222325 · Beschlussvorlage
Zukunft der Diamorphinambulanz
Kerndaten
- Nummer
- 222325
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222325 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Zukunft der Diamorphinambulanz Beratungsfolge Rat 08.12.2022 Entscheidung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 24.01.2023 Empfehlung Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn beschließt den Weiterbetrieb der Diamorphinambulanz nach Umbau zukünftig im Annagraben 72 unter dem Vorbehalt der nachlaufenden Empfehlung des ASMG sowie die Gewährung des notwendigen Mietkostenzuschusses an die Träger der Ambulanten Suchthilfe (Caritas/Diakonie) für den Betrieb ab voraussichtlich Mitte 2024. Sobald die abschließenden Modalitäten für die Verträge, die Betriebsregelungen zwischen UKB und den Trägern der ambulanten Suchthilfe sowie die definitiven Zuschussbeträge feststehen, werden die politischen Gremien erneut beteiligt. Begründung Das ehemalige Gelände der Poliklinik wird nach Kauf durch den ausgewählten Vorhabenträger weiterentwickelt (DS 220879). Dabei ist u.a. konzeptionell vorgesehen, die bestehende Diamorphinambulanz (DMA) aus dem Gebäude Annagraben 70 in das benachbarte Gebäude des ehem. Schwesternwohnheims im Annagraben 72 nach erforderlichen Herrichtungsarbeiten umzuziehen, um dann den konzeptionell festgelegten Wohnungsbau umsetzen zu können. Der Vorhabenträger hat vor wenigen Wochen erklärt, den Kaufvertrag für das Areal mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) erst dann abschließen zu wollen, wenn alle entscheidungsrelevanten Aspekte in Bezug auf die Diamorphinambulanz geklärt sind. Dies umfasst auch einen politischen Beschluss über die Fortführung derSeite 1 von 6 Seite 2 Diamorphinambulanz und Finanzierung des notwendigen Mietkostenzuschusses. Daher wurden unmittelbar Gespräche mit dem Universitätsklinikum Bonn (UKB) als Betreiber der DMA und den Trägern der Ambulanten Suchthilfe (Caritas/Diakonie) aufgenommen, um sich über die zukünftigen Betriebsmodalitäten und die besonderen baulichen Anforderungen an die Ambulanz abzustimmen. In diesem Prozess erklärte das UKB gegenüber der Stadt Bonn, nicht in das zukünftige Mietverhältnis einsteigen, sondern sich auf die medizinischen Substitutionsleistungen beschränken zu wollen. Um den wichtigen und alternativlosen Betrieb der DMA nicht zu gefährden, bot die Ambulante Suchthilfe der Diakonie und Caritas - als Träger der Psychosozialen Betreuung (PSB) - an, zukünftig die Mieterrolle zu übernehmen. In der Folge wurden diverse Gespräche zwischen dem Vorhabenträger, UKB, Ambulanter Suchthilfe und der Verwaltung geführt mit folgendem Ergebnis: Das UKB plant mit dem Vorhabenträger einen Interimsvertrag für die bisherigen Räumlichkeiten der DMA im Annagraben 70 für den Zeitraum bis zur Fertigstellung der zukünftigen DMA (nach Verkauf voraussichtlich 18 Monate bis zur Herrichtung des Annagraben 72) abzuschließen. Die Ambulante Suchthilfe schließt nachfolgend mit dem Vorhabenträger einen regulären Mietvertrag über 15 Jahre für das Gebäude Annagraben 72 ab, das so hergerichtet wird, dass es den besonderen räumlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen an eine DMA gerecht wird. Damit verbunden sind insbesondere schusssichere und besonders einbruchsichere Türen und Fenster in von außen erreichbaren Arealen des Gebäudes, aber auch innerhalb der Räumlichkeiten, verstärkte Böden/Decken für die Aufstellung eines Tresors zur Aufbewahrung der Betäubungsmittel (Substitut) und Sicherstellung der damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben, ein mit der Notrufzentrale gekoppeltes Sicherungssystem, Kameras