222301 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück An der Josefshöhe 16, 53117 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 222301
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 222301 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück An der Josefshöhe 16, 53117 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 05.12.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück An der Josefshöhe 16, 53117 Bonn wird erteilt. Begründung Die Blaue-Atlas-Zeder (Cedrus atlantica ‘Glauca‘) weist einen Stammumfang von 211 cm, einen Kronendurchmesser von 13 m und eine Höhe von 14 m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt. Der Standort des Baumes befindet sich in dem 4,5 m breiten Vordergarten neben der Garagenzufahrt des Nachbarn. Diese gepflasterte Fläche weist in einem Bereich von ca. 5 m² Hebungen auf, die zum Teil durch das Wurzelwachstum der Zeder entstanden sind. Weitere Schäden an der Garagenzufahrt sowie der Grenzmauer können nicht auf die Zeder zurückgeführt werden. Die Krone der Zeder wurde vor ein paar Jahren rundum eingekürzt. Dadurch erscheint die Zeder dichter als ähnlich alte Exemplare. Die Krone des Baumes ragt nicht nur über das Gebäude, sondern es besteht auch Überhang auf den öffentlichen Gehweg. Aufgrund der Nähe zum Wohngebäude und dem natürlichen Nadelfall kommt es zu verstopften und zugesetzten Dachrinnen und Fallrohren mit den entsprechenden Folgen für das Gebäude. Der Standort für eine Blaue-Atlas-Zeder in einem nur 4,5 m breiten Vordergarten ist völlig ungeeignet und führt zu den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen, die mit fortschreitendem Wachstum noch zunehmen werden. Aufgrund dessen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 2 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.Seite 1 von 3 Seite 2 Als Ersatzpflanzung für die Blaue-Atlas-Zeder wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Bild (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de