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222306 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Vilich-Müldorf, Burbankstraße 62 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage Az.: 40727/2022

Nummer
222306
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222306
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Vilich-Müldorf, Burbankstraße
62
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
Az.: 40727/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil das Vorhaben in der
beantragten Form nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8025-12
entspricht.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem
Grundstück Burbankstraße Nr. 62 (tlw. Flurstück 1829 und 1830).
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.
8025-12 und ist planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu
beurteilen.
Der vorgenannte Bebauungsplan legt das Gebiet als reines Wohngebiet mit
maximal zweigeschossiger Einzel- und/oder Doppelhausbebauung sowie
als Fläche für die Landwirtschaft fest. Die überbaubare Grundstücksfläche wird
durch Baulinien und Baugrenzen festgelegt. Die Grundflächenzahl hat einen
Wert von 0,4 und die zulässige Geschossflächenzahl liegt bei einem Wert von
0,7.
Das Grundstück liegt zudem teilweise im Bereich des Landschaftsplanes
Siegmündung sowie dem eines Wasserschutzgebietes.
Das angefragte Bauvorhaben befindet sich gänzlich außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche und in einem Bereich, der durch den
vorgenannten Bebauungsplan teilweise als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen ist.
Der gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2-3 BauGB beantragten Befreiung von denSeite 1 von 3
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Festsetzungen der überbaubaren Fläche und der Überbauung der
landwirtschaftlichen Fläche im Bebauungsplan Nr. 8025-12 kann nicht
entsprochen werden, da das Vorhaben grundsätzlich den Grundzügen der
Planung entgegensteht.
Weiterhin kann dem Vorhaben auch nicht ausnahmsweise gemäß § 31 Abs. 1
BauGB entsprochen werden, da ein solches nach Art und Umfang am
angefragten Ort ausdrücklich nicht vorgesehen war.
Aufgrund des langen Abstands zwischen der letzten Sitzung im Jahr 2022 und
der nächsten Sitzung des Ausschusses im Jahr 2023 beabsichtigt die
Verwaltung, zur Wahrung von Fristen den Antrag zwischenzeitlich abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan Burbankstr. 62_ (öffentlich)
2 Plan Burbankstr. 62_n. ö.__ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 20:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de