und ähnliches. Das UKB übernimmt weiterhin den medizinischen Betrieb, d.h. den Ablauf der Substitution mit von dort angestelltem Fachpersonal. Die Psychosoziale Betreuung erfolgt weiterhin durch die Ambulante Suchthilfe. Die Höhe des endgültigen Zuschusses für den gesamten Betrieb derSeite 2 von 6 Seite 3 DMA steht aktuell (noch) nicht abschließend fest. Allerdings rechnet die Verwaltung aktuell mit einem Mietzins inkl. Nebenkosten von 185 TEUR p.a. Hinzu kommen ggf. noch Teile des Zuschusses aus dem defizitären DMA-Betrieb (DS 2102051), der weder den Mietkosten noch den Nebenkosten zuzurechnen ist oder mit den Krankenkassen als Kostenträger der Substitutionsbehandlung abgerechnet werden kann. Aktuell wird auch eine mögliche Beteiligung eines weiteren Kostenträgers geprüft. Im Haushalt 2021/2022 sowie im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 sind für den Betrieb der Diamorphinambulanz jährlich Mittel i. H. v. 150 TEUR eingestellt. Unabhängig vom Gegenstand des aktuellen Beschlussvorschlages, wird den politischen Gremien eine weitere Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt, um die endgültigen Kosten transparent darzulegen und eine politische Legitimation einzuholen. Der aktuelle Grundsatzbeschluss ist notwendig, da mit dem Vorhabenträger abgestimmt ist, dass dieser sich bis zum 15.02.2023 an sein Angebot in Bezug auf die DMA gebunden fühlt und sich vorbehält, im Anschluss anderweitig über das Gebäude/die Fläche zu verfügen. Alternativen zum Weiterbetrieb der DMA wurden im Vorfeld zur damaligen Beschlussvorlage zur Finanzierung der Diamorphinambulanz in 2021 (DS 210205) geprüft und verwaltungsseitig ausgeschlossen: Szenario 1 – Umverteilung der Diamorphinpatent*innen auf niedergelassene Ärzt*innen Eine Umverteilung der Patient*innen auf niedergelassene Praxen ist grundsätzlich möglich, allerdings haben diese Praxen keine Erlaubnis gem. § 13 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) mit Diamorphin substituieren zu dürfen. Dies führt zu dem Umstand, dass sich nicht für alle 58 (60) Diamorphinpatient*innen eine Alternative zur heroingestützten Behandlung finden lässt, denn für einen Teil der Patienten*innen stellt sich die Originalstoffvergabe vor dem Hintergrund der Schwere ihrer Erkrankung als die einzige Form der Behandlung dar. Folglich besteht die Gefahr, dass dann opiatabhängige Menschen aus 1 Da die UKB bisher wirtschaftliche Eigentümerin der Liegenschaft war, sind bislang dem Grunde nach keine Mietkosten, sondern lediglich Nebenkosten angefallen.Seite 3 von 6 Seite 4 dem Suchthilfesystem herausfallen. Folgen können das Risiko des Verlusts der bisherigen Therapieerfolge sein, es kann zu Rückfällen verbunden mit Beschaffungskriminalität und Verelendung sowie einem erhöhten Mortalitätsrisiko kommen. Eine Anerkennung einer bestehenden Praxis als erlaubte Einrichtung im Sinne des Gesetzes scheitert vermutlich an den damit verbundenen, sehr hohen Anforderungen: die geforderte Personalausstattung, erforderliche Raumausstattung, die Sicherheitsbestimmungen und die Öffnungszeiten (12 Stunden täglich, 7 Tage wöchentlich, 3 Vergabezeiten täglich) sind in üblichen Arztpraxen kaum zu realisieren. Szenario 2 – Gründung einer Schwerpunktpraxis Die bisher bestehenden Schwerpunktpraxen in anderen Kommunen, die ebenfalls eine Diamorphinambulanz vorsehen, richten sich betriebswirtschaftlich aus und bieten neben der DMA weitere (lukrative) medizinische und Substitutions-Leistungen in gemeinsamen Räumlichkeiten an. Bei einer solchen Lösung gibt die Kommune sämtliche Steuerungsmöglichkeiten für ein solches Angebot ab, da keine Zuschussfinanzierung