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222325 · Beschlussvorlage

Zukunft der Diamorphinambulanz

Nummer
222325
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 24.01.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222325
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Zukunft der Diamorphinambulanz
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
24.01.2023 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn beschließt den Weiterbetrieb der
Diamorphinambulanz nach Umbau zukünftig im Annagraben 72 unter
dem Vorbehalt der nachlaufenden Empfehlung des ASMG sowie die
Gewährung des notwendigen Mietkostenzuschusses an die Träger der
Ambulanten Suchthilfe (Caritas/Diakonie) für den Betrieb ab
voraussichtlich Mitte 2024.
Sobald die abschließenden Modalitäten für die Verträge, die
Betriebsregelungen zwischen UKB und den Trägern der ambulanten
Suchthilfe sowie die definitiven Zuschussbeträge feststehen, werden die
politischen Gremien erneut beteiligt.
Begründung
Das ehemalige Gelände der Poliklinik wird nach Kauf durch den
ausgewählten Vorhabenträger weiterentwickelt (DS 220879). Dabei ist
u.a. konzeptionell vorgesehen, die bestehende Diamorphinambulanz
(DMA) aus dem Gebäude Annagraben 70 in das benachbarte Gebäude
des ehem. Schwesternwohnheims im Annagraben 72 nach
erforderlichen Herrichtungsarbeiten umzuziehen, um dann den
konzeptionell festgelegten Wohnungsbau umsetzen zu können.
Der Vorhabenträger hat vor wenigen Wochen erklärt, den Kaufvertrag für
das Areal mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) erst dann
abschließen zu wollen, wenn alle entscheidungsrelevanten Aspekte in
Bezug auf die Diamorphinambulanz geklärt sind. Dies umfasst auch
einen politischen Beschluss über die Fortführung derSeite 1 von 6
Seite 2
Diamorphinambulanz und Finanzierung des notwendigen
Mietkostenzuschusses.
Daher wurden unmittelbar Gespräche mit dem Universitätsklinikum Bonn
(UKB) als Betreiber der DMA und den Trägern der Ambulanten
Suchthilfe (Caritas/Diakonie) aufgenommen, um sich über die
zukünftigen Betriebsmodalitäten und die besonderen baulichen
Anforderungen an die Ambulanz abzustimmen. In diesem Prozess
erklärte das UKB gegenüber der Stadt Bonn, nicht in das zukünftige
Mietverhältnis einsteigen, sondern sich auf die medizinischen
Substitutionsleistungen beschränken zu wollen. Um den wichtigen und
alternativlosen Betrieb der DMA nicht zu gefährden, bot die Ambulante
Suchthilfe der Diakonie und Caritas - als Träger der Psychosozialen
Betreuung (PSB) - an, zukünftig die Mieterrolle zu übernehmen.
In der Folge wurden diverse Gespräche zwischen dem Vorhabenträger,
UKB, Ambulanter Suchthilfe und der Verwaltung geführt mit folgendem
Ergebnis:
Das UKB plant mit dem Vorhabenträger einen Interimsvertrag für die
bisherigen Räumlichkeiten der DMA im Annagraben 70 für den Zeitraum
bis zur Fertigstellung der zukünftigen DMA (nach Verkauf voraussichtlich
18 Monate bis zur Herrichtung des Annagraben 72) abzuschließen.
Die Ambulante Suchthilfe schließt nachfolgend mit dem Vorhabenträger
einen regulären Mietvertrag über 15 Jahre für das Gebäude Annagraben
72 ab, das so hergerichtet wird, dass es den besonderen räumlichen und
sicherheitsrelevanten Anforderungen an eine DMA gerecht wird. Damit
verbunden sind insbesondere schusssichere und besonders
einbruchsichere Türen und Fenster in von außen erreichbaren Arealen
des Gebäudes, aber auch innerhalb der Räumlichkeiten, verstärkte
Böden/Decken für die Aufstellung eines Tresors zur Aufbewahrung der
Betäubungsmittel (Substitut) und Sicherstellung der damit verbundenen
gesetzlichen Vorgaben, ein mit der Notrufzentrale gekoppeltes
Sicherungssystem, Kameras und ähnliches.
