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222313-01 AA · Änderungsantrag

CDU und weitere-Änderungsantrag: Gestaltung des Auerberger Bürgerplatzes Antrag zur Vorlage 222313

Nummer
222313-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222313 Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Gestaltung des Auerberger Bürgerplatzes

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Änderungsantrag
öffentlich
222313-01 AA
Antragsteller/in:
Dr. Bettina Fischer-Starcke
CDU Bezirksfraktion Bonn
Elmar Conrads-Hassel
Brigitta Poppe-Reiners
Karin Langer
Thomas Fahrenholtz
06.12.2022 gez. Reeh-Schall
CDU und weitere-Änderungsantrag: Gestaltung
des Auerberger Bürgerplatzes
Antrag zur Vorlage 222313
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Die Bürgerbefragung im 1. Quartal 2023 durchzuführen und dabei auch den
Ortsausschuss Auerberg anzuhören.
2. Gestaltungspläne für den Bürgerplatz Auerberg den zuständigen politischen
Gremien im 2. Quartal 2023 vorzustellen und abstimmen zu lassen. Es ist zu
gewährleisten, dass dafür Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2023/24
eingestellt werden.
3. Der in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn im November 2022
beschlossene Stromkasten ist in die Planungen für den Bürgerplatz
einzubeziehen und muss spätestens im Juli 2023 aufgestellt und
angeschlossen sein, so dass er für die Kirmes 2023 genutzt werden kann.
4. Die vorzulegenden Gestaltungspläne müssen ausreichend Platz auf dem
Bürgerplatz frei lassen, damit Festivitäten wie die Kirmes, das Martinsfeuer
sowie schulische Veranstaltungen, wie das alle 4 Jahre stattfindende
Zirkusprojekt, weiterhin dort stattfinden können.
5. Der mittig auf dem Weg gepflanzte Baum wird versetzt und der Weg in
seinem Originalzustand wiederhergestellt.Seite 1 von 5
Seite 2
Begründung
zu 1. und 2.
In der Stellungnahme auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion von Februar
2021 (Stellungnahme von April 2021) zur Festwiese Auerberg und ihrer
zukünftigen Nutzbarkeit teilt die Verwaltung (städtisches
Gebäudemanagement) mit, dass es zu diesem Zeitpunkt keine Planungen für
die Neugestaltung des Bürgerplatzes gab, dafür jedoch Haushaltsmittel für den
Haushalt 2023/24 angemeldet werden können. Um dieses Ziel noch zu
erreichen, muss die nun geplante Bürgerbefragung und die Erarbeitung des
anschließenden Konzepts sehr schnell geschehen. Daher wird eine
Fristsetzsetzung zum Ende des 2. Quartals 2023 beantragt. Weiterhin wurden
die Überlegungen für eine Planwerkstatt mit Anliegern und potentiellen
Nutzergruppen der Bezirksvertretung Bonn bereits im September 2018
vorgestellt, so dass die Konzepte mittlerweile vorliegen sollten.
zu 3. und 4.
Der Bürgerplatz ist die einzige größere Freifläche in Auerberg, auf der
Veranstaltungen wie die Kirmes oder das Martinsfeuer abgehalten werden
können. Diese große Freifläche ist zu erhalten, damit diese für den Stadtteil
wichtigen Veranstaltungen auch weiterhin stattfinden können. Hierfür soll auch
der bereits beschlossene Stromkasten auf dem Bürgerplatz installiert werden,
so dass die Kirmes im August 2023 ihn bereits nutzen kann. Der Standort ist so
zu wählen, dass weitere Gestaltungen des Platzes hiervon nicht betroffen sind.
zu 5.
Die von der Bezirksvertretung beschlossenen Baumpflanzungen auf dem
Bürgerplatz sind im November 2022 erfolgt. Ein Baum wurde dabei jedoch
mittig auf dem nach der Wiederherstellung des Platzes angelegten Weg
gepflanzt. Auf Nachfrage dazu beim Amt für Umwelt und Stadtgrün wurde
schriftlich mitgeteilt, dass
„vor Ort festgestellt werden musste, dass der Fußweg, welcher nach Nutzung
des Platzes als Baustelleneinrichtungsfläche wieder hergestellt wurde, nicht
den Angaben im Plan entsprach. Zwei der geplanten Bäume lagen so auf dem
Fußweg, dass dieser nichtmehr hätte genutzt werden können. Aus diesem
Grund wurde die Pflanzachse leicht verschoben und einer der Bäume mittig auf
dem Weg platziert, so wie es auch häufig in der Gartenkunst als
Gestaltungselement Anwendung findet.
Da ein behindertengerechter und ausreichend breiter Zugang auf den
Bürgerplatz nur wenige Meter weiter existiert, will die Verwaltung dieSeite 2 von 5
Seite 3
entstehenden Trampelpfade abwarten und die Wege dann in den
entsprechenden Breiten anlegen, wie sie von den Nutzenden benötigt werden.
Diese vor allem in der Schweiz praktizierte Methode, spart nicht nur Kosten,
sondern nimmt in erster Linie die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger
ernst.“
Wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen, blockiert der eine Baum,
insbesondere, wenn er größer gewachsen ist, den neu angelegten Fußweg
nahezu in Gänze. Der Hinweis auf einen zu erwartenden Trampelpfad und dass
sich ein dann neu anzulegender Weg an diesem orientieren soll, ist eine
Verschwendung von Geldern und eine Missachtung der zur Zufriedenheit der
Bürger angelegten Wege links und rechts von der Kopenhagener Straße.
Weiterhin ist die Entwicklung eines Trampelpfades an dieser Stelle
unwahrscheinlich, da es eine Erderhebung zwischen Bürgerplatz und
Kopenhagener Straße gibt, die bei einem Trampelpfad überwunden und für
einen neuen Weg eingeebnet werden müsste. Der Baum muss nach
Auffassung der Antragsteller demnach versetzt und der Weg wiederhergestellt
werden.
Anlage/n
1 Bürgerplatz Auerberg (öffentlich)
2 Bürgerplatz Auerberg (öffentlich)Seite 3 von 5
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