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222301 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück An der Josefshöhe 16, 53117 Bonn

Nummer
222301
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 05.12.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
222301
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf
dem Grundstück An der Josefshöhe 16, 53117
Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 05.12.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück An der
Josefshöhe 16, 53117 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Blaue-Atlas-Zeder (Cedrus atlantica ‘Glauca‘) weist einen Stammumfang
von 211 cm, einen Kronendurchmesser von 13 m und eine Höhe von 14 m auf.
Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt.
Der Standort des Baumes befindet sich in dem 4,5 m breiten Vordergarten
neben der Garagenzufahrt des Nachbarn. Diese gepflasterte Fläche weist in
einem Bereich von ca. 5 m² Hebungen auf, die zum Teil durch das
Wurzelwachstum der Zeder entstanden sind. Weitere Schäden an der
Garagenzufahrt sowie der Grenzmauer können nicht auf die Zeder
zurückgeführt werden.
Die Krone der Zeder wurde vor ein paar Jahren rundum eingekürzt. Dadurch
erscheint die Zeder dichter als ähnlich alte Exemplare. Die Krone des Baumes
ragt nicht nur über das Gebäude, sondern es besteht auch Überhang auf den
öffentlichen Gehweg. Aufgrund der Nähe zum Wohngebäude und dem
natürlichen Nadelfall kommt es zu verstopften und zugesetzten Dachrinnen und
Fallrohren mit den entsprechenden Folgen für das Gebäude.
Der Standort für eine Blaue-Atlas-Zeder in einem nur 4,5 m breiten
Vordergarten ist völlig ungeeignet und führt zu den unterschiedlichsten
Beeinträchtigungen, die mit fortschreitendem Wachstum noch zunehmen
werden.
Aufgrund dessen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum
Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 2 c) der
Baumsatzung erteilt werden sollte.Seite 1 von 3
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Als Ersatzpflanzung für die Blaue-Atlas-Zeder wird ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Bild (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 00:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de