werden.Seite 1 von 8
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Aufgrund der örtlichen Verhältnisse stellen sich keine Alternativen zur
vorliegenden Planung, welche die Nutzung nicht unter wesentlichen
Beschränkungen verwirklichen lassen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine Befreiung gemäß § 67
Bundesnaturschutzgesetz zur Entfernung der Kastanie zu erteilen und bittet
den Naturschutzbeirat um Zustimmung.
Eine Ersatzpflanzung soll nach Möglichkeit an gleicher Stelle durchgeführt
werden. Die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme liegt vor.
Die anstehende Nachpflanzung der angrenzenden offenen Baumscheibe
erfolgt unabhängig von dem Bauvorhaben. Es ist geplant, diese zur gleichen
Zeit wie die Ersatzpflanzung durchzuführen.
Anlage/n
1 Bild 1 Standort Kastanie_3rs3 (öffentlich)
2 Bild 2 Mauerschaden_69l4 (öffentlich)
3 Bild 3 Mauer Schiefstand_t3i5 (öffentlich)
4 Bild 4 Wurzeln Mauerfuss_2d04 (öffentlich)
5 Bild 5 Wurzel Mauerpfeiler_7xdw (öffentlich)
6 Lageplan Hermannstraße 94 (öffentlich)Seite 2 von 8
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Maßstab 11:: 22000000 Datum:: 1155..1111..22002222
5500 m 110000 mSeite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 22:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de