222303 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Am Knippchen 42 a - Errichtung eines Einfamilienhauses und zwei Stellplätzen in 2. Baureihe Az.: 40554/2022
Kerndaten
- Nummer
- 222303
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 222303 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Am Knippchen 42 a - Errichtung eines Einfamilienhauses und zwei Stellplätzen in 2. Baureihe Az.: 40554/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil das Vorhaben in der beantragten Form nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8123-1 entspricht. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung eines Einfamilienhauses und zweier Stellplätze in 2. Baureihe. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 8123-1 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Der vorgenannte Bebauungsplan legt das Baugebiet als reines Wohngebiet mit maximal zweigeschossiger Bebauung und offener Bauweise (nur Einzel- und Doppelhäuser) fest. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baulinien und Baugrenzen festgelegt. Die Grundflächenzahl hat einen Wert von 0,3 und die zulässige Geschossflächenzahl liegt bei einem Wert von 0,5. Außerdem legt der Bebauungsplan als Dachform ein Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 25° - 28° fest. Das Vorhaben weicht von den planungsrechtlichen Festsetzungen ab, da es sich gänzlich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befindet. Die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB liegen aufgrund der erheblichen Abweichung vom Planungsrecht nicht vor.Seite 1 von 3 Seite 2 Bei einer Genehmigung des Vorhabens würde ein Präzedenzfall mit Vorbildcharakter für weitere Folgefälle entstehen. Außerdem wird durch das geplante Bauvorhaben die im Bebauungsplan festgesetzte Dachneigung (25° - 28°) mit 38° nicht eingehalten. Auch können städtebauliche sowie bodenrechtlich relevante Spannungen resultierend aus dem angefragten Bauvorhaben nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des langen Abstands zwischen der letzten Sitzung im Jahr 2022 und der nächsten Sitzung des Ausschusses im Jahr 2023 beabsichtigt die Verwaltung, zur Wahrung von Fristen den Antrag auf Vorbescheid zwischenzeitlich abzulehnen. Anlage/n 1 Plan Am Knippchen42 a (öffentlich) 2 Plan Am Knippchen 42 a_n.ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de