222313-01 AA · Änderungsantrag
CDU und weitere-Änderungsantrag: Gestaltung des Auerberger Bürgerplatzes Antrag zur Vorlage 222313
Kerndaten
- Nummer
- 222313-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 222313-01 AA Antragsteller/in: Dr. Bettina Fischer-Starcke CDU Bezirksfraktion Bonn Elmar Conrads-Hassel Brigitta Poppe-Reiners Karin Langer Thomas Fahrenholtz 06.12.2022 gez. Reeh-Schall CDU und weitere-Änderungsantrag: Gestaltung des Auerberger Bürgerplatzes Antrag zur Vorlage 222313 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Die Bürgerbefragung im 1. Quartal 2023 durchzuführen und dabei auch den Ortsausschuss Auerberg anzuhören. 2. Gestaltungspläne für den Bürgerplatz Auerberg den zuständigen politischen Gremien im 2. Quartal 2023 vorzustellen und abstimmen zu lassen. Es ist zu gewährleisten, dass dafür Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2023/24 eingestellt werden. 3. Der in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn im November 2022 beschlossene Stromkasten ist in die Planungen für den Bürgerplatz einzubeziehen und muss spätestens im Juli 2023 aufgestellt und angeschlossen sein, so dass er für die Kirmes 2023 genutzt werden kann. 4. Die vorzulegenden Gestaltungspläne müssen ausreichend Platz auf dem Bürgerplatz frei lassen, damit Festivitäten wie die Kirmes, das Martinsfeuer sowie schulische Veranstaltungen, wie das alle 4 Jahre stattfindende Zirkusprojekt, weiterhin dort stattfinden können. 5. Der mittig auf dem Weg gepflanzte Baum wird versetzt und der Weg in seinem Originalzustand wiederhergestellt.Seite 1 von 5 Seite 2 Begründung zu 1. und 2. In der Stellungnahme auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion von Februar 2021 (Stellungnahme von April 2021) zur Festwiese Auerberg und ihrer zukünftigen Nutzbarkeit teilt die Verwaltung (städtisches Gebäudemanagement) mit, dass es zu diesem Zeitpunkt keine Planungen für die Neugestaltung des Bürgerplatzes gab, dafür jedoch Haushaltsmittel für den Haushalt 2023/24 angemeldet werden können. Um dieses Ziel noch zu erreichen, muss die nun geplante Bürgerbefragung und die Erarbeitung des anschließenden Konzepts sehr schnell geschehen. Daher wird eine Fristsetzsetzung zum Ende des 2. Quartals 2023 beantragt. Weiterhin wurden die Überlegungen für eine Planwerkstatt mit Anliegern und potentiellen Nutzergruppen der Bezirksvertretung Bonn bereits im September 2018 vorgestellt, so dass die Konzepte mittlerweile vorliegen sollten. zu 3. und 4. Der Bürgerplatz ist die einzige größere Freifläche in Auerberg, auf der Veranstaltungen wie die Kirmes oder das Martinsfeuer abgehalten werden können. Diese große Freifläche ist zu erhalten, damit diese für den Stadtteil wichtigen Veranstaltungen auch weiterhin stattfinden können. Hierfür soll auch der bereits beschlossene Stromkasten auf dem Bürgerplatz installiert werden, so dass die Kirmes im August 2023 ihn bereits nutzen kann. Der Standort ist so zu wählen, dass weitere Gestaltungen des Platzes hiervon nicht betroffen sind. zu 5. Die von der Bezirksvertretung beschlossenen Baumpflanzungen auf dem Bürgerplatz sind im November 2022 erfolgt. Ein Baum wurde dabei jedoch mittig auf dem nach der Wiederherstellung des Platzes angelegten Weg gepflanzt. Auf Nachfrage dazu beim Amt für Umwelt und Stadtgrün wurde schriftlich mitgeteilt, dass „vor Ort festgestellt werden musste, dass der Fußweg, welcher nach Nutzung des Platzes als Baustelleneinrichtungsfläche wieder hergestellt wurde, nicht den Angaben im Plan entsprach. Zwei der geplanten Bäume lagen so auf dem Fußweg, dass dieser nichtmehr hätte genutzt werden können. Aus diesem Grund wurde die Pflanzachse leicht verschoben und einer der Bäume mittig auf dem Weg platziert, so wie es auch häufig in der Gartenkunst als Gestaltungselement Anwendung findet. Da ein behindertengerechter und ausreichend breiter Zugang auf den Bürgerplatz nur wenige Meter weiter existiert, will die Verwaltung dieSeite 2 von 5 Seite 3 entstehenden Trampelpfade abwarten und die Wege dann in den entsprechenden Breiten anlegen, wie sie von den Nutzenden benötigt werden. Diese vor allem in der Schweiz praktizierte Methode, spart nicht nur Kosten, sondern nimmt in erster Linie die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ernst.“ Wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen, blockiert der eine Baum, insbesondere, wenn er größer gewachsen ist, den neu angelegten Fußweg nahezu in Gänze. Der Hinweis auf einen zu erwartenden Trampelpfad und dass sich ein dann neu anzulegender Weg an diesem orientieren soll, ist eine Verschwendung von Geldern und eine Missachtung der zur Zufriedenheit der Bürger angelegten Wege links und rechts von der Kopenhagener Straße. Weiterhin ist die Entwicklung eines Trampelpfades an dieser Stelle unwahrscheinlich, da es eine Erderhebung zwischen Bürgerplatz und Kopenhagener Straße gibt, die bei einem Trampelpfad überwunden und für einen neuen Weg eingeebnet werden müsste. Der Baum muss nach Auffassung der Antragsteller demnach versetzt und der Weg wiederhergestellt werden. Anlage/n 1 Bürgerplatz Auerberg (öffentlich) 2 Bürgerplatz Auerberg (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de