notwendig wäre. Außerdem wurde eine Vergrößerung der Praxis (und diese wäre dann betriebswirtschaftlich erforderlich) und eine Kombination mit Methadon-Vergabe für Bonn ausdrücklich nicht gewünscht und für unvereinbar mit den Vorstellungen der Bürgerschaft und der Polizei erklärt. Szenario 3 – Betrieb in städtischer Trägerschaft - Einschätzung des Gesundheitsamtes: Die Diamorphinsubstitution ist eine Aufgabe im Bereich der niedergelassenen Gesundheitsversorgung. Sie ist sehr personal- und kostenintensiv und benötigt speziell geschultes Fachpersonal. Die Anbindung an die eingespielte Versorgungsstruktur ist insbesondere auch sinnvoll um die ganzheitliche medizinische Versorgung im Sinne einer Lotsenfunktion für die betroffene Klientel sicherzustellen. Die Bonner Diamorphinambulanz ist vor ca. 20 Jahren in einem Modellprojekt an der Universitäts-Poliklinik Bonn (weitere Träger sind die Ambulante Suchthilfe Caritas/ Diakonie) entstanden und hat sich als ein zusätzliches Angebot für Schwerstabhängige in der Stadt Bonn im Laufe der Jahre etabliert und bewährt. Der Erhalt der Einrichtung in bisheriger Trägerschaft mitsamt der Fachkompetenz des vorhandenen Personals erscheint daher sinnvoll. Eine städtische Trägerschaft der Diamorphinambulanz ist aufgrund des damit verbundenen Aufwands nicht umsetzbar.Seite 4 von 6 Seite 5 Szenario 4 – Schließung der DMA Schon die Arzneimittelstudie in den Jahren 2001 bis 2007 zum Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger (Heroinstudie), hat die Vorteile der Diamorphinbehandlung für die Gruppe der Schwerstabhängigen gegenüber der herkömmlichen Substitutionsbehandlung belegt. Der gesundheitliche Zustand, die Delinquenzrate und der Ausstieg aus der Drogenszene verbesserten sich unter der Diamorphinbehandlung signifikant. Es zeigte sich eine Verbesserung des Gesamtzustandes der Heroinabhängigen sowohl gegenüber dem Zustand vor der Behandlung als auch gegenüber der Behandlung mit dem Substitutionsmittel Methadon. Insgesamt führte die Diamorphinbehandlung zu einer deutlichen psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung der Schwerstabhängigen. Die Ergebnisse wurden unter anderem auf der Internetseite www.heroinstudie.de veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Bundesregierung nach Beendigung des Modellprojektes bis 2011 ein Qualitätssicherungsprojekt gefördert, das unter anderem die langfristigen therapeutischen Wirkungen der diamorphingestützten Behandlung evaluierte. Darin zeigte sich, dass die Behandlung in der Regelversorgung ähnlich positive Resultate erzielt wie unter Modellbedingungen. Durchgeführt wurde das Projekt vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS). Mit der Fortführung der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung kann die bestmögliche Versorgung der Diamorphinpatient*innen sichergestellt werden. Der Abbruch der Behandlung kann zu einer Erhöhung der Mortalitätsrate führen, da allen Patient*innen durch alternative Substitution, Entzug/Entgiftung und Therapie nachweislich nicht geholfen werden konnte. Die Beendigung der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung in Bonn kann daher fachlich nicht empfohlen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung Träger Wohlfahrtspflege 1.50.00.05.06.01 Förderung Träger Wohlfahrtspflege Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 5 von 6 Seite 6 / FiPos in zustellen Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2023 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 185.000 € 150000506/ 73.1000 153.000 € 32.000 € Nachmeldung zum Haushaltsplan 2023/2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de