Das UKB übernimmt weiterhin den medizinischen Betrieb, d.h. den
Ablauf der Substitution mit von dort angestelltem Fachpersonal. Die
Psychosoziale Betreuung erfolgt weiterhin durch die Ambulante
Suchthilfe.
Die Höhe des endgültigen Zuschusses für den gesamten Betrieb derSeite 2 von 6
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DMA steht aktuell (noch) nicht abschließend fest. Allerdings rechnet die
Verwaltung aktuell mit einem Mietzins inkl. Nebenkosten von 185 TEUR
p.a.
Hinzu kommen ggf. noch Teile des Zuschusses aus dem defizitären
DMA-Betrieb (DS 2102051), der weder den Mietkosten noch den
Nebenkosten zuzurechnen ist oder mit den Krankenkassen als
Kostenträger der Substitutionsbehandlung abgerechnet werden kann.
Aktuell wird auch eine mögliche Beteiligung eines weiteren
Kostenträgers geprüft. Im Haushalt 2021/2022 sowie im
Haushaltsplanentwurf 2023/2024 sind für den Betrieb der
Diamorphinambulanz jährlich Mittel i. H. v. 150 TEUR eingestellt.
Unabhängig vom Gegenstand des aktuellen Beschlussvorschlages, wird
den politischen Gremien eine weitere Vorlage zur Beschlussfassung
vorgelegt, um die endgültigen Kosten transparent darzulegen und eine
politische Legitimation einzuholen.
Der aktuelle Grundsatzbeschluss ist notwendig, da mit dem
Vorhabenträger abgestimmt ist, dass dieser sich bis zum 15.02.2023 an
sein Angebot in Bezug auf die DMA gebunden fühlt und sich vorbehält,
im Anschluss anderweitig über das Gebäude/die Fläche zu verfügen.
Alternativen zum Weiterbetrieb der DMA wurden im Vorfeld zur
damaligen Beschlussvorlage zur Finanzierung der Diamorphinambulanz
in 2021 (DS 210205) geprüft und verwaltungsseitig ausgeschlossen:
Szenario 1 – Umverteilung der Diamorphinpatent*innen auf
niedergelassene Ärzt*innen
Eine Umverteilung der Patient*innen auf niedergelassene Praxen ist
grundsätzlich möglich, allerdings haben diese Praxen keine Erlaubnis
gem. § 13 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
mit Diamorphin substituieren zu dürfen. Dies führt zu dem Umstand,
dass sich nicht für alle 58 (60) Diamorphinpatient*innen eine Alternative
zur heroingestützten Behandlung finden lässt, denn für einen Teil der
Patienten*innen stellt sich die Originalstoffvergabe vor dem Hintergrund
der Schwere ihrer Erkrankung als die einzige Form der Behandlung dar.
Folglich besteht die Gefahr, dass dann opiatabhängige Menschen aus
1 Da die UKB bisher wirtschaftliche Eigentümerin der Liegenschaft war, sind bislang dem Grunde nach keine
Mietkosten, sondern lediglich Nebenkosten angefallen.Seite 3 von 6
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dem Suchthilfesystem herausfallen. Folgen können das Risiko des
Verlusts der bisherigen Therapieerfolge sein, es kann zu Rückfällen
verbunden mit Beschaffungskriminalität und Verelendung sowie einem
erhöhten Mortalitätsrisiko kommen.
Eine Anerkennung einer bestehenden Praxis als erlaubte Einrichtung im
Sinne des Gesetzes scheitert vermutlich an den damit verbundenen,
sehr hohen Anforderungen: die geforderte Personalausstattung,
erforderliche Raumausstattung, die Sicherheitsbestimmungen und die
Öffnungszeiten (12 Stunden täglich, 7 Tage wöchentlich, 3
Vergabezeiten täglich) sind in üblichen Arztpraxen kaum zu realisieren.
