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222303 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Am Knippchen 42 a - Errichtung eines Einfamilienhauses und zwei Stellplätzen in 2. Baureihe Az.: 40554/2022

Nummer
222303
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222303
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Am Knippchen 42 a
- Errichtung eines Einfamilienhauses und zwei
Stellplätzen in 2. Baureihe
Az.: 40554/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil das Vorhaben in der
beantragten Form nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8123-1
entspricht.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Einfamilienhauses und zweier Stellplätze in
2. Baureihe.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr.
8123-1 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen.
Der vorgenannte Bebauungsplan legt das Baugebiet als reines Wohngebiet mit
maximal zweigeschossiger Bebauung und offener Bauweise (nur Einzel- und
Doppelhäuser) fest.
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baulinien und Baugrenzen
festgelegt. Die Grundflächenzahl hat einen Wert von 0,3 und die zulässige
Geschossflächenzahl liegt bei einem Wert von 0,5. Außerdem legt der
Bebauungsplan als Dachform ein Satteldach mit einer Dachneigung zwischen
25° - 28° fest.
Das Vorhaben weicht von den planungsrechtlichen Festsetzungen ab, da es
sich gänzlich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befindet.
Die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB liegen aufgrund der erheblichen
Abweichung vom Planungsrecht nicht vor.Seite 1 von 3
Seite 2
Bei einer Genehmigung des Vorhabens würde ein Präzedenzfall mit
Vorbildcharakter für weitere Folgefälle entstehen.
Außerdem wird durch das geplante Bauvorhaben die im Bebauungsplan
festgesetzte Dachneigung (25° - 28°) mit 38° nicht eingehalten. Auch können
städtebauliche sowie bodenrechtlich relevante Spannungen resultierend aus
dem angefragten Bauvorhaben nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund des langen Abstands zwischen der letzten Sitzung im Jahr 2022 und
der nächsten Sitzung des Ausschusses im Jahr 2023 beabsichtigt die
Verwaltung, zur Wahrung von Fristen den Antrag auf Vorbescheid
zwischenzeitlich abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan Am Knippchen42 a (öffentlich)
2 Plan Am Knippchen 42 a_n.ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de