Szenario 2 – Gründung einer Schwerpunktpraxis
Die bisher bestehenden Schwerpunktpraxen in anderen Kommunen, die
ebenfalls eine Diamorphinambulanz vorsehen, richten sich
betriebswirtschaftlich aus und bieten neben der DMA weitere (lukrative)
medizinische und Substitutions-Leistungen in gemeinsamen
Räumlichkeiten an. Bei einer solchen Lösung gibt die Kommune
sämtliche Steuerungsmöglichkeiten für ein solches Angebot ab, da keine
Zuschussfinanzierung notwendig wäre. Außerdem wurde eine
Vergrößerung der Praxis (und diese wäre dann betriebswirtschaftlich
erforderlich) und eine Kombination mit Methadon-Vergabe für Bonn
ausdrücklich nicht gewünscht und für unvereinbar mit den Vorstellungen
der Bürgerschaft und der Polizei erklärt.
Szenario 3 – Betrieb in städtischer Trägerschaft - Einschätzung des
Gesundheitsamtes:
Die Diamorphinsubstitution ist eine Aufgabe im Bereich der niedergelassenen
Gesundheitsversorgung. Sie ist sehr personal- und kostenintensiv und benötigt
speziell geschultes Fachpersonal. Die Anbindung an die eingespielte
Versorgungsstruktur ist insbesondere auch sinnvoll um die ganzheitliche
medizinische Versorgung im Sinne einer Lotsenfunktion für die betroffene
Klientel sicherzustellen.
Die Bonner Diamorphinambulanz ist vor ca. 20 Jahren in einem Modellprojekt
an der Universitäts-Poliklinik Bonn (weitere Träger sind die Ambulante
Suchthilfe Caritas/ Diakonie) entstanden und hat sich als ein zusätzliches
Angebot für Schwerstabhängige in der Stadt Bonn im Laufe der Jahre etabliert
und bewährt.
Der Erhalt der Einrichtung in bisheriger Trägerschaft mitsamt der
Fachkompetenz des vorhandenen Personals erscheint daher sinnvoll. Eine
städtische Trägerschaft der Diamorphinambulanz ist aufgrund des damit
verbundenen Aufwands nicht umsetzbar.Seite 4 von 6
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Szenario 4 – Schließung der DMA
Schon die Arzneimittelstudie in den Jahren 2001 bis 2007 zum
Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger
(Heroinstudie), hat die Vorteile der Diamorphinbehandlung für die
Gruppe der Schwerstabhängigen gegenüber der herkömmlichen
Substitutionsbehandlung belegt. Der gesundheitliche Zustand, die
Delinquenzrate und der Ausstieg aus der Drogenszene verbesserten
sich unter der Diamorphinbehandlung signifikant. Es zeigte sich eine
Verbesserung des Gesamtzustandes der Heroinabhängigen sowohl
gegenüber dem Zustand vor der Behandlung als auch gegenüber der
Behandlung mit dem Substitutionsmittel Methadon. Insgesamt führte die
Diamorphinbehandlung zu einer deutlichen psychosozialen und
gesundheitlichen Stabilisierung der Schwerstabhängigen. Die
Ergebnisse wurden unter anderem auf der Internetseite
www.heroinstudie.de veröffentlicht. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung nach Beendigung des Modellprojektes bis 2011 ein
Qualitätssicherungsprojekt gefördert, das unter anderem die langfristigen
therapeutischen Wirkungen der diamorphingestützten Behandlung
evaluierte. Darin zeigte sich, dass die Behandlung in der
Regelversorgung ähnlich positive Resultate erzielt wie unter
Modellbedingungen. Durchgeführt wurde das Projekt vom Zentrum für
Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS).
Mit der Fortführung der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
kann die bestmögliche Versorgung der Diamorphinpatient*innen
sichergestellt werden. Der Abbruch der Behandlung kann zu einer
Erhöhung der Mortalitätsrate führen, da allen Patient*innen durch
alternative Substitution, Entzug/Entgiftung und Therapie nachweislich
nicht geholfen werden konnte.
Die Beendigung der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung in
Bonn kann daher fachlich nicht empfohlen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung Träger Wohlfahrtspflege 1.50.00.05.06.01 Förderung Träger Wohlfahrtspflege
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 5 von 6
Seite 6
/ FiPos in zustellen
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in 2023
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
185.000 € 150000506/
73.1000
153.000 € 32.000 € Nachmeldung
zum
Haushaltsplan
2023/2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 